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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bürokratiekosten und Gesetzesmenge

Fraktion

FDP

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

03.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1655316.01.2020

Bürokratiekosten und Gesetzesmenge

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen , Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in der 19. Legislaturperiode bereits mehrere Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht, welche von diesem daraufhin auch verabschiedet wurden. Ebenso erlässt oder ändert die Bundesregierung regelmäßig Verordnungen in ihrer Funktion als Verordnungsgeber. Damit verändert sich auch für den Rechtsanwender – Bürgerinnen und Bürger – die Anzahl einzuhaltender Rechtsvorschriften regelmäßig. Mit Gesetzen gehen regelmäßig auch Bürokratiebelastungen einher, die nach Auffassung der Fragesteller für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu einer nicht wertschöpfenden Mehrbelastung führen. Eine Abschätzung dazu nimmt die Bundesregierung bei ihren Gesetzentwürfen in der Erfüllungsaufwandsermittlung vor. Die Bundesregierung hat sich zum erklärten Ziel gesetzt, Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland systematisch zu reduzieren (www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/normenkontrollrat-1684028). Fraglich ist aus Sicht der Fragesteller, wie sich die Anzahl der Gesetze, Rechtsverordnungen und Einzelvorschriften sowie die Bürokratiebelastungen in der 19. Legislaturperiode verändert haben und ob die Bürokratiebelastungen systematisch reduziert wurden. Ferner ist fraglich, ob Reduzierungen der Bürokratiebelastung zulasten umweltpolitischer Vorgaben erfolgt sind und Erhöhungen der Bürokratiebelastung auf unnötigen Formalvorschriften beruhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Was hat die Bundesregierung getan, um ihrem erklärten Ziel, Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland systematisch zu reduzieren, zu entsprechen?

In welchen Bereichen bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung die größten Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger?

Wurden speziell diese Bereiche betreffende Maßnahmen getroffen, um die bürokratischen und finanziellen Belastungen zu reduzieren?

Was hat die Bundesregierung getan, um die bürokratische und finanzielle Belastung von Bürgerinnen und Bürgern durch die Einhaltung von Bundesgesetzen zu reduzieren?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Nettoentlastungen von Bürgerinnen und Bürgern insgesamt ein?

2

Was hat die Bundesregierung neben dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) getan, um ihrem erklärten Ziel, Bürokratiebelastungen für Unternehmen in Deutschland systematisch zu reduzieren, zu entsprechen?

In welchen Bereichen bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung die größten Bürokratiebelastungen für Unternehmen?

Wurden speziell diese Bereiche betreffende Maßnahmen getroffen, um die bürokratischen und finanziellen Belastungen zu reduzieren?

Was hat die Bundesregierung getan, um die bürokratische und finanzielle Belastung von Unternehmen durch die Einhaltung von Bundesgesetzen zu reduzieren?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Nettoentlastungen von Unternehmen insgesamt ein?

3

Was hat die Bundesregierung getan, um die finanzielle und bürokratische Belastung der Verwaltung zu reduzieren?

In welchen Bereichen besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die größte Belastung für die Verwaltung?

Wurden speziell diese Bereiche betreffende Maßnahmen getroffen, um die bürokratischen und finanziellen Belastungen zu reduzieren?

Was hat die Bundesregierung getan, um Bürokratiebelastungen, die verwaltungsinterne Vorgänge betreffen, zu reduzieren?

Was hat die Bundesregierung getan, um Bürokratiebelastungen, die den Verwaltungsvollzug betreffen, zu reduzieren?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Nettoentlastungen der Verwaltung insgesamt ein?

4

Wie passt das „one in, one out“-Prinzip der Bundesregierung, bei welchem Belastungen in gleicher Höhe abgebaut werden sollen, wie sie durch neue Regelungsvorhaben entstehen, mit dem Ziel der Bundesregierung zusammen, Bürokratiebelastungen systematisch zu reduzieren?

5

Wie passt das von der Bundesregierung erklärte Ziel, Bürokratiebelastungen systematisch zu reduzieren mit dem vom Nationalen Normenkontrollrat bilanzierten gesamten bürokratischen Mehraufwand von 831 Mio. Euro für den Zeitraum von Juli 2018 bis Juli 2019 zusammen?

6

Wie erklärt die Bundesregierung, dass 192 Mio. Euro der 205 Mio. Euro, die an bürokratischem Aufwand in der 19. Legislaturperiode reduziert wurden (www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1638896/100d34950150332b04201f46b3fe9693/2019-0619-bericht-buerokratieabbau-data.pdf?download=1; Seite 13), im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) reduziert wurden?

Ging mit dieser Reduzierung eine Senkung umweltrechtlicher Standards einher?

Ging diese Reduzierung zulasten der Umweltbilanz Deutschlands?

7

Wie erklärt die Bundesregierung, dass 49,8 Mio. Euro der 76,2 Mio. Euro, um die der bürokratische Aufwand für die Wirtschaft in der 19. Legislatur erhöht wurde (www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1638896/100d34950150332b04201f46b3fe9693/2019-0619-bericht-buerokratieabbau-data.pdf?download=1; Seite 13), im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entstanden sind?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der derzeit gültigen Gesetze, Rechtsverordnungen und Einzelvorschriften auf Bundesebene?

9

Wie viele neue Bundesgesetze und Rechtsverordnungen, welche in der 19. Legislaturperiode verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt wurden, gehen auf Initiativen der Bundesregierung zurück?

Wie viele dieser Gesetzesinitiativen waren Stammgesetze?

Wie viele dieser Gesetzesinitiativen waren Änderungsgesetze?

Wie hoch wird nach Schätzung der Bundesregierung der finanzielle und bürokratische Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung, um den neuen Gesetzen und Rechtsverordnungen zu entsprechen?

10

Welche Rechtsakte der Europäischen Union wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung finanziell und bürokratisch belastend auf Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen und die Verwaltung des Bundes aus?

Welche Bereiche sind besonders betroffen?

Was tut die Bundesregierung, um eine finanzielle und bürokratische Belastung durch Rechtsakte der Europäischen Union zu reduzieren?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von neuen und abgeschafften Regeln vor dem Hintergrund des eigenen Ziels, Bürokratiebelastungen systematisch zu reduzieren?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamte jährliche Erfüllungsaufwand der Gesetze auf Bundesebene für

die Wirtschaft,

die Verwaltung,

die Bürgerinnen und Bürger?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamte einmalige Erfüllungsaufwand der Gesetze auf Bundesebene, die in der 19. Legislaturperiode verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt wurden, für

die Wirtschaft,

die Verwaltung,

die Bürgerinnen und Bürger?

14

Welche Bestrebungen und Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auf europäischer Ebene Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die Verwaltung systematisch zu reduzieren?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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