[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1536
17. Wahlperiode 30. 04. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. April 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Ulla Jelpke,
Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1364 –
Andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte in Integrationskursen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die für das Jahr 2010 im Bundeshaushalt für Integrationskurse vorgesehenen
218 Mio. Euro reichen angesichts erheblich gestiegener Ausgaben im Jahr 2009
(etwa 205 Mio. Euro) nicht aus, um die unzureichenden Honorare für
Lehrkräfte wirksam anheben zu können. Eine Erhöhung der Kostenpauschale für
Sprachkursträger von derzeit 2,35 Euro pro Person und Unterrichtsstunde auf
3 Euro, die erforderlich wäre, um ein Mindesthonorar in Höhe von wenigstens
25 Euro pro Stunde durchsetzen zu können (wie von der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft oder der Dozenten Initiative Berlin gefordert), würde
nach Angaben der Bundesregierung etwa 43 Mio. Euro jährlich kosten. Einen
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur weiteren Erhöhung der Mittel
für Integrationskurse lehnte eine Mehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP jedoch ab.
Derzeit muss die Arbeit der Sprachförderung von hoch qualifizierten
Lehrkräften häufig auf Hartz-IV-Niveau geleistet werden. Der durchschnittliche Lohn
für fest angestellte Honorarkräfte beträgt derzeit nur knapp 18 Euro pro
Unterrichtsstunde und enthält keine Beiträge zur Sozialversicherung oder Rente, kein
Urlaubs-, Kranken- oder Weihnachtsgeld. 43 Sprachkursträger zahlten 2009
nach eigenen Angaben sogar weniger als 15 Euro, was lediglich zu einer
verkürzten Zulassungsdauer und zusätzlichen Qualitätskontrolle durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt.
Die schlechte Bezahlung und damit verbundene Demotivierung der Lehrkräfte
ist ein Grund dafür, warum nicht einmal jeder zweite Kursabsolvent/jede zweite
Kursabsolventin (48,9 Prozent) im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2009
das gesetzgeberisch angestrebte Ziel eines Sprachzertifikats über das
Sprachniveau B1 erreichen konnte. Selbst die Bundesregierung räumt inzwischen ein,
dass ein „qualitativer (…) Zusammenhang zwischen Vergütung“ der Lehrkräfte
und „Kursqualität“ besteht (vgl. Sachinformation vom 21. Januar 2010 an den
Abgeordneten Roland Claus).
Zum 1. Juli 2007 wurde die Trägerpauschale um 30 Cent erhöht, jedoch
erfolgte „die Weitergabe des Erhöhungsbetrages durch die Kursträger an die
Lehrkräfte (…) nicht im erwarteten Umfang“ (Sachinformation des
Bundesministeriums des Innern vom 26. November 2009 an den Abgeordneten Roland
Claus, Frage 7g). Dies ist auch nicht verwunderlich: Den Kursträgern steht heute
rein rechnerisch sogar weniger Geld zur Verfügung als vor der Erhöhung der
Pauschale, denn in diesem Zeitraum ist die durchschnittliche Kursgröße von
16,7 Personen auf jetzt 14,5 Personen gesunken. Damit erhält ein Kursträger
derzeit durchschnittlich 34 Euro pro Kurs und Unterrichtsstunde, während es
Anfang 2007 noch 34,24 Euro waren. Dieser Befund ist umso dramatischer, als
nach dem vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenen Ramboll-
Gutachten von Ende 2006 nur 20 Prozent der Träger angaben, mit der damaligen
Pauschale kostendeckend entsprechend ihrer Qualitätsstandards arbeiten zu
können. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass das „gegenwärtige
Finanzierungssystem“ einen Anreiz zur „Reduktion der Lehrgehälter“ biete (S. 133).
Die Bundesregierung ist mit Verweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger
und der Lehrkraft“ nicht dazu bereit, Auflagen zur Höhe der Vergütung im
Rahmen der Trägerzulassung zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13972,
Frage 5b).
Wie eine Erhöhung der Honorare dann aber erreicht werden soll, ist völlig
unklar. Es kommt hinzu, dass der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de
Maizière am 9. Februar 2010 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
zwar erklärte, dass die Bezahlung der Lehrkräfte „niedrig“ sei und nach Wegen
einer Erhöhung der Honorare gesucht werde. In einem Berichterstattergespräch
zum Bundeshaushalt am 22. Februar 2010 erklärte der Parlamentarische
Staatssekretär Dr. Christoph Bergner auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE. jedoch
explizit, dass die Mittelerhöhung bei Integrationskursen nicht für eine bessere
Bezahlung der Lehrkräfte vorgesehen sei, denn bereits mit der jetzigen
Pauschale bekomme man angeblich gute Angebote in zufriedenstellender Qualität.
Unterdessen wurde ein Rundschreiben des BAMF an die Integrationskursträger
vom 15. März 2010 bekannt, das unter anderem Mittelkürzungen und eine
Erhöhung der Kursgröße bei Alphabetisierungskursen und eine Beschränkung der
Möglichkeit einer Wiederholung des Aufbausprachkurses vorsieht.
1. Wie viele Personen haben 2009 einen (Intensiv-/Zielgruppen-)
Integrationskurs bzw. einen Wiederholungskurs (bitte gesondert ausweisen) begonnen
bzw. beendet (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren und absolute und relative Zahlen nennen), und wie groß war
jeweils der Anteil der Neuzuwandernden bzw. der seit längerem hier lebenden
Personen, der Deutschen und der zur Teilnahme Verpflichteten?
Siehe dazu die beigefügten Tabellen (Anlage 1 und Anlage 2).
2. Wie hoch waren 2009 die Ausgaben für die Bereiche
a) Intensivkurse,
93 688 Euro;
b) Integrationskurse (600 Stunden),
107 533 808 Euro;
c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Stunden),
11 417 361 Euro;
d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren),
33 022 725 Euro
davon: Frauen/Elternkurse 4 281 833 Euro,
Jugendkurse 928 415 Euro,
Alphabetisierungskurse 26 057 662 Euro,
Behindertenkure 318 024 Euro,
JVA-Kurse 29 822 Euro;
e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren),
8 830 922 Euro;
f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages,
1 324 871 Euro;
g) Fahrtkostenzuschuss,
21 159 990 Euro;
h) Befreiung vom Kostenbeitrag,
enthalten in den Gesamtausgaben zu den Integrationskursen;
i) Kinderbetreuung,
8 433 840 Euro;
j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit,
907 072 Euro;
k) Lehrerqualifizierung,
2 478 639 Euro;
l) Sonstiges,
9 794 152 Euro (darunter 8 749 503 Euro Umsatzsteuer);
m) insgesamt
(bitte auch nach Halbjahren differenzieren), und wie sind die Abweichungen
zum Jahr 2008 jeweils zu erklären, und mit welchen Ausgaben wird aus
welchen Gründen für das Jahr 2010 gerechnet?
Ist-Gesamt 2008: rund 169,401 Mio. Euro;
Ist-Gesamt 1. Halbjahr 2008: rund 69,822 Mio. Euro;
Ist-Gesamt 2. Halbjahr 2008: rund 99,579 Mio. Euro;
Ist-Gesamt 2009: rund 204,997 Mio. Euro;
Ist-Gesamt 1. Halbjahr 2009: rund 113,972 Mio. Euro;
Ist-Gesamt 2. Halbjahr 2009: rund 91,025 Mio. Euro;
Differenz 2008 – 2009: rund + 35,596 Mio. Euro.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie die inhaltliche und qualitative
Fortentwicklung der Integrationskurse haben zu einer unerwartet hohen
Inanspruchnahme der Kurse geführt. Es ist auch künftig von einem unvermindert
hohen Interesse auszugehen.
Die Änderungen im Aufenthaltsgesetz vom 28. August 2007 und die
Neufassung der Integrationskursverordnung vom 5. Dezember 2007 sowie die weitere
Optimierung infolge der Evaluation der Integrationskurse zeigten 2008/2009
einen positiven Trend, der sich 2010 fortsetzt.
