[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel,
Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/16095 –
Fonds in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fonds entwickeln sich zu einem zunehmend beliebten Instrument der
staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). So ist das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dabei,
unter dem Dachbegriff Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) gleich drei Fonds
zu gründen: Africa Connect, Africa Grow und Africa Green Tec (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/15477). Africa Connect wird von der Deutschen
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) verwaltet und vergibt gut
konditionierte Darlehen an deutsche und andere europäische Unternehmen, die in
afrikanischen Ländern investieren wollen (
www.deginvest.de/Unsere-L%C3%
B6sungen/AfricaConnect/). Zur Auszahlung der Mittel wurde nach Kenntnis
der Fragestellerinnen und Fragesteller ein Trust in Mauritius gegründet, 2020
sollen die Mittel jedoch dann in einen Kreditfonds in Deutschland fließen.
Africa Grow hat die KfW-Entwicklungsbank (KfW = Kreditanstalt für
Wiederaufbau) gemeinsam mit der Allianz ins Leben gerufen, um mittelbar
insbesondere afrikanische kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Start-ups in
den afrikanischen Reformpartnerländern zu fördern (
www.kfw.de/KfW-Kon
zern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_552832.html). Laut
Informationen der KfW sollen dabei insbesondere afrikanische Unternehmen
gefördert werden, die stark auf den Export ausgerichtet sind (
www.bmz.de/de/
zentrales_downloadarchiv/Presse/AfricaGrow-Fonds.pdf). Auch im
Naturschutz setzt das BMZ auf Fonds, wie die Einrichtung des Legacy Landscapes
Fund (
https://legacylandscapes.org/) zeigt.
Die Bundesregierung erhofft sich durch Fonds eine besonders effiziente
Nutzung von Haushaltsmitteln, da in die Fonds auch private Investoren einzahlen
sollen. Dadurch, so Befürworterinnen und Befürworter von Fonds, werden
öffentliche Gelder gehebelt und es stehen insgesamt mehr Gelder für
entwicklungsrelevante Projekte zur Verfügung. Kritikerinnen und Kritiker verweisen
hingegen darauf, dass der entwicklungspolitische Mehrwehrt von Fonds
fragwürdig ist. Exemplarisch hat dies die Menschenrechtsorganisation FIAN in
den letzten Jahren anhand des Africa Agriculture Trade and Investment Fund
(AATIF) nachgezeichnet, den die KfW 2013 gemeinsam mit der Deutschen
Bank in Luxemburg gründete. Der Fonds finanziert fragwürdige Unternehmen
wie Chobe Agrivision, welches in Fälle von Landraub verwickelt ist, zugleich
jedoch viel weniger Arbeitsplätze geschaffen hat als versprochen (
www.fia
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16928
19. Wahlperiode 29.01.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
n.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/Schuldenreport_2017_AATIF.pdf).
AATIF hat es zudem bisher nicht geschafft, neben der Deutschen Bank
Privatkapital in nennenswerter Größe anzuziehen. Dafür sind die operativen Kosten
des Fonds hoch, ebenso wie die Zinsrückflüsse aus den Investitionen in Afrika
(
www.fian.de/artikelansicht/2018-11-21-aatif-niebels-entwicklungsfonds-nutz
t-vor-allem-der-deutschen-bank/). Die KfW kritisierte die Aussagen von
FIAN als „unvollständige und verzerrte Zahlenanalyse mit einem
Informationsgehalt gegen Null“ (siehe Artikel „Nur ein Geldsegen für die Anleger?“,
Welt-Sichten 03/2019, S. 54).
Die Bilanz von AATIF wirft Fragen auf, warum das BMZ nun vermehrt auf
Fonds setzt. Zu den oben genannten Problemen tritt in den Augen der
Fragestellerinnen und Fragesteller hinzu, dass Fondsfinanzierungen die
Entwicklungszusammenarbeit intransparent machen, da Informationen über getätigte
Investments nicht veröffentlicht werden – siehe beispielsweise die
Veröffentlichungspolitik des eco.business.fonds
www.ecobusiness.fund/en/), den BMZ
und KfW 2014 gegründet haben, und in den das BMZ 2020 weitere 50 Mio.
Euro einzahlen wird. Zudem ist über Struktur- und Funktionsweise der neuen,
oben genannten Fonds bisher nur wenig bekannt.
1. An welchen Fonds haben das BMZ bzw. die KfW-Entwicklungbank und
DEG sowie etwaige weitere Institutionen der staatlichen deutschen EZ mit
und ohne Haushaltsmitteln seit 2014 Beteiligungen erworben (bitte
Namen, Zweck, Sitzland und Gesamtvolumen des Fonds angeben sowie
deutsche Beteiligungsvolumen, getrennt nach beteiligten deutschen
Institutionen und unter Kenntlichmachung, ob mit oder ohne Haushaltmitteln)?
Bei welchen dieser Fonds war Deutschland an deren Gründung beteiligt?
In der als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD)
eingestuften Anlage 1* finden Sie die erbetenen Informationen zu den
Fondsbeteiligungen der KfW Entwicklungsbank. Eine Veröffentlichung der aufgeführten
Informationen zu Fondsbeteiligungen kann nach sorgfältiger Abwägung des
parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der
Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung nicht
erfolgen. Die darin enthaltenen Angaben zum Wert der Beteiligungen sind
vertraulich, da sie Rückschlüsse auf die KfW-interne Bewertung der einzelnen
Fonds zulassen. Würde die KfW derartige Informationen öffentlich machen,
könnte dies erhebliche negative Folgen für die Zusammenarbeit mit den
genannten Fonds und den Koinvestoren der KfW haben. Mit einer
flächendeckenden Weitergabe sensibler Informationen würde das Vertrauensverhältnis
gegenüber dem jeweiligen Fonds und potentiellen zukünftigen Vertragspartnern, auf
deren Zusammenarbeit die KfW angewiesen ist, wesentlich beschädigt. Die
Veröffentlichung der Werteinschätzung kann zudem eine Haftung der KfW
gegenüber dem Fonds begründen, wenn dieser aufgrund einer ungünstigen
Bewertung der KfW potentielle Investoren verliert. Der damit verbundene
potentielle Vertrauensverlust in die KfW als Partner in der Entwicklungsfinanzierung
im Auftrag des Bundes würde die Bundesregierung in der funktionsgerechten
und adäquaten Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im
Bereich der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) beeinträchtigen.
Zudem wäre mit der Offenlegung das öffentliche Interesse an der möglichst
effektiven Verwendung staatlicher Gelder berührt. Denn die KfW könnte sich
mit der Veröffentlichung dieser Daten Regressansprüchen der Koinvestoren
aussetzen.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
Zu den Fondsbeteiligungen der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) siehe Übersicht in Anlage 2. Hinsichtlich der Höhe der DEG-
Beteiligungen und der Fondsvolumina verweist die Bundesregierung auf die in
den Jahresabschlüssen öffentlich verfügbaren Informationen (
https://www.degi
nvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Download-Center/Jahresberichte/).
2. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die entwicklungspolitische
Bilanz von AATIF dar?
Woran misst die Bundesregierung bzw. die KfW dessen Erfolg?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 17 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/13451 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7868
verwiesen.
Die Bundesregierung wertet die Entscheidung der Europäischen Kommission
(EU-KOM), ebenfalls Mittel für den AATIF bereitzustellen, ebenfalls als
Erfolg. Es zeigt, dass das Modell des AATIF auch für andere öffentliche Geber
ein attraktiver Ansatz für die Hebelung privater Investitionen für Entwicklung
darstellt.
Die vielfältigen Wirkungen der einzelnen Investitionen zeigen sich wie folgt:
• die Unterstützung von Intermediären kommt einer großen Zahl zuliefernder
Kleinbauern zugute (z. B. etwa 16.000 beim Unternehmen Wienco in
Ghana), deren Absatz gesichert ist und die über den Intermediär
Vorleistungen und Materialien wie Saatgut oder Dünger beziehen;
• die Refinanzierung lokaler oder regionaler Banken und insbesondere auch
deren Unterstützung durch die AATIF Technical Assistance Facility (unter
anderem die Ausarbeitung eines sogenannten Social and Environmental
Management System für die Kreditvergabe im Agrarsektor, die Schulung
von Personal) tragen dazu bei, den lokalen Finanzsektor an die potentiellen
Kunden im Agrarsektor heranzuführen und dabei auch die Einhaltung von
Öko- und Sozialstandards bei Partnerbanken und -unternehmen
sicherzustellen.
3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der KfW, dass die
von FIAN erstellte Analyse zu den Zahlungsströmen von AATIF eine
„unvollständige und verzerrte Zahlenanalyse mit einem
Informationsgehalt gegen Null“ darstellt?
Wenn ja, welche Zahlen, insbesondere auch aus der von FIAN erstellten
Tabelle (
www.fian.de/fileadmin/user_upload/bilder_allgemein/Presse/18_
10_Finanzdaten_AATIF.pdf) sind aus ihrer Sicht unvollständig oder
verzerrt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die in der Tabelle von FIAN
wiedergegebenen Zahlen korrekt. Allerdings teilt die Bundesregierung die
Interpretation der Zahlen durch FIAN in der oben genannten Pressemitteilung (
https://w
ww.fian.de/artikelansicht/2018-11-21-aatif-niebels-entwicklungsfonds-nutzt-vo
r-allem-der-deutschen-bank/) nicht.
