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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte in Integrationskursen

Absolventen von Integrationskursen im Jahr 2009, Zahl der Teilnehmer mit bestandener Sprachprüfung, Gründe für das häufige Nichterreichen eines höheren Sprachniveaus, Höhe der Lehrkräftehonorare, Zusammenhang zwischen geringen Honoraren und Qualitätsmängeln, widersprüchliche Aussagen des Innenministers und des Parlamentarischen Staatssekretärs über Anhebung der Honorare, geplante Einsparungen und Beschränkungen für den Zugang zu den Integrationskursen durch das Bundesministerium des Innern

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/136413. 04. 2010

Andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte in Integrationskursen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die für das Jahr 2010 im Bundeshaushalt für Integrationskurse vorgesehenen 218 Mio. Euro reichen angesichts erheblich gestiegener Ausgaben im Jahr 2009 (etwa 205 Mio. Euro) nicht aus, um die unzureichenden Honorare für Lehrkräfte wirksam anheben zu können. Eine Erhöhung der Kostenpauschale für Sprachkursträger von derzeit 2,35 Euro pro Person und Unterrichtsstunde auf 3 Euro, die erforderlich wäre, um ein Mindesthonorar in Höhe von wenigstens 25 Euro pro Stunde durchsetzen zu können (wie von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder der Dozenten Initiative Berlin gefordert), würde nach Angaben der Bundesregierung etwa 43 Mio. Euro jährlich kosten. Einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur weiteren Erhöhung der Mittel für Integrationskurse lehnte eine Mehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und FDP jedoch ab.

Derzeit muss die Arbeit der Sprachförderung von hoch qualifizierten Lehrkräften häufig auf Hartz-IV-Niveau geleistet werden. Der durchschnittliche Lohn für fest angestellte Honorarkräfte beträgt derzeit nur knapp 18 Euro pro Unterrichtsstunde und enthält keine Beiträge zur Sozialversicherung oder Rente, kein Urlaubs-, Kranken- oder Weihnachtsgeld. 43 Sprachkursträger zahlten 2009 nach eigenen Angaben sogar weniger als 15 Euro, was lediglich zu einer verkürzten Zulassungsdauer und zusätzlichen Qualitätskontrolle durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt.

Die schlechte Bezahlung und damit verbundene Demotivierung der Lehrkräfte ist ein Grund dafür, warum nicht einmal jeder zweite Kursabsolvent/jede zweite Kursabsolventin (48,9 Prozent) im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2009 das gesetzgeberisch angestrebte Ziel eines Sprachzertifikats über das Sprachniveau B1 erreichen konnte. Selbst die Bundesregierung räumt inzwischen ein, dass ein „qualitativer (⁠…) Zusammenhang zwischen Vergütung“ der Lehrkräfte und „Kursqualität“ besteht (vgl. Sachinformation vom 21. Januar 2010 an den Abgeordneten Roland Claus).

Zum 1. Juli 2007 wurde die Trägerpauschale um 30 Cent erhöht, jedoch erfolgte „die Weitergabe des Erhöhungsbetrages durch die Kursträger an die Lehrkräfte (⁠…) nicht im erwarteten Umfang“ (Sachinformation des Bundesministeriums des Innern vom 26. November 2009 an den Abgeordneten Roland Claus, Frage 7g). Dies ist auch nicht verwunderlich: Den Kursträgern steht heute rein rechnerisch sogar weniger Geld zur Verfügung als vor der Erhöhung der Pauschale, denn in diesem Zeitraum ist die durchschnittliche Kursgröße von 16,7 Personen auf jetzt 14,5 Personen gesunken. Damit erhält ein Kursträger derzeit durchschnittlich 34 Euro pro Kurs und Unterrichtsstunde, während es Anfang 2007 noch 34,24 Euro waren. Dieser Befund ist umso dramatischer, als nach dem vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenen Ramboll-Gutachten von Ende 2006 nur 20 Prozent der Träger angaben, mit der damaligen Pauschale kostendeckend entsprechend ihrer Qualitätsstandards arbeiten zu können. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass das „gegenwärtige Finanzierungssystem“ einen Anreiz zur „Reduktion der Lehrgehälter“ biete (S. 133).