So konnten die Zahl neuer Kursteilnehmer, die Zahl der Kursabsolventen und die
Zahl der Prüfungsteilnehmer in den Kursen deutlich gesteigert werden. Immer
mehr Teilnehmer besuchen Kurse für spezielle Zielgruppen mit der erhöhten
Stundenzahl von 900 bzw. 1 200 Unterrichtsstunden einschließlich
Kurswiederholung. Im ersten Halbjahr 2009 waren dies bereits 33,5 Prozent der Kurse. Der
Anteil der Alphabetisierungskurse wird sich von aktuell 14,3 Prozent
voraussichtlich auf ca. 15 Prozent erhöhen. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei
den Eltern- und Frauenkursen: Erhöhung des Anteils von aktuell 13,6 Prozent
auf über 14 Prozent. Darüber hinaus wird sich der Anteil der Kurswiederholer
(300 zusätzliche Unterrichtsstunden) von aktuell ca. 20 Prozent weiter erhöhen.
Vorgenannte Entwicklungen haben auch die Nebenkosten wie die Kosten für die
Erstattung der Fahrtkosten erhöht, da die durchschnittliche Verbleibdauer in den
Kursen zugenommen hat.
Um den beschriebenen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden für 2010
rund 218 Mio. Euro für die Durchführung von Integrationskursen veranschlagt.
Diese Mittelausstattung ermöglicht, sämtliche Rechtsansprüche auf
Kursteilnahme zu erfüllen.
3. Wie viele der Personen, die 2009 einen Integrationskurs beendet haben,
haben an einer Sprachprüfung teilgenommen, wie viele von ihnen haben die
Prüfung auf welchem Sprachniveau bestanden (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und jeweils absolute und
relative Angaben – bezogen sowohl auf die Kursabsolventen als auch auf die
Prüfungsteilnehmenden – machen und nach „Neu- und Altzuwanderer/
Deutsche“ und „verpflichtet/freiwillig“ differenzieren), und wie sind die
entsprechenden Werte für den Gesamtzeitraum von 1. Januar 2005 bis heute?
Im Jahr 2009 haben 70 968 Personen einen Integrationskurs beendet.
104 387 Personen haben an einer Sprachprüfung teilgenommen (in der Summe
der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die jedoch
nur einmal als Integrationskursabsolventen erfasst worden sind).
73 138 Prüfungsteilnehmer haben die Prüfung bestanden, davon 47 154 mit dem
Sprachniveau B1 und 25 984 mit dem Sprachniveau A2.
Entsprechende Werte für den Gesamtzeitraum seit dem 1. Januar 2005 sind der
beigefügten Anlage 3 zu entnehmen.
Eine Auswertung nach Herkunftsländen und Statusgruppen erfolgt nicht.
4. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge nach erfolgreicher Beendigung des Integrationskurses (das
entsprechende Sprachzertifikat und eine Bescheinigung über die erfolgreiche
Teilnahme am Orientierungskurs liegen vor) den Betroffenen eine
Originalbescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
ausgestellt und zugesandt hat, in wie viel Prozent aller Fälle liegt die
Bearbeitungsdauer über drei Monaten, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Teilnehmer an der Sprachprüfung erhalten das Sprachzertifikat binnen drei
Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Rund 70 Prozent der
Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wurden nach
Ablauf von drei Monaten ausgestellt. Der Durchschnitt liegt bei fünf Monaten.
Auf Anfrage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann eine
kurzfristige Ausstellung erfolgen.
5. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße (bitte soweit möglich auch
nach verschiedenen Kursarten differenzieren)?
Die tatsächliche durchschnittliche Teilnehmerzahl eines allgemeinen
Integrationskurses sank mit Erhöhung des Stundensatzes von 2,05 Euro auf 2,35 Euro
pro Teilnehmer im Jahr 2007 von 16,7 Teilnehmer auf durchschnittlich 14 bis 15
Teilnehmer. Diese Entwicklung wurde auch unterstützt durch die Senkung der
Höchstteilnehmerzahl von 25 auf 20 Teilnehmer mit der neuen
Integrationskursverordnung zum 5. Dezember 2007. Differenzierungen der aktuellen
durchschnittlichen Kursgröße nach der Kursart sind in der Integrationsgeschäftsdatei
nicht vorgesehen.
6. Wie hoch war das durch Sprachstandsmessungen erfasste Sprachniveau der
Teilnehmenden vor Beginn der Sprachkurse im Jahr 2009 (bzw. 2008, soweit
möglich nach unterschiedlichen Teilnehmergruppen differenzieren), und zu
welchen Konsequenzen führten die Sprachstandsmessungen (in wie vielen
Fällen konnten wie viele Sprachmodule übersprungen oder Intensivkurse
vermittelt werden)?
Eine Kompetenzfeststellung unter expliziter Zuordnung zu den Niveaustufen
des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erfolgt
vor Beginn der Sprachkurse im Rahmen der Einstufung nicht.
In den Jahren 2008 und 2009 wurden insgesamt ca. 66 Prozent aller Teilnehmer
am Einstufungstest in das Modul 1 des Integrationskurses eingestuft sowie
ca. 11 Prozent in das Modul 2, ca. 8 Prozent in das Modul 3, ca. 7 Prozent in das
Modul 4, ca. 4 Prozent in das Modul 5, ca. 2 Prozent in das Modul 6. Eine
Einstufung in die Module 7 bis 9 erfolgte jeweils für unter 1 Prozent der Teilnehmer.
0,7 Prozent der Teilnehmer am Einstufungstest wurde ausschließlich die
Orientierungskursteilnahme empfohlen. 0,4 Prozent der Teilnehmer wurden in einen
Intensivkurs vermittelt. Eine weitere Differenzierung nach Teilnehmergruppen
ist nicht möglich.
7. Verfügten diejenigen Prüfungsteilnehmenden, die ab dem 1. Juli 2009 im
skalierten Abschlusstest nicht das Niveau A2 erreichten, nach Einschätzung
der Träger bzw. des BAMF wenigstens über das Niveau A1, bzw. welche
Angaben lassen sich zu deren Sprachkenntnissen nach 600 Stunden
Unterricht und zu den Gründen für das Nichterreichen des Niveaus A2 machen?
Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) erhebt Sprachkompetenzen auf den
Niveaustufen A2 und B1. Aussagen über das Erreichen oder Nichterreichen der
Stufe A1 können daher nicht getroffen werden. Eine Auswertung nach
Teilergebnissen in der Sprachprüfung erfolgt derzeit nicht. Es wird auf die Antwort
der Bundesregierung vom 18. März 2010 zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/1112) hingewiesen.
8. Hält die Bundesregierung das Sprachniveau B1 im Regelfall für
ausreichend für berufliche Bewerbungen bzw. für das Berufsleben (bitte
begründen)?
Das Sprachniveau B1 ist als „erste Stufe der selbstständigen
Sprachverwendung“ definiert, d. h. eine Person, die eine Sprache auf diesem Niveau
beherrscht, ist in der Lage, alle für sie relevanten Alltagssituationen ohne die Hilfe
Dritter sprachlich zu bewältigen. Die Behandlung der Themen „Arbeit und
Beruf“ innerhalb des Integrationskurses bietet zusätzlich eine erste Orientierung
in Richtung Arbeitsmarkt. Insofern wird auf das „Rahmencurriculum für
Integrationskurse – Deutsch als Zweitsprache“ verwiesen. Der Integrationskurs ist
ein allgemeines Grundangebot, auf dem weiterführende Sprachangebote
aufbauen können, um den spezifischen Anforderungen des Arbeitsmarktes unter
Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten Rechnung tragen zu können.
9. Was bedeutet es konkret, dass die für Integrationskurse im Jahr 2010
zusätzlich vorgesehenen 44 Mio. Euro aus dem „Fonds für
Bildungsmaßnahmen“ stammen, und für welchen Zeitraum werden diese zusätzlichen
Gelder zur Verfügung stehen (handelt es sich um eine dauerhafte oder eine
zeitlich befristete Erhöhung)?
Der Bildungsfonds für die Finanzierung bildungssprachlicher Maßnahmen steht
in einem engen Zusammenhang mit der Durchführung der Integrationskurse.
Zur Sicherstellung des unvermindert hohen Bedarfs bei der Inanspruchnahme
von Integrationskursen sind als Teil der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und FDP beschlossenen Sofortmaßnahmen zunächst für das Jahr 2010 aus
dem Fonds für Bildungsmaßnahmen 44 Mio. Euro für die Integrationskurse
bereitgestellt worden.
10. Welche aktuellen Erkenntnisse zur Höhe der gezahlten Lehrkräftehonorare
gibt es, wie viele Träger zahlen derzeit unter 15 Euro pro
Unterrichtseinheit, wie viele zahlen zwischen 15 und 16 Euro, wie viele Träger zahlten in
der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem
BAMF angegeben, und wie viele konkrete Prüfungen diesbezüglich in
welcher Weise gab es 2009?
