Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Teilhabeleistungen
der Abgeordneten Corinna Rüffer, Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Maria Klein-Schmeink, Ekin Deligöz, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, um gleichberechtigt am Leben teilhaben zu können. Wenn jemand beispielsweise einen Rollstuhl benötigt oder Assistenz, um einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können, dann müssen diese Teilhabeleistungen von den Sozialleistungsträgern finanziert werden. Je nachdem, was wofür benötigt wird, und teilweise auch je nach Ursache der Beeinträchtigung sind unterschiedliche Träger zuständig.
Alle Sozialleistungsträger müssen Bürgerinnen und Bürger umfassend über ihre Rechtsansprüche informieren und beraten (§ 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I). Bei manchen Trägern funktionieren nach Ansicht der Fragesteller die Beratung sowie die Beantragung und Gewährung von Leistungen reibungslos. Immer wieder aber schildern Bürgerinnen und Bürger Abgeordneten der fragestellenden Fraktion, dass sie die nötigen Teilhabeleistungen erst nach langen Verfahren erhalten haben.
Der Bundesgerichtshof hat die besonderen Beratungspflichten der Sozialleistungsträger mit seinem Urteil vom 2. August 2018 (III ZR 466/16) bekräftigt: Der Kläger, der von einem Sozialhilfeträgers nicht umfassend über seine Ansprüche aufgeklärt worden war, erhielt Schadenersatz. Dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, macht auch eine Umfrage der fragestellenden Fraktion deutlich: Viele behinderte Menschen und ihre Angehörigen fühlen sich von den Leistungsträgern schlecht beraten oder erhalten die ihnen zustehenden Leistungen erst nach Widerspruchs- oder sogar Klageverfahren (www.gruene-bundestag.de/themen/behindertenpolitik/wie-dicht-ist-derbehoerdendschungel). Auch die Studie „Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“ im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 zeigt, dass knapp ein Drittel der Widersprüche begründet und jede vierte Klage gegen Leistungsablehnungen erfolgreich war (www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2017/leistungsablehnung/index_ger.html). In der Studie wurden Leistungsanträge generell betrachtet, nicht nur Anträge von Menschen mit Behinderung auf Leistungen wie beispielsweise Hilfsmittel, die Teilhabe ermöglichen.
Diese Ergebnisse lassen vermuten, dass Sozialleistungsträger die für sie maßgeblichen Gesetze nicht immer so ausführen, wie es der Gesetzgeber beabsichtigt. Dass Betroffene so häufig den Rechtsweg wählen, und sich die Bearbeitungszeiten und Ablehnungsquoten zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern und auch regional unterscheiden, deutet darauf hin, dass es erhebliche Ungleichheiten beim Zugang zu Leistungen gibt. Beispielsweise gibt es teils große Unterschiede hinsichtlich der Ablehnungsquoten zwischen den Krankenkassen, wie die zuvor genannte Studie darlegt. Das schadet nach Auffassung der fragestellenden Fraktion dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Sozial- und Rechtsstaat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen69
Welche Probleme sind der Bundesregierung bei der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen bekannt, und wie beabsichtigt sie, diese Probleme zu beheben?
Was kann aus Sicht der Bundesregierung getan werden, damit alle Sozialleistungsträger entsprechend ihrer rechtlichen Verpflichtung Menschen umfassend und auf Augenhöhe über ihre Rechte beraten?
Wie viele verschiedene Stellen gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX, erster, zweiter und dritter Teil), Pflegeleistungen nach dem Elften und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI und XII) und Blindenhilfe nach SGB XII (bitte jeden rechtlich eigenständigen Träger einzeln aufzählen und die Ergebnisse nach Bundesländern, Art des Trägers und Leistung differenzieren)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Hilfsmittel im Sinne des § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB V, b) Medizinische Reha, c) Heilmittel, d) Psychotherapie, e) Belastungserprobung und Arbeitstherapie, f) Soziotherapie, g) Früherkennung und Frühförderung, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern und Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen abgelehnt hat, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung Anträge auf Leistungen sowie Widersprüche gegen Ablehnungen abgelehnt hat (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Medizinische Reha, b) Heilmittel, c) Hilfsmittel, d) Psychotherapie, e) Belastungserprobung und Arbeitstherapie, f) Kfz-Hilfe, g) Leistungen zur beruflichen (Weiter-)Bildung bzw. Umschulung (bitte differenziert nach Leistungen in Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen und außerhalb solcher Einrichtungen), h) Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung und vergleichbare Maßnahmen, i) Leistungen zur Aktivierung und sonstige berufsvorbereitende Maßnahmen, die nicht unter a) bis h) fallen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen abgelehnt hat, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem die gesetzliche Rentenversicherung Anträge auf Leistungen sowie Widersprüche gegen Ablehnungen abgelehnt hat (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Pflegegeld, b) Sachleistungen zur häuslichen Pflege, c) Leistungen zur vollstationären Pflege, d) Kurzzeitpflege, e) Pflegehilfsmittel, f) Verhinderungspflege, g) Pflegehilfsmittel, h) Entlastungsbetrag, i) Leistungen nach § 43a SGB XI, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung??
