Ergebnisse der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II)
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Ekin Deligöz, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Arbeitsförderung für Menschen mit Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) hält eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente bereit, um sie bei der Aufnahme von Arbeit zu unterstützen. Das kann jedoch nur nachhaltig gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen Teil einer sinnvollen und kooperativ ausgehandelten Integrationsstrategie sind. Insbesondere über Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gibt es wiederkehrende Berichte, dass sie dem eigentlichen Förderanspruch nicht gerecht werden und damit auch nicht zu einer Verbesserung der Beschäftigungschancen beitragen. Gerade diese Maßnahmen zur Aktivierung werden meist zentral sowie mit einer vorher festgelegten Anzahl an Plätzen eingekauft. Die Plätze müssen dann besetzt werden, auch wenn sie in der Folge von den Betroffenen als wenig sinnvoll und passend angesehen werden.
Viele arbeitslose Menschen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) haben das Gefühl, dass bei der Vergabe von Maßnahmen „nicht aus der Perspektive der Betroffenen“ gedacht werde. „So blieben ihnen oft Weiterbildungen, die sie selbst wollten und die sie weiterbringen können, verwehrt, während sie zu anderen Maßnahmen gezwungen würden“ (Matanovic/Kern [2019]: Forderungen langzeitarbeitsloser Nichtwähler (…). In: Sozialunternehmen Neue Arbeit [Hrsg.] Unerhört! Langzeitarbeitslose melden sich zu Wort, Stuttgart, S. 137). Es stellen sich aus Sicht der Fragesteller daher Fragen nach dem Erfolg der Arbeitsförderung im Bereich des SGB II und inwiefern der gesamte Instrumentenkoffer besser an die Bedarfe der langzeitarbeitslosen Menschen angepasst werden kann, insbesondere die Angebote zur qualifizierenden beruflichen Fort- und Weiterbildung, da gerade Langzeitarbeitslose davon besonders profitieren würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018, und wie viele wurden absolut und prozentual über die Jobcenter in sozialversicherungspflichtige Arbeit vermittelt, und
a) wie viele dieser Integrationen waren in Beschäftigung mit einem Nettoarbeitseinkommen über der Armutsrisikogrenze,
b) wie viele dieser Integrationen waren in Beschäftigung, mit der die Betroffenen keinen Anspruch mehr auf ergänzendes Arbeitslosengeld II hatten und
c) wie viele dieser Vermittlungen führten zu einer kontinuierlichen Beschäftigung von mindestens sechs Monaten (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht, Schwerbehinderung, Alter bis bzw. über 55 Jahre, Dauer der Arbeitslosigkeit und mit Vergleichszahlen der Jahre 2009 und 2014 angeben)?
Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 absolut und prozentual an folgenden Maßnahmen teilgenommen:
a) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) bei einem Träger (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
b) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) bei einem Arbeitgeber (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
c) Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen (§ 46 SGB III) (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
d) wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II haben absolut und prozentual mehr als eine Maßnahme jährlich zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) besucht,
e) wie hoch waren die Eingliederungsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit absolut und prozentual drei Monate, sechs Monate und ein Jahr nach Beendigung der Maßnahmen aus den Fragen 2a bis 2c und
f) wie hoch war der jeweilige Anteil der Austritte aus dem Bezug jeweils nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 2a bis 2c aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht, Schwerbehinderung, Alter bis bzw. über 55 Jahre, Dauer der Arbeitslosigkeit und mit Vergleichszahlen der Jahre 2009 und 2014 angeben)?
Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 absolut und prozentual an folgenden Maßnahmen zur „Berufswahl und Berufsausbildung“ teilgenommen:
a) Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
b) Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
c) Ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 SGB III) (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
d) Außerbetriebliche Berufsausbildung (§ 76 SGB III) (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
e) wie hoch waren die Eingliederungsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit absolut und prozentual drei Monate, sechs Monate und ein Jahr nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 3a bis 3d und
f) wie hoch war der jeweilige Anteil der Austritte aus dem Bezug jeweils nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 3a bis 3d aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht, Schwerbehinderung, Alter bis bzw. über 55 Jahre, Dauer der Arbeitslosigkeit und mit Vergleichszahlen der Jahre 2009 und 2014)?
Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 absolut und prozentual an folgenden Maßnahmen zur „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ teilgenommen:
a) Eingliederungszuschuss (§§ 88 ff. SGB III) (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
b) Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (§ 90 SGB III) (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
c) Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),
d) Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),
e) Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II),
f) Nachgehende Betreuung (§ 16g SGB II),
g) wie hoch waren die Eingliederungsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit absolut und prozentual drei Monate, sechs Monate und ein Jahr nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 4a bis 4f und
h) wie hoch war der jeweilige Anteil der Austritte aus dem Bezug jeweils nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 4a bis 4f aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht, Schwerbehinderung, Alter bis bzw. über 55 Jahre, Dauer der Arbeitslosigkeit und mit Vergleichszahlen der Jahre 2009 und 2014 angeben)?
Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 absolut und prozentual an „Beschäftigung schaffenden Maßnahmen“ teilgenommen:
a) Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II),
b) Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e SGB II alt, bis 2010 § 16a SGB II),
c) wie hoch waren die Eingliederungsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit absolut und prozentual drei Monate, sechs Monate und ein Jahr nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 5a und 5b und
d) wie hoch war der jeweilige Anteil der Austritte aus dem Bezug jeweils nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 5a und 5b aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht, Schwerbehinderung, Alter bis bzw. über 55 Jahre, Dauer der Arbeitslosigkeit und mit Vergleichszahlen der Jahre 2009 und 2014 angeben)?
Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 absolut und prozentual durch folgende Instrumente gefördert:
a) Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III) (bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018),
b) Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II),
c) wie hoch waren die Eingliederungsquoten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit absolut und prozentual drei Monate, sechs Monate und ein Jahr nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 6a und 6b und
d) wie hoch war der jeweilige Anteil der Austritte aus dem Bezug jeweils nach Beendigung der Maßnahmen in den Fragen 6a und 6b aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht, Schwerbehinderung, Alter bis bzw. über 55 Jahre, Dauer der Arbeitslosigkeit und mit Vergleichszahlen der Jahre 2009 und 2014 angeben)?
Wie viele erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 absolut und prozentual und
a) wie viele dieser erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben im Jahr 2018 absolut und prozentual eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III; bitte mit Vergleichszahlen geförderte Arbeitslose SGB III aus den Jahren 2009, 2014 und 2018 angeben) und
b) wie viele dieser erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II wurden im Jahr 2018 absolut und prozentual in eine andere Beschäftigung vermittelt, mit der sie keinen Anspruch mehr auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II hatten (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht, Schwerbehinderung, Alter bis bzw. über 55 Jahre, Dauer der Arbeitslosigkeit und mit Vergleichszahlen der Jahre 2009 und 2014 angeben)?