Zum Zeitpunkt einer im Frühjahr 2009 vom BAMF durchgeführten Abfrage
waren 1 490 Kursträger zugelassen. Hiervon beantworteten 1 221 Träger die
Anfragen zur Lehrkräftehonorierung. Aus den eingegangenen Antworten ging
hervor, dass 44 Kursträger ihren Lehrkräften weniger als 15 Euro pro
Unterrichtseinheit zahlten. Weitere 277 Träger gaben an, eine Vergütung zwischen
15 bis 16 Euro pro Unterrichtseinheit zu zahlen. Im Jahr 2009 wurden 2 869
Überprüfungen durchgeführt. Hierbei wurde in 30 Fällen eine Diskrepanz
zwischen angegebenem Honorar und tatsächlich gezahltem Honorar festgestellt.
Von den genannten 30 Fällen wurde bei 19 einer Beanstandung im Rahmen der
Vor-Ort-Prüfung durch den Träger abgeholfen, indem der Lehrkraft
rückwirkend das ursprünglich angegebene Honorar bezahlt wurde. In 10 Fällen läuft das
Anhörungsverfahren der betroffenen Kursträger zurzeit noch. In diesen Fällen
könnte den Beanstandungen noch abgeholfen werden. In einem Fall wurde der
laufende Integrationskurs abgebrochen und die Trägerzulassung widerrufen.
11. Was haben die Qualitätsüberprüfungen bei Kursträgern erbracht, die ein
Honorar unterhalb von 15 Euro zahlen, und wie viele Beanstandungen bzw.
Widerrufe der Zulassung gab es infolge festgestellter Qualitätsmängel, die
bei einem solchen Honorar selbst nach dem BAMF-Konzept zum
„Trägerzulassungsverfahren“ mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten sind?
Die Erwartung, dass die Qualität der Kurse und die Erfolgsquote der
Kursteilnehmer bei den Trägern, die unter 15 Euro zahlen, niedriger liegen würde, hat
sich bisher nicht bestätigt. Qualitätsmängel wurden nicht festgestellt.
12. Welchen Anteil machten die Lehrkräftehonorare (wie von den Trägern bei
der Zulassung angegeben) an der Gesamtsumme der den
Sprachkursträgern im Jahr 2009 (bzw. 2008) ausgezahlten Mittel aus (soweit möglich
nach verschiedenen Trägerarten differenzieren, Angaben bitte in absoluten
und relativen Zahlen)?
Ein Aussage über den Anteil die Lehrkräftehonorierung an der Gesamtsumme
der den Sprachkursträgern ausbezahlten Mittel kann nicht gemacht werden. Die
Vergütung für Integrationskurse erfolgt teilnehmerbezogen und nicht
kursbezogen. Das BAMF vergütet die Teilnahme an einem Integrationskurs einem
Sprachkursträger mit 2,35 Euro pro Person und Unterrichtsstunde. Zu
berücksichtigen ist dabei auch, dass Teilnahmeberechtigte nach § 9 Absatz 1 der
Integrationskursverordnung (IntV) einen Kostenbeitrag in Höhe von 1 Euro pro
Unterrichtsstunde zu leisten haben.
13. Was hat die Auswertung der Evaluierung des Finanzierungssystems der
Integrationskurse durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH
durch das BAMF und das Bundesministerium des Innern im Detail
erbracht, wann, wo, und in welcher Form werden die Ergebnisse der
Evaluierung öffentlich gemacht (wenn keine Veröffentlichung beabsichtigt ist,
warum nicht?), und welche konkreten Schlussfolgerungen wurden oder
werden hieraus gezogen?
Auf der Grundlage der Evaluierung des Finanzierungssystems der
Integrationskurse durch die Firma Rambøll Management Consulting GmbH sind Maßnahmen
zur Effizienzsteigerung und Sicherung einer hohen Qualität der
Integrationskurse, wie im Trägerrundschreiben vom 15. März 2010 genannt (siehe Antwort
zu Frage 23), ergriffen worden. Ziel ist es, das Finanzierungssystem der
Integrationskurse so weiterzuentwickeln, dass mit den vorgesehenen Mitteln primär
sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden. Darüber hinaus
werden derzeit Spielräume zur Verbesserung der Vergütung der Lehrkräfte
geprüft.
Das Gutachten ist am 15. Januar 2010 veröffentlicht und auf der Internetseite des
BAMF (
www.bamf.de) eingestellt worden.
14. Wie ist die Antwort in der Sachinformation des Bundesministeriums des
Innern vom 21. Januar 2010 an den Abgeordneten Roland Claus, es
bestehe „ein enger Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Lehrkräfte
und dem ökonomischen Erfolg bei der Kursdurchführung auf der
Trägerseite“ zu verstehen, bedeutet dies insbesondere, dass eine geringere
Bezahlung der Lehrkräfte einen größeren Gewinn für die Kursträger bedeutet,
und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Der Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Lehrkräfte und dem
ökonomischen Erfolg der Träger ist ein zentrales Ergebnis der Rambøll-Untersuchung.
Der wirtschaftliche Erfolg hängt stark von der Auslastung der Kurse ab. Der
Deckungsbeitrag, der das wirtschaftliche Risiko des Kursträgers abbildet, fällt
bei geringeren Ausgaben des Trägers höher aus. Dies betrifft auch die
Zahlungen des Trägers an seine Lehrkräfte. Entscheidend ist, dass dabei die
Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Dies überprüft das BAMF im Rahmen
seiner Vor-Ort-Kontrollen (siehe auch Antwort zu Frage10).
15. Welche Konsequenz wird aus dem zentralen Ergebnis der Evaluierung
durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH gezogen,
wonach „eine positive Auswirkung der Erhöhung einer Lehrkräftevergütung
auf die Kursqualität erwartet werden“ kann?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
16. Wäre die Vorgabe eines Mindesthonorars bei der Trägerzulassung rechtlich
zulässig (bitte begründen)?
Die Vereinbarung der Honorare für freiberufliche Lehrkräfte in
Integrationskursen unterliegt verfassungsrechtlich durch Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes
(GG) geschützter Privatautonomie und greift darüber hinaus in das Recht auf
Freiheit der Berufsausübung nach Artikel 12 Absatz 1 Satz 2 GG. Diese Rechte
sind aber nicht schrankenlos gewährleistet, daher kann im Hinblick auf das
Sozialstaatsgebot aus Artikel 20 Absatz 1 GG, wie auch derzeit praktiziert,
gegen sog. Dumpinghonorare vorgegangen werden.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass die Vorgabe eines
Mindesthonorars bei der Trägerzulassung Sprachkursträger vom Markt
ausschließen könnte, und wie bewertet sie diese Gefahr, wenn zeitgleich zur
Festlegung eines entsprechenden Mindesthonorars die Trägerpauschale
erhöht würde?
Die Festsetzung eines Mindesthonorars könnte dazu führen, dass wirtschaftlich
und finanziell schwache Träger nicht mehr in der Lage wären, Integrationskurse
durchzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Was haben die vom Bundesminister des Innern angekündigten Prüfungen
zu der Frage erbracht, wie die Honorare der Lehrkräfte im
Integrationskursbereich angehoben werden könnten (siehe Vorbemerkung), und
welches Niveau/welcher Umfang wird dabei gegebenenfalls angestrebt?
Die Prüfung, wie die Honorare der Lehrkräfte im Integrationskursbereich
angehoben werden können, erfolgt derzeit. Siehe auch die Antwort zu Frage 13.
19. Ist überhaupt beabsichtigt, die Honorare zu erhöhen, und wie sind die
widersprüchlichen Erklärungen des Bundesministers des Innern bzw. des
zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs (siehe Vorbemerkung)
diesbezüglich zu erklären?
Die Rambøll-Untersuchung aus dem Jahr 2009 zeigt auf, dass ein
Zusammenhang zwischen der Bereitschaft, Möglichkeit und Qualifikation der Lehrkräfte
zur Durchführung eines der heterogenen Teilnehmerschaft angemessenen
Unterrichts und der Vergütung und Kursqualität angenommen werden kann.
