Technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Verena Hartmann, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bilaterale Kooperationsprogramm wurde 1992 ursprünglich gestartet, um mittel- und osteuropäische Staaten an marktwirtschaftliche Strukturen heranzuführen (https://bmel-kooperationsprogramm.de/).
Ab 2008 wurde das Programm auf ausgewählte Partnerländer in Europa, Afrika, Asien und Südamerika zur bilateralen Zusammenarbeit erweitert (www.bmel-kooperationsprogramm.de/uploads/tx_bledokumentenliste/Flyer_Bilaterales_Kooperationsprogramm_2018_DE_barrierefrei.pdf).
Zwischenzeitlich gab es spezielle Twinning-Projekte zur Vorbereitung von Ländern auf den Beitritt zur Europäischen Union (www.bmel-kooperationsprogramm.de/uploads/tx_bledokumentenliste/2017-01_projektletter-international.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Wie wird sich der Bedarf für Personalplanstellen entwickeln, wenn die sechs zuvor genannten Projekte auslaufen?
Fragen17
Welche Ausgaben sind bei den einzelnen Projekten im Jahr 2020 geplant?
Welche Kenntnisse zur Zielerreichung liegen der Bundesregierung zu den im Jahr 2020 voraussichtlich auslaufenden Einzelprojekten vor, und wie sollen die erreichten Synergieeffekte für jeweils beide Partnerländer nachhaltig Wirkung entfalten (www.bmel-kooperationsprogramm.de/uploads/tx_bledokumentenliste/Internationale_Projekte_2019.pdf),
a) Brasilien, Kooperation des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) mit Genossenschaftlichen Einrichtungen in Brasilien und Argentinien?
b) China, Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ)?
c) Cóte d’Ivoire, PRO-PLANTEURS?
d) Marokko, Exzellenzzentrum für Landwirtschaft (CECAMA)?
e) Sambia, AKTC (Agricultural Knowledge and Training Centre)?
f) Ukraine, Förderung der Berufsbildung an Landwirtschaftlichen Colleges in der Ukraine (FABU)?
Ist eine Verlängerung der Bezuschussung einzelner in Frage 2 genannter Projekte beabsichtigt?
Wenn ja, für welchen Zeitraum, und in welcher Höhe?
Welche externen Unternehmen waren für die Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle von Maßnahmen und Projekten im Zuge bilateraler Kooperationsprogramme für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in den Jahren 2017, 2018 und 2019 tätig und haben Vergütungen in welcher Höhe erhalten?
Wie und durch wen werden Mittelverwendung und Ausgaben bei Maßnahmen und Projekten im Zuge bilateraler Kooperationsprogramme geprüft?
Wie viele Planstellen sind für den Bereich Internationale Maßnahmen beim BMEL insgesamt und in den jeweiligen Projekten vorgesehen, und wie viele Planstellen sind tatsächlich besetzt?
Wer beteiligt sich als Co-Finanzierer an den laufenden Projekten des Bilateralen Kooperationsprogramms mit welchen Beträgen?
Welche Projekte unter dem Dach des Bilateralen Kooperationsprogramms sind mit welchen Zielen, Indikatoren, Wirkungsketten und Partnern und mit welchen Ausgaben für die Jahre nach 2019 in der Planung?
Welche sonstigen Projekte zur Vorbereitung von Staaten auf den EU-Beitritt sind unter Federführung des BMEL (nicht unter dem Dach des Bilateralen Kooperationsprogramms) ansässig?
Welche empirisch erfassbaren Ergebnisse konnten für die in den Jahren 2016 bis 2018 beendeten Projekten belegt werden?
Welche Synergien und Nutzeneffekte sind für die hier ansässige Landwirtschaft aus den in den Jahren 2016 bis 2018 beendeten Projekten zu verzeichnen?
Wie haben sich die Kooperationen konkret auf den Import bzw. Export von landwirtschaftlichen Produkten und Know-how für Deutschland und die Kooperationspartner ausgewirkt?
War eines der Exportländer von Palmöl oder Palmkernöl in der Vergangenheit Teil des Bilateralen Kooperationsprogramms?
Wenn ja, welches Projekt wurde dort in diesem Fall in welchem Zeitraum, mit welchen Ausgaben und mit welcher Zielerreichung aufgelegt?
Wer entscheidet über die Einrichtung bzw. Fortführung von Projekten des Bilateralen Kooperationsprogramms?
a) Wer sind die beteiligten Partner bei der Entscheidungsfindung?
b) Nach welchen Kriterien werden Projekte ausgewählt?
Bestehen bei den laufenden Projekten des Bilateralen Kooperationsprogramms Schnittstellen und Co-Finanzierungen zu anderen Ministerien?
Wenn ja, welches Ministerium ist mit welcher Aufgabe beteiligt, und mit welchen Ausgaben?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Aussage verschiedener Entwicklungsorganisationen, dass die „sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (…) einen tiefen Angriff auf die Wirtschaftsstrukturen afrikanischer Länder und Regionen“ darstellen, da „Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (…) einer unfairen Konkurrenz mit der EU ausgesetzt“ (exemplarisch https://info.brot-fuer-die-welt.de/blog/kritik-eu-afrika-handelsabkommen-epas) werden?
Welche Zielkonflikte sieht die Bundesregierung zwischen dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und dem Bilateralen Kooperationsprogramm?