Förderprogramm „Nationaler Radverkehrsplan 2020“
Das BMVI fördert innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen. Die Einzelheiten der Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans vom 1. September 2017 geregelt (vgl. www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/inhaltsverzeichnis.html?get=028d105ee799ea314e72e1410a2a8f6c;views;document&doc=10575).
Die Projektübersicht ist als Anlage 1 beigefügt.* Eine Darstellung des tatsächlichen Mittelabflusses der einzelnen Projekte wird nachgereicht.** Förderanträge für Mittel aus dem Haushalt 2020 konnten über das Förderportal des Bundes (www.foerderportal.bund.de/easyonline/) bis zum 31. August 2019 eingereicht werden. Das Programm wird bis zum Jahr 2023 mit jeweils 5 Mio. Euro fortgeführt.
Förderprogramm Radschnellwege
Bisher wurden fünf Förderanträge für Radschnellweg-Projekte in 2019 gestellt und bewilligt. Davon sind drei Förderanträge aus Baden-Württemberg (Mannheim-Heidelberg, Heilbronn-Bad Wimpfen und Schorndorf-Fellbach), ein Förderantrag aus Niedersachsen (Stadt Achim) und einer aus Berlin (Kronprinzessinnenweg-Königsweg).
Die Fördervoraussetzungen sind in der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017-2030“ geregelt, die vom BMVI gemeinsam mit den Ländern vereinbart wurde (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/verwaltungsvereinbarung-radschnellwege.html).
Förderanträge für das Haushaltsjahr 2020 konnten und können jederzeit eingereicht werden. Im Zuge des geplanten Klimaschutzprogramms ist vorgesehen, diese Förderung in den Jahren 2021 bis 2023 von rd. 25 Mio. Euro auf rd. 50 Mio. Euro jährlich zu verdoppeln.
Förderprogramm mFUND
Mit der Forschungsinitiative mFUND fördert das BMVI seit 2016 datenbasierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Mobilität 4.0 und die Digitalisierung im Verkehr (zu den Einzelheiten vgl. www.mFUND.de). Grundlage ist die am 3. Juni 2016 veröffentlichte Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“. Es werden datenbasierte Innovationen in allen Verkehrsbereichen gefördert. Im mFUND wurden folgende Radverkehrsprojekte bewilligt:
- Name Fördersumme in Euro Mittelabfluss in Euro (Laufzeit) 2016 2017 2018 2019
- GefahrenstelleRAD (02/17-12/18) 280.035,00 -.- 185.526,00 94.509,00 0,00
- FixMyBerlin (02/18-07/2018) 99.679,85 -.- -.- 95.519,54 4.160,31
- movebis (07/17-06/20) 1.369.673,00 -.- 194.821,88 456.392,94 545.202,03
- hochfein (08/18-07/21) 1.501.588,20 -.- -.- 90.514,46 532.029,77
- meinGrün (11/18-04/21) 1.420.984,80 -.- -.- 37.293,00 569.017,47
- Ecosense (06/19-06/20) 93.943,00 -.- -.- -.- 63.087,22
- SmartRadL (09/19-02/22) 810.605,00 -.- -.- -.- 81.930,26
- SmartHelm (11/19-10/22) 1.483.051,00 -.- -.- -.- 50.319,57
- bikesim (12/19-11/20) 84.948,00 -.- -.- -.- -.-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16283 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
** Die Anlage wurde mit Schreiben vom 24. Januar 2020 nachgereicht, diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16283 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Für den mFUND insgesamt wurden seit 2016 603 Skizzen eingereicht und 200 Verbünde mit 620 Zuwendungsempfängern bewilligt. Die Anzahl der Radverkehrsprojekte vor der Bewilligung ist nicht erfasst.
Anträge können über das Förderportal des Bundes (www.foerderportal.bund.de/easyonline/) eingereicht werden. In der Förderlinie 1 ab 1. Februar 2020, in der Förderlinie 2 zum Abgabedatum des nächsten Förderaufrufs (voraussichtlich erstes Halbjahr 2020). Der mFUND ist in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 mit jährlichen Mitteln in Höhe von rd. 40 Mio. Euro ausgestattet.
Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“
Im Rahmen des Programmes Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DkV) wurden 32 Förderanträge in 2018 und 2019 zur Förderung des Radverkehrs gestellt und 24 Anträge bewilligt.
Der bisherige Mittelabruf: 2018: 6.883,02 Euro, 2019: 323.495,54 Euro.
Zu Einzelheiten wird auf die Seite des BMVI verwiesen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/digialisierung-kommunaler-verkehrssysteme.html). Der Basisfördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent, für finanzschwache Städte und Gemeinden bei bis zu 70 Prozent der Ausgaben.
Anträge können über das Förderportal des Bundes (www.foerderportal.bund.de/easyonline/) eingereicht werden. Bislang sind keine weiteren Förderaufrufe und Fortschreibungen geplant.
Förderung im Bereich der Wasserstraßen
Der Bund unterstützt die Bemühungen von Kommunen und Gemeinden, den radverkehrstauglichen Ausbau der bundeseigenen Betriebswege an Bundeswasserstraßen zu ermöglichen. Dazu können die Betriebswege an Bundeswasserstraßen mit jährlich bis zu 1,087 Mio. Euro unter finanzieller Beteiligung der Kommunen und Gemeinden ausgebaut werden. Die Kommunen und Gemeinden übernehmen die durch den Radverkehr bedingte Verkehrssicherungspflicht. Um das Interesse der Gemeinden und Kommunen zu erhöhen, können ab 2020 auf Antrag Mittel aus in Höhe von 90 Prozent der Kosten für den Radwegeausbau (Sprungkosten gegenüber dem Betriebswegeausbau) bei 10-prozentiger finanzieller Beteiligung verwendet werden.
Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und Kommunalrichtlinie der NKI:
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.* Für detaillierte Angaben zum Förderprogramm Klimaschutz durch Radverkehr wird auf den Internetauftritt verwiesen (vgl. www.klimaschutz.de/radverkehr). Die Förderquote beträgt derzeit bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In einem zweistufigen Verfahren können Projektskizzen zwischen dem 1. Februar bis 30. April 2020 und vom 1. August bis 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Die benannten Förderangebote der NKI werden mit Perspektive auf die Jahre 2020 bis 2030 kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse und Notwendigkeiten angepasst.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16283 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anträge in der Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar 2020 ganzjährig beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Detaillierte Informationen zur Förderung und Antragstellung können der Kommunalrichtlinie sowie dem zugehörigen Hinweisblatt für investive Förderschwerpunkte unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie entnommen werden. Im Regelfall erfolgt die Förderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen, Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten, Sportstätten und Antragsteller aus den vier Braunkohlerevieren können erhöhte Förderquoten erhalten.