Daher stehen die Aussagen des Bundesministers und des Parlamentarischen
Staatssekretärs nicht im Widerspruch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Qualität des
Integrationssprachkurssystems, wie bewertet sie es insbesondere, dass weniger als die
Hälfte aller bisherigen Kursabsolvierenden das gesetzgeberisch
angestrebte Niveau B1 erreichen konnte, und welche Änderungen im
Integrationskurssystem sind eventuell geplant?
Seit Einführung im Jahr 2005 wurde das Integrationskurssystem evaluiert und
insbesondere mit Inkrafttreten der Novellierung der Integrationskursverordnung
vom 5. Dezember 2007 weiter verbessert. Zuletzt wurden mit der Einführung
des bundeseinheitlichen Orientierungskurstests zum 1. Januar 2009 und der
skalierten Sprachprüfung DTZ zum 1. Juli 2009 zielgruppenadäquate
Testverfahren für Zuwanderinnen und Zuwanderer bereitgestellt. Den Erfolg der
Integrationskurse zeigen die steigenden Teilnehmerzahlen an der Abschlussprüfung
und der weitere Anstieg der Zielerreichungsquote B1 im Jahr 2009. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine weiteren gesetzlichen Änderungen des
Integrationskurssystems geplant.
21. Wird die Qualität des Sprachunterrichts in Integrationskursen durch
Evaluierungsbögen für Kursteilnehmende in einfacher Sprache bzw. in der
jeweiligen Herkunftssprache der Betroffenen überprüft, und wenn ja, mit
welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
In den Integrationskursen erfolgt keine regelmäßige Verteilung von
Evaluierungsbögen an die Kursteilnehmenden. Allerdings wird im Rahmen des
Forschungsprojektes „Integrationsverlauf von Integrationskursteilnehmern
(Integrationspanel)“ des BAMF im Rahmen einer Längsschnittstudie die Wirksamkeit
und Nachhaltigkeit der Integrationskurse umfassend und repräsentativ
untersucht. Dabei füllten die Teilnehmenden zu Kursbeginn und Kursende sowie ein
Jahr nach Kursende einen auch in die 14 häufigsten Herkunftssprachen
übersetzten Fragebogen aus. Erste Ergebnisse liegen bereits vor (Das Integrationspanel.
Ergebnisse zur Integration von Teilnehmern zu Beginn ihres Integrationskurses;
Working Paper 19; Rother, Nina; und Das Integrationspanel. Entwicklung von
alltagsrelevanten Sprachfertigkeiten und Sprachkompetenzen der
Integrationskursteilnehmer während des Kurses; Working Paper 23). Die Studie zeigt, dass
die Teilnehmenden an Integrationskursen ihre Deutschkenntnisse im
Kursverlauf stark verbessern. Die Kursteilnehmenden beurteilen den Kurs und seinen
Nutzen sowohl zu Kursbeginn als auch zum Kursende und ein Jahr nach
Kursende als sehr positiv. Auch die Lerngeschwindigkeit wird von der Mehrheit der
Teilnehmenden (ca. 70 Prozent) sowohl zu Kursbeginn als auch -ende als genau
richtig beurteilt. Lediglich knapp 1 Prozent der Teilnehmenden gab an, dass der
Kurs für sie keinen Nutzen gehabt hätte. Besonders häufig wurde angegeben,
dass der Kurs hilft, besser mit der deutschen Sprache (62 Prozent am Kursende
und 75 Prozent ein Jahr nach Kursende) und im Alltag (55 Prozent am Kursende
und 71 Prozent ein Jahr nach Kursende) zurechtzukommen.
22. Was sind die ersten konkreten Erfahrungen und Bewertungen bezüglich
der Berufsintegrationskurse?
Die ersten Erfahrungen und Bewertungen der aus ESF-Mitteln (ESF:
Europäischer Sozialfonds) finanzierten berufsbezogenen Sprachförderungen, die Anfang
2009 starteten, sind positiv. Das pädagogische Rahmenkonzept, welches vom
BAMF gemeinsam mit Fach- und Expertenkommissionen erarbeitet wurde,
setzt hohe Qualitätsstandards und belässt den Kursträgern gleichzeitig einen
weiten Umsetzungsspielraum. Damit besteht die Möglichkeit, den Teilnehmern
passgenaue Maßnahmen und eine individuell zugeschnittene Förderung
zukommen zu lassen. Erste Rückmeldungen von Teilnehmern und Kursträgern nach
Abschluss der Kurse zeigen, dass das ESF-BAMF-Programm den
Kursabsolventen hilft, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. So
haben 11 von 18 Teilnehmern in einem Kurs mit dem Schwerpunkt Lager/
Logistik nach erfolgreichem Abschluss einen Arbeitsplatz bei einem örtlichen
Dienstleistungsunternehmen gefunden. In einem weiteren Kurs mit gewerblich/
technischer Ausrichtung konnten 7 von 18 Kursteilnehmern eine Anstellung
nach Kursende erlangen. Die systematische Evaluation des gesamten ESF-
BAMF-Programms ist für die zweite Jahreshälfte 2010 geplant.
23. Ist das Rundschreiben des BAMF an die Integrationskursträger vom
15. März 2010, in dem als „Ziel“ formuliert wird, „dass mit den
vorgesehenen Mitteln sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden“,
so zu verstehen, dass ein Zugang zum Integrationskurssystem für Personen
ohne Rechtsansprüche nicht mehr garantiert wird (bitte begründen)?
Das Ziel besteht darin, das Finanzierungssystem der Integrationskurse so zu
gestalten, dass mit den vorgesehenen Mitteln sämtliche Rechtsansprüche auf
Kursteilnahme erfüllt werden. Auch darüber hinaus soll kein Teilnehmer von einem
Integrationskurs ausgeschlossen werden. Der Kursbeginn für Teilnehmer ohne
einen Rechtsanspruch könnte aber möglicherweise nicht sofort, sondern erst zu
einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden.
24. Was bedeutet es konkret, wenn in dem Rundschreiben gefordert wird, dass
„nur Teilnehmer mit einer gültigen Berechtigung in einen Kurs
aufgenommen werden“ sollen?
Ausländer mit Teilnahmeverpflichtung bzw. -anspruch sind bevorrechtigt in
Integrationskurse aufzunehmen. Im Rahmen verfügbarer Kursplätze können vom
BAMF darüber hinaus weitere Personen zugelassen werden, die einen
Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen (§ 44 Absatz 4 AufenthG). Die
bisher praktizierte Verfahrensweise mancher Kursträger, Teilnehmer auch ohne
vorherige Zulassung in die Kurse aufzunehmen und dennoch eine Abrechnung
der Kurskosten beim BAMF vorzunehmen, ist nicht vereinbar mit den
bundesrechtlichen Fördergrundsätzen. Es ist vielmehr eine ausnahmslose Einhaltung
der Integrationskursverordnung erforderlich, die nach § 7 Absatz 1 Satz 2 IntV
vorsieht, dass Teilnahmeberechtigte bei der Kursanmeldung ihre Bestätigung
der Teilnahmeberechtigung vorzulegen haben.
25. Wie ist es, vor allem didaktisch und pädagogisch, zu rechtfertigen, dass mit
dem Rundschreiben bezüglich der Alphabetisierungskurse eine
Ausweitung der maximalen Teilnehmerzahl von 12 auf 14 Personen ermöglicht
wird?
Bislang konnten in einen Alphabetisierungskurs nicht mehr als 12 Teilnehmer
aufgenommen werden. Seit dem 1. April 2010 kann jedoch auf Antrag ein
Alphabetisierungskurs mit bis zu 14 Teilnehmern stattfinden. Eine Erhöhung der
Zahl der Teilnehmenden um eine bis zwei Personen ist mit dem Konzept für
einen bundesweiten Alphabetisierungskurs grundsätzlich vereinbar. Es ist zwar
unbestritten, dass Kurse umso effektiver sind, je weniger Teilnehmende sich in
ihnen befinden – wobei zu beachten ist, dass eine zu geringe Teilnehmerzahl
auch viele sinnvolle Unterrichtsaktivitäten verhindern kann. Angesichts des
erläuterten Ziels der Neuregelung wie auch der Tatsache, dass diese nur auf
Antrag wirksam wird, ist eine solche moderate Erhöhung der Teilnehmerzahl
um ein oder zwei Personen in den Alphabetisierungskursen aus pädagogischen
Aspekten auch vertretbar.
