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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung "Digitalisierung gestalten"- Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1542826.11.2019

Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung

der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (http s://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitale-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neue-digitale-agenda-an-100.html).

Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641).

Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-bei-Breitbandausbau-10612139.html).

Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974.html).

Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben.

Zu der Maßnahme „Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 149):

  • bis 1. Oktober 2019: Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs;
  • 1. Oktober 2019: Start eines Bürger- und Geschäftskundenportals mit den Leistungen: gewerblicher Rechtsschutz, Bankdatenänderung, Kfz-Steuer, verbindliche Zolltarifauskunft. Dabei Nutzung des EKONA-Identifizierungsdienstes;
  • bis 2. Mai 2020: Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich der Verbrauchsteuern;
  • bei Bedarf: Schaffen der rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung um nicht steuerliche Dienstleistungen der Zollverwaltung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wurde die Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bereits abgeschlossen?

2

Wurde ein Bürger- und Geschäftskundenportal mit den Leistungen gewerblicher Rechtsschutz, Bankdatenänderung, Kfz-Steuer, verbindliche Zolltarifauskunft zum 1. Oktober 2019 gestartet?

3

Ist über das Bürger- und Geschäftskundenportal bereits die Nutzung des EKONA-Identifizierungsdienstes möglich?

4

Wurde bereits mit der Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich der Verbrauchsteuern begonnen?

5

Wurden bereits erforderliche rechtliche Voraussetzungen für die Erweiterung des Bürger- und Geschäftskundenportals um nicht steuerliche Dienstleistungen der Zollverwaltung geschaffen?

Berlin, den 11. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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