Die Bundesregierung ist mit Verweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger und der Lehrkraft“ nicht dazu bereit, Auflagen zur Höhe der Vergütung im Rahmen der Trägerzulassung zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b).

Wie eine Erhöhung der Honorare dann aber erreicht werden soll, ist völlig unklar. Es kommt hinzu, dass der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière am 9. Februar 2010 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zwar erklärte, dass die Bezahlung der Lehrkräfte „niedrig“ sei und nach Wegen einer Erhöhung der Honorare gesucht werde. In einem Berichterstattergespräch zum Bundeshaushalt am 22. Februar 2010 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE. jedoch explizit, dass die Mittelerhöhung bei Integrationskursen nicht für eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte vorgesehen sei, denn bereits mit der jetzigen Pauschale bekomme man angeblich gute Angebote in zufriedenerstellender Qualität.

Unterdessen wurde ein Rundschreiben des BAMF an die Integrationskursträger vom 15. März 2010 bekannt, das unter anderem Mittelkürzungen und eine Erhöhung der Kursgröße bei Alphabetisierungskursen und eine Beschränkung der Möglichkeit einer Wiederholung des Aufbausprachkurses vorsieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele Personen haben 2009 einen (Intensiv-/Zielgruppen-) Integrationskurs bzw. einen Wiederholungskurs (bitte gesondert ausweisen) begonnen bzw. beendet (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und absolute und relative Zahlen nennen), und wie groß war jeweils der Anteil der Neuzuwandernden bzw. der seit längerem hier lebenden Personen, der Deutschen und der zur Teilnahme Verpflichteten?

2

Wie hoch waren 2009 die Ausgaben für die Bereiche a) Intensivkurse, b) Integrationskurse (600 Stunden), c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Stunden), d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren), e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren), f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages, g) Fahrtkostenzuschuss, h) Befreiung vom Kostenbeitrag, i) Kinderbetreuung, j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit, k) Lehrerqualifizierung, l) Sonstiges, m) insgesamt (bitte auch nach Halbjahren differenzieren), und wie sind die Abweichungen zum Jahr 2008 jeweils zu erklären, und mit welchen Ausgaben wird aus welchen Gründen für das Jahr 2010 gerechnet?

3

Wie viele der Personen, die 2009 einen Integrationskurs beendet haben, haben an einer Sprachprüfung teilgenommen, wie viele von ihnen haben die Prüfung auf welchem Sprachniveau bestanden (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und jeweils absolute und relative Angaben – bezogen sowohl auf die Kursabsolventen als auch auf die Prüfungsteilnehmenden – machen und nach „Neu- und Altzuwanderer/ Deutsche“ und „verpflichtet/freiwillig“ differenzieren), und wie sind die entsprechenden Werte für den Gesamtzeitraum von 1. Januar 2005 bis heute?

4

Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach erfolgreicher Beendigung des Integrationskurses (das entsprechende Sprachzertifikat und eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs liegen vor) den Betroffenen eine Originalbescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ausgestellt und zugesandt hat, in wie viel Prozent aller Fälle liegt die Bearbeitungsdauer über drei Monaten, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

5

Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße (bitte soweit möglich auch nach verschiedenen Kursarten differenzieren)?

6

Wie hoch war das durch Sprachstandsmessungen erfasste Sprachniveau der Teilnehmenden vor Beginn der Sprachkurse im Jahr 2009 (bzw. 2008, soweit möglich nach unterschiedlichen Teilnehmergruppen differenzieren), und zu welchen Konsequenzen führten die Sprachstandsmessungen (in wie vielen Fällen konnten wie viele Sprachmodule übersprungen oder Intensivkurse vermittelt werden)?

7

Verfügten diejenigen Prüfungsteilnehmenden, die ab dem 1. Juli 2009 im skalierten Abschlusstest nicht das Niveau A2 erreichten, nach Einschätzung der Träger bzw. des BAMF wenigstens über das Niveau A1, bzw. welche Angaben lassen sich zu deren Sprachkenntnissen nach 600 Stunden Unterricht und zu den Gründen für das Nichterreichen des Niveaus A2 machen?