26. Wie wird der mit dem Rundschreiben verkündete Wegfall eines Zuschlags
von 5 Euro pro Unterrichtseinheit bei neu beginnenden
Alphabetisierungskursen begründet, und wie bewertet die Bundesregierung die von Trägern
bereits vorgebrachte Gefahr eines Angebotseinbruchs in diesem wichtigen
Bereich?
Im Ergebnis eines Gesprächs des BAMF mit Vertretern des Deutschen
Volkshochschul-Verbandes e. V., des Internationalen Bundes, der Euro-Schulen-
Organisation GmbH, des Verbandes deutscher Privatschulen und der Initiative
Pro Integration am 30. März 2010 ist vereinbart worden, dass bei
Alphabetisierungskursen weiterhin ein Zuschlag gewährt wird, allerdings künftig in Höhe
von 3 Euro pro Unterrichtsstunde. Daneben sorgt eine nach wie vor spezielle
Garantievergütung für eine bessere Vergütung von Alphabetisierungskursen.
Mit einem Angebotseinbruch ist daher nicht zu rechnen.
27. Wie wird begründet, dass zur Wiederholung des Aufbausprachkurses ab
sofort solche Personen nicht mehr zugelassen werden, die das
Sprachniveau A2 nicht erreichen konnten?
Die in der Integrationskursverordnung vorgesehene Wiederholungsmöglichkeit
soll die Teilnehmenden darin unterstützen, durch Wiederholung des
Aufbausprachkurses das Sprachniveau B1 doch noch zu erreichen. Nur auf der Basis
eines A2-Ergebnisses bestehen realistische Aussichten, nach weiteren 300
Unterrichtseinheiten das Kursziel B1zu erreichen.
a) Bedeutet dies nicht in der Konsequenz, dass gerade die besonders
Hilfebedürftigen nicht die erforderliche Unterstützung beim Spracherwerb
erhalten (bitte begründen)?
Nach Einschätzung des BAMF liegen bei einem großen Teil der Teilnehmenden,
die in 600 (bei Integrationskursen für spezielle Zielgruppen bis zu 900) Stunden
Sprachunterricht nicht das Niveau A2 erreicht haben, Ursachen vor, die der
Integrationskurs nicht beheben kann. Bei Alphabetisierungsbedarf gilt im Übrigen
eine Sonderregelung, die einen Förderumfang von 1 200 Stunden
Sprachunterricht gewährleistet.
b) Muss vor diesem Hintergrund nicht neu erwogen werden, ob die
Sprachkurse nicht grundlegend anders aufgebaut und insbesondere von
Beginn an am Sprachniveau und Lerntempo der Betroffenen
ausgerichtet werden müssten, wie es auch in der ersten Evaluation durch die
Firma Ramboll Management Consulting GmbH empfohlen wurde
(bitte begründen)?
Deutsche Sprachkenntnisse werden über den staatlich geförderten
Integrationskurs als Grundangebot für alle Zuwanderer mit einer Bleibeperspektive
vermittelt. Die Neufassung der Integrationskursverordnung vom 5. Dezember 2007
ist im hohen Maße an den Bedürfnissen verschiedenster Zielgruppen
ausgerichtet worden. Dabei wurde eine weitgehende äußere und innere
Differenzierung im Integrationskurssystem vorgenommen (z. B. Ausgangssprachniveau,
unterschiedliches Lerntempo u. a.). Die Abschlussquoten mit den
Prüfungserfolgen zeigen, dass diese Differenzierung zu einer erhöhten Wirkung der
Kurse beigetragen hat.
28. Wie wird der in dem Rundschreiben verkündete Vorrang von Vollzeit-
gegenüber Teilzeitkursen begründet?
Rund 40 Prozent der allgemeinen Integrationskurse und knapp 60 Prozent der
Alphabetisierungskurse laufen als Teilzeitkurse (unter 20 Unterrichtseinheiten
pro Woche). Solche Kurse verursachen im Vergleich zu Vollzeitkursen höhere
Kosten, insbesondere weil zu erstattende Fahrt- und Kinderbetreuungskosten
insgesamt höher sind. Integrationskurse werden nach § 14 Absatz 1 IntV zudem
in der Regel als ganztägiger Unterricht angeboten. Auch in Zukunft werden aber
– wo es sinnvoll und notwendig ist – Teilzeitkurse angeboten werden.
a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass das in der Praxis
festzustellende zunehmende Angebot von Teilzeitkursen auf eine entsprechende
Nachfrage seitens der Betroffenen oder auf ein entsprechendes
Arbeitszeitbedürfnis der Lehrkräfte zurückzuführen ist?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Welche Auswirkungen dieser Neuregelung erwartet die
Bundesregierung in Bezug auf die Zusammensetzung der Lehrkräfte, und sind diese
Auswirkungen gewollt (beispielsweise könnte die Zahl derjenigen, die
quasi „nebenher“ in Integrationskursen lehren und ihr Einkommen nicht
vorrangig aus den geringen Lehrhonoraren bestreiten müssen, sinken)?
Die Bundesregierung erwartet keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung
der Lehrkräfte. Auch wird der Teilzeitkurs als solcher nicht in Frage gestellt.
Sollten zukünftig Lehrkräfte verstärkt in Vollzeitkursen unterrichten, wäre dies
ein zu begrüßender Effekt.
29. Wie ist die aktuelle und die geplante Personalstruktur des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben
und so differenziert antworten wie möglich, insbesondere in Bezug auf die
unterschiedlichen inhaltlichen Aufgabenbereiche)?
Beim BAMF sind die verschiedenen Aufgabenbereiche personell wie folgt
hinterlegt (Stand: April 2010):
Aufgabenbereich Stellenanteile
Absolut
Relativ
Ressourcen und Verwaltung 190,9 10,6 Prozent
Internationale Aufgaben,
Migrationsforschung und -grundsatzfragen,
Informations- und Kommunikationstechnik,
Chief Information Officer (CIO)
216,2 12,1 Prozent
Integration 221,3 12,4 Prozent
Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Sicherheit,
Informationszentrum Asyl und Migration
259,3 14,5 Prozent
Durchführung von Asylverfahren,
Regionalkoordination der Integration,
Wahrnehmung von Migrationsaufgaben
902,1 50,4 Prozent
Gesamt 1 789,8 100 Prozent
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Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allen Integrationskursarten
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 3.702 34,0% 1.028 9,4% 4.055 37,2% 2.108 19,4% 10.893 15,3%
Deutschland 48 0,6% 11 0,1% 7.487 93,7% 446 5,6% 7.992 11,3%
Russische Föderation 2.002 46,3% 131 3,0% 1.629 37,6% 565 13,1% 4.327 6,1%
Irak 967 31,9% 138 4,6% 1.297 42,8% 626 20,7% 3.028 4,3%
Ukraine 984 34,8% 69 2,4% 1.429 50,6% 344 12,2% 2.826 4,0%
Polen 210 7,5% 25 0,9% 2.283 81,3% 289 10,3% 2.807 4,0%
Kasachstan 420 29,2% 52 3,6% 684 47,6% 280 19,5% 1.436 2,0%
