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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Festnahme eines Vertrauensanwalts der Deutschen Botschaft in Ankara und Beschlagnahmung von Asylakten durch türkische Behörden

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1591612.12.2019

Festnahme eines Vertrauensanwalts der Deutschen Botschaft in Ankara und Beschlagnahmung von Asylakten durch türkische Behörden

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Michel Brandt, Andrej Hunko, Petra Pau, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mitte November 2019 wurde bekannt, dass die türkische Polizei am 17. September 2019 einen Anwalt der deutschen Botschaft in Ankara festgenommen hat. Dabei beschlagnahmte die türkische Polizei 47 Akten des Rechtsanwalts zu Asylverfahren in Deutschland. Yilmaz S. war vom Auswärtigen Amt beauftragt worden, Angaben von Asylsuchenden aus der Türkei, etwa über laufende Ermittlungsverfahren oder Haftbefehle, zu überprüfen. Hierzu nutzte er eine vom türkischen Justizministerium betriebene digitale Plattform, die Einblick in laufende Strafverfahren gibt. Die türkischen Behörden werfen dem Anwalt unter anderem Spionage und die Verletzung vertraulicher Daten vor (www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-anwalt-botschaft-1.4690827).

Ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte laut Zeitungsberichten, dass davon auszugehen sei, dass Unterlagen zu Asylverfahren in die Hände türkischer Behörden gelangt sind. Neben den Akten, die Yilmaz S. zum Zeitpunkt seiner Festnahme bei sich trug, sollen im Zuge der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung 283 weitere Akten beschlagnahmt worden sein (www.nw.de/nachrichten/politik/22619432_Bericht-Anwalt-der-deutschen-botschaft-in-ankara-festgenommen.html).

Nach Informationen des niedersächsischen Flüchtlingsrats würden rund 200 Asylsuchende aus der Türkei vom Verfassungsschutz informiert, um sie vor dem türkischen Geheimdienst bzw. möglichen Gefährdungen zu warnen. Der Flüchtlingsrat schätzt, dass Tausende weitere Geflüchtete gefährdet sein könnten, über die der Vertrauensanwalt in den letzten Jahren Informationen recherchiert hat.

Nach Ansicht des niedersächsischen Flüchtlingsrats trägt das BAMF die Hauptverantwortung für die Gefährdung der betroffenen Geflüchteten. Die Behörde begegne Schutzsuchenden aus der Türkei mit „strukturellem Misstrauen“. Anstatt die von Asylsuchenden vorgelegten Dokumente zu prüfen bzw. diese inhaltlich zu bewerten, lehne das BAMF deren Asylanträge häufig pauschal als unglaubhaft ab. In der Folge sähen sich die Verwaltungsgerichte gezwungen, das Auswärtige Amt um die Prüfung der Echtheit der Dokumente zu bitten. Mittlerweile werde fast die Hälfte aller Fälle aus der Türkei dem Auswärtigen Amt zur Prüfung vorgelegt. Bei den Verwaltungsgerichten sei die Empörung über die mangelhafte Qualität der BAMF-Bescheide groß (www.nds-flurrat.org/40890/aktuelles/festnahme-eines-tuerkischen-vertrauensanwalts-derdeutschen-botschaft-gefaehrdet-tausende-von-gefluechteten-in-deutschland/).

Im Rahmen einer Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 27. November 2019 informierte die Bundesregierung darüber, dass in 45 von 47 Asylverfahren, die durch die Verhaftung des Vertrauensanwalts dem türkischen Staat bekannt wurden, inzwischen ein Schutzstatus erteilt worden sei, 18 in Abänderung einer vorherigen negativen Entscheidung, 27 in noch offenen Verfahren. Lediglich in zwei Fällen liege nach Auffassung des BAMF keine Gefährdung vor. Diese Verfahren befänden sich noch im Klageverfahren und seien bei den Gerichten anhängig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Seit wann war Yilmaz S. als Vertrauensanwalt für die deutsche Botschaft in Ankara tätig, und wie viele Vertrauensanwälte insgesamt sind oder waren für die deutsche Botschaft in der Türkei tätig?

Mit welchen Aufgaben waren bzw. sind sie befasst, und in wie vielen Fällen wurden Angaben bzw. Dokumente von Asylsuchenden durch Vertrauensanwälte der deutschen Botschaft in der Türkei in den letzten Jahren überprüft (bitte alle Einzelangaben seit 2015 nach Jahren auflisten)?

2

Wie viele Asylsuchende aus der Türkei und wie viele Familienangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Festnahme von Yilmaz S. am 17. September 2019 und der Beschlagnahmung von Akten zu Asylverfahren durch die türkischen Behörden betroffen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl der beschlagnahmten Akten oder weiterer relevanter Unterlagen (bitte so differenziert wie möglich auflisten)?

a) Wie viele Personen sind insbesondere betroffen, wenn es um die 283 infolge der Wohnungsdurchsuchung bei Yilmaz S. dem türkischen Staat bekannt gewordenen Fälle geht?

b) Wie viele der von den türkischen Behörden beschlagnahmten Akten betrafen jeweils Personen, die im Asylverfahren angaben, wegen (vermeintlicher) Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung, in der PKK, bei linksradikalen Gruppierungen sowie bei oppositionellen radikalislamischen Gruppierungen Verfolgung in der Türkei ausgesetzt zu sein?

3

Was sind die genauen Inhalte der Akten, von denen in Medienberichten die Rede ist (etwa auch Angaben zu Reisewegen, Fluchtrouten, Fluchthelfern usw.), und von wem stammen diese?

Sind darin auch Informationen zu weiteren Personen enthalten, und wenn ja, zu wie vielen ungefähr?

4

Kann die Bundesregierung etwas zum Umfang der Fälle sagen, in denen der Vertrauensanwalt für andere Zufluchtsländer tätig war, und welche sind dies (bitte ausführen)?

5

Wie erhält die Bundesregierung ihre Detail-Informationen zu den Vorgängen?

Wie wurde ihr insbesondere bekannt, um wie viele Fälle es jeweils geht und um welche Personen es sich handelt (bitte nachvollziehbar darstellen)?

Kann die Bundesregierung insbesondere ausschließen, dass der türkische Staat durch die Wohnungsdurchsuchung bei Yilmaz S. auch Informationen zu Asylsuchenden über die genannte Zahl von 283 Fällen hinaus erhalten hat, etwa auch zu zurückliegenden Fällen (bitte darstellen)?

6

Wie viele Asylsuchende aus der Türkei wurden durch welche deutschen Behörden bislang wann darüber informiert, dass Unterlagen zu ihren Asylverfahren in die Hände der türkischen Behörden gelangten (bitte so genau und differenziert wie möglich darstellen)?

Wie begründet die Bundesregierung, dass bis zum 20. November 2019 laut Presseberichten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) lediglich ein Teil der betroffenen Asylsuchenden über diesen Sachverhalt informiert wurde, obwohl Yilmaz S. bereits Mitte September 2019 festgenommen worden war?

Wurden inzwischen insbesondere auch alle diejenigen Betroffenen informiert und gewarnt, die infolge der Wohnungsdurchsuchung bei Yilmaz S. gefährdet sind, und falls nein, warum nicht (bitte ausführen)?

7

Aus welchen Gründen wird in zwei von 47 Fällen (siehe Vorbemerkung der Frageteller) keine Gefährdung durch das BAMF gesehen, obwohl der türkische Staat in diesen Fällen Einzelheiten aus dem Asylverfahren der Betroffenen erfahren hat und schon der Vortrag von Asylsuchenden, der türkische Staat habe sie verfolgt, für den türkischen Staat Anlass zur Verfolgung sein kann, wenn selbst Kritik am völkerrechtswidrigen Einsatz der Türkei in Syrien strafrechtlich verfolgt wird (www.tagesspiegel.de/politik/die-eskala tion-nach-dem-einmarsch-erdogan-antwortet-mit-drohungen-auf- kritik-aus-europa/25104650.html; bitte nachvollziehbar ausführen)?

8

Wie viele der 283 dem türkischen Staat durch die Wohnungsdurchsuchung bei Yilmaz S. bekannt gewordenen Fälle wurden inzwischen mit welchem Ergebnis überprüft (bitte so differenziert wie möglich darstellen, auch die Zahl der jeweils Betroffenen), und aus welchen Gründen wurde in diesen Verfahren womöglich im Einzelfall keine Schutzbedürftigkeit gesehen (bitte darlegen)?

9

Welche Konsequenzen für die Entscheidungspraxis des BAMF in Bezug auf Schutzsuchende aus der Türkei wurden aus dem Vorgang der Festnahme des Vertrauensanwalts bislang gezogen oder sind noch geplant, welche Bewertungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei ergeben sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung, und inwieweit sind diese für die Asylprüfung relevant (bitte ausführen)?

10

Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass der türkische Staat die ihr zu Asylsuchenden in Deutschland bekannt gewordenen Daten nutzen wird, um Ermittlungen oder Verfolgungsmaßnahmen gegen diese Personen zu ergreifen oder zu intensivieren oder sie auf neu bekannt gewordene Personen auszuweiten, und inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass der türkische Staat diese Informationen nutzen könnte, um diese Flüchtlinge in Deutschland gezielt zu beobachten, unter Druck zu setzen oder sogar Verfolgungsmaßnahmen zu ergreifen (Übergriffe, Entführung usw.; bitte darlegen)?

11

Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die betroffenen Asylsuchenden vor Bedrohungen, Einschüchterungen und Übergriffen durch den türkischen Geheimdienst sowie Netzwerke AKP-naher Gruppierungen in Deutschland zu schützen, und was ist ihr diesbezüglich zu entsprechenden Maßnahmen von Landesbehörden bekannt (bitte ausführen)?

12

Was ist der Bundesregierung über eine Serie von Tweets des AKP-Abgeordneten und Deutschlandbeauftragten der Partei, Metin Külünk, vom 12. November 2019 bekannt, in welcher er Schutzsuchenden aus der Türkei in Deutschland mit „Gegenmaßnahmen“ drohte (https://twitter.com/ mkulunk/status/1194363009428344832), und inwieweit sieht sie einen Zusammenhang mit der Festnahme von Yilmaz S. und der Beschlagnahmung von Asylakten durch türkische Behörden?

13

Aus welchem Grund wurde der Deutsche Bundestag nicht zeitnah über die Festnahme von Yilmaz S. und die Beschlagnahmung von Akten zu Asylverfahren in Deutschland durch türkische Behörden unterrichtet?

Was kann die Bundesregierung zu den Vorwürfen gegen Yilmaz S. sagen sowie darüber, wie er in das Visier der türkischen Behörden geraten ist (bitte darlegen)?

14

Was ist der Bundesregierung über die Arbeitsweise von Vertrauensanwälten des Auswärtigen Amts bekannt, die mit der Überprüfung von Angaben Asylsuchender gegenüber dem BAMF beauftragt sind?

Inwieweit haben sie beispielsweise Zugang zu der vom türkischen Justizministerium betriebenen digitalen Plattform, die Einblick in laufende Strafverfahren gibt, inwieweit ist dieser Zugang rechtmäßig, wenn es um die Überprüfung von Angaben von Asylsuchenden geht, und inwieweit sind die dortigen Informationen als zuverlässig einzustufen?

Inwieweit kann ein solcher Zugang nach Kenntnis der Bundesregierung verweigert werden, und wie wird damit ggf. beim Auswärtigen Amt und beim BAMF umgegangen?

15

War der Vertrauensanwalt bzw. seine Arbeit für die deutsche Botschaft, vor seiner Verhaftung, jemals Thema von bilateralen Gesprächen zwischen Vertretern der Bundesregierung bzw. deutschen Behörden und Vertretern der türkischen Regierung bzw. türkischen Behörden?

Wenn ja, wann?

16

Inwieweit erlauben die Recherchen der Vertrauensanwälte auf dieser digitalen Plattform nach Kenntnis der Bundesregierung Rückschlüsse der türkischen Behörden auf persönliche Daten der Asylsuchenden, deren Angaben von den Vertrauensanwälten überprüft werden sollen, und wie bewertet sie dies?

17

Wurde der Weg einer Überprüfung der Angaben von Asylsuchenden durch Abfragen von Vertrauensanwälten deshalb gewählt, weil diesbezügliche direkte Anfragen bei türkischen Behörden die Gefahr einer zusätzlichen Verfolgung für die Betroffenen beinhalten könnten bzw. die Betroffenen auf diese Weise zusätzlich in das Blickfeld der türkischen Behörden geraten könnten (bitte ausführen)?

18

Zu wie vielen Asylsuchenden bzw. Asylverfahren (bitte differenzieren) hat das Auswärtige Amt 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 Informationen über Vertrauensanwälte in der Türkei eingeholt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und zwischen türkisch- und kurdischstämmigen Antragstellenden differenzieren)?

19

Auf welcher rechtlichen Grundlage holen sogenannte Vertrauensanwälte des Auswärtigen Amts Informationen über Ermittlungsverfahren, Haftbefehle etc. in Bezug auf Asylverfahren in Deutschland ein?

Welche internen Leitlinien und Vorgaben gibt es dazu, insbesondere zum Schutz der Daten und der Identität der Asylsuchenden gegenüber dem potenziellen Verfolgerstaat, und wie ist diesbezüglich die Praxis (bitte ausführen)?

20

Inwieweit erlangen die Behörden des Herkunftsstaates dabei Kenntnis über individuelle Personendaten von Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben?

Inwieweit sieht die Bundesregierung dabei datenschutz- oder flüchtlingsrechtliche Probleme, und wie wird sichergestellt, dass Asylsuchende durch diese Praxis nicht erst recht ins Visier der Staaten geraten, aus denen sie geflohen sind?

21

Was kann die Bundesregierung über konkrete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen des Vertrauensanwalts Yilmaz S. bzw. allgemein von Vertrauensanwälten sagen, wenn es um sensible Informationen zu in Deutschland anhängigen Asylverfahren geht (bitte darlegen)?

22

Ist es üblich, dass Vertrauensanwälte der deutschen Botschaft, die mit der Überprüfung von Angaben von Asylsuchenden gegenüber dem BAMF beauftragt werden, entsprechende Akten in größerer Zahl mit sich herumtragen, und wie werden solche Akten, Anfragen oder entsprechende Informationen den Vertrauensanwälten übermittelt (auf welchem Postweg, über welche elektronischen Wege, per Bote, persönlich usw.), und wie sind diese Übermittlungen jeweils vor möglichen Zugriffen der Herkunftsstaaten geschützt (bitte darstellen)?

23

Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Festnahme eines Vertrauensanwalts der deutschen Botschaft in Ankara und der Beschlagnahmung von Akten zu Asylverfahren in Deutschland durch türkische Behörden (bitte darlegen)?

24

Inwieweit gibt es beispielsweise Überlegungen dazu, zum Schutz der persönlichen Daten von Asylsuchenden Akten mit Informationen über anhängige Asylverfahren ausschließlich in der deutschen Botschaft aufzubewahren?

25

In welchen Staaten beauftragt das Auswärtige Amt Vertrauensanwälte damit, Angaben von Asylsuchenden gegenüber dem BAMF zu überprüfen, und welche Angaben können dazu gemacht werden, in welchem Umfang dies stattfindet (bitte nach Jahren seit 2015 und Ländern auflisten)?

26

Wie viele entsprechende Anfragen zu Überprüfungen vor Ort hat das BAMF 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 an das Auswärtige Amt gestellt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und inwieweit geht es dabei um Sachverhaltsermittlungen, Dokumentenüberprüfungen, Abfragen zu Haftbefehlen, Gerichtsverfahren usw. (bitte eine ungefähre Gewichtung bezüglich der Wichtigkeit der unterschiedlichen Bereiche angeben)?

27

Wie viele entsprechende Anfragen haben deutsche Verwaltungsgerichte 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 an das Auswärtige Amt gestellt bzw. ergaben sich im Laufe solcher Gerichtsverfahren (bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?

28

Wie viele Auskünfte zu anhängigen Asylverfahren nach entsprechenden Ermittlungen im Ausland hat das Auswärtige Amt gegenüber dem BAMF bzw. deutschen Verwaltungsgerichten 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 erteilt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten aufschlüsseln und zwischen BAMF und Verwaltungsgerichten differenzieren)?

29

Wie hoch waren die Schutzquote und die bereinigte Schutzquote in Bezug auf die Türkei in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 (bitte nach Quartalen aufschlüsseln und zwischen türkisch- und kurdischstämmigen Antragstellenden differenzieren)?

30

Gab es in der Vergangenheit bereits vergleichbare Fälle, bei denen Vertrauensanwälte des Auswärtigen Amts, die mit der Recherche von Informationen zu anhängigen Asylverfahren betraut waren, durch die Behörden des Herkunftsstaates festgenommen, gezielt befragt, nachrichtendienstlich beobachtet oder abgehört wurden (bitte ausführen)?

Inwieweit wurden dadurch Asylsuchende in Deutschland gefährdet, und welche Vorkehrungen haben deutsche Behörden getroffen, um sie zu schützen?

31

Inwieweit sind die Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrats (Pressemitteilung vom 21. November 2019) zutreffend, dass die Bescheide des BAMF „in vielen Fällen bodenlos schlecht“ seien, „weil vorgelegte Beweismittel nicht gewürdigt werden“?

Trifft es insbesondere zu, dass in Asylverfahren vorgelegte Unterlagen zu Anklagen und Gerichtsverfahren oft nicht geprüft und bewertet werden, sondern das Vorbringen generell als unglaubhaft bewertet wird, sodass aus diesem Grund vermehrt die Verwaltungsgerichte erstmalig eine Prüfung der Echtheit der Unterlagen, mit Hilfe des Auswärtigen Amts, vornehmen müssen (bitte auf die einzelnen Vorhalte so konkret wie möglich antworten)?

32

Inwieweit ist dem BAMF bekannt, dass es bei den Verwaltungsgerichten eine „Empörung über die mangelhafte Qualität der BAMF-Bescheide“ geben soll (Pressemitteilung des niedersächsischen Flüchtlingsrats vom 21. November 2019), und welche Konsequenzen allgemein bzw. konkret für die Asylprüfpraxis bei Asylsuchenden aus der Türkei wurden im BAMF bislang aus der Verhaftung von Yilmaz S. gezogen (bitte konkret auflisten)?

33

Welche internen Vorgaben gibt bzw. gab es im BAMF dazu, in welchen Fällen nach welchen Kriterien entschieden wird, ob vorgelegte Dokumente (etwa zu Anklagen und Gerichtsverfahren im Herkunftsland) wie intern oder mit externer Hilfe (insbesondere des Auswärtigen Amts) geprüft werden sollen, und welche Änderungen gab es diesbezüglich in den letzten fünf Jahren (bitte Änderungen mit Datum auflisten und insbesondere auf etwaige konkrete Regelungen und Vorgaben zum Herkunftsland Türkei auflisten)?

34

Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass im BAMF weniger Prüfungen von Dokumenten etwa zu Anklagen und Gerichtsverfahren im Herkunftsland, insbesondere mit Unterstützungsleistungen des Auswärtigen Amts, vorgenommen wurden, um auf diese Weise die statistische Dauer der Asylverfahren niedrig zu halten, weil solche Überprüfungen zeitaufwändig sind und dies zu einer Anhebung des Durchschnittswerts der Asylverfahrensdauer führt – was nicht der Fall ist, wenn die Überprüfung erst im Rahmen des gerichtlichen Überprüfungsverfahrens erfolgt (bitte ausführlich und nachvollziehbar antworten)?

35

Welche Einschätzungen können fachkundige Bundesbedienstete des BAMF bzw. des Auswärtigen Amts dazu geben, wie lange ungefähr eine Überprüfung von Angaben zu laufenden Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren oder Anklagen in der Türkei durch Vertrauensanwälte dauert bzw. bislang (vor der Verhaftung von Yilmaz S.) dauerte (bitte ausführen; den Fragestellenden ist bewusst, dass dies im Einzelfall unterschiedlich lange dauern kann, sie gehen dennoch davon aus, dass fachkundigen Bediensteten solche ungefähren Einschätzungen aufgrund ihrer alltäglichen Praxis möglich sind)?

Inwieweit werden den Vertrauensanwälten zeitliche Vorgaben gemacht, innerhalb derer sie bestimmte Anfragen beantworten sollen?

36

Welche Angaben zum aktuellen Stand des Verfahrens gegen den Vertrauensanwalt Yilmaz S. und zu den daraus resultierenden Gefährdungen für hier lebende Geflüchtete kann die Bundesregierung machen (bitte so detailliert wie möglich ausführen)?

37

In wie vielen Fällen (bitte ggf. zumindest einen ungefähren Schätzwert von fachkundigen Bundesbediensteten nennen, soweit keine konkreten Statistiken hierzu vorliegen sollten) haben sich Angaben bzw. Dokumente von Schutzsuchenden aus der Türkei, die mit Hilfe von Vertrauensanwälten in der Türkei überprüft wurden, als zutreffend bzw. falsch herausgestellt, bzw. zu welchen Anteilen konnten auch durch eine solche Überprüfung letztlich keine gesicherten Aussagen hierzu getroffen werden (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen und soweit möglich nach Jahren seit 2015 differenzieren)?

Berlin, den 29. November 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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