Bedeutet dies nicht in der Konsequenz, dass gerade die besonders Hilfebedürftigen nicht die erforderliche Unterstützung beim Spracherwerb erhalten (bitte begründen)?

Muss vor diesem Hintergrund nicht neu erwogen werden, ob die Sprachkurse nicht grundlegend anders aufgebaut und insbesondere von Beginn an am Sprachniveau und Lerntempo der Betroffenen ausgerichtet werden müssten, wie es auch in der ersten Evaluation durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH empfohlen wurde (bitte begründen)?

8

Hält die Bundesregierung das Sprachniveau B1 im Regelfall für ausreichend für berufliche Bewerbungen bzw. für das Berufsleben (bitte begründen)?

9

Was bedeutet es konkret, dass die für Integrationskurse im Jahr 2010 zusätzlich vorgesehenen 44 Mio. Euro aus dem „Fonds für Bildungsmaßnahmen“ stammen, und für welchen Zeitraum werden diese zusätzlichen Gelder zur Verfügung stehen (handelt es sich um eine dauerhafte oder eine zeitlich befristete Erhöhung)?

10

Welche aktuellen Erkenntnisse zur Höhe der gezahlten Lehrkräftehonorare gibt es, wie viele Träger zahlen derzeit unter 15 Euro pro Unterrichtseinheit, wie viele zahlen zwischen 15 und 16 Euro, wie viele Träger zahlten in der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem BAMF angegeben, und wie viele konkrete Prüfungen diesbezüglich in welcher Weise gab es 2009?

11

Was haben die Qualitätsüberprüfungen bei Kursträgern erbracht, die ein Honorar unterhalb von 15 Euro zahlen, und wie viele Beanstandungen bzw. Widerrufe der Zulassung gab es infolge festgestellter Qualitätsmängel, die bei einem solchen Honorar selbst nach dem BAMF-Konzept zum „Trägerzulassungsverfahren“ mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten sind?

12

Welchen Anteil machten die Lehrkräftehonorare (wie von den Trägern bei der Zulassung angegeben) an der Gesamtsumme der den Sprachkursträgern im Jahr 2009 (bzw. 2008) ausgezahlten Mittel aus (soweit möglich nach verschiedenen Trägerarten differenzieren, Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)?

13

Was hat die Auswertung der Evaluierung des Finanzierungssystems der Integrationskurse durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH durch das BAMF und das Bundesministerium des Innern im Detail erbracht, wann, wo, und in welcher Form werden die Ergebnisse der Evaluierung öffentlich gemacht (wenn keine Veröffentlichung beabsichtigt ist, warum nicht?), und welche konkreten Schlussfolgerungen wurden oder werden hieraus gezogen?

14

Wie ist die Antwort in der Sachinformation des Bundesministeriums des Innern vom 21. Januar 2010 an den Abgeordneten Roland Claus, es bestehe „ein enger Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Lehrkräfte und dem ökonomischen Erfolg bei der Kursdurchführung auf der Trägerseite“ zu verstehen, bedeutet dies insbesondere, dass eine geringere Bezahlung der Lehrkräfte einen größeren Gewinn für die Kursträger bedeutet, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

15

Welche Konsequenz wird aus dem zentralen Ergebnis der Evaluierung durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH gezogen, wonach „eine positive Auswirkung der Erhöhung einer Lehrkräftevergütung auf die Kursqualität erwartet werden“ kann?

16

Wäre die Vorgabe eines Mindesthonorars bei der Trägerzulassung rechtlich zulässig (bitte begründen)?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass die Vorgabe eines Mindesthonorars bei der Trägerzulassung Sprachkursträger vom Markt ausschließen könnte, und wie bewertet sie diese Gefahr, wenn zeitgleich zur Festlegung eines entsprechenden Mindesthonorars die Trägerpauschale erhöht würde?

