Steuerliche Vorteile für gemeinnützige Einrichtungen
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 der Abgabenordnung – AO). Mit der Gemeinnützigkeit ist eine Reihe an steuerlichen Vorteilen für die Organisation verbunden. So können z. B. Spender Zuwendungen an einen Verein steuerlich absetzen.
Der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, hat gegenüber der „Bild am Sonntag“ verkündet: „Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig“ und „wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen.“ (www.bild.de/bildplus/politik/inland/politik-inland/frontalangriff-minister-scholz-legt-sich-mitden-vereinen-an-65948720,view=conversionToLogin.bild.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele gemeinnützige Einrichtungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie diese auf die unterschiedlichen Bundesländer verteilt sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie diese auf die unterschiedlichen gemeinnützigen Zwecke verteilt sind?
Wie vielen Einrichtungen wird jährlich die Gemeinnützigkeit entzogen (bitte für die letzten bekannten fünf Jahre auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, aus welchen Gründen die Gemeinnützigkeit bisher primär entzogen wird?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindereinnahmen durch die Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Vereine es in Deutschland gibt, die: nur Männer zulassen? Wie viele Mitglieder haben die entsprechenden Vereine? nur Frauen zulassen? Wie viele Mitglieder haben die entsprechenden Vereine?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es andere Vereine mit klarer Abgrenzung (z. B. anhand von Religion, Herkunft, Sexualität) gibt? Wenn ja, wie viele, und mit wie vielen Mitgliedern?
Teilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, dass „Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig“ und „wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, welche gesetzliche Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Wenn ja, gibt es bereits Ressortabstimmungen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat?
Wenn ja, welche steuerlichen Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung aus den entsprechenden Gesetzesänderungen?
Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei den entsprechenden Gesetzesänderungen?
Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, „die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen“ mit dem grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 des Grundgesetzes – GG) bzw. dem Recht auf Vereinsfreiheit (Artikel 9 GG) vereinbar?
Würde das Vorhaben des Bundesfinanzministers Olaf Scholz nach Einschätzung der Bundesregierung im Umkehrschluss bedeuten, dass Vereine, die ausschließlich Frauen als Mitglieder haben, von einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit ebenfalls betroffen wären?
Müssten etwa der „Deutsche Landfrauenverband e. V.“ oder auch Vereine für Frauenrechte wie der „Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e. V. (DF)“ ihre Gemeinnützigkeit aufgeben?
Plant die Bundesregierung Gesetzesinitiativen hinsichtlich Vereinen mit „allgemeinpolitischer Betätigung“ (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2019, V R 60/17, https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=39534)?
Wenn ja, welche, und mit welchem Umsetzungszeitplan?
Plant die Bundesregierung eine Anhebung der Übungsleiterpauschale?
Wenn ja, bis wann, und auf welchen Betrag soll die Pauschale erhöht werden?
Plant die Bundesregierung eine Anhebung der Ehrenamtspauschale?
Wenn ja, bis wann, und auf welchen Betrag soll die Pauschale erhöht werden?
Sind seitens der Bundesregierung weitere Gesetzesinitiativen geplant, die das Gemeinnützigkeitsrecht betreffen?
Wenn ja, welche, und mit welchem Umsetzungszeitplan?