Afghanistan 295 20,6% 87 6,1% 752 52,6% 296 20,7% 1.430 2,0%
Iran 460 33,3% 83 6,0% 583 42,2% 254 18,4% 1.380 1,9%
Vietnam 444 34,0% 76 5,8% 560 42,9% 225 17,2% 1.305 1,8%
sonstige Staatsangehörigkeiten 13.977 44,6% 1.412 4,5% 11.934 38,1% 4.017 12,8% 31.340 44,2%
Summe 23.509 34,2% 3.112 4,5% 32.693 47,5% 9.450 13,7% 68.764 96,9%
2.204 3,1%
70.968 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allgemeinen Integrationskursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 2.721 39,7% 473 6,9% 2.271 33,1% 1.396 20,3% 6.861 13,0%
Deutschland 38 0,6% 8 0,1% 5.513 93,1% 361 6,1% 5.920 11,2%
Russische Föderation 1.670 46,8% 102 2,9% 1.316 36,9% 480 13,5% 3.568 6,8%
Ukraine 840 35,3% 52 2,2% 1.188 49,9% 299 12,6% 2.379 4,5%
Polen 161 7,2% 18 0,8% 1.835 81,5% 237 10,5% 2.251 4,3%
Irak 618 31,6% 76 3,9% 850 43,4% 413 21,1% 1.957 3,7%
Kasachstan 329 29,2% 39 3,5% 531 47,1% 228 20,2% 1.127 2,1%
Iran 391 35,1% 68 6,1% 449 40,3% 207 18,6% 1.115 2,1%
Vietnam 363 36,3% 49 4,9% 414 41,4% 174 17,4% 1.000 1,9%
Thailand 653 67,8% 22 2,3% 230 23,9% 58 6,0% 963 1,8%
sonstige Staatsangehörigkeiten 10.761 45,4% 880 3,7% 9.066 38,2% 3.000 12,7% 23.707 45,0%
Summe 18.545 36,5% 1.787 3,5% 23.663 46,5% 6.853 13,5% 50.848 96,5%
1.867 3,5%
52.715 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Eltern- und Frauenintegrationskursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 583 26,0% 286 12,7% 1.108 49,3% 269 12,0% 2.246 26,5%
Deutschland 4 0,6% 1 0,2% 618 93,8% 36 5,5% 659 7,8%
Irak 96 24,2% 22 5,5% 215 54,2% 64 16,1% 397 4,7%
Russische Föderation 127 43,6% 14 4,8% 126 43,3% 24 8,2% 291 3,4%
Polen 26 9,5% 4 1,5% 217 79,5% 26 9,5% 273 3,2%
Marokko 94 43,1% 18 8,3% 77 35,3% 29 13,3% 218 2,6%
Afghanistan 50 23,0% 13 6,0% 128 59,0% 26 12,0% 217 2,6%
Ukraine 69 37,3% 7 3,8% 92 49,7% 17 9,2% 185 2,2%
Serbien 89 50,3% 15 8,5% 57 32,2% 16 9,0% 177 2,1%
Sri Lanka 22 14,1% 15 9,6% 105 67,3% 14 9,0% 156 1,8%
sonstige Staatsangehörigkeiten 1.469 41,6% 247 7,0% 1.442 40,8% 377 10,7% 3.535 41,7%
Summe 2.629 31,5% 642 7,7% 4.185 50,1% 898 10,7% 8.354 98,5%
126 1,5%
8.480 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Förderkursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 422 98,4% 7 1,6% 429 19,9%
Türkei 61 24,0% 20 7,9% 101 39,8% 72 28,3% 254 11,8%
Russische Föderation 38 26,2% 2 1,4% 83 57,2% 22 15,2% 145 6,7%
Irak 23 19,3% 2 1,7% 62 52,1% 32 26,9% 119 5,5%
Polen 1 1,1% 1 1,1% 84 89,4% 8 8,5% 94 4,4%
Ukraine 13 13,8% 2 2,1% 69 73,4% 10 10,6% 94 4,4%
Kasachstan 13 22,0% 1 1,7% 35 59,3% 10 16,9% 59 2,7%
Serbien 7 13,0% 4 7,4% 30 55,6% 13 24,1% 54 2,5%
Vietnam 9 17,6% 3 5,9% 29 56,9% 10 19,6% 51 2,4%
Afghanistan 8 18,6% 2 4,7% 25 58,1% 8 18,6% 43 2,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 231 29,5% 26 3,3% 383 48,9% 144 18,4% 784 36,3%
Summe 404 19,0% 63 3,0% 1.323 62,2% 336 15,8% 2.126 98,4%
34 1,6%
2.160 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Intensivkursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 14 34,1% 6 14,6% 10 24,4% 11 26,8% 41 12,0%
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 36 94,7% 2 5,3% 38 11,1%
Polen 2 7,7% 0 0,0% 19 73,1% 5 19,2% 26 7,6%
Russische Föderation 5 21,7% 0 0,0% 12 52,2% 6 26,1% 23 6,7%
Ukraine 5 25,0% 1 5,0% 11 55,0% 3 15,0% 20 5,8%
Kosovo 6 50,0% 0 0,0% 6 50,0% 0 0,0% 12 3,5%
Afghanistan 1 10,0% 1 10,0% 5 50,0% 3 30,0% 10 2,9%
Irak 2 20,0% 0 0,0% 6 60,0% 2 20,0% 10 2,9%
Marokko 5 55,6% 1 11,1% 0 0,0% 3 33,3% 9 2,6%
Kasachstan 0 0,0% 0 0,0% 8 88,9% 1 11,1% 9 2,6%
sonstige Staatsangehörigkeiten 51 36,7% 2 1,4% 62 44,6% 24 17,3% 139 40,6%
Summe 91 27,0% 11 3,3% 175 51,9% 60 17,8% 337 98,5%
5 1,5%
342 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Alphabetisierungskursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 202 15,8% 228 17,9% 509 39,9% 337 26,4% 1.276 21,8%
Deutschland 4 0,6% 2 0,3% 685 95,5% 26 3,6% 717 12,2%
Irak 204 41,3% 37 7,5% 150 30,4% 103 20,9% 494 8,4%
Afghanistan 24 10,8% 20 9,0% 108 48,6% 70 31,5% 222 3,8%
Russische Föderation 94 48,2% 10 5,1% 64 32,8% 27 13,8% 195 3,3%
Serbien 27 18,8% 14 9,7% 64 44,4% 39 27,1% 144 2,5%
Thailand 70 51,9% 8 5,9% 41 30,4% 16 11,9% 135 2,3%
Libanon 21 15,9% 20 15,2% 54 40,9% 37 28,0% 132 2,3%
Marokko 35 27,3% 17 13,3% 48 37,5% 28 21,9% 128 2,2%
Syrien 25 21,4% 14 12,0% 55 47,0% 23 19,7% 117 2,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 591 26,9% 190 8,6% 963 43,8% 456 20,7% 2.200 37,5%
Summe 1.297 22,5% 560 9,7% 2.741 47,6% 1.162 20,2% 5.760 98,2%
106 1,8%
5.866 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Jugendintegrationskursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 2 1,4% 0 0,0% 139 95,2% 5 3,4% 146 16,2%
Türkei 104 71,7% 6 4,1% 26 17,9% 9 6,2% 145 16,1%
Russische Föderation 52 78,8% 0 0,0% 12 18,2% 2 3,0% 66 7,3%
Polen 8 13,3% 1 1,7% 45 75,0% 6 10,0% 60 6,7%
Irak 22 57,9% 1 2,6% 8 21,1% 7 18,4% 38 4,2%
Marokko 13 56,5% 2 8,7% 5 21,7% 3 13,0% 23 2,6%
Kosovo 21 91,3% 1 4,3% 1 4,3% 0 0,0% 23 2,6%
Afghanistan 10 47,6% 2 9,5% 4 19,0% 5 23,8% 21 2,3%
Serbien 12 75,0% 1 6,3% 2 12,5% 1 6,3% 16 1,8%
Ukraine 14 87,5% 0 0,0% 2 12,5% 0 0,0% 16 1,8%
sonstige Staatsangehörigkeiten 170 57,0% 10 3,4% 92 30,9% 26 8,7% 298 33,1%
Summe 428 50,2% 24 2,8% 336 39,4% 64 7,5% 852 94,6%
49 5,4%
901 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Wiederholerkursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 14 24,6% 8 14,0% 23 40,4% 12 21,1% 57 13,9%
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 43 86,0% 7 14,0% 50 12,2%
Russische Föderation 11 37,9% 3 10,3% 12 41,4% 3 10,3% 29 7,1%
Ukraine 7 46,7% 0 0,0% 7 46,7% 1 6,7% 15 3,7%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 13 92,9% 1 7,1% 14 3,4%
Irak 2 15,4% 0 0,0% 6 46,2% 5 38,5% 13 3,2%
Pakistan 3 25,0% 0 0,0% 5 41,7% 4 33,3% 12 2,9%
Kosovo 4 40,0% 0 0,0% 5 50,0% 1 10,0% 10 2,4%
Afghanistan 0 0,0% 1 11,1% 5 55,6% 3 33,3% 9 2,2%
Marokko 2 25,0% 0 0,0% 5 62,5% 1 12,5% 8 2,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 60 33,5% 12 6,7% 80 44,7% 27 15,1% 179 43,8%
Summe 103 26,0% 24 6,1% 204 51,5% 65 16,4% 396 96,8%
13 3,2%