18

Was haben die vom Bundesminister des Innern angekündigten Prüfungen zu der Frage erbracht, wie die Honorare der Lehrkräfte im Integrationskursbereich angehoben werden könnten (siehe Vorbemerkung), und welches Niveau/welcher Umfang wird dabei gegebenenfalls angestrebt?

19

Ist überhaupt beabsichtigt, die Honorare zu erhöhen, und wie sind die widersprüchlichen Erklärungen des Bundesministers des Innern bzw. des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs (siehe Vorbemerkung) diesbezüglich zu erklären?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Qualität des Integrationssprachkurssystems, wie bewertet sie es insbesondere, dass weniger als die Hälfte aller bisherigen Kursabsolvierenden das gesetzgeberisch angestrebte Niveau B1 erreichen konnte, und welche Änderungen im Integrationskurssystem sind eventuell geplant?

21

Wird die Qualität des Sprachunterrichts in Integrationskursen durch Evaluierungsbögen für Kursteilnehmende in einfacher Sprache bzw. in der jeweiligen Herkunftssprache der Betroffenen überprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

22

Was sind die ersten konkreten Erfahrungen und Bewertungen bezüglich der Berufsintegrationskurse?

23

Ist das Rundschreiben des BAMF an die Integrationskursträger vom 15. März 2010, in dem als „Ziel“ formuliert wird, „dass mit den vorgesehenen Mitteln sämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt werden“, so zu verstehen, dass ein Zugang zum Integrationskurssystem für Personen ohne Rechtsansprüche nicht mehr garantiert wird (bitte begründen)?

24

Was bedeutet es konkret, wenn in dem Rundschreiben gefordert wird, dass „nur Teilnehmer mit einer gültigen Berechtigung in einen Kurs aufgenommen werden“ sollen?

25

Wie ist es, vor allem didaktisch und pädagogisch, zu rechtfertigen, dass mit dem Rundschreiben bezüglich der Alphabetisierungskurse eine Ausweitung der maximalen Teilnehmerzahl von 12 auf 14 Personen ermöglicht wird?

26

Wie wird der mit dem Rundschreiben verkündete Wegfall eines Zuschlags von 5 Euro pro Unterrichtseinheit bei neu beginnenden Alphabetisierungskursen begründet, und wie bewertet die Bundesregierung die von Trägern bereits vorgebrachte Gefahr eines Angebotseinbruchs in diesem wichtigen Bereich?

27

Wie wird begründet, dass zur Wiederholung des Aufbausprachkurses ab sofort solche Personen nicht mehr zugelassen werden, die das Sprachniveau A2 nicht erreichen konnten?

Bedeutet dies nicht in der Konsequenz, dass gerade die besonders Hilfebedürftigen nicht die erforderliche Unterstützung beim Spracherwerb erhalten (bitte begründen)?

Muss vor diesem Hintergrund nicht neu erwogen werden, ob die Sprachkurse nicht grundlegend anders aufgebaut und insbesondere von Beginn an am Sprachniveau und Lerntempo der Betroffenen ausgerichtet werden müssten, wie es auch in der ersten Evaluation durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH empfohlen wurde (bitte begründen)?

28

Wie wird der in dem Rundschreiben verkündete Vorrang von Vollzeit- gegenüber Teilzeitkursen begründet?

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das in der Praxis festzustellende zunehmende Angebot von Teilzeitkursen auf eine entsprechende Nachfrage seitens der Betroffenen oder auf ein entsprechendes Arbeitszeitbedürfnis der Lehrkräfte zurückzuführen ist?

Welche Auswirkungen dieser Neuregelung erwartet die Bundesregierung in Bezug auf die Zusammensetzung der Lehrkräfte, und sind diese Auswirkungen gewollt (beispielsweise könnte die Zahl derjenigen, die quasi „nebenher“ in Integrationskursen lehren und ihr Einkommen nicht vorrangig aus den geringen Lehrhonoraren bestreiten müssen, sinken)?

29

Wie ist die aktuelle und die geplante Personalstruktur des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und so differenziert antworten wie möglich, insbesondere in Bezug auf die unterschiedlichen inhaltlichen Aufgabenbereiche)?

Berlin, den 13. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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