BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verschärfung der Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1569305.12.2019

Verschärfung der Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Kerstin Kassner, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Türkei wurden nach Angaben von „SPIEGEL Online“ unter Bezugnahme auf Informationen aus dem Auswärtigen Amt seit Anfang Oktober 2019 insgesamt 14 Deutsche unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen. Gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Hintergrund der Festnahmewelle ist nach Angaben von Angehörigen und Anwälten die Mitgliedschaft der Betroffenen in kurdischen Vereinen in Deutschland. Mitgliederlisten dieser Vereine mit hunderten Namen liegen laut den Angehörigen und Anwälten den türkischen Behörden vor (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-auswaertiges-amt-verschaerft-reisehinweise-a-1294436.html). Ende Oktober ließ die Bundesregierung die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei verschärfen. „Es kommt in letzter Zeit vermehrt zu Festnahmen deutscher Staatsangehöriger, die in Deutschland in kurdischen Vereinen aktiv sind oder waren“, heißt es nun (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie genau begründet die Bundesregierung die Verschärfung der Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei Ende Oktober?

2

In welchen konkreten Fällen besteht nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung für Mitglieder kurdischer Vereine aus Deutschland bei Reisen in die Türkei die Gefahr einer Festnahme?

3

Unter welchen Umständen rät die Bundesregierung Mitgliedern kurdischer Vereine aus Deutschland von Reisen in die Türkei ab?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung eine in den Medien berichtete Festnahmewelle von Mitgliedern kurdischer Vereine aus Deutschland in der Türkei seit Oktober 2019 (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-auswaertiges-amt-verschaerft-reisehinweise-a-1294436.html)?

5

Wie viele Deutsche oder aus Deutschland stammende Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 aufgrund deren Mitgliedschaft in kurdischen Vereinen in Deutschland in der Türkei unter dem Vorwurf der Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen (bitte Staatsbürgerschaft, Datum der Festnahme, Verhaftung, mögliche Freilassung und mögliches Ausreiseverbot und Stand eines möglichen Strafverfahrens angeben)?

6

In welchen Vereinen oder Vereinsföderationen im Einzelnen waren die Festgenommenen nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv, und welche Funktion nahmen sie darin ein (z. B. Vorstände oder einfache Mitglieder)?

7

Inwieweit handelt es sich um Vereine, die in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verfassungsschutzberichten der Länder oder sonstigen Veröffentlichungen dieser Behörden aufgrund einer vermeintlichen Nähe oder Zugehörigkeit zur Arbeiterpartei Kurdistans PKK aufgelistet wurden oder werden?

8

Inwieweit und mit welcher Absicht haben türkische Behörden bezüglich welcher kurdischen Vereine in Deutschland Kontakte zur Bundesregierung, zu Behörden des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung zu Landesregierungen und Landesbehörden Kontakt aufgenommen?

9

Hat die Bundesregierung – oder nach ihrer Kenntnis eine Landesregierung bzw. Landesbehörde – zu den betroffenen Vereinen oder Vereinsföderationen Kontakt aufgenommen, um sie vor einer möglichen Verfolgung ihrer Mitglieder in der Türkei zu warnen?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Behauptung von Anwälten und Angehörigen der in der Türkei Festgenommenen, dass den türkischen Behörden Mitgliederlisten von kurdischen Vereinen aus Deutschland vorliegen (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-auswaertiges-amt-verschaerft-reisehinweise-a-1294436.html)?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, auf welche Weise türkische Behörden an Mitgliederlisten oder Namen von Mitgliedern und Vorständen kurdischer Vereine aus Deutschland gelangt sind, und kann sie ausschließen, dass diese Informationen aus von Bundes- oder Landesbehörden erhobenem Datenmaterial stammen (falls die Bundesregierung dies nicht ausschließen kann, bitte weiter konkretisieren)?

b) Haben die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden oder nach ihrer Kenntnis eine Landesregierung oder Landesbehörden – auch im Bereich nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit – jemals Mitgliederlisten von kurdischen Vereinen oder die Namen einzelner Mitglieder oder Vorstände solcher Vereine an türkische Behörden weitergegeben, und wenn ja, wann, zu welchem Anlass, auf welcher rechtlichen Grundlage, in welchem Umfang und an welche Behörde?

11

Inwieweit verfügen die Bundesregierung und Bundesbehörden oder nach ihrer Kenntnis Landesregierungen und Landesbehörden über Mitgliederlisten von kurdischen Vereinen in Deutschland sowie über die Namen der Vereinsvorstände, und auf welche Weise sind sie gegebenenfalls an diese Daten gelangt?

12

Inwieweit und in welchem Umfang sind Sicherheitsbehörden des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder im Zuge von juristischen Ermittlungen und polizeilichen Maßnahmen in den Besitz von Mitgliederlisten welcher kurdischen Vereine gelangt?

Wo werden diese Listen gegebenenfalls verwahrt, wer hat Zugriff darauf, und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass solche Daten an türkische Behörden weitergegeben wurden?

13

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der türkische Nachrichtendienst kurdische Vereine und deren Mitglieder in Deutschland ausspäht (www.deutschlandfunk.de/tuerkischer-geheimdienst-in-deutschland-prozessbeginn-gegen.1773.de.html?dram:article_id=395287)?

14

Wie genau setzt sich die Bundesregierung für Deutsche ein, die in der Türkei aufgrund ihrer Mitgliedschaft in kurdischen Vereinen in Deutschland festgenommen, inhaftiert oder mit Ausreiseverbot belegt wurden?

Berlin, den 18. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen