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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Tierschutz bei der kommerziellen Gasbetäubung und Tötung von Nutztieren (G-SIG: 16010922)

Nutzung von CO2 bei der Tierschlachtung, Zeitraum bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit, Erkenntnisse der Tierschutzkommission des BMELV, geplante Maßnahmen, insbesondere Betäubung mit Argon <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

15.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/233701. 08. 2006

Tierschutz bei der kommerziellen Gasbetäubung und Tötung von Nutztieren

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Bärbel Höhn, Silvia Kotting-Uhl, Renate Künast, Fritz Kuhn, Dr. Reinhard Loske, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aus dem Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes resultiert ein höherer Stellenwert des Tierschutzes, auch und gerade im Rahmen der Nutztierschlachtung. Tötung und Schlachtung stellen den schwerwiegendsten Eingriff in das Leben eines Tieres dar. Deshalb ist sicherzustellen, dass die Tiere nicht mehr als unerlässlich leiden müssen.

Zunehmende Bedeutung bei der Schlachtung gewinnt neben der Elektrobetäubung das alternative Verfahren der Gasbetäubung.

Tierschutzvereine (wie der gemeinnützige Tierschutzfachverband „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V.) und Wissenschaftler berichten über tierquälerische Umstände des Einsatzes von CO2 bei der Schlachtung von Schweinen und Geflügel. Die Tiere würden wilde Abwehr-, Vermeidungs- und verzweifelte Fluchtreaktionen noch eine Minute nach Beginn der Exposition zeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Gründe führen zum Einsatz der CO2-Betäubung bei der Schlachtung von Nutztieren?

2

Bei welchen Nutztierarten wird diese Betäubungsform nach Kenntnis der Bundesregierung kommerziell eingesetzt?

3

Wie viele Tiere dieser Nutztierarten in wie vielen Schlachthöfen/ Schlachtstätten werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich auf diese Weise betäubt und getötet?

4

Nach welcher Zeit tritt bei Einsatz von CO2 bei den Tieren Bewusstlosigkeit ein?

5

Wann hat sich die Tierschutzkommission des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dieser Problematik befasst, und zu welchen Schlussfolgerungen gelangte sie?

6

Welche Untersuchungen wurden hinsichtlich einer Verringerung des nicht auszuschließenden Leidens der Tiere während der Einleitungsphase der CO2-Betäubung durchgeführt, wie dies der wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und -wohlbefinden gefordert hat (vgl. The EFSA Journal 45 (2004) 1-29: Opinion of the Scientific Panel on Animal Health and Welfare Drucksache 16/2337 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode on a request from the Commission related to welfare aspects of the main systems of stunning and killing the main commercial species of animals)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Literatur beschriebene Alternative der Betäubung mit dem Edelgas Argon bzw. einer Vorbetäubung mit Argon?

8

Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die Praxis der CO2-Betäubung unter Tierschutzgesichtspunkten zu evaluieren und ggf. die derzeitige Praxis zu verbieten?

Berlin, den 1. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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