Grundlegendes Prinzip eines Fonds ist es, dass er Rendite erwirtschaftet und
daraus die Kosten der Verwaltung beglichen und Überschüsse an die
Anteilseigner ausgezahlt werden. Der auf den Bundesanteil entfallende Gewinn wird
im AATIF zudem direkt wieder angelegt und erlaubt dadurch zusätzliche
Kreditvergaben.
4. Ist der EIF selbst ein Fonds?
a) Wenn ja, welche Struktur hat er, und wo ist er angesiedelt?
b) Wenn nein, welche Funktion und Struktur besitzt der EIF oder handelt
es sich dabei allein um einen Überbegriff, unter dem einzelne
Initiativen und Fonds zusammengefasst werden?
c) Welche Initiativen fallen unter den EIF, und ist geplant, darunter in
Zukunft noch weitere Initiativen zu fassen?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Der Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) ist der politische Überbegriff, unter
dem mehrere Initiativen und Fonds zusammengefasst sind, zu denen im Detail
auf die öffentlich zugänglichen Informationen auf der Webseite des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
verwiesen wird (
https://www.bmz.de/de/mitmachen/Wirtschaft/Entwicklungsinves
titionsfonds/index.html).
Darüber hinaus sollen insbesondere folgende Initiativen zum EIF beitragen:
• die Initiative AfricaGreenTec, die private Investitionen im Bereich
erneuerbarer Energien und Energieeffizienz (4E) in Afrika einschließlich in CwA-
Ländern befördern soll. AfricaGreenTec umfasst zwei Komponenten:
– den AfricaGreenTec Fund, umgesetzt durch die KfW, der langfristige
Finanzierungen für private Investitionen durch lokale Banken im Bereich
4E bereitstellen soll;
– AfricaGreenTec als zusätzliches Finanzierungsfenster der bestehenden
sogenannten BMZ-Ko-Finanzierungsfazilität Afrika/Nahost der DEG.
• Ein Programm zur systemischen Stärkung der KMU-Finanzierung in
afrikanischen Ländern (in Planung);
• weitere Programme, die zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele
des EIF beitragen.
5. Welche Struktur soll AfricaTec Fund for Renewable Energy and Energy
Efficiency Investments nach Kenntnis der Bundesregierung haben?
a) Um welchen Fondstyp handelt es sich (z. B. Venture Capital Fonds)?
b) Welches Fondsvolumen strebt die Bundesregierung mittelfristig an,
und wie viel Geld ist aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen
Finanzierungsquellen bisher gesichert?
c) Welche Partner haben bisher zugesagt, sich an dem Fonds zu
beteiligen?
d) Gibt es ein Zielvolumen für das Verhältnis von öffentlichen und
privaten Investitionen in den Fonds?
e) Durch welche Anreize sollen private Investoren für den Fonds
gewonnen werden?
f) Wie ist die Risikoaufteilung zwischen öffentlichen und privaten
Geldern, die in den Fonds fließen, geregelt?
g) Nach welchen Variablen kalkuliert sich die Gewinnausschüttung für
die einzelnen Investoren?
h) Inwiefern wird eine langfristige Finanzierungsbindung der Investoren
abgesichert?
i) Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe von Mitteln
entschieden, und wie wird ihre Erfüllung überprüft?
j) Welche Unternehmen sollen mit dem Fonds insbesondere gefördert
werden?
Welche Rolle spielt die Förderung afrikanischer Unternehmen bei
Africa Tec?
k) Inwiefern soll die Einbindung der geförderten Projekte in die lokalen
ökonomischen Strukturen abgesichert werden?
l) Wo soll der Fonds angesiedelt werden?
m) Wer soll über die Vergabe von Mitteln entscheiden?
n) Wie sollen mögliche Aufsichtsratsgremien besetzt werden?
Die Fragen 5 bis 5n werden gemeinsam beantwortet.
Der AfricaGreenTec Fund (vgl. Antwort zu Frage 4) befindet sich derzeit noch
in der Planung. Die obigen Fragen beziehen sich – mit Ausnahme der unter b
gestellten Frage nach bisher aus dem Bundeshaushalt gesicherten Mitteln – auf
einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang und können daher zum jetzigen
Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.
Für den AfricaGreenTec Fund sind aus dem Bundeshaushalt 2020 bisher
25 Mio. Euro vorgesehen.
6. Warum werden die aus dem Programm Africa Connect finanzierten
Darlehen nicht direkt von der DEG vergeben, sondern stattdessen über einen
Trust in Mauritius und zukünftig über einen Kreditfonds in Deutschland
fließen?
a) Welche Vorteile bietet die Finanzierung über einen Kreditfonds?
b) Warum war es nicht möglich, Africa Connect von Beginn an in
Deutschland anzusiedeln?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
AfricaConnect ermöglicht vergleichsweise kleine Finanzierungsgrößen, die
grundsätzlich ein hohes Risikoprofil aufweisen. Eine Entwicklungsgesellschaft
(Trust), die speziell für diese Programmausrichtung konzipiert wird, bietet
Effizienzgewinne in der Umsetzung bei einer gleichzeitig hohen Qualität der
kreditfachlichen und entwicklungspolitischen Prüfungen der
Finanzierungsanfragen. Mauritius weist geeignete und regulierte Finanzdienstleister sowie
eine angemessene rechtliche Infrastruktur auf, insbesondere ein international
akzeptiertes Recht in Anlehnung an das englische Recht sowie Rechtssicherheit
und Gewährleistung für die Durchsetzung von Rechten. Zudem wurde
Mauritius von der Europäischen Union am 10. Oktober 2019 attestiert, die
internationalen Anforderungen im Rahmen der Bekämpfung des Steuerbetrugs und der
Steuerhinterziehung zu erfüllen.
Die Bundesregierung plant, einen eigenen Kreditfonds in Deutschland im Jahr
2020 zu gründen. Hierfür müssen jedoch erst noch die notwendigen
Voraussetzungen geschaffen werden.
c) Welches Fondsvolumen strebt die Bundesregierung mittelfristig an,
und wie viel Geld ist aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen
Finanzierungsquellen bisher gesichert?
Der Trust wurde in 2019 mit 25 Mio. Euro ausgestattet. Für 2020 stehen
wietere Mittel in Höhe von bis zu 75 Mio. Euro zur Verfügung. Das mittelfristig
angestrebte Fondsvolumen hängt von der tatsächlichen Nachfrage am Markt ab.
d) Welche Partner haben bisher zugesagt, sich an dem Fonds zu
beteiligen?
e) Gibt es ein Zielvolumen für das Verhältnis von öffentlichen und
privaten Investitionen in den Fonds?
f) Durch welche Anreize sollen private Investoren für den Fonds
gewonnen werden?
g) Wie ist die Risikoaufteilung zwischen öffentlichen und privaten
Geldern, die in den Fonds fließen, geregelt?
h) Nach welchen Variablen kalkuliert sich die Gewinnausschüttung für
die einzelnen Investoren?
Die Fragen 6d bis 6h werden gemeinsam beantwortet.
Ein Zielvolumen und die Beteiligung privater Investoren sind nicht vorgesehen.
i) Wer soll über die Vergabe von Mitteln entscheiden?
Das BMZ legt die strategische Ausrichtung des Programms und die Kriterien
der Mittelvergabe durch den Trust bzw. Kreditfonds fest. Über die konkrete
Vergabe entscheidet der Verwalter des Trusts bzw. des Kreditfonds im Rahmen
dieser Vorgaben. Die strategische Steuerung und Kontrolle des Verwalters
findet über einen strategischen Beirat statt, in dem BMZ und DEG vertreten sind.
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kriterien, nach denen
die DEG förderwürdige Unternehmen und Projekte im Rahmen von Africa
Connect auswählt?
Unter AfricaConnect sind solche Unternehmen als Darlehensnehmer
förderfähig, die ihren Hauptsitz in der Europäischen Union (EU) haben oder in einem
afrikanischen Land, sofern sie einen Anteilseigner aus der EU haben. In
Ausnahmefällen können auch solche afrikanische Unternehmen ein Darlehen
erhalten, die sich nicht im (Teil-)Besitz eines EU-Unternehmens befinden. In einem
solchen Fall muss der Finanzierung ein Kaufvertrag bzw. ein langfristiger
Service- oder Fertigungsvertrag mit einem Unternehmen aus der EU zugrunde
liegen. Regional soll ein Fokus auf den Partnerländern des Compact with
Africa liegen. Neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Vorhabens haben im
Auswahlprozess die angestrebten entwicklungspolitischen Wirkungen (siehe
Antwort zu Frage 8) eine herausgehobene Bedeutung. Die Schaffung von
nachhaltigen Arbeitsplätzen und die Vernetzung der deutschen/europäischen mit der
afrikanischen Wirtschaft und damit verbundene Innovationen und positive
Marktentwicklung vor Ort stehen im Mittelpunkt. Die Einhaltung der IFC-
Performance Standards und ILO-Kernarbeitsnormen sind integraler Bestandteil
bei der Auswahl der Finanzierungen.
8. Wie soll nach Informationen der Bundesregierung der
entwicklungspolitische Effekt der durch Africa Connect geförderten Projekte gemessen und
überprüft werden, und was passiert, falls ein positiver
entwicklungspolitischer Effekt, kurz-, aber vor allem langfristig, nicht eintritt?
Was sind die Kriterien einer Überprüfung?
Die Wirkungen werden gemessen anhand der Anzahl der durch die Investition
geschaffenen Arbeitsplätze, der Beiträge zu Marktentwicklung und Innovation
im afrikanischen Zielmarkt sowie dem Nutzen der Finanzierung für das
deutsche bzw. europäische Unternehmen, beispielsweise durch einen Markteintritt.
Letzterer Indikator dient der Einschätzung, ob ein langfristiges Engagement des
Unternehmens zu erwarten ist und erreichte Entwicklungseffekte (z. B.
Arbeitsplätze) damit langlebig sind. Es werden daher nur solche Projekte gefördert, die
ein langfristiges Interesse des investierenden Unternehmens erkennen lassen.
Die entwicklungspolitischen Effekte werden auf Programmebene konsolidiert
anhand des DEG Development Effectiveness Rating (DERa) jährlich gemessen
und überprüft (
https://www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Üb
er-uns/Was-wir-bewirken/Wir-messen-Wirksamkeit/).
9. Ist es Unternehmen, die Darlehen über Africa Connect erhalten, möglich,
zusätzlich an weiteren Förderprogrammen des BMZ teilzunehmen, wie
beispielsweise develoPPP.de?
Ja.
10. Welche Struktur soll Africa Grow nach Kenntnis der Bundesregierung
haben?
a) Wieso wurde sich für einen Private Equity und Venture Capital Fond
entschieden und nicht z. B. für die Unterstützung von KMUs durch
traditionelle Bankdarlehen, z. B. vermittelt über lokale Banken?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Ein Fonds erlaubt es, kleinteilige Investitionen nach bestimmten Kriterien und
Standards umzusetzen. Daher ist insbesondere ein Dachfonds ein effizientes
Instrument, um den Zugang zu privatem Eigen- und Wagniskapital überregional
zu verbessern. Der unzureichende Zugang zu privatem Eigenkapital (Private
Equity/PE) und Wagniskapital (Venture Capital/VC) ist ein direktes Hindernis
für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum
und somit ein entscheidendes Entwicklungshemmnis für Afrika. Gerade die
Verbesserung der Eigenkapitalbasis ist eine entscheidende Voraussetzung für
das nachhaltige Wachstum von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU).
Eigenkapital- und insbesondere Wagniskapitalfonds (KMU-PE- und VC-
Fonds), auf die AfricaGrow insbesondere zielt, stehen in Afrika noch sehr am
Anfang. Über einen Dachfonds können diese in geeigneter Weise in ihrer
Entwicklung unterstützt werden.
Ein Programm zur Stärkung von lokalen Finanzsystemen ist ebenfalls
vorgesehen und soll auf systemischer Ebene die investiven Maßnahmen des Dachfonds
ergänzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4c verwiesen.
b) Wie werden bei einem Private Equity und Venture Capital Fond eine
langfristige Finanzierung sowie eigenständige
Entwicklungsentscheidungen der afrikanischen Unternehmen gesichert?
Wie ist der Fokus auf die Entstehung von Arbeitsplätzen gesichert?
Anders als bei der Vergabe von Fremdkapital steht Eigenkapital einem
Unternehmen langfristig zur Verfügung, ohne dass die für das Wachstum notwendige
Liquidität als Zins- und Tilgungszahlungen von dem Unternehmen abgeführt
werden muss. Ein Exit, also eine Rückzahlung der durch die Private Equity-
Fonds und Venture Capital-Fonds getätigten Investitionen, ist nur möglich,
wenn durch das Unternehmen bzw. die Gesellschafter eine geeignete
Anschlussfinanzierung gefunden wird. Die Eigenkapitalinvestitionen der PE- und
VC-Fonds (Zielfonds) tragen zudem dazu bei, langfristig die
Fremdfinanzierungsmöglichkeiten (Aufnahme von Krediten) der Unternehmen zu verbessern.
Aufgabe der Zielfonds ist zudem, die Zielunternehmen in ihren
Managementfähigkeiten zu stärken. Insbesondere bei VC-Fonds verbleibt in der Regel die
Mehrheit der Anteile beim Gründer. AfricaGrow wird die Stärkung des
Managements über die Technical-Assistance Facility (TA-Facility) in Einzelfällen
zusätzlich unterstützen.
KMU und Start-ups sind für die Schaffung eines Großteils der Arbeitsplätze
weltweit verantwortlich. Die Schaffung und die Erhaltung von Arbeitsplätzen
bei den durch die Zielfonds des AfricaGrow-Fonds finanzierten Unternehmen
wird als wesentlicher Performanceindikator der Bundesregierung regelmäßig
berichtet.
c) Welches Fondsvolumen strebt die Bundesregierung mittelfristig an,
und wie viel Geld ist aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen
Finanzierungsquellen bisher gesichert?
Das Zielvolumen des Fonds beträgt mittelfristig maximal 200 Mio. Euro.