409 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 1
Anzahl der Integrationskursabsolventen im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in sonstigen speziellen Integrationskursen (z.B. Gehörlosenkurse)
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 31 93,9% 2 6,1% 33 34,7%
Türkei 3 23,1% 1 7,7% 7 53,8% 2 15,4% 13 13,7%
Russische Föderation 5 50,0% 0 0,0% 4 40,0% 1 10,0% 10 10,5%
Ukraine 0 0,0% 0 0,0% 4 66,7% 2 33,3% 6 6,3%
Serbien und Montenegro 0 0,0% 0 0,0% 2 66,7% 1 33,3% 3 3,2%
Kasachstan 0 0,0% 0 0,0% 2 66,7% 1 33,3% 3 3,2%
Albanien 0 0,0% 0 0,0% 2 100,0% 0 0,0% 2 2,1%
Philippinen 1 50,0% 0 0,0% 1 50,0% 0 0,0% 2 2,1%
Ägypten 1 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 1 1,1%
Eritrea 0 0,0% 0 0,0% 1 100,0% 0 0,0% 1 1,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 2 11,8% 0 0,0% 12 70,6% 3 17,6% 17 17,9%
Summe 12 13,2% 1 1,1% 66 72,5% 12 13,2% 91 95,8%
4 4,2%
95 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allen Integrationskursarten
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 5.667 29,4% 602 3,1% 7.486 38,9% 5.490 28,5% 19.245 16,6%
Deutschland 66 0,5% 6 0,0% 12.553 93,0% 874 6,5% 13.499 11,6%
Irak 2.473 37,9% 123 1,9% 2.198 33,7% 1.734 26,6% 6.528 5,6%
Russische Föderation 2.196 43,8% 85 1,7% 1.940 38,7% 793 15,8% 5.014 4,3%
Polen 249 5,2% 15 0,3% 3.964 82,8% 558 11,7% 4.786 4,1%
Kosovo 1.626 53,0% 105 3,4% 803 26,2% 535 17,4% 3.069 2,6%
Ukraine 1.006 33,7% 36 1,2% 1.515 50,8% 425 14,3% 2.982 2,6%
Vietnam 685 31,2% 95 4,3% 998 45,5% 416 19,0% 2.194 1,9%
Marokko 986 47,1% 48 2,3% 620 29,6% 439 21,0% 2.093 1,8%
Afghanistan 434 22,1% 39 2,0% 934 47,5% 561 28,5% 1.968 1,7%
sonstige Staatsangehörigkeiten 19.767 37,7% 1.292 2,5% 21.939 41,8% 9.440 18,0% 52.438 45,2%
Summe 35.155 30,9% 2.446 2,1% 54.950 48,3% 21.265 18,7% 113.816 98,1%
2.236 1,9%
116.052 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allgemeinen Integrationskursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 4.076 37,6% 271 2,5% 3.597 33,2% 2.896 26,7% 10.840 14,0%
Deutschland 44 0,5% 3 0,0% 8.541 93,1% 586 6,4% 9.174 11,9%
Russische Föderation 1.776 45,6% 63 1,6% 1.448 37,2% 607 15,6% 3.894 5,0%
Polen 181 4,9% 10 0,3% 3.100 83,6% 419 11,3% 3.710 4,8%
Irak 987 35,2% 48 1,7% 1.079 38,5% 691 24,6% 2.805 3,6%
Ukraine 824 34,6% 29 1,2% 1.198 50,3% 329 13,8% 2.380 3,1%
Kosovo 1.162 58,1% 53 2,6% 499 24,9% 287 14,3% 2.001 2,6%
Kasachstan 387 29,3% 18 1,4% 648 49,0% 270 20,4% 1.323 1,7%
Vietnam 545 32,5% 65 3,9% 765 45,6% 304 18,1% 1.679 2,2%
Thailand 823 64,2% 18 1,4% 348 27,1% 93 7,3% 1.282 1,7%
sonstige Staatsangehörigkeiten 15.005 41,3% 757 2,1% 14.843 40,8% 5.741 15,8% 36.346 47,1%
Summe 25.810 34,2% 1.335 1,8% 36.066 47,8% 12.223 16,2% 75.434 97,7%
1.793 2,3%
77.227 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in allgemeinen Eltern- und Frauenintegrationskursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 979 23,0% 149 3,5% 2.114 49,7% 1.012 23,8% 4.254 25,9%
Deutschland 5 0,3% 2 0,1% 1.380 92,3% 108 7,2% 1.495 9,1%
Polen 39 6,1% 2 0,3% 522 81,3% 79 12,3% 642 3,9%
Irak 157 26,0% 19 3,1% 305 50,5% 123 20,4% 604 3,7%
Kosovo 311 56,6% 31 5,6% 139 25,3% 68 12,4% 549 3,3%
Russische Föderation 175 35,4% 13 2,6% 215 43,5% 91 18,4% 494 3,0%
Marokko 192 45,8% 12 2,9% 147 35,1% 68 16,2% 419 2,6%
Afghanistan 61 23,6% 3 1,2% 134 51,7% 61 23,6% 259 1,6%
Ukraine 98 38,7% 4 1,6% 111 43,9% 40 15,8% 253 1,5%
Sri Lanka 40 16,3% 10 4,1% 138 56,3% 57 23,3% 245 1,5%
sonstige Staatsangehörigkeiten 2.500 35,5% 256 3,6% 3.014 42,8% 1.265 18,0% 7.035 42,9%
Summe 4.557 28,0% 501 3,1% 8.219 50,6% 2.972 18,3% 16.249 99,1%
145 0,9%
16.394 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Förderkursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 569 95,6% 26 4,4% 595 21,0%
Türkei 81 17,2% 9 1,9% 209 44,5% 171 36,4% 470 16,6%
Irak 29 17,4% 2 1,2% 67 40,1% 69 41,3% 167 5,9%
Russische Föderation 29 18,1% 2 1,3% 96 60,0% 33 20,6% 160 5,6%
Ukraine 10 9,0% 0 0,0% 78 70,3% 23 20,7% 111 3,9%
Polen 4 4,6% 0 0,0% 73 83,9% 10 11,5% 87 3,1%
Afghanistan 6 9,7% 0 0,0% 34 54,8% 22 35,5% 62 2,2%
Vietnam 8 13,3% 6 10,0% 34 56,7% 12 20,0% 60 2,1%
Italien 0 0,0% 0 0,0% 47 82,5% 10 17,5% 57 2,0%
Kosovo 25 43,9% 3 5,3% 16 28,1% 13 22,8% 57 2,0%
sonstige Staatsangehörigkeiten 199 20,1% 18 1,8% 535 54,0% 239 24,1% 991 35,0%
Summe 391 13,9% 40 1,4% 1.758 62,4% 628 22,3% 2.817 99,4%
16 0,6%
2.833 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Intensivkursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 0 0,0% 0 0,0% 66 97,1% 2 2,9% 68 13,2%
Türkei 24 46,2% 3 5,8% 19 36,5% 6 11,5% 52 10,1%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 28 84,8% 5 15,2% 33 6,4%
Russische Föderation 11 36,7% 0 0,0% 14 46,7% 5 16,7% 30 5,8%
Irak 7 28,0% 0 0,0% 11 44,0% 7 28,0% 25 4,9%
Afghanistan 6 26,1% 2 8,7% 11 47,8% 4 17,4% 23 4,5%
Kosovo 9 60,0% 0 0,0% 5 33,3% 1 6,7% 15 2,9%
Ukraine 4 28,6% 1 7,1% 7 50,0% 2 14,3% 14 2,7%
Marokko 5 45,5% 1 9,1% 4 36,4% 1 9,1% 11 2,1%
Kasachstan 1 9,1% 0 0,0% 9 81,8% 1 9,1% 11 2,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 103 46,0% 3 1,3% 94 42,0% 24 10,7% 224 43,6%
Summe 170 33,6% 10 2,0% 268 53,0% 58 11,5% 506 98,4%
8 1,6%
514 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
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noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Alphabetisierungskursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 342 10,4% 164 5,0% 1.436 43,5% 1.358 41,2% 3.300 20,2%
Irak 1.171 43,4% 49 1,8% 674 25,0% 806 29,9% 2.700 16,5%
Deutschland 12 0,7% 1 0,1% 1.596 91,7% 131 7,5% 1.740 10,7%
Afghanistan 64 11,6% 9 1,6% 276 49,9% 204 36,9% 553 3,4%
Marokko 55 12,6% 11 2,5% 196 44,7% 176 40,2% 438 2,7%
Kosovo 67 17,9% 14 3,7% 133 35,5% 161 42,9% 375 2,3%
Libanon 31 9,0% 22 6,4% 144 41,7% 148 42,9% 345 2,1%
Syrien 57 17,5% 21 6,5% 137 42,2% 110 33,8% 325 2,0%
Thailand 101 31,7% 12 3,8% 130 40,8% 76 23,8% 319 2,0%
Serbien 32 10,7% 14 4,7% 147 49,3% 105 35,2% 298 1,8%
sonstige Staatsangehörigkeiten 1.351 23,5% 205 3,6% 2.406 41,8% 1.793 31,2% 5.755 35,2%