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen abgelehnt hat, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung Anträge auf Leistungen sowie Widersprüche gegen Ablehnungen abgelehnt hat (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Medizinische Reha, b) Heilmittel, c) Hilfsmittel, d) Psychotherapie, e) Belastungserprobung und Arbeitstherapie, f) Kfz-Hilfe, g) Leistungen zur beruflichen (Weiter-)Bildung bzw. Umschulung (bitte differenziert nach Leistungen in Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen und außerhalb solcher Einrichtungen), h) Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung und vergleichbare Maßnahmen, i) Leistungen zur Aktivierung und sonstige berufsvorbereitende Maßnahmen, die nicht unter a) bis h) fallen, j) Leistungen zur Teilhabe in stationären Wohneinrichtungen, k) Leistungen zum ambulanten Wohnen, l) Sonstige Leistungen zur sozialen Teilhabe, m)Leistungen zur Teilhabe an Bildung, n) Leistungen zur Pflege (differenziert nach den in Frage 12 genannten Leistungsformen), wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen abgelehnt hat, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem die gesetzliche Unfallversicherung Anträge auf Leistungen sowie Widersprüche gegen Ablehnungen abgelehnt hat (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Medizinische Reha, b) Heilmittel, c) Hilfsmittel, d) Früherkennung und Frühförderung, e) Psychotherapie, f) Kfz-Hilfe, g) Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen und bei „Anderen Anbietern“, h) Budget für Arbeit, i) Leistungen für eine sonstige Beschäftigung, j) Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter, k) Leistungen zur Teilhabe in stationären Wohneinrichtungen, l) Leistungen zum ambulanten Wohnen, m)Sonstige Leistungen zur sozialen Teilhabe (differenziert nach Leistungen an Minderjährige und Volljährige), n) Leistungen zur Teilhabe an Bildung, o) Leistungen zur Pflege (differenziert nach den in Frage 12 genannten Leistungsformen), wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei den Trägern der Sozialhilfe gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem Träger der Sozialhilfe Leistungen abgelehnt haben, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem Träger der Sozialhilfe Anträge auf Leistungen sowie Widersprüche gegen Ablehnungen abgelehnt haben (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der Träger der Sozialhilfe (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Medizinische Reha, b) Heilmittel, c) Hilfsmittel, d) Psychotherapie, e) Belastungserprobung und Arbeitstherapie, f) Kfz-Hilfe, g) Leistungen zur beruflichen (Weiter-)Bildung bzw. Umschulung (bitte differenziert nach Leistungen in Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen und außerhalb solcher Einrichtungen), h) Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung und vergleichbare Maßnahmen, i) Leistungen zur Aktivierung und sonstige berufsvorbereitende Maßnahmen, die nicht unter a) bis h) fallen, j) Leistungen zur Teilhabe in stationären Wohneinrichtungen, k) Leistungen zum ambulanten Wohnen, l) Sonstige Leistungen zur sozialen Teilhabe, m)Leistungen zur Teilhabe an Bildung, n) Leistungen zur Pflege (differenziert nach den in Frage 12 genannten Leistungslöhnen), wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei Trägern der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge Leistungen abgelehnt haben, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge Anträge auf Leistungen sowie Widersprüche gegen Ablehnungen abgelehnt haben (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Arbeitsassistenz, b) Hilfsmittel, c) Sonstige begleitende Hilfen im Arbeitsleben, d) Kfz-Hilfe, e) Leistungen zur beruflichen (Weiter-)Bildung, f) Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung und vergleichbare Maßnahmen, g) Leistungen zur Aktivierung und sonstige berufsvorbereitende Maßnahmen, die nicht unter a) bis f) fallen, h) Leistungen zur Anpassung des Arbeitsplatzes, i) Leistungen an Arbeitgeber für die Beschäftigung einer Hilfskraft, j) Lohnzuschüsse, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei den Integrationsämtern gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem Leistungen seitens der Integrationsämter abgelehnt wurden, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem Anträge auf Leistungen der Integrationsämter sowie Widersprüchen gegen die Ablehnung von Leistungen abgelehnt wurden (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der Integrationsämter (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Belastungserprobung und Arbeitstherapie, b) Leistungen zur beruflichen (Weiter-)Bildung bzw. Umschulung (bitte differenziert nach Leistungen in Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen und außerhalb solcher Einrichtungen), c) Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung und vergleichbare Maßnahmen, d) Arbeitsassistenz, e) Hilfsmittel, f) Sonstige begleitende Hilfen im Arbeitsleben, g) Kfz-Hilfe, h) Leistungen zur beruflichen (Weiter-)Bildung, i) Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung und vergleichbare Maßnahmen, j) Leistungen zur Aktivierung und sonstige berufsvorbereitende Maßnahmen, die nicht unter a) bis i) fallen, k) Leistungen zur Anpassung des Arbeitsplatzes, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem Leistungen seitens der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wurden, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem Anträge auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Widersprüchen gegen die Ablehnung abgelehnt wurden (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Belastungserprobung und Arbeitstherapie, b) Leistungen zur beruflichen (Weiter-)Bildung bzw. Umschulung (bitte differenziert nach Leistungen in Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen und außerhalb solcher Einrichtungen), c) Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung und vergleichbare Maßnahmen, d) Arbeitsassistenz, e) Hilfsmittel, f) Sonstige begleitende Hilfen im Arbeitsleben, g) Kfz-Hilfe, h) Leistungen zur beruflichen (Weiter-)Bildung, i) Eingliederungszuschuss, Probebeschäftigung und vergleichbare Maßnahmen, j) Leistungen zur Aktivierung und sonstige berufsvorbereitende Maßnahmen, die nicht unter a) bis i) fallen, k) Leistungen zur Anpassung des Arbeitsplatzes, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei Jobcentern gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem Leistungen seitens der Jobcenter abgelehnt wurden, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem Jobcenter Anträge auf Leistungen sowie Widersprüche gegen Ablehnungen abgelehnt hat (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der Jobcenter (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge, die folgende Leistungen betreffen: a) Medizinische Reha, b) Heilmittel, c) Hilfsmittel, d) Psychotherapie, e) Früherkennung und Frühförderung, f) Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter, g) Leistungen zur Teilhabe in stationären Wohneinrichtungen, h) Leistungen zum ambulanten Wohnen, i) Sonstige Leistungen zur sozialen Teilhabe, j) Leistungen zur Teilhabe an Bildung, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 bei Trägern der Jugendhilfe gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden in dem oben genannten Zeitraum abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und Grund der Ablehnung)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Widersprüche eingereicht, nachdem Träger der Jugendhilfe Leistungen abgelehnt haben, und wie wurden diese entschieden (bitte nach Bundesländern und ggf. Grund der Ablehnung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 Klageverfahren abschließend behandelt, nachdem Träger der Jugendhilfe Anträge auf Leistungen sowie Widersprüche gegen Ablehnungen abgelehnt haben (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Wie lange dauerte nach Kenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2018 die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der Träger der Jugendhilfe (bitte nach Jahren, Art der Leistung und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Persönliche Budgets gemäß § 29 SGB IX wurden in den Jahren 2009 bis 2018 jeweils beantragt und bewilligt (bitte nach Art des Leistungsträgers und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Leistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig in Form eines Persönlichen Budgets beantragt?
Welche Leistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ggf. vorhandenen Abweichungen zwischen den Antworten auf die beiden vorstehenden Fragen?
Sind der Bundesregierung Unterschiede zwischen Anträgen auf Sachleistungen und Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets bezüglich der Dauer des Verwaltungsverfahrens sowie der Häufigkeit von Ablehnungen, Widersprüchen und Klagen bekannt (bitte nach Art des Leistungsträgers und Bundesland differenzieren)?
Aus welchen Gründen gibt es für manche Sozialleistungsträger Vorgaben zu Bearbeitungsfristen, wie § 13 Absatz 3a SGB V, und für andere Leistungsträger nicht? Plant die Bundesregierung eine Angleichung der Regelungen?
Aus welchen Gründen gibt es in Widerspruchsverfahren keine festgelegten Bearbeitungsfristen für Sozialleistungsträger, und strebt die Bundesregierung eine Angleichung analog zu §§ 14 ff. SGB IX an (s. Jahresbericht Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2018)?
Wie viele Klagen im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht in den Jahren 2009 bis 2018 abschließend behandelt (bitte nach Bundesland sowie Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Klagen aufgrund fehlender Bereitstellung angemessener Vorkehrungen gemäß § 7 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingereicht (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Verbandsklagerecht gemäß § 15 des Behindertengleichstellungsgesetzes Gebrauch gemacht (bitte nach Bundesländern, Art des beteiligten Leistungsträgers und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung eine Haltung zu dem Vorschlag, eine vorläufig automatisch bewilligende Wirkung von Anträgen, Widersprüchen und Klagen einzuführen, um lange Wartezeiten zu verhindern und den Zugang zu Leistungen für die Betroffenen sicherzustellen? Wenn ja, welche?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialleistungsträger seit 2009 zu Schadensersatzzahlungen aufgefordert, weil sie Leistungen zu Unrecht verweigert haben? Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Zahl die Frage, ob die Regelungen zum Schadensersatz bei behördlichen Fehlentscheidungen im Teilhabeleistungsrecht ausreichend sind?
In wie vielen Fällen mussten in den Jahren 2009 bis 2018 Leistungsträger die Kosten selbst beschaffter Leistungen nach § 18 SGB IX erstatten (bitte nach Bundesländern und Art der beteiligten Leistungsträger aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung die Regelungen des § 18 SGB IX vor dem Hintergrund, dass die Kosten von Teilhabeleistungen oft das Budget der Betroffenen übersteigen, für geeignet, den Bedarf zeitnah zu decken (bitte begründen)?
Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, Leistungen der Eingliederungshilfe auch nach dem 1. Januar 2020 von den Regelungen des § 18 SGB IX auszunehmen?
Welche Beschwerdemöglichkeiten haben leistungsberechtigte Personen, wenn die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen mehrere Monate dauert?
Hat die Bundesregierung eine Haltung zu dem Vorschlag, neben der bereits existierenden Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz weitere unabhängige Ombudsstellen einzuführen, die bei Unklarheiten schlichten und beraten können? Wenn ja, welche?
Inwiefern sind welche Sozialleistungsträger gemäß § 17 SGB I sowie der Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (§ 3 BGG) nach Ansicht der Bundesregierung verpflichtet, Dokumente in barrierefreien Formaten zur Verfügung zu stellen, und welche Dokumente fallen unter die zuvor genannten Regelungen (Formulare, Bescheide, Schriftverkehr etc.)? Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Punkt?
Inwiefern sind die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) gemäß § 17 SGB I sowie der Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (§ 3 BGG) nach Ansicht der Bundesregierung dazu verpflichtet, Dokumente in barrierefreien Formaten zur Verfügung zu stellen, und welche Dokumente fallen unter die zuvor genannten Regelungen (Formulare, Bescheide, Schriftverkehr etc.)? Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Punkt?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. August 2018 (III ZR 466/16) über Aufklärungspflichten der Sozialleistungsträger gezogen, oder was plant die Bundesregierung diesbezüglich zukünftig?
Plant die Bundesregierung, das Informationsportal www.einfach-teilhaben.de weiter auszubauen? Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Erweiterung des Beratungsangebotes der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen gemäß § 32 SGB IX, um auch eine Rechtsberatung in diesen Stellen möglich zu machen? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Länder bei der Qualifikation und Bereitstellung von Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialleistungsträger zu unterstützen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Länder bei der Qualifikation und Bereitstellung von Informationen für Richterinnen und Richter zu unterstützen?
Inwiefern nutzt die Bundesregierung den Teilhabeverfahrensbericht (gemäß § 41 SGB IX) zur Überprüfung des Zugangs zu Teilhabeleistungen?
Plant die Bundesregierung, Forschungsvorhaben über den Zugang zu Teilhabeleistungen zu beauftragen? Wenn nein, warum nicht?