Dieser Betrag soll sich jeweils hälftig aus Haushaltsmitteln des BMZ sowie aus
privaten Investitionsbeiträgen zusammensetzen. Das BMZ hat dafür aus dem
Haushalt 2019 85 Mio. Euro bereitgestellt. Im Haushalt 2020 sind 15 Mio.
Euro für AfricaGrow eingeplant. Weitere Beiträge in Höhe von 30 Mio. Euro
kommen von der KfW-Tochter DEG und voraussichtlich bis zu 70 Mio. Euro
von Allianz-Gesellschaften.
Weitere Aspekte der Ausgestaltung von AfricaGrow sind in Planung. Es wird
auf die Antwort zu Frage 4c verwiesen.
d) Welche Partner haben bisher zugesagt, sich an dem Fonds zu
beteiligen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10c verwiesen.
e) Gibt es ein Zielvolumen für das Verhältnis von öffentlichen und
privaten Investitionen in den Fonds?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10c verwiesen.
f) Durch welche Anreize sollen private Investoren für den Fonds
gewonnen werden?
g) Wie ist die Risikoaufteilung zwischen öffentlichen und privaten
Geldern, die in den Fonds fließen, geregelt?
Die Fragen 10f und 10g werden gemeinsam beantwortet.
Durch die Strukturierung des Fonds in unterschiedliche Risikoklassen werden
Anreize für private Investoren gesetzt. So wird durch das von öffentlichen
Investoren bereitgestellte Kapital ein Risikopuffer geschaffen, bis zu dessen
Höhe die Kosten aus Ausfällen getragen werden. Dieser Risikopuffer sichert
die privaten Investitionen ab. Die Verteilung von Risiko und Rendite zwischen
den öffentlichen und privaten Investoren von AfricaGrow befinden sich damit
in einem ausgewogenen Verhältnis. Wesentliche Zielsetzung der
Bundesregierung ist neben dem Kapitalerhalt die nachhaltige Förderung von Arbeitsplätzen
über die Stärkung von Start-ups und KMU.
h) Nach welchen Variablen kalkuliert sich die Gewinnausschüttung für
die einzelnen Investoren?
Rückflüsse werden in einem dreistufigen Verfahren zurückgeführt. Dabei
bemisst sich die Höhe der Ausschüttung an die privaten Investoren nach der Höhe
des eingebrachten Kapitals zuzüglich einer vereinbarten Mindestverzinsung;
der Erhalt dieser Zielrendite ist allerdings nicht garantiert, sondern ist vom
Erfolg von AfricaGrow abhängig. Der nach Rückzahlung der Haushaltsmittel
zuzüglich einer vereinbarten Mindestverzinsung verbleibende Überschuss wird
unter allen Investoren proportional zum eingebrachten Kapital verteilt.
i) Wieso hat man sich für die Allianz als Manager des Fonds
entschieden?
Allianz Global Investors (AGI) verfügt über umfangreiche langjährige
Expertise in der Finanzierung und Verwaltung von Spezialfonds weltweit. Ein
wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Fondsmanagers war zudem die Fähigkeit
des Managers, zusätzlich privates Kapital für den afrikanischen PE-/VC-Sektor
mobilisieren zu können. Weiterhin verfügt AGI über alle notwendigen
operativen Funktionen, einen solchen Fonds effizient und erfolgreich in Deutschland
aufzusetzen und zu verwalten.
j) Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe der Fondsmittel
entschieden, und wie wird ihre Erfüllung überprüft?
k) Wie wird abgesichert und kontrolliert, dass die durch den Fonds
getätigten Investitionen klare Nachhaltigkeitsziele verfolgen?
Die Fragen 10j und 10k werden gemeinsam beantwortet.
AfricaGrow wird als Dachfonds nach einer vorgegebenen Investitionsstrategie
in Zielfonds investieren. Der Dachfonds zielt darauf ab, positive und
langfristige gesamtgesellschaftliche Wirkungen zu erzielen. Dazu soll er eine breite
Sektordiversifizierung (bspw. Finanztechnologie, verarbeitende Industrie,
Landwirtschaft inkl. Agrartechnologie, Bildung inkl. Bildungstechnologie,
Gesundheitswesen, Verkehr, Kommunikation, Handel inkl. E-Commerce)
erreichen und insbesondere technologisch innovative Unternehmen fördern.
Weiterhin soll er eine regionale Diversifizierung in Afrika insbesondere in CwA-
Ländern sicherstellen.
Über die konkrete Vergabe der Fondsmittel entscheidet der Fondsmanager nach
Maßgabe der verbindlichen und vom BMZ vorgegebenen Investitionsstrategie.