Summe 3.283 20,3% 522 3,2% 7.275 45,1% 5.068 31,4% 16.148 98,8%
190 1,2%
16.338 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
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noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Jugendintegrationskursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Türkei 146 73,4% 3 1,5% 34 17,1% 16 8,0% 199 13,6%
Irak 108 61,7% 5 2,9% 31 17,7% 31 17,7% 175 12,0%
Deutschland 2 1,3% 0 0,0% 145 94,2% 7 4,5% 154 10,6%
Polen 4 4,3% 0 0,0% 76 82,6% 12 13,0% 92 6,3%
Russische Föderation 55 83,3% 0 0,0% 9 13,6% 2 3,0% 66 4,5%
Kosovo 48 87,3% 2 3,6% 3 5,5% 2 3,6% 55 3,8%
Afghanistan 19 54,3% 0 0,0% 11 31,4% 5 14,3% 35 2,4%
Rumänien 0 0,0% 1 3,1% 27 84,4% 4 12,5% 32 2,2%
Marokko 24 80,0% 1 3,3% 2 6,7% 3 10,0% 30 2,1%
Bosnien und Herzegowina 18 85,7% 0 0,0% 3 14,3% 0 0,0% 21 1,4%
sonstige Staatsangehörigkeiten 307 57,4% 10 1,9% 163 30,5% 55 10,3% 535 36,7%
Summe 731 52,4% 22 1,6% 504 36,2% 137 9,8% 1.394 95,6%
64 4,4%
1.458 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
eu
tsch
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u
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d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
9
–
D
ru
cksach
e 17/1536
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in Wiederholerkursen
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 2 0,9% 0 0,0% 197 93,4% 12 5,7% 211 20,1%
Türkei 18 15,3% 3 2,5% 69 58,5% 28 23,7% 118 11,3%
Russische Föderation 18 22,8% 0 0,0% 49 62,0% 12 15,2% 79 7,5%
Polen 4 7,4% 0 0,0% 46 85,2% 4 7,4% 54 5,2%
Irak 13 27,7% 0 0,0% 27 57,4% 7 14,9% 47 4,5%
Ukraine 7 17,5% 1 2,5% 30 75,0% 2 5,0% 40 3,8%
Kasachstan 1 3,8% 1 3,8% 16 61,5% 8 30,8% 26 2,5%
Iran 5 26,3% 0 0,0% 11 57,9% 3 15,8% 19 1,8%
Afghanistan 1 5,6% 0 0,0% 13 72,2% 4 22,2% 18 1,7%
Kosovo 4 25,0% 2 12,5% 7 43,8% 3 18,8% 16 1,5%
sonstige Staatsangehörigkeiten 107 26,6% 5 1,2% 231 57,3% 60 14,9% 403 38,5%
Summe 180 17,5% 12 1,2% 696 67,5% 143 13,9% 1.031 98,4%
17 1,6%
1.048 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
D
ru
cksach
e 17/1536
–
3
0
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
noch Anlage 2
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer im Jahr 2009
nach Staatsangehörigkeit und Status
in sonstigen speziellen Integrationskursen (z.B. Gehörlosenkurse)
Summe Anteil2)
absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1) absolut prozentual1)
Deutschland 1 1,6% 0 0,0% 59 95,2% 2 3,2% 62 25,8%
Russische Föderation 7 25,9% 0 0,0% 15 55,6% 5 18,5% 27 11,3%
Ukraine 3 23,1% 0 0,0% 8 61,5% 2 15,4% 13 5,4%
Türkei 1 8,3% 0 0,0% 8 66,7% 3 25,0% 12 5,0%
Italien 0 0,0% 0 0,0% 11 100,0% 0 0,0% 11 4,6%
Polen 0 0,0% 0 0,0% 10 90,9% 1 9,1% 11 4,6%
Iran 1 11,1% 1 11,1% 5 55,6% 2 22,2% 9 3,8%
Kasachstan 0 0,0% 0 0,0% 6 75,0% 2 25,0% 8 3,3%
Griechenland 0 0,0% 0 0,0% 5 100,0% 0 0,0% 5 2,1%
Irak 1 20,0% 0 0,0% 4 80,0% 0 0,0% 5 2,1%
sonstige Staatsangehörigkeiten 19 25,7% 3 4,1% 33 44,6% 19 25,7% 74 30,8%
Summe 33 13,9% 4 1,7% 164 69,2% 36 15,2% 237 98,8%
3 1,3%
240 100,0%
1) bezogen auf den Anteil des einzelnen Status an allen Statusgruppen
2) bezogen auf den Anteil der einzelnen Staatsangehörigkeiten an allen Staatsangehörigkeiten
ALG II – Bezieher
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch TGS)
zuzüglich Spätaussiedler
nach § 4 I 1 Nr. 2 IntV
(bestätigt durch BVA)
Gesamtsumme
Neuzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr.1 IntV
(bestätigt durch ABH)
Altzuwanderer
nach § 4 I 1 Nr. 5 IntV
(verpflichtet durch ABH)
Altzuwanderer/EU-Bürger/
Deutsche
nach §4 I 1 Nr. 3 IntV
(zugelassen durch BAMF)
Anlage 3
Prüfungsteilnehmer „Zertifikat Deutsch“ (B1) und „Start Deutsch 2“ (A2)
im Zeitraum 01.01.2005 bis 30.06.2009
Zertifikat Deutsch (B1)
Zeitraum Kursabsolventen davon
Prüfung teilgenommen1) Prüfung bestanden1)2)
2005 bis 2007 174.931 112.287 64,2% 78.294 44,8% 69,7%
2008 73.557 61.0253) 83,0% 37.4383) 50,9% 61,3%
1. Halbjahr 2009 33.057 38.2843) 115,8% 21.9423) 66,4% 57,3%
Insgesamt 281.545 211.596 75,2% 137.674 48,9% 65,1%
Start Deutsch 2 (A2) 4)
Zeitraum Kursabsolventen davon
Prüfung teilgenommen1) Prüfung bestanden1)2)
2008 73.557 17.1383) 23,3% 8.8203) 12,0% 51,5%
1. Halbjahr 2009 33.057 12.6523) 38,3% 5.7593) 17,4% 45,5%
Insgesamt 106.614 29.790 27,9% 14.579 13,7% 48,9%
1) Prozentwerte bezogen auf die Gesamtzahl der Kursabsolventen des jeweiligen Zeitraums.
2) Prozentwerte in der letzten Spalte bezogen auf die Prüfungsteilnehmer des jeweiligen Zeitraums.
3) In der Summe der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten. Diese absolvieren ein zweites
Mal die Prüfung, werden aber nur einmal als Kursabsolvent erfasst.
4) Alternativ zur Teilnahme an der B1-Prüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) war im Jahr 2008 und 1. Halbjahr 2009
gemäß Übergangsregelung nach § 22 IntV auch die Teilnahme an der A2-Prüfung „Start Deutsch 2“ möglich.
Prüfungsteilnehmer „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ)
im Zeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2009
DTZ Deutsch-Test für Zuwanderer (A2-B1) 1)
Zeitraum Kurs-absolventen
Prüfungsteilnehmer2) Gesamtergebnis
3)
B1 A2 unter A2
2. Halbjahr
2009 53.451 25.212 47,2% 20.225 37,8% 8.014 15,0%
davon
Wiederholer 4)
37.911
424 174 41,0% 188 44,3% 62 14,6%
Insgesamt 37.911 53.451 25.212 47,2% 20.225 37,8% 8.014 15,0%
1) Seit dem 1. Juli 2009 werden Integrationskurse mit der neuen Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“
(DTZ) abgeschlossen. Teilnehmer können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 oder B1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) in einer einheitlichen Sprachprüfung
nachweisen.
2) In der Summe der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den
Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“
teilgenommen hatten.
3) Prozentwerte bezogen auf die Prüfungsteilnehmer des jeweiligen Zeitraums.
Personen, die ein zweites Mal am DTZ teilnehmen, werden ab dem 2. Halbjahr 2009 gesondert ausgewiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]