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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur Gülen-Bewegung

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag

Haltung der Bundesregierung zur Gülen-Bewegung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein Festakt, bei dem u. a. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Anne Katrin Bohle, sprachen, bildete am 16. September 2019 den offiziellen Auftakt für die Bauarbeiten des House of One in Berlin. In diesem „Bet- und Lehrhaus“, das von einem muslimischen Verein, einem Rabbinerseminar und einer evangelischen Kirchengemeinde getragen wird, sollen eine Kirche, eine Synagoge und eine Moschee Platz finden. Die Bundesregierung hat im November 2018 10 Mio. Euro für den Bau des Bet- und Lehrhauses bewilligt, der Berliner Senat stimmte der Vergabe von Mitteln in gleicher Höhe zu (www.tagesspiegel.de/berlin/house-of-one-in-berlin-bauarbeiten-fuer-mehrreligionenhaus-beginnen/25018540.html; https://de.qantara.de/content/gruendungsarbeiten-fuer-house-of-one-abgeschlossen).

Während die Fragestellerinnen und Fragesteller den Dialog zwischen den Religionen ausdrücklich begrüßen, wirft das führend am House of One beteiligte Forum Dialog aufgrund seiner Zugehörigkeit zur umstrittenen Gülen-Bewegung (Hizmet-Bewegung) Fragen auf. Das Forum Dialog (vormals Forum für interkulturellen Dialog) wurde nach eigenen Angaben von „deutschen Muslimen mit überwiegend türkischer Migrationsgeschichte, deren Inspiration auf die Lehren und die Werte des muslimischen Gelehrten Fethullah Gülen zurückgeht, gegründet“ (https://forumdialog.org/ueber-uns/).

Die türkische Regierung sieht die Gülen-Bewegung, die sie als Fethullah-Terror-Organisation (FETÖ) bezeichnet, als Drahtzieherin des gescheiterten Militärputsches im Juli 2016 an. Oppositionsparteien in der Türkei beschuldigten die Gülen-Bewegung darüber hinaus, bereits während ihres bis zum Jahr 2013 andauernden engen Bündnisses mit der Regierungspartei AKP, ihren damaligen Einfluss auf Polizei und Justiz zur massenhaften Inhaftierung politischer Gegnerinnen und Gegner genutzt und dazu Ermittlungsverfahren manipuliert, Beweise gefälscht und ihre Medien zur politischen Diffamierung missbraucht zu haben (www.swpberlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2013_S23_srt.pdf; www.nzz.ch/feuilleton/medien/die-psychische-belastungwar-enorm-1.18582876; www.spiegel.de/politik/ausland/guelen-bewegung-in-der-tuerkei-die-unheimlichemacht-desimam-a-754909.html).

Mit der Beteiligung am House of One verfolgt die Gülen-Bewegung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller primär das Ziel, ihr angeschlagenes Image in der Öffentlichkeit aufzupolieren und von ihrer politischen Agenda abzulenken. Aufgrund der – insbesondere nach dem Putschversuch in 2016 – isolierten Stellung der Gülen-Gemeinde selbst im türkisch-islamischen Spektrum wird sich nach Ansicht der Fragesteller die Masse der Muslime in Deutschland nicht im House of One wiederfinden können (www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-kritisiert-guelen-bewegung-scharf-foerdert-sie-trotzdem-mit-millionen-a-1240830.html). Das sogenannte House of One wurde nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller immer wieder in den Staatlichen Museen zu Berlin wie dem Bode Museum und dem Museum für Islamische Kunst beworben. Während der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Bruno Kahl, die Gülen-Bewegung noch im März 2017 als „zivile Vereinigung zur religiösen und säkularen Weiterbildung“ bezeichnete, heißt es laut Presseberichten (s. Frage 3) in einem internen Papier der Deutschen Botschaft in Ankara vom Februar 2018, alle Quellen seien sich einig, dass die Gülen-Bewegung seit Jahrzehnten eine „gezielte Unterwanderung staatlicher Institutionen“ in der Türkei betreibe. „Der konspirative Teil der Bewegung zeichnet sich durch strikte Hierarchien aus und erinnert in seiner Struktur an Erscheinungsformen organisierter Kriminalität“, zitieren die Diplomaten ihre Informanten, der „Anspruch der Bewegung auf die Loyalität ihrer Mitglieder“ sei „absolut“. Derweil häufen sich Hinweise, wonach Deutschland, wohin zahlreiche zum Teil führende Mitglieder der Gülen-Bewegung angesichts der scharfen Verfolgung in der Türkei geflohen sind, zum neuen Zentrum der Gülen-Bewegung wird (https://de.qantara.de/content/gruendungsarbeiten-fuer-house-of-one-abgeschlossen; www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-kritisiert-guelen-bewegung-scharf-foerdert-sie-trotzdem-mit-millionen-a-1240830.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Kontakte und Treffen zwischen der Bundesregierung bzw. Bundesbehörden und der Hizmet- bzw. Gülen-Bewegung zugerechneten Personen, Institutionen, Vereinigungen und Medien (wie z. B. Stiftung Dialog und Bildung, Forum Dialog, Bund deutscher Dialoginstitute, Bundesverband der Unternehmervereinigungen, Stockholm Center for Freedom etc., bitte jeweils einzeln benennen) gab es wann und zu welchem Anlass seit dem Jahr 2017 (bitte gegebenenfalls – siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/3397 – zwischen Kooperationen im nachrichtendienstlichen Bereich und sonstigen Kooperationen unterscheiden; für den Fall, dass ein Teil der angefragten Informationen aus Sicht der Bundesregierung schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berührt, bitte begründen, welche Interessen im Einzelnen davon betroffen sind, und die nicht darunter fallenden Informationen angeben)?

2

Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung bzw. den Bundesbehörden und der Hizmet- bzw. Gülen-Bewegung zugerechneten Personen, Institutionen, Vereinigungen und Medien (wie z. B. Stiftung Dialog und Bildung, Forum Dialog, Forum für Interkulturellen Dialog, Bund deutscher Dialoginstitute, Bundesverband der Unternehmervereinigungen, Stockholm Center for Freedom etc., bitte jeweils einzeln benennen) gab es wann und zu welchem Anlass seit dem Jahr 2017, und in welcher Höhe wurden dafür gegebenenfalls Bundesmittel zu welchem Zweck bereitgestellt (bitte gegebenenfalls – siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/3397 – zwischen Kooperationen im nachrichtendienstlichen Bereich und sonstigen Kooperationen unterscheiden; für den Fall, dass ein Teil der angefragten Informationen aus Sicht der Bundesregierung schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berührt, bitte begründen, welche Interessen im Einzelnen davon betroffen sind und die nicht darunter fallenden Informationen angeben)?

Inwieweit sind entsprechende Kooperationen mit Bundesmitteln in welcher Höhe für die Zukunft geplant?

3

Inwieweit hat sich die Bundesregierung die in einem internen Papier des Auswärtigen Amts vom Februar 2018 genannten Einschätzungen zu eigen gemacht, wonach sich alle Quellen der Deutschen Botschaft in Ankara einig seien, dass die Gülen-Bewegung seit Jahrzehnten eine gezielte Unterwanderung staatlicher Institutionen in der Türkei betreibe, sich der konspirative Teil der Bewegung durch strikte Hierarchien auszeichne, in seiner Struktur an Erscheinungsformen organisierter Kriminalität erinnere und der Anspruch der Bewegung auf die Loyalität ihrer Mitglieder absolut sei (www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-kritisiert-guelen-bewegung-scharf-foerdert-sie-trotzdem-mit-millionen-a-1240830.html)?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung für ihren Umgang mit der Hizmet-Bewegung (Gülen-Bewegung), und wie hat sich dieser Umgang gegebenenfalls verändert?

b) Inwieweit sieht die Bundesregierung in dieser Einschätzung eine Differenz zur früheren Einschätzung des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Bruno Kahl, wonach es sich bei der Gülen-Bewegung um eine „zivile Vereinigung zur religiösen und säkularen Weiterbildung“ handele (https://de.qantara.de/content/hinweise-auf-deutschland-als-neues-zentrum-der-islamischen-guelen-bewegung)?

4

Inwieweit und aus welcher Quelle verfügt die Bundesregierung inzwischen über Kenntnisse bezüglich einer Beteiligung oder Mit-Beteiligung der Gülen-Bewegung bzw. von Teilen der Bewegung oder Personen aus der Bewegung am Putschversuch gegen die türkische Regierung im Juli 2016, und welche Schlussfolgerungen für ihre Haltung gegenüber der Gülen-Bewegung zieht sie gegebenenfalls daraus?

5

Welche Kenntnisse aus welcher Quelle hat die Bundesregierung über die Stellung und das Ansehen der Gülen-Bewegung innerhalb der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland?

a) Inwieweit waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung Vereine, Institutionen oder Persönlichkeiten, die der Hizmet- bzw. Gülen-Bewegung zugerechnet werden, an Islamverbänden oder größeren Zusammenschlüssen von muslimischen Verbänden wie Islam- oder Schura-Räten beteiligt?

b) Inwieweit waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung Vereine, Institutionen oder Persönlichkeiten, die der Hizmet- bzw. Gülen-Bewegung zugerechnet werden, an der Deutschen Islamkonferenz beteiligt?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis zwischen der Gülen-Bewegung und anderen türkisch-islamischen Verbänden wie DITIB, ATIB und Milli Görüs?

d) Welche Stellung nimmt die Gülen-Bewegung nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der türkeistämmigen Muslime in Deutschland ein?

6

Inwieweit werden sich nach Ansicht der Bundesregierung Muslime in Deutschland, insbesondere türkeistämmige Muslime, durch das Forum Dialog und die Gülen-Bewegung im Projekt des House of One wiederfinden?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zugehörigkeit des am House of One beteiligten Forum Dialog zur Gülen-Bewegung, und welche Stellung nimmt dieser Verein nach ihrer Kenntnis gegebenenfalls innerhalb der Gülen-Bewegung ein?

a) Seit wann, zu welchem Anlass, und in welcher Form besteht ein Kontakt zwischen der Bundesregierung und dem Forum Dialog bzw. dessen Vorgängerverein Forum für interkulturellen Dialog oder Vertretern dieser Vereinigungen?

b) Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und dem Forum Dialog bzw. Projekten, an denen das Forum Dialog beteiligt ist, gibt es seit wann, und in welchem Bereich, und auf wessen Initiative hin, und wie viele Bundesmittel aus welchem Etat wurden und werden gegebenenfalls dafür verwendet?

c) Bestand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Bundestagsdrucksache 19/3397 im Juli 2018 bereits eine Kooperation mit dem Forum Dialog bezüglich des House of One, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung diese nicht in ihrer Antwort zu Frage 17 angegeben, und welche schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen wären durch eine Nennung einer solchen Kooperation berührt worden?

8

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das House of One und die Beteiligung des Forum Dialog daran sowie die Förderung dieses Projektes durch den Bund von Seiten der türkischen Regierung, Politikerinnen und Politiker der türkischen Regierungspartei AKP oder ihr nahestehender Medien thematisiert?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation von Anhängerinnen und Anhängern der Gülen-Bewegung in der Türkei?

a) Wie viele mutmaßliche Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Ende 2013 festgenommen, verhaftet, angeklagt oder verurteilt, und wie viele wurden wieder aus der Untersuchungshaft entlassen?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Misshandlungen und Folterungen von Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhängern durch türkische Sicherheitskräfte?

c) Wie viele mutmaßliche Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei aus dem öffentlichen Dienst, der Justiz, der Polizei, dem Bildungswesen, der Armee etc. entlassen oder suspendiert, und in wie vielen Fällen wurden Entlassungen oder Suspendierungen wieder rückgängig gemacht?

d) Wie viele, und welche dem Gülen-Netzwerk zugerechnete Institutionen, Medien, Bildungseinrichtungen und Verbände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 in der Türkei geschlossen, verboten, enteignet oder unter Zwangsverwaltung gestellt?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Anhängerinnen und Anhänger der Gülen-Bewegung aus der Türkei nach Deutschland fliehen und politisches Asyl beantragen, und inwieweit wird diesen Asylgesuchen stattgegeben?

11

Wie viele Asylsuchende haben gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt, dass sie aufgrund ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung aus der Türkei geflüchtet sind?

a) Wie wurde darüber entschieden?

b) Wie viele der Asylsuchenden waren jeweils Unternehmer, Soldaten, Polizisten, Lehrkräfte, Diplomaten und Akademiker?

12

Wie viele Menschen mit deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft und türkische Staatsbürger mit deutschem Aufenthaltstitel befinden sich seit wann unter dem Vorwurf der Unterstützung oder Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung bzw. der Fethullah-Terrororganisation (FETÖ) in türkischer Untersuchungshaft oder haben aufgrund laufender diesbezüglicher Ermittlungsverfahren ein Ausreiseverbot erhalten oder wurden bereits verurteilt und befinden sich in türkischer Strafhaft (bitte jeweils einzeln benennen)?

13

Inwieweit, aufgrund welcher Überlegungen und mit welchen Mitteln wurde und wird das House of One nach Kenntnis der Bundesregierung in Ausstellungen der Staatlichen Museen zu Berlin beworben?

14

Kann die Bundesregierung beim House of One eine besondere Dominanz der Gülen-Bewegung erkennen, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich bezüglich der Bewerbung dieses Projektes in Ausstellungen der Staatlichen Museen zu Berlin?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Kooperation staatlicher Museen mit Vereinen der Gülen Bewegung und den Islamverbänden DITIB, ATIB und Milli Görüs im Rahmen von Bildungsprogrammen und Ausstellungen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Berlin, den 25. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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