Darüber hinaus fungiert die DEG als Anlageberater für den Fondsmanager. Die
Investoren erhalten zur engen Begleitung des Fonds regelmäßige Berichte zur
finanziellen Entwicklung von AfricaGrow und zu den entwicklungspolitischen
Wirkungen, unter anderem zur Anzahl der finanzierten KMU und Start-ups und
zu den entstandenen Arbeitsplätzen. Dieses sogenannte Impact Reporting findet
methodisch gemäß dem Development Effectiveness Rating (DERa)-System
statt. Mit der Fokussierung auf die Finanzierung und Unterstützung von KMU
und Start-ups in Afrika leistet AfricaGrow einen Beitrag zu Wachstum und
Beschäftigung (SDG 8) sowie Armutsreduzierung (SDG 1) in Afrika. Die
Ausrichtung des Fonds auf diese Ziele wird durch die Vorgaben der
Investitionsstrategie sichergestellt.
l) Wie wird die Einhaltung des BMZ-Menschenrechtsleitfadens im
Rahmen von Finanzierungen über Africa Grow gewährleistet,
insbesondere auch die menschenrechtliche Folgenabschätzung der
Fondsfinanzierungen?
AfricaGrow baut ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem auf, das den
Anforderungen des Environmental and Social Performance Standard 1 der
Internationalen Finanzkooperation (IFC), einer Tochter der Weltbank, entspricht.
Die Umsetzung des Umwelt- und Sozialmanagementsystems bei AfricaGrow
stellt sicher, dass die jeweilige Finanzierung nach Maßgabe nationaler sowie
internationaler Umwelt- und Sozialstandards erfolgt und deren Einhaltung
verbindlich vereinbart wird. Die Standards decken die im BMZ-
Menschrechtsleitfaden angesprochenen Risikofelder ab.
m) Ist das Vergabekriterium, dass insbesondere afrikanische
Unternehmen, die stark auf Export orientiert sind, gefördert werden sollen,
weiterhin leitend, und wenn ja, wieso?
Nein.
n) Wer soll über die Vergabe von Mitteln entscheiden?
Über die Vergabe der Mittel von AfricaGrow entscheidet der Fondsmanager im
Rahmen seiner Befugnisse nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB). Das KAGB schreibt vor, dass alle
Portfoliomanagemententscheidungen inklusive der Investitionsentscheidungen durch eine von der BaFin
lizensierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) getroffen werden müssen. Bei
AfricaGrow wurde die Allianz Global Investors (AGI) hiermit beauftragt. Der
Fondsmanager wird in seiner Rolle durch den Anlageberater unterstützt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 10j und 10k verwiesen.
o) Wie sollen mögliche Aufsichtsratsgremien besetzt werden?
Bei der Gesellschaft AfricaGrow wird ein Investorenbeirat gebildet, dem
jeweils ein Vertreter der Investoren angehört.
11. Hat das BMZ rechtlich Zugriff auf alle Dokumente der der unter dem
Dach des EIF finanzierten Projekte (wie Finanzierungsverträge,
Umweltaktionspläne einzelner Finanzierungen etc.) oder gibt es Dokumenttypen
in den Fonds, auf die das BMZ keinen Zugriff hat?
Wenn ja, welche (falls in den verschiedenen Fonds unterschiedlich
gehandhabt, bitte für jeden der drei Fonds einzeln beantworten)?
Das BMZ hat als Auftraggeber der genannten Projekte Zugang zu sämtlichen
Informationen, die der KfW bzw. der DEG vorliegen.
12. Hat das BMZ eine menschenrechtliche Standardklausel für
Finanzierungsverträge des EIF festgelegt, und wenn ja, bitte die Klausel nennen,
und wenn nein, bitte begründen, warum dies nicht gemacht wird (falls in
den verschiedenen Fonds unterschiedlich gehandhabt, bitte für jeden der
drei Fonds einzeln beantworten)?
Ja, die menschenrechtlichen Standardklauseln lauten wie folgt:
• AfricaGrow: Der Dachfonds AfricaGrow wird sicherstellen, dass die
Zielfonds und die durch die Zielfonds finanzierten Unternehmen sich zu
kontinuierlichen Verbesserungen beim Management von Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsaspekten bei der Erfüllung internationaler Standards
verpflichten. Folgende Prinzipien werden dabei insbesondere nachgehalten: die
finanzierten Unternehmen werden aufgefordert, innerhalb eines festgelegten
Zeitrahmens die vollumfängliche Compliance mit den Kernarbeitsnormen
sowie Grundbedingungen für die Beschäftigung der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO), den E&S Performance Standards der IFC, den
generellen und sektorspezifischen EHS-Richtlinien der Weltbankgruppe
sicherzustellen und im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte zu achten.
