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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung "Digitalisierung gestalten" - Gestaltung einer digitalen Ordnungspolitik

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1540926.11.2019

Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung„Digitalisierung gestalten“ – Gestaltung einer digitalen Ordnungspolitik

der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digita le-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( h t t p s : / / e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitale- agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda- bundesregierungbreitband-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt- neue-digitale-agenda-an-100.html).

Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641).

Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-bei- Breitbandausbau-10612139.html).

Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei “für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerin- und-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html).

Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben.

Zu der Maßnahme „Gestaltung einer digitalen Ordnungspolitik“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 122):

  • Konzept für ein ordnungspolitisches Handlungsprogramm zur Unterstützung des digitalen Wandels;
  • „die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);“
  • „Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Thema „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ ist abgeschlossen und auf der Internetseite des BMWi abrufbar;“
  • „Auswertung der Studie und Prüfung des GWB auf Änderungsbedarf finden derzeit statt, es folgt das weitere Gesetzgebungsverfahren;“
  • „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0;“
  • „Mitglieder der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ sind berufen. Die Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen;“
  • „bis Herbst 2019: Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wurde bereits das Konzept für ein ordnungspolitisches Handlungsprogramm zur Unterstützung des digitalen Wandels erstellt?

2

Wurde die Auswertung der Studie zum Thema „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ bereits abgeschlossen?

3

Wurden die Ergebnisse der Auswertung bereits in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht?

4

Hat die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ bereits konkrete Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeitet?

Berlin, den 15. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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