[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Dr. Danyal Bayaz, Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/16193 –
Stand der Umsetzung des Aachener Vertrages
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 22. Januar jährt sich die Unterzeichnung des Aachener Vertrages von
Deutschland und Frankreich. Der Vertrag von Aachen knüpft an den Élysée-
Vertrag von 1963 an, der einen bedeutenden Beitrag zur historischen
Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich geleistet hat.
Die deutsch-französische Freundschaft ist ein fundamentaler Bestandteil der
deutschen Außenpolitik und von zentraler Bedeutung für die
Weiterentwicklung der Europäischen Union. Der Aachener Vertrag soll die Europapolitik der
Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik bündeln und die
europäische Integration voranbringen. Deshalb kommt ihm eine besondere
Bedeutung zu.
Der Aachener Vertrag besteht aus insgesamt 28 Artikeln. Die sechs
Hauptabschnitte des Vertrags beinhalten folgende Punkte:
- Europäische Angelegenheiten: Die bereits übliche enge Abstimmung vor
EU-Gipfeln wird festgeschrieben. Beide Staaten halten demnach „vor
großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen ab
und bemühen sich so, gemeinsame Standpunkte herzustellen und
gemeinsame Äußerungen der Ministerinnen und Minister herbeizuführen“.
- Frieden, Sicherheit und Entwicklung: Vereinbart wurde auch eine stärkere
militärische Zusammenarbeit. Dazu gehören die Entwicklung
gemeinsamer strategischer Ansätze, wie beispielsweise bei der Ausgestaltung der
Europäischen Verteidigungsunion, für eine enge Partnerschaft mit Afrika,
zu Friedens- und Polizeieinsätzen sowie eine noch engere Abstimmung in
den Vereinten Nationen (VN) und anderen multilateralen Organisationen.
Auf Grundlage der bereits bestehenden Verpflichtungen im Rahmen der
Nato sichern sich die Länder gegenseitig Hilfe und Unterstützung im Falle
eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete zu. In der Frage der
Rüstungsexporte haben Deutschland und Frankreich inzwischen ein
Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich abgeschlossen. Das
Bundeskabinett hat das Abkommen auf seiner Sitzung vom 21. Oktober
2019 beschlossen, ohne es dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung
vorzulegen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16672
19. Wahlperiode 21.01.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Januar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
- Kultur, Bildung, Forschung und Mobilität: In den Bereichen Bildung und
Forschung stehen die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs und die
gegenseitige Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen im
Mittelpunkt. Ein gemeinsamer Bürgerfonds soll Bürgerinitiativen und
Städtepartnerschaften fördern.
- Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Um das tägliche
Leben der Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen zu verbessern,
sollen konkrete Lösungen angeboten werden: Lokale Akteure erhalten die
Möglichkeit, grenzüberschreitende Projekte wie etwa Kindertagesstätten,
Bildungseinrichtungen, Notfall- und Gesundheitsversorgung oder
Gewerbezonen einzurichten.
- Nachhaltige Entwicklung, Klima, Umwelt und wirtschaftliche
Angelegenheiten: Der Vertrag sieht eine Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und
die Abstimmung wirtschaftspolitischer Maßnahmen vor. Abkommen in
den Bereichen Klima, Umwelt, Gesundheit und Nachhaltigkeit sollen
zügig umgesetzt werden, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit beider
Volkswirtschaften zu verbessern.
- Organisation: Treffen zwischen den Regierungen beider Staaten finden
mindestens einmal jährlich, abwechselnd in der Bundesrepublik
Deutschland und in der Französischen Republik, statt. Der Deutsch-Französische
Ministerrat verabschiedet eine mehrjährige Vorhabenplanung für die
deutsch-französische Zusammenarbeit.
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben ihre
parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Parlamentsabkommen vom 25. März 2019
weiter ausgebaut und die Deutsch-Französische Parlamentarische
Versammlung geschaffen. Sie forderten in einem Entschließungsantrag vom 24.
September 2019 die beiden Regierungen auf, den Vertrag von Aachen zügig und
ambitioniert umzusetzen, vor allem: den Bürgerfonds, den Ausschuss für
grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Initiativen zur
Kohlendioxidbepreisung, die Angleichung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, die
Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Forschung und digitaler Wandel
einschließlich Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, das Deutsch-
Französische Zukunftswerk. Die Vertreter der Deutsch-Französischen
Parlamentarischen Versammlung sollen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung
der Deutsch-Französischen Agenda und der darin genannten prioritären
Vorhaben sowie der mehrjährigen Vorhabenplanung „umfassend und frühzeitig“
beteiligt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der am 22. Januar 2019 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische
Zusammenarbeit und Integration soll die Zusammenarbeit mit Frankreich in
allen Bereichen verstärken und die Kräfte beider Länder bündeln. Die
Zusammenarbeit in der Europapolitik soll mit dem Ziel vertieft werden, die Einheit,
die Leistungsfähigkeit und den Zusammenhalt Europas zu fördern und diese
Zusammenarbeit zugleich allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen
zu halten. Die Umsetzung und Konkretisierung der Vereinbarungen erfolgt
entsprechend den jeweiligen innerstaatlichen Verfahren. Die Bundesregierung
begrüßt das Parlamentsabkommen vom 25. März 2019 und die Einrichtung der
Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, deren
Entschließungen sie aufmerksam zur Kenntnis nimmt.
Zum Stand der Prioritären Vorhaben der Umsetzung des Aachener Vertrages
wird darüber hinaus auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 32 der Abgeordneten Franziska Brantner auf Bundestagsdrucksache
19/16574 verwiesen.
1. Welche der prioritären Vorhaben (Prioritätenliste) zur Umsetzung wurden
umgesetzt, und welche sind in Planung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand?
Gibt es eine aktualisierte Prioritätensetzung im Vergleich zur
Prioritätenliste vom 21. Januar 2019?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit in der
Europapolitik, und welche konkreten Maßnahmen wurden mit Frankreich für eine
„wirksame und starke“ Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
(Artikel 1) unternommen?
Deutschland und Frankreich sind enge Partner und teilen das Ziel, eine
handlungsfähigere und effektivere Europäische Union zu fördern und ihre
Partnerschaft bei der Gestaltung der Außen- und Europapolitik weiter zu vertiefen.
Dazu stimmt sich die Bundesregierung regelmäßig auf allen Ebenen zu relevanten
außen- und europapolitischen Themen eng mit Frankreich ab. Zu konkreten
Inhalten der Zusammenarbeit für eine wirksame und starke Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik wird auf die Deutsch-Französische Erklärung von
Toulouse vom 16. Oktober 2019, die Erklärung der Außenminister anlässlich des
Deutsch-Französischen Ministerrats und die darin aufgeführten Maßnahmen
sowie auf die Schlussfolgerungen des Deutsch-Französischen Verteidigungs-
und Sicherheitsrats vom 16. Oktober 2019 in Toulouse verwiesen (
www.auswa
ertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/frankreich-node/deutsch-franzoesi
scher-ministerrat/2257792). Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich an der
Umsetzung der genannten Vorhaben.
3. Wann und in welchem Umfang haben beide Staaten seither vor großen
europäischen Treffen „Konsultationen auf allen Ebenen“ abgehalten,
„gemeinsame Standpunkte“ hergestellt, „gemeinsame Äußerungen der
Ministerinnen und Minister“ herbeigeführt und sich bei der Umsetzung von
europäischem Recht in ihr nationales Recht abgestimmt (Artikel 2)?
Deutschland und Frankreich stimmen sich im Rahmen zahlreicher bilateraler
oder multilateraler Kontakte, Gespräche und Treffen nahezu täglich auf allen
Ebenen eng miteinander für gemeinsame Positionen ab, zum Beispiel bei der
Vorbereitung von EU-Erklärungen, vor Allgemeinen Räten wie auch
Außenräten der EU, zur Zusammenarbeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, im
Normandie-Prozess oder im Rahmen der E3 mit Blick auf das Iran-
Nuklearabkommen (JCPoA). Dies schließt regelmäßig gemeinsame
Erklärungen in bilateralen oder multilateralen Kontexten ein.
Zur Umsetzung von europäischem Recht in nationales Recht finden
einzelfallbezogene gegenseitige Konsultationen aller Bundesministerien mit den
jeweiligen französischen Ressorts statt.
4. Inwiefern haben beide Staaten „ihre sicherheits- und
verteidigungspolitischen Zielsetzungen und Strategien einander zunehmend“ angeglichen
und so auch die Systeme Kollektiver Verteidigung gestärkt, denen sie
angehören – vor allem im Hinblick auf die derzeitige Diskussion um die
Bedeutung und Zukunft der Nato?
Inwiefern haben sie gemeinsame Verteidigungsprogramme erarbeitet und
diese auf Partner ausgeweitet?
Inwiefern wird die in Toulouse beschlossene Rüstungspartnerschaft auch
auf EU-Ebene ausgeweitet?
Wie ist der Umsetzungsstand der Schlussfolgerungen des Deutsch-
Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats, und wann soll dieser
wieder zusammentreten (Artikel 4)?
Wie ist der Stand bei der Zusammenarbeit im Raumfahrtsektor, und
inwiefern wird diese auf EU-Ebene ausgeweitet?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Deutschland und
Frankreich haben die Abschlusserklärung des Leaders‘ Meeting der NATO
mitgetragen, die auf Initiative von Bundesminister Maas einen Reflexionsprozess
zur Stärkung der politischen Dimension in der Allianz beauftragt.
Die beim Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)
in Toulouse erneut bekräftigte Bereitschaft Deutschlands und Frankreichs, im
Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der
Verteidigungsindustrie zusammenzuarbeiten zeigt sich bei der gemeinsamen Entwicklung
neuer militärischer Systeme. Bereits im Rahmen der Unterzeichnung des
Rahmenabkommens in Le Bourget im Juni 2019 ist Spanien dem Projekt zur
Entwicklung eines Luftkampfsystems (FCAS) der nächsten Generation beigetreten.
Deutschland und Frankreich kooperieren seit 2017 im Rahmen der Ständigen
Strukturierten Zusammenarbeit („Permanent Structured Cooperation“/ PESCO)
mit 23 weiteren EU-Mitgliedstaaten zur Vertiefung der
Verteidigungszusammenarbeit. Im Rahmen des Fähigkeitsentwicklungsplans der EU („Capability
Development Plan“/CDP) werden EU-Prioritäten zur kooperativen
Fähigkeitsentwicklung abgestimmt. Den nächsten DFVSR plant die Bundesregierung für
das erste Halbjahr 2020.
5. Greift die De-minimis-Regel des deutsch-französischen Abkommens über
die Ausfuhrkontrolle bei Rüstungskooperationen bei allen Waffen, die
Kriegswaffen im Sinn des Kriegswaffenkontrollgesetzes darstellen (bitte
diejenigen Kriegswaffen aufzählen, die nicht ausdrücklich im Abkommen,
Anlage 2 benannt sind)?
Wenn die Regel bei Ausfuhren von Kriegswaffen, die nicht in Anlage 2
benannt sind, greift, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das?
Wann hat die Bundesregierung eine Initiative gestartet, im Rahmen der
Europäischen Union ein europäisches Aufsichtsorgan zur Kontrolle von
Rüstungsausfuhren einzurichten, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche?
Von der Anwendung der De-Minimis-Regel des Abkommens zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen
Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich sind die in der
Ausnahmenliste in der dortigen Anlage 2 aufgeführten Güter ausgenommen. Damit ein
gemeinsames Verständnis von den Ausnahmen erzielt werden konnte,
schlüsselt diese Ausnahmenliste – soweit aufgrund der Unterschiedlichkeit der
Systematik der Listen möglich – im Wesentlichen Positionen der deutschen
Kriegswaffenliste in Positionen der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen
Union um. Zudem wurde maßgeblich das Grundprinzip der De-Minimis-
Regelung berücksichtigt, nämlich die Anwendung auf Zulieferungen solcher
Güter, die zur Integration in Rüstungsgüter bestimmt sind und die unter einem
bestimmten Wertanteil liegen. Damit fokussiert sich die Ausnahmenliste im
Wesentlichen auf diejenigen Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die
Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), die für die Anwendung der De-
Minimis-Regelung in Rahmen von Zulieferungen überhaupt in Frage kommen.
Nicht in der Liste enthalten sind also insbesondere
Kriegswaffenlistenpositionen wie Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kampfpanzer, Kriegsschiffe
oder Unterseeboote, das heißt Güter, die keine Zulieferungen im Sinne von
Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens darstellen können und deren explizite
Aufnahme in die Ausnahmenliste daher nicht notwendig war. Unabhängig von der
Erfassung in der Ausnahmenliste des Abkommens bleibt rechtliche Grundlage
bei Kriegswaffen insbesondere das KrWaffKontrG.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/7529 verwiesen.
6. Inwiefern haben beide Staaten die Zusammenarbeit zwischen ihren
Außenministerien, einschließlich ihrer diplomatischen Missionen und
konsularischen Vertretungen, ausgeweitet?
Wann und in welchem Umfang gab es Austausche zwischen ihrem
Führungspersonal sowie Austauschprogramme zwischen ihren Ständigen
Vertretungen bei den VN, insbesondere zwischen den Sicherheitsratsstäben,
den Ständigen Vertretungen bei der Nordatlantikvertrags-Organisation und
den Ständigen Vertretungen bei der Europäischen Union sowie zwischen
den für die Koordinierung der europapolitischen Maßnahmen zuständigen
Stellen beider Staaten (Artikel 5)?
Das Auswärtige Amt (AA) hat die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für
Europa und auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik durch
regelmäßige Konsultationen auf allen Ebenen verstärkt. In den Ständigen
Vertretungen Deutschlands bei internationalen Organisationen findet ein
intensivierter inhaltlicher Austausch statt. Im Bundesministerium der Finanzen (BMF), im
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie im Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) finden Austauschprogramme statt,
im Rahmen derer Austauschbeamte in für die Koordinierung europapolitischer
Maßnahmen zuständigen Stellen des Partnerstaates eingesetzt sind. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Wie ist der Umsetzungsstand bei der gemeinsamen Einheit für
Stabilisierungsoperationen in Drittstaaten (Artikel 6)?
Am 16. Oktober 2019 wurde die Verwaltungsvereinbarung über die Schaffung
der Deutsch- Französischen Einsatzeinheit (DFEE) der Bundespolizei und der
Gendarmerie Nationale im Rahmen des Deutsch-Französischen Ministerrates in
Toulouse unterzeichnet. Damit ist die Deutsch-Französische Einsatzeinheit
eingerichtet und kann unter Berücksichtigung der Verwaltungsvereinbarung und
den dort vereinbarten Aus- und Fortbildungsinhalten, Einsatzanlässen und
Regelungen aufgerufen und eingesetzt werden. Die Verwaltungsvereinbarung
wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. II 2019 S. 1065).
8. Inwiefern haben beide Staaten in allen Organen der Vereinten Nationen
eng zusammengearbeitet, die der dem Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen angehörenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgestimmt
und eine einheitliche Position der EU herbeigeführt, v. a. im Rahmen der
„Zwillingspräsidentschaft“ im Sicherheitsrat (Frankreich im März und
Deutschland im April 2019; 2020 Mai/Juni oder Juni/Juli)?
Inwiefern haben sie zwischenstaatliche Verhandlungen über die Reform
des Sicherheitsrats der VN und die Aufnahme der Bundesrepublik
Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der VN forciert
(Artikel 8)?
Die Zusammenarbeit mit Frankreich bleibt in allen Organen der Vereinten
Nationen Grundpfeiler der deutschen VN-Politik. Die enge Abstimmung der
Programme der aufeinander folgenden französischen und deutschen
Sicherheitsrats-Vorsitze im März und April 2019 (Zwillingspräsidentschaften/
„Jumelage“) war unmittelbar nach Verabschiedung des Aachener Vertrages ein
besonderes Zeichen der engen Zusammenarbeit in New York. Gemeinsam mit
Frankreich hat die Bundesregierung die Wahrung des humanitären Raums und
den Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer am 1. April 2019 in den
Mittelpunkt eines informellen Treffens der Mitglieder des VN-Sicherheitsrats sowie
der Auftaktveranstaltung zur deutschen Präsidentschaft im VN-Sicherheitsrat
gestellt. Der dort vom deutschen und französischen Außenminister initiierte
humanitäre „Call for Action“ wurde anschließend erarbeitet, am Rande der
Eröffnung der Generalversammlung im September 2019 durch die beiden Minister
vorgestellt und bereits von 46 Staaten indossiert. Ein weiteres Element der ‚
Jumelage’ war eine gemeinsam vorbereitete Reise des Sicherheitsrates nach Mali
und Burkina Faso.
Auch 2020 werden die Bundesregierung und Frankreich im Rahmen ihrer
jeweiligen Vorsitze eng zusammenarbeiten und weiterhin großen Wert auf EU-
Geschlossenheit legen. Seit Beginn der derzeitigen nicht-ständigen
Mitgliedschaft Deutschlands am 1. Januar 2019 haben die derzeit fünf EU-
Mitgliedstaaten im VN-Sicherheitsrat nie gegensätzlich abgestimmt und ihre
gemeinsame Haltung zudem in einer Vielzahl gemeinsamer Presse-
Begegnungen in New York unterstrichen. Zur Reform des Sicherheitsrates wird
im entsprechenden informellen Plenum der VN-Generalversammlung
verhandelt, die jüngste Aussprache im Plenum der Generalversammlung fand am
25. November 2019 statt. Frankreich hat dort seine deutliche Unterstützung für
den Reformvorschlag der G4 (Deutschland, Indien, Brasilien und Japan) und
für einen ständigen Sitz für Deutschland unterstrichen. Ergänzend wird auf
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Programme für Mobilität und Austausch von jungen Menschen
zwischen ihren Staaten haben Deutschland und Frankreich ausgebaut
(bitte einzeln mit Fördersumme auflisten)?
Wie soll der in der Erklärung von Toulouse vom 16. Oktober 2019
festgelegte Anteil von 20 Prozent an jungen Menschen mit besonderem
Förderbedarf konkret erreicht werden?
Welchen Etat hat der Haushaltsentwurf 2020 für das Deutsch-Französische
Jugendwerk 2020 vorgesehen?
Wann startet die digitale Plattform, die sich insbesondere an junge
Menschen richten soll (Artikel 9)?
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) hat sich für 2020 zum Ziel
gesetzt, in seinen Programmen einen Anteil von 20 Prozent junger Menschen mit
besonderem Förderbedarf und bis 2023 10 Millionen Teilnehmenden an den
Programmen des DFJW zu erreichen. Hierzu sollen unter anderem die
Förderkriterien besser der Zielgruppe angepasst werden.
Die Mobilitätsprogramme des DFJW wurden 2019 durch höhere
Regierungsmittel beider Länder um insgesamt etwa 4 Mio. Euro ausgebaut. Für das
Haushaltsjahr 2020 stellen beide Regierungen wiederum 4 Mio. Euro bereit, so dass
das DFJW für das Jahr 2020 einen Gesamtetat von 30,7 Mio. Euro aufweist.
ProTandem, die Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der
beruflichen Bildung, ist eine bi-nationale Einrichtung zur Mobilitätsförderung junger
Menschen und Erwachsenen in beruflicher Aus- und Weiterbildung. Grundlage
für das Austauschprogramm und die Gründung von ProTandem ist das
Abkommen vom 5. Februar 1980 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Frankreich. Jährlich nutzen ca. 3.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Programm, davon 2.000 Jugendliche in
Ausbildung, die für drei Wochen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit das
Partnerland bereisen. Aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) wurden 2019 rund 2 Mio. Euro Fördermittel für das Programm
bereitgestellt. Die Verwaltungskosten von ProTandem teilen sich das BMBF
und die französischen Ministerien hälftig. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Austausch mit den
Bundesländern ergriffen, um den Erwerb der Partnersprache auszubauen
und die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die die
Partnersprache erlernen, zu erhöhen und die Anerkennung von französischen
Schulabschlüssen zu erleichtern (Artikel 10)?
Welche deutsch-französischen Exzellenzinstrumente für Forschung,
Ausbildung und Berufsbildung, welche integrierten deutsch-französischen
dualen Studiengänge und Programme für doppelte Abschlüsse sind
geschaffen oder geplant, wie in der Erklärung von Toulouse vom 16.
Oktober 2019 erwähnt?
Für die Förderung des Erwerbs der Partnersprache sind zahlreiche Akteure auf
allen Ebenen dauerhaft engagiert.
Im Jahr 2019 hat der deutsch-französische Kulturbevollmächtigte
Ministerpräsident Armin Laschet ein Jugendaustauschprogramm für Jugendliche in Berlin
organisiert. 2019 wurde ein neuer Partner für das erfolgreiche
Lektorenprogramm FranceMobil gefunden, das nun langfristig konsolidiert werden soll.
Anlässlich des 25-jährigen Abibac-Jubiläums wurde ein Videowettbewerb zur
Bewerbung des Doppelabschlusses durchgeführt.
Sprachwerbebroschüren und Kampagnen werden derzeit überarbeitet,
bestehende Austausch-programme an veränderte Gegebenheiten im Zuge der Schul-
und Hochschulreformen angepasst. Sprachzertifikate wie das französische
Sprachdiplom (DELF) werden zunehmend in den deutschen Schulunterricht
integriert. Schulleitungen sowie pädagogisches Leitungspersonal werden stärker
in die Fortbildungsangebote des DFJW integriert, um Sprach- und
Mobilitätsförderung in den Schulen breiter aufzustellen.
Um die Anerkennung von Schulabschlüssen zu befördern, erfolgten 2019
Anpassungen für die Abschlüsse in zweisprachigen Zügen (AbiBac, OIB) an das
reformierte französische Baccalauréat und das französische
Hochschulzugangssystem Parcoursup.
Um das beim Deutsch-Französischen Ministerrat 2017 festgelegte Ziel von 20
Partnerschaften zwischen französischen Campus des métiers et des
qualifications (CMQ) und deutschen Berufsschulen zu erreichen, setzen sich Frankreich
und Deutschland für die Mobilisierung neuer Schulen mit beruflichen
Schwerpunkten des Klimawandels und der Energiewende, wie auch digitalen Berufen
ab dem Herbst 2019 ein.
Die ersten sieben Partnerschaften im Bereich der Aus- und Berufsbildung
existieren seit 2018. Frankreich hat im November 2019 die nächste Liste zwölf
interessierter CMQ übermittelt. Ein zeitnahes Matching mit deutschen
Berufsschulen wird angestrebt und aktuell umgesetzt. Die Möglichkeit integrierter
deutsch-französischer Abschlüsse in Pilotprojekten in der beruflichen Bildung
wird geprüft.
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) verstärkt gegenwärtig mit der
Unterstützung ihrer öffentlichen Geldgeber auf französischer und deutscher
Seite ihre Werbe- und Informations-kampagnen. Im Jahr 2019 wurden 17
Neuanträge auf Förderung integrierter Studiengänge und vier Neuanträge auf
Förderung eines deutsch-französischen Doktorandenkollegs bei der DFH gestellt.
Sie kommen nahezu aus allen Disziplinen und Regionen beider Länder und
stärken die Diversifizierung der Studienangebote der DFH. Dank der engen
französisch-deutschen Kooperation sind französische und deutsche
Hochschulen auch bei der Initiative zu den europäischen Hochschulnetzwerken sehr
erfolgreich: 41 der an diesen Allianzen beteiligten Hochschulen gehören dem
DFH-Netzwerk an. Auch bei den nationalen Ausschreibungen Deutschlands
und Frankreichs zur komplementären Förderung der Netzwerke sind
Hochschulen des DFH-Netzwerks stark vertreten. Die DFH entwickelt in Kooperation
mit ihren Partnern zudem eine neue Linie zur dualen Hochschulbildung, um die
Studierendenmobilität in diesem für die europäische Wirtschaft besonders
relevanten Bereich zu erhöhen. Zugleich priorisiert sie die Einrichtung
binationaler Lehramtsstudiengänge.
11. Inwiefern haben beide Staaten ihre Bildungs- und Forschungssysteme
sowie deren Finanzierungsstrukturen miteinander vernetzt, die Deutsch-
Französische Hochschule weiterentwickelt und deutsche und
französische Hochschulen angeregt, sich an Netzwerken europäischer
Hochschulen zu beteiligen (Artikel 11)?
Eine mittelfristig angelegte optimierte Abstimmung vieler
Förderorganisationen in Deutschland und Frankreich verzahnt künftige Fördermaßnahmen noch
enger. Ferner erfolgt eine Vernetzung der Finanzierungsstrukturen durch die
gemeinsame Umsetzung der während der deutsch-französischen Ministerräte
festgelegten Maßnahmen.
Zur Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) wird auf die Antwort zu Frage
10 verwiesen.
12. Wann genau nimmt der Deutsch-Französische Bürgerfonds (Artikel 12)
seine Arbeit auf, mit welcher Laufzeit, mit welcher maximalen
Fördersumme pro Projekt, wann können sich Projekte bewerben, und was
genau sind die Förderkriterien?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die nähere
Ausgestaltung der Förderkriterien sowie die Festlegung der maximalen
Fördersumme pro Projekt werden derzeit mit der französischen Regierung unter
Einbeziehung des DFJW abgestimmt.
13. Inwiefern wurden die Gebietskörperschaften der Grenzregionen sowie
grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte mit angemessenen
Kompetenzen, zweckgerichteten Mitteln und beschleunigten Verfahren
ausgestattet, um Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender
Vorhaben, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt,
Gesundheit, Energie und Transport zu überwinden (Artikel 13)?
Wenn nein, warum nicht, und was ist der Zeitplan dafür?
Mit dem durch die Absichtserklärung vom 16. Oktober 2019 gegründeten
Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurde ein Instrument
geschaffen, das die Interessenträger nationaler, regionaler und lokaler
Gebietskörperschaften, Parlamente und erstmals auch grenzüberschreitender Einheiten wie
Eurodistrikte in einem Gremium zusammenbringt. Gemäß der
Absichtserklärung befasst sich der Ausschuss in erster Linie mit Fragen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die in bestehenden Gremien keiner Lösung zugeführt
werden konnten und deren Lösung eine Zusammenarbeit unterschiedlicher
Gebietskörperschaften erfordert. Der Ausschuss wird am 22. Januar 2020 auf dem
Hambacher Schloss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten.
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Aachen wird zudem den
Gebietskörperschaften der Grenzregionen die in Artikel 13 vorgesehene Möglichkeit der
Ausnahmeregelungen eingeräumt, sofern kein anderes Instrument es ermöglicht,
Hindernisse grenzüberschreitender Zusammenarbeit zu überwinden. Die
verfassungsrechtliche Kompetenzordnung wird dadurch nicht berührt.
14. Welche Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität,
Energiewende sowie Innovation sind zudem in Umsetzung und Planung (bitte
einzeln auflisten)?
Wie ist der Stand bei der gemeinsamen Entwicklung eines Projekts zur
Nachnutzung des Gebiets rund um das Atomkraftwerk (AKW)
Fessenheim nach dessen Stilllegung im Rahmen eines deutsch-französischen
Wirtschafts- und Innovationsparks?
Wie ist der Stand bei der Verbesserung grenzüberschreitender
Bahnverbindungen, z. B. Colmar – Freiburg, Verbindung zwischen Straßburg und
Flughafen Frankfurt sowie Straßburg und der Pfalz (Artikel 16)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Drei der am
22. Januar 2019 beschlossenen 15 prioritären Projekte sind von besonderer
Bedeutung für die Grenzregion: die Einrichtung des Ausschusses für
grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Entwicklung des Standorts Fessenheim nach
der Schließung des Kernkraftwerks und ein Ausbau der Schienen-verbindungen
zwischen Frankreich und Deutschland. Im Bereich der grenzüberschreitenden
Mobilität sind vor allem die bereits 2016 begründete Deutsch-Französische
Initiative „Elektromobilität und Digitalität“ und im Bereich der Energiewende die
„Deutsch-Französische Energieplattform“ und das „Deutsch-Französische Büro
für die Energiewende“ zu nennen. Darüber hinaus bestehen weitere Projekte,
die von einer unmittelbaren Unterstützung der Bundesregierung unabhängig
sind oder aus einer unmittelbaren Unterstützung der Bundesregierung
hervorgingen.
Die Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots auf der Relation Straßburg –
Frankfurt Flughafen obliegt den Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener
unternehmerischer Entscheidung. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB
AG) zur Verbindung Straßburg – Flughafen Frankfurt betreiben DB AG und
die französische Bahn (SNCF) den internationalen Fernverkehr zwischen
Deutschland und Frankreich in Kooperation.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Inwiefern hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Frankreich
im Rahmen der bestehenden bilateralen hochrangigen Formate zu
Energie und Klima, insbesondere zu den jeweiligen Energie- und
Klimaplänen, um sich über den Energiemix, ein deutsch-französisches Kapitel
und Entwicklungsanreize für die Erreichung nationaler Ziele auszuloten
(Artikel 18)?
Warum findet sich solch ein deutsch-französisches Kapitel nicht im
deutschen Klimaplan?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Darüber hinaus wurde in Artikel 18 des Vertrags von Aachen ein
sektorübergreifender, regelmäßiger Austausch zu Schlüsselbereichen mit dem Ziel eines
ambitionierten Klimaschutzes vereinbart, der in Form der „Meseberger Klima-
AG“ bereits zwei Mal getagt hat (September 2018, Mai 2019). Zu inhaltlichen
Aspekten wird auf die Deutsch-Französische Erklärung von Toulouse sowie auf
die Roadmap für Klima, Verkehr und Energie, beide vom 16. Oktober 2019,
verwiesen (
www.bmu.de/download/deutsch-franzoesischer-ministerrat/).
Der deutsche Klimaschutzplan 2050 ist die deutsche Langfriststrategie für den
Klimaschutz und reflektiert nicht den Austausch mit anderen Ländern.
16. Welche gemeinsamen Vorhaben, insbesondere in den Bereichen
Infrastruktur, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, sind geplant
(Artikel 19; bitte einzeln auflisten)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 15 verwiesen. Gemeinsame
Vorhaben im Energiebereich werden im Rahmen der Deutsch-Französischen
Energieplattform, des Deutsch-Französischen Büros für die Energiewende
sowie in den bilateralen hochrangigen Formaten geplant. Es wird derzeit eine
Machbarkeitsstudie zur länderübergreifenden Umnutzung der ehemaligen
Zollanlage Ottmarsheim durchgeführt. Die Studie untersucht verschiedene
Nutzungsmöglichkeiten.
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt oder geplant,
um mit Frankreich die „Integration zu einem deutsch-französischen
Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“ zu vertiefen (bitte auflisten)?
Wann tagt der deutsch-französische „Rat der Wirtschaftsexperten“
(Artikel 20)?
Gemäß Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 vertiefen Deutschland und Frankreich die
Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen
Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln. Darunter ist nach dem Verständnis der
Bundesregierung die Abstimmung von Maßnahmen in Bereichen anzusehen, in
denen beide Länder vor gemeinsamen Herausforderungen stehen oder
voneinander lernen können. Deutschland arbeitet in diesem Verständnis
kontinuierlich mit Frankreich – innerhalb der EU – zusammen.
Der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat tagte zuletzt am 19.
September 2019 in Paris (50. Tagung); die wesentlichen Ergebnisse sind unter
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190919-50-deutsch-f
ranzoesischer-finanz-und-wirtschaftsrat.html abrufbar. Das am 19. September
2019 vereinbarte Papier über die deutsch-französischen Prioritäten für den
nächsten europäischen institutionellen Zyklus in den Bereichen Wirtschaft,
Finanzen und Handel wurde dem Bundestag zugeleitet.
Auf dem 21. Deutsch-Französischen Ministerrat am 16. Oktober 2019 in
Toulouse wurde unter anderem eine Roadmap für eine vertiefte Zusammenarbeit in
der Wirtschafts- und Finanzpolitik mit bilateralen Kooperationen und
gemeinsamen Positionen auf EU-Ebene vereinbart, vgl.
www.bmwi.de/Redaktion/DE/
Downloads/C-D/deutsch-franzoesischer-ministerrat-zielsetzung.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=4. Diese wurde dem Bundestag ebenfalls förmlich zugeleitet.
Der gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Aachener Vertrags zu schaffende
deutschfranzösische Rat der Wirtschaftsexperten wurde bei der Tagung des Deutsch-
Französischen Finanz- und Wirtschaftsrats am 16. September 2019 eingerichtet
und in der gemeinsamen Presseerklärung darüber berichtet. Ein Termin für die
nächste Tagung des Rates der Wirtschaftsexperten wird derzeit abgestimmt.
18. Inwiefern hat die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Frankreich
im Bereich der Forschung und des digitalen Wandels, einschließlich der
Themen Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, verstärkt und
deutsch-französische Initiativen zur Förderung von Innovationen
(Laufzeit, Fördersumme) ins Leben gerufen (Artikel 21)?
Wie ist der Stand bei der Einrichtung eines deutsch-französischen
Forschungs- und Innovationsnetzwerks („virtuelles Zentrum“) für
Künstliche Intelligenz?
Die Kompetenzzentren für KI-Forschung in Deutschland unterhalten vielfältige
wissenschaftliche Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und KI-
Instituten in Frankreich, die im Zuge des Ausbaus der deutschen
Kompetenzzentren weiter intensiviert werden. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen. Die von BMBF und BMWi und den französischen Ministerien
für Wirtschaft und Finanzen sowie für Hochschulbildung, Forschung und
Innovation unterzeichnete KI-Roadmap setzt die Grundpfeiler der Kooperation im
Rahmen des gemeinsamen KI-Netzwerks. Auch beim Thema
Sprunginnovationen stehen beide Seiten im Austausch.
19. Was ist das Ergebnis der Überprüfung der Räte, Strukturen und
Instrumente der deutsch-französischen Zusammenarbeit, und welche
Anpassungen wurden vorgeschlagen, wie fällt die Bewertung der Beauftragten
für die deutsch-französische Zusammenarbeit aus (Artikel 25)?
Die erste Überprüfung der Räte, Strukturen und Instrumente der
deutschfranzösischen Zusammenarbeit soll innerhalb der ersten sechs Monate nach
Inkrafttreten des Vertrags erfolgen. Das Inkrafttreten wird für Ende Januar 2020
erwartet.
20. Wie ist der Stand bei der Einrichtung einer Sachverständigengruppe im
Bereich Soziales zum Thema „Zukunft der Arbeit“?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Wie ist der Stand der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen und
Finanzmärkten auf EU-Ebene, mit dem Ziel, sich gemeinsam für hohe
Regulierungsstandards, auch für den Bereich nachhaltiges Finanzwesen,
einzusetzen – auch im Hinblick auf Digital-, Finanztransaktionssteuer,
„country-by-country-reporting“ und der Green Taxonomy?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber
hinausgehend zu den nachgefragten Dossiers:
Gemeinsam mit Frankreich wurde die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit
von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der
Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG verhandelt, die in Artikel 89 eine
länderspezifische Berichterstattung vorsieht. Hinsichtlich des Vorschlages der EU-
Kommission vom 12. April 2016 für eine Richtlinie zur Änderung der
Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von
Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (sog. Country
by Country Reporting on Taxes) stimmt die Bundesregierung derzeit ihre
Position ab.
Zu Fragen des internationalen Steuerrechts strebt die Bundesregierung eine
international abgestimmte Lösung an, die über die EU hinausgehend global
eingeführt wird. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit Frankreich. So
wurde von Deutschland und Frankreich mit dem „Global Anti-Base Erosion
Proposal“ ein gemeinsames Konzept für eine globale effektive Mindestbesteuerung
entwickelt, das Grundlage der entsprechenden OECD-Arbeiten ist.
Insgesamt unterstützt die Bundesregierung als einer der maßgeblichen Akteure
die gegenwärtigen Arbeiten auf Ebene der OECD aktiv. Die G20 haben das bei
der OECD angesiedelte Inclusive Framework on Base Erosion and Profit
Shifting (BEPS) beauftragt, 2020 einen Abschlussbericht insbesondere zu Fragen
der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft vorzulegen. Dabei verfolgt das
Inclusive Framework on BEPS ein „Zwei-Säulen-Konzept“. Die erste Säule
betrifft die Modifikation der zwischenstaatlichen Verteilung von
Besteuerungsrechten, die zweite Säule beinhaltet das genannte von Deutschland und
Frankreich entwickelte Konzept einer globalen effektiven Mindestbesteuerung.
Deutschland hat darüber hinaus zusammen mit Frankreich im Januar 2019 ein
gemeinsames Papier zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf EU-
Ebene („Common position paper on the introduction of an EU-wide financial
transaction tax (FTT)“) an die Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ)
vorgelegt. In diesem Papier haben sich Deutschland und Frankreich dafür
ausgesprochen, die Verhandlungsinhalte neu auszurichten und für eine Einführung
einer FTT nach französischem Vorbild plädiert. Dieses Papier war der Anlass,
dass die Finanzminister der Verstärkten Zusammenarbeit sich im März 2019
dafür ausgesprochen haben, die FTT entsprechend dem deutsch-französischen
Vorschlag weiter zu verhandeln. Im Dezember 2019 hat der Bundesminister der
Finanzen einen Richtlinienentwurf an die Finanzminister der Verstärkten
Zusammenarbeit versandt, der einen möglichen Kern der FTT auf europäischer
Ebene darstellen könnte.
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ISSN 0722-8333]