Nichtheimische Arten – Fluch oder Segen für das Ökosystem
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Arten wandern und breiten sich schon immer in für sie passende Habitate aus. In der Biologie wird die Entdeckung Amerikas 1492 als Einschnitt und Unterteilung in alte Arten, einheimische Arten (Archäobiota) und Neuankömmling (Neobiota) genutzt (www.biologie-seite.de/Biologie/Arch%C3%A4obiota). Die Emigration und Immigration von Arten erfolgt in der Regel entlang von Handelsrouten.
Mit dem Warenhandel wurden nicht nur Lebensmittel, Gewürze und Baumaterialien transportiert, sondern auch Pflanzen und Tierarten, die nicht für den Transport beabsichtigt waren. Die Artenvielfalt in Europa und damit auch Deutschland profitierte massiv von den oftmals unabsichtlich transportierten „blinden Passagieren“. Es gab aber auch exotische Pflanzen für botanische Gärten, die absichtlich eingeführt wurden. Großteils haben sich die blinden Passagiere an den neu zu besiedelnden Lebensraum hervorragend angepasst und konnten sich in die trophischen Nahrungsnetze und Ökosysteme einfügen.
Schätzungen des Bundesamtes für Naturschutz zufolge sind seit 1492 allein mehrere zehntausend Pflanzenarten in Deutschland eingewandert (https://neobiota.bfn.de/invasivitaetsbewertung/gefaesspflanzen.html), nur 49 Arten sind davon auf einer europäischen Liste als invasive Arten aufgeführt. Als invasiv werden sowohl Tier- als auch Pflanzenarten genannt, die einen schädigenden Einfluss auf das Ökosystem haben (https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html). Einen schädigenden Einfluss stellen beispielsweise das Fehlen von Prädatoren, die Überlegenheit im Verbreitungssystem, die Veränderung der Vegetationsstruktur oder allgemein negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen wie das Hervorrufen allergischer Reaktionen dar.
In Deutschland sind invasive Arten vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterteilt in die Warnliste, die Aktionsliste und die Managementliste (https://neobiota.bfn.de/invasivitaetsbewertung/methodik.html). Während sich auf der Warnliste gebietsfremde Arten befinden, die in Deutschland noch nicht freilebend vorkommen, sind auf der Aktionsliste wildlebende invasive Arten, bei denen Bekämpfungsmaßnahmen bekannt sind. Hingegen enthält die Managementliste gebietsfremde Arten, die wild leben und bereits großräumig etabliert sind. Erfolgversprechende Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Regel bei Arten der Managementliste nicht bekannt. Auf EU-Ebene sind invasive Arten durch die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 geregelt und werden auf einer Unionsliste geführt. Hierbei sind die einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtet, die Arten zu beobachten und ein Monitoring durchzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung bewertet, ob eine Art als invasiv einzustufen ist, und wer nimmt diese Einstufung auf europäischer Ebene und wer auf nationaler Ebene vor?
Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch welche europäischen Institutionen Arten in die Unionsliste aufgenommen?
Inwiefern unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Definitionen von invasiven Arten national, europäisch und international, und gibt es Bestrebungen eine einheitliche Definition zu finden?
Wie viele neu eingewanderte Arten sind der Bundesregierung bekannt, die sich als nichtschädigend gezeigt haben?
Wie viele neu eingewanderte Arten werden nach Kenntnis der Bundesregierung als invasive Arten bewertet?
Wie viele Arten werden nach Kenntnis der Bundesregierung von invasiven Arten verdrängt?
Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Managementmaßnahmen der EU von den Managementmaßnahmen zum Umgang mit invasiven Arten in Deutschland?
Wie gestaltet sich das Monitoring der invasiven Arten in Deutschland, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Absatz 1 auf der Unionsliste geführt werden, und sieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Hinblick auf das Monitoring Verbesserungsbedarf? Wann und wo wird der auf Bundestagsdrucksache 19/10105 angekündigte Bericht zu den Überwachungssystemen im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 24 Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 veröffentlicht?
Ab wie vielen Individuen gilt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Art auf der Unionsliste als etabliert, als unbeständig oder als Einzelfund?
Wie haben sich die invasiven Arten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren in Deutschland entwickelt?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung zu beobachten, dass seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Arten von der Warnliste, der Aktionsliste oder der Managementliste des BfN in die europäische Unionsliste aufgenommen wurden?
Inwiefern gelten nach Kenntnis der Bundesregierung die Aktionsliste und die Managementliste als Vorgabe für die Umsetzung in den Bundesländern?
Wie sorgt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit dafür, dass die unterschiedlichen Bundesländer mit unterschiedlichen Managementstrategien invasive Arten kontrollieren bzw. eindämmen, die sich über Länder- und Bundeslandgrenzen hinwegsetzen (itte Beispiele nennen)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen steigenden Populationen von Grauhörnchen (Sciurus carolinensis), Fuchshörnchen (Sciurus niger) und Sibirischem Streifenhörnchen (Tamias sibiricus), die sich teilweise auf einer der Listen des BfN und der Unionsliste befinden und sinkenden Anzahlen an Singvögeln (www.spektrum.de/news/kampf-um-eichhoernchen/1149804), und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung dagegen vorzunehmen?
Wie viele Arten, die invasiv sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom deutschen Zoll aufgefunden (bitte nach Fundort und Arten aufgliedern)?
a) Welche Maßnahmen unternimmt der Zoll nach Kenntnis der Bundesregierung beim Auffinden invasiver Arten?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulungsmaßnahmen für Angestellte des Zolls zur Erkennung invasiver Arten?
c) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Funde invasiver Arten beim Zoll verwertet?
d) Welche invasiven Arten wurden seit Einführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Zoll gefunden?
Welche Neobiota haben sich nach Information der Bundesregierung als besonders nützlich für Mensch und Ökosystem in Deutschland etabliert?