Rechtsextremistische Einflüsse auf den Kameradenkreis der Gebirgstruppe, die Gedenkfeiern in Mittenwald und die Beteiligung der Bundeswehr (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1623)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Rechtsextremistische Einflüsse auf den Kameradenkreis der Gebirgstruppe, die Gedenkfeiern in Mittenwald und die Beteiligung der Bundeswehr“ auf Bundestagsdrucksache 16/1623 provoziert Nachfragen.
In ihrer Vorbemerkung schreibt die Bundesregierung, im „Mittelpunkt der Veranstaltung“ stehe ein Feldgottesdienst „zum Gedenken der Gefallenen der Weltkriege“. Auf die von den Fragestellern angesprochene Beteiligung der faschistischen Gebirgsjägertruppen an Kriegsverbrechen geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang jedoch nicht ein. Aus Sicht der Fragesteller ist es undifferenziert und deshalb unangebracht, pauschal „aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Ehrfurcht zu gedenken“, wie die Bundesregierung weiter ausführt, weil zu den „Opfern“ auch Täter gehören. Eines der prominentesten „Opfer“ des Krieges ist beispielsweise der durch einen alliierten Luftangriff ums Leben gekommene Volksgerichtshofspräsident Roland Freisler; darüber hinaus ist im Laufe des Krieges eine unbekannte Anzahl von Kriegsverbrechern auf allen Ebenen des NS-Staates und der Wehrmacht ums Leben gekommen. Ihrer „in Erfurcht zu gedenken“ bedeutet die Opfer zu verhöhnen.
Auf einzelne Fragen zu Positionen des Kameradenkreises antwortet die Bundesregierung, sie wolle eine „Äußerung eines Einzelnen […] nicht interpretierend“ kommentieren (bei diesem Einzelnen handelt es sich um den früheren Präsidenten des Kameradenkreises); andererseits verweist sie in ihrer Antwort selbst auf zwei Vertreter des Kameradenkreises, den Präsidenten und den Vizepräsidenten, die laut Presseberichten an einer Kranzniederlegung in Griechenland teilgenommen haben sollen. Die Bundesregierung weist darauf hin, sie könne auