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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation von Schutzsuchenden im Niger

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1571406.12.2019

Situation von Schutzsuchenden im Niger

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Michel Brandt, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Eva-Maria Schreiber, Stefan Liebich, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Dafür, dass jährlich Tausende Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrinken, gibt es in Europa ein gewisses Bewusstsein. Das ist aus Sicht der Fragestellenden auch ein Verdienst von Initiativen wie „Watch the Med-Alarm Phone“ und den Seenotrettungs-NGOs (Nichtregierungsorganisationen), die regelmäßig über das Sterben im Mittelmeer berichten und eine andere Politik fordern.

Weniger bekannt ist, dass auch auf dem Weg von Niger nach Libyen in der nigrischen Wüste jährlich Tausende Menschen ihr Leben verlieren. Seit im Niger 2015 auf Drängen der EU mit dem Gesetz 036/2015 die Reisefreiheit massiv eingeschränkt wurde, sind Flüchtende gezwungen, auf gefährlichere Routen durch unerschlossenes Gebiet auszuweichen. Die nigrische Armee stationiert seit 2016 gezielt Einheiten an Wasserstellen auf dem Weg durch die Sahara, um gegen Fahrer von Schutzsuchenden vorzugehen. Immer wieder werden Flüchtende von Menschenschmugglern aus Angst vor Festnahmen und Strafverfolgung in der Wüste zurückgelassen. Wer Schutzsuchende gegen Geld befördert, muss im Niger mit bis zu 30 Jahren Haft rechnen (https://taz.de/Kanzlerin-auf-Afrika-Tour/!5591993/).

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt, dass die Zahl derer, die in der nigrischen Wüste ums Leben kommen, mindestens doppelt so hoch ist wie die Zahl der Toten im Mittelmeer. Über 30.000 Menschen sind nach Schätzungen der Organisation zwischen 2014 und 2018 in der Wüste verschwunden (www.spiegel.de/politik/ausland/alarmphone-sahara-wie-privateretter-versuchen-migranten-aus-der-todeszone-zu-holen-a-1282608.html).

Gefährdet sind nicht nur Flüchtende, die sich selbst auf den Weg Richtung Norden durch die nigrische Wüste machen, sondern auch Menschen, die die algerischen Sicherheitskräfte nach Niger abschieben. Solche Abschiebungen finden nach Kenntnis der Fragestellenden in der Regel zweimal wöchentlich statt; betroffen sind auch besonders vulnerable Personen, etwa Kinder, Schwangere und alte Menschen. Während nigrische Staatsangehörige in der grenznahen Stadt Assamaka oder in Agadez den nigrischen Behörden übergeben werden, setzt das algerische Militär Menschen anderer Nationalität einfach an der Grenze in der Wüste aus. Dieser Ort ist 15 Kilometer von Assamaka entfernt, und immer wieder verlaufen sich Menschen, weil es kaum Orientierungspunkte gibt („Die Wüste wurde gefährlich gemacht“, taz vom 8. Novemver 2019). Im Sommer 2018 berichtete die Nachrichtenagentur AP, dass algerische Behörden in den vorangegangenen 14 Monaten 13.000 Menschen wenige Kilometer vor der nigrischen Grenze ohne Wasser und Nahrung in der Wüste aussetzten, nachdem sie sie zuvor teilweise geschlagen und beraubt hatten. Viele Flüchtlinge verdursteten auf dem erzwungenen Fußweg durch die Wüste. Dem Bericht zufolge forcierte Algerien die Massenabschiebungen ab Oktober 2017, nachdem die EU den Druck auf nordafrikanische Staaten erhöht hatte, Schutzsuchende von der Flucht nach Europa abzuhalten (http://gleft.de/3jv).

Um gegen das Massensterben in der Wüste vorzugehen, haben Aktivistinnen und Aktivisten Anfang 2017 begonnen, ein Netzwerk von Helfern entlang der Migrationsrouten Richtung Algerien und Libyen aufzubauen, das „Alarm Phone Sahara“ (http://gleft.de/3j0). Die Initiative verfolgt u. a. das Ziel, Flüchtenden nützliche Informationen für die Durchquerung der Wüste zur Verfügung zu stellen, die Situation auf den Wüstenrouten zu dokumentieren und Rettungseinsätze zu initiieren bzw. selbst durchzuführen (http://gleft.de/3jw).

Die IOM führt in Koordination mit lokalen Behörden im Norden von Niger, auch nahe der Grenze zu Algerien, Such- und Rettungsoperationen durch (Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/3288). Sie betreibt im Niger ferner mehrere Migrationszentren, die von der EU und der Bundesregierung finanziert werden. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist fraglich, ob in diesen Zentren Menschenrechtsstandards eingehalten werden. So hätten nigrische Sicherheitskräfte im Migrationszentrum Agadez im Mai 2018 eine Gruppe sudanesischer Flüchtlinge willkürlich verhaftet, nach Libyen abgeschoben und damit gegen das Verbot des Refoulement verstoßen (http://gleft.de/3jI).

Die Maßnahmen zur Abwehr von Migration in Algerien und Niger sind aus Sicht der Fragestellenden ein direkter Effekt der Vorverlagerung der europäischen Grenzpolitik bis weit in den afrikanischen Kontinent hinein. Indem die EU-Staaten die nigrischen Sicherheitskräfte systematisch aufrüsten und die Schließung von Migrationsrouten erzwingen, tragen sie eine zentrale Verantwortung für den Tod Zehntausender in der nigrischen Wüste. Albert Chaibou, Journalist aus Niger, drückt das so aus: „Unser Land ist im Dienst Europas zum Friedhof verkommen.“ (http://gleft.de/3jy).

Gefragt wird im Folgenden nicht nur nach eigenen Kenntnissen der Bundesregierung, sondern auch nach Kenntnissen, die auf Angaben Dritter basieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie viele Flüchtende sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 in der nigrischen Wüste ums Leben gekommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele Flüchtende sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 in der nigrischen Wüste gerettet worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln, angeben, durch wen die Menschen gerettet wurden und nach Möglichkeit zusätzlich nähere Angaben zu den Geretteten machen, etwa zu den wichtigsten Herkunftsländern, Geschlecht und zu minderjährigen Geretteten)?

3

Wie viele Flüchtende haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 die Sahara von Niger Richtung Libyen und Algerien durchquert (bitte nach Routen differenzieren und nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele mutmaßliche sogenannte Menschenschmuggler wurden im Niger bislang nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage des Gesetzes 036/2015 festgenommen, und wie viele Fahrzeuge wurden beschlagnahmt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Gegen wie viele nigrische Polizeibeamte oder sonstige Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen wegen eines Korruptionsverdachts im Zusammenhang mit Menschenschmuggel eingeleitet, und welches Ergebnis hatten die Ermittlungsverfahren?

5

Welche Aufgaben übernimmt das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) nach Kenntnis der Bundesregierung im Niger?

Mit welchen nationalen und internationalen Stellen bzw. Organisationen arbeitet der UNHCR im Niger zusammen?

6

Welche Aufgaben übernimmt die IOM nach Kenntnis der Bundesregierung im Niger?

Mit welchen nationalen und internationalen Stellen bzw. Organisationen arbeitet sie in dem Land zusammen?

7

Was genau sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgaben der „Immigration and Border Management Unit“ der IOM (http://gleft.de/3iW)?

8

Welche Aufnahme- bzw. Transitzentren, Versorgungsstellen und Migrationszentren betreibt die IOM nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann im Niger (www.iom.int/countries/niger, bitte differenzieren)?

a) Wie viele Schutzsuchende sind dort nach Kenntnis der Bundesregierung untergebracht, und inwieweit besteht dort Zugang zu Obdach, Nahrung und medizinischer Versorgung?

b) Inwieweit wird eine solche Versorgung nach Kenntnis der Bundesregierung an die Bedingung geknüpft, dass Schutzsuchende sich bereit erklären, „freiwillig“ in ihr Herkunftsland zurückzukehren (http://gleft.de/ 3jz)?

c) Inwiefern ist die Einhaltung von Menschenrechten in den nigrischen Migrationszentren nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet (http://gleft.de/3jI)?

d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nigrische Sicherheitskräfte im Mai 2018 eine Gruppe sudanesischer Flüchtlinge in dem von der IOM betriebenen und von der EU und Deutschland finanzierten Migrationszentrum in Agadez verhaftet und nach Libyen abgeschoben haben (http://gleft.de/3jI), und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus?

e) Was ist der Bundesregierung über „Ghettos“ von Schutzsuchenden am Stadtrand von Agadez bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (https://taz.de/Aus-Le-Monde-diplomatique/!5602720/)?

9

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die IOM in Assamaka tätig?

Wie sind sie ausgebildet, und welche Ausrüstung (etwa Autos, Lastwagen, Motorräder) steht ihnen zur Verfügung, um beispielsweise Such- und Rettungsoperationen in der Wüste durchzuführen?

10

Welche weiteren internationalen, Nichtregierungs- und humanitären Organisationen außer der IOM sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Grenzstadt Assamaka tätig, und welche Aufgaben übernehmen sie?

11

Inwieweit ist die IOM nach Kenntnis der Bundesregierung am Aufbau und der Restrukturierung von Grenzposten im Niger beteiligt (http://gleft.de/ 3iZ, S. 16)?

12

Welche Projekte im Bereich Migration und Grenzsicherung werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung von der IOM ggf. gemeinsam mit welchen Partnern im Niger durchgeführt bzw. unterstützt?

13

In welchen Regionen und mit welcher Regelmäßigkeit führt die IOM nach Kenntnis der Bundesregierung im Niger Such- und Rettungsoperationen in der Wüste durch?

Wie viele Such- und Rettungsaktionen hat die IOM nach Kenntnis der Bundesregierung bislang insgesamt in der nigrischen Wüste durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

14

Wie viel Geld steht der IOM zur Verfügung, um Such- und Rettungsoperationen in der Wüste durchzuführen, und wie hat sich das entsprechende Budget seit 2015 entwickelt?

15

Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit Schutzsuchenden, nachdem sie von der IOM gefunden bzw. aufgegriffen wurden?

a) Auf welche Weise beschafft die IOM nach Kenntnis der Bundesregierung für Menschen, die über keine Papiere verfügen, Reisedokumente für die Rückkehr in ihre Herkunftsländer (http://gleft.de/3iY)?

b) Inwieweit werden die Schutzsuchenden, die an der „freiwilligen“ Rückkehr teilnehmen, nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Ankunft in ihren Herkunftsstaaten unterstützt (bitte ausführen)?

c) Wie viele Schutzsuchende sind 2018 und im bisherigen Jahr 2019 mit Hilfe der IOM „freiwillig“ in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

d) Wie wird damit umgegangen, wenn gerettete Menschen nicht bereit sind, in ihr Herkunftsland zurückzukehren?

e) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass Schutzsuchende, nachdem sie von der IOM aufgegriffen und nach Assamaka gebracht wurden, erneut versuchen, nach Algerien bzw. Libyen zu gelangen?

16

Welche anderen Akteure führen nach Kenntnis der Bundesregierung Such- und Rettungsaktionen in der nigrischen Wüste durch?

Was ist der Bundesregierung über die Regelmäßigkeit solcher Einsätze bekannt?

Inwieweit werden Menschen, die von anderen Akteuren als der IOM in der Wüste aufgegriffen bzw. gerettet werden, der IOM übergeben?

17

Welche staatlichen und nichtstaatlichen Akteure bzw. Gruppierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der nigrischen Wüste und in den angrenzenden Sahel-Staaten aktiv?

18

Auf welchen Daten basiert nach Kenntnis der Bundesregierung die von der IOM erstellte „Displacement Tracking Matrix”, und welche weiteren Akteure sind an der Erstellung ggf. beteiligt (www.globaldtm.info/niger/)?

19

Wie viel Geld hat die EU dem Niger im Rahmen welcher Programme im Bereich Bekämpfung der „illegalen“ Migration und Grenzschutz seit 2015 zukommen lassen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und angeben, in welche Projekte die Mittel jeweils geflossen sind)?

Welche Zentren für Flüchtlinge und Migranten werden zumindest teilweise durch die EU bzw. die Bundesregierung finanziert (bitte differenzieren)?

20

Welche Abkommen im Bereich Migration wurden seit 2017 von Seiten der Bundesregierung und/oder der EU mit dem Niger abgeschlossen, und was beinhalten sie?

21

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von EU Capacity Building Mission (EUCAP) Sahel im Bereich Grenzsicherung und Migrationskontrolle durchgeführt (https://taz.de/Aus-Le-Monde-diplomatique/!5602720/)?

22

Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit Schutzsuchenden, die von der nigrischen mobilen Grenzüberwachungseinheit aufgegriffen werden, die der nigrischen Nationalpolizei unterstellt ist (https://taz.de/ Kanzlerin-auf-Afrika-Tour/!5591993/)?

23

Sind unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt nach Kenntnis der Bundesregierung im Niger als Straftatbestände normiert, und in welchem Umfang werden eventuelle Verstöße verfolgt?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über willkürliche Verhaftungen Schutzsuchender durch nigrische Sicherheitskräfte (bitte ausführen)?

25

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Anwendung des Gesetzes 036/2015 Schutzsuchende auf gefährlichere Routen zwingt, wodurch es zu mehr Todesfällen in der Wüste kommt (siehe Vorbemerkung)?

Welche Konsequenzen sieht sie ggf. daraus?

26

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Anwendung des Gesetzes 036/2015 die Korruption im Niger befeuert sowie zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit und infolgedessen einer Zunahme an Bandentätigkeit, Drogenhandel und für einen Zulauf zu bewaffneten Gruppen geführt hat (https://taz.de/Aus-Le-Monde-diplomatique/!5602720/, bitte ausführen)?

27

Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des über den EU-Treuhandfonds für Afrika finanzierten „Aktionsplan für rasche ökonomische Verbesserung in Agadez“, mit dem ehemalige Fahrer bzw. Fluchthelfer unterstützt werden sollen, bisher gestellt, bearbeitet, bewilligt und abgelehnt (https://taz.de/Aus-Le-Monde-diplomatique/! 5602720/)?

Wie lange dauert das Prüfverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich, und welche Stelle bzw. Behörde ist dafür zuständig?

28

Welche ausgewählten Gemeinden und Regionen werden im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und kofinanziert vom EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) unterstützt, und was genau beinhaltet die Unterstützung (http://gleft.de/3jG)?

29

Welche Projekte werden von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen welcher Programme im Niger durchgeführt?

Welche weiteren Akteure sind daran beteiligt, und inwieweit haben diese Migration oder Grenzsicherung zum Schwerpunkt?

Welche Ziele werden damit verfolgt?

30

Wie haben sich die Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Flucht und Migration konkret in der Sahel-Region in den letzten drei Jahren verändert?

Welche Folgen hatte das nach Kenntnis der Bundesregierung für die Menschen vor Ort?

31

Was beinhaltet die mit 3 Mio. Euro finanzierte „migrationspolitische Beratung“, die die GIZ GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Niger durchführt, und was kennzeichnet eine „menschenrechtsbasierte und kohärente Migrationspolitik“ (http://gleft.de/3iX)?

32

In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 2016 Rüstungsexporte nach Niger genehmigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

33

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Jahr aus Algerien nach Niger abgeschoben (bitte auch Angaben zu den wichtigsten Staatsangehörigkeiten machen)?

Iinwiefern war die IOM hieran beteiligt?

34

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die IOM in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen von Algerien und Niger am 15. Oktober 2019 166 nigrische Staatsangehörige mit einem Charterflug von Tamanrasset nach Niamey abgeschoben hat (http://gleft.de/3jH)?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer diese Charterabschiebung initiiert hat?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Behörde bzw. welche Stellen die Zuführung der nigrischen Staatsangehörigen zu der Charterabschiebung organisiert hat bzw. haben?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Betroffenen vor der Abschiebung Opfer willkürlicher Verhaftungen durch algerische Sicherheitskräfte wurden (http://gleft.de/3jI)?

c) Inwieweit haben sich die abgeschobenen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Rückkehr einverstanden erklärt, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der IOM, dass es sich um einen „humanitären Flug“ handelte (http://gleft.de/3jH)?

d) Welche weiteren Charterabschiebungen der IOM von Algerien nach Niger haben nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Jahr 2019 stattgefunden (bitte auch angeben, wie viele Personen jeweils abgeschoben wurden)?

Was ist der Bundesregierung über die Planung weiterer Charterabschiebungen von Algerien nach Niger durch die IOM bekannt?

35

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung ggf. gemeinsam mit anderen EU-Staaten unternommen, um auf die algerische Regierung einzuwirken, dass sie die völkerrechtswidrigen Zurückschiebungen in die nigrische Wüste unterlässt?

36

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die nigrischen Behörden aus Algerien zurück- bzw. abgeschobene Menschen teilweise nicht einreisen lassen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

37

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 aus dem Niger abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln und auch Angaben zu den wichtigsten Zielstaaten machen)?

Inwieweit war die IOM hieran beteiligt?

38

Wie viele Menschen sind in den Jahren 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer finanziellen Förderung freiwillig aus dem Niger in ihr Herkunftsland zurückgekehrt, und inwiefern war die IOM hieran beteiligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und auch Angaben zu den wichtigsten Zielstaaten machen)?

Berlin, den 22. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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