• AfricaConnect: Für AfricaConnect handelt es sich um standardisierte
Klauseln, die für den jeweiligen Kontext und die Unternehmen dann in den
individuellen Verträgen entsprechend angepasst werden. Grundlage der
Verträge bilden dabei unter anderem die E&S Performance Standards der IFC
sowie die EHS-Richtlinien der Weltbankgruppe, die wesentliche
menschenrechtliche Belange abdecken. Der Text beinhaltet folgende
Themenbereiche: a) Bedingungen, die gegebenenfalls zur Unterzeichnung erforderlich
sind und nachgewiesen werden müssen; b) regelmäßige und
außergewöhnliche Berichtspflichten der finanzierten Unternehmen; c) Einhaltung der
Standards, Aktionspläne und Ausschlussliste (entsprechend der
Ausschlussliste der DEG und der europäischen
Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen/EDFI), sowie Schaffung eines Umwelt- und Sozialmanagementsystems,
Benennung von Verantwortlichen für Umwelt und Soziales.
13. Inwiefern sind die Fonds unter dem Dach des EIF mit Technischen
Unterstützungsfazilitäten (technical assistance facilities – TAF)
ausgestattet?
Wenn ja, mit welchen Geldern, und in welcher Höhe werden diese TAF
ausgestattet?
AfricaGrow: Eine TA-Facility ist vorgesehen und dafür stehen Mittel in Höhe
von 15 Mio. Euro zur Verfügung.
AfricaConnect: Eine explizite TA-Facility ist nicht vorgesehen.
14. Inwiefern werden die neuen Fonds eigene Safeguards haben?
Wenn ja, werden diese konform mit den neueren internationalen
Standards wie die UN-Landleitlinien oder die UN-Erklärung zu den Rechten
von Bäuerinnen und Bauern (UNDROP) ausgestaltet?
Wenn nein, welche Safeguards werden den Fonds zugrunde gelegt?
Die im Rahmen des EIF neu aufgesetzten Fonds führen keine eigenen Umwelt-
und Sozial-Safeguards ein, sondern stützen sich wie viele andere Fonds und
Finanzinstitutionen auf die Anwendung anerkannter internationaler Standards,
im Einzelnen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 10l verwiesen.
15. Inwiefern werden alle über den EIF direkt und indirekt (z. B. bei Africa
Grow) finanzierten Projekte und Unternehmen veröffentlicht?
Wenn nein, wie kann der entwicklungspolitische Nutzen der mit
Haushaltsmittel finanzierten Projekte und Unternehmen überprüft werden?
Ist geplant, über die Veröffentlichung der Namen von finanzierten
Projekten und Unternehmen weiter Informationen zu veröffentlichen (z. B.
Umwelt- und Sozialpläne)?
Die Veröffentlichung der über den EIF finanzierten Projekte und Unternehmen
richtet sich nach den einschlägigen Transparenzrichtlinien der KfW
Entwicklungsbank und der DEG. Die KfW Entwicklungsbank veröffentlicht
Informationen zu ihren Fondsbeteiligungen in aggregierter Form auf der KfW-
Homepage. Die DEG veröffentlicht die durch AfricaConnect finanzierten Vorhaben
auf der Website der DEG. Weitere Informationen, wie z. B. Umwelt- und
Sozialpläne, können unter anderem aufgrund von Datenschutz- sowie weiteren
gesetzlichen Bestimmungen nicht veröffentlicht werden.
16. Welche Struktur soll der legal landscape fund nach Kenntnis der
Bundesregierung haben?
a) Um welchen Fondstyp handelt es sich?
b) Welches Fondsvolumen strebt die Bundesregierung an, und wie viel
Geld ist aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen
Finanzierungsquellen bisher gesichert?
c) Welche Partner haben bisher zugesagt, sich an dem Fonds zu
beteiligen?
d) Gibt es ein Zielvolumen für das Verhältnis von öffentlichen und
privaten Investitionen in den Fonds?
e) Durch welche Anreize sollen private Investoren für den Fonds
gewonnen werden?
f) Wo soll der Fonds angesiedelt werden?
g) Wer soll über die Vergabe von Mitteln entscheiden?
h) Wie sollen mögliche Aufsichtsratsgremien besetzt werden?
i) Wie wird die Einhaltung des BMZ-Menschenrechtsleitfadens bei den
vom Fonds finanzierten Aktivitäten überprüft?
j) Wie ist die Einbindung lokaler und indigener Gruppen bei vom legal
landscape fund finanzierten Schutzmaßnahmen abgesichert, und wie
wird diese Einbindung kontrolliert?
Die Fragen 16 bis 16j werden gemeinsam beantwortet.
Der Legacy Landscapes Fund befindet sich derzeit noch in der Planung. Die
Fragen beziehen sich – mit Ausnahme der unter b gestellten Frage nach bisher
aus dem Bundeshaushalt gesicherten Mittel – auf einen noch nicht
abgeschlossenen Vorgang und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend
beantwortet werden. Für den Legacy Landscapes Fund sind aus dem
Bundeshaushalt bisher 60 Mio. Euro vorgesehen.
Drucksache 19/16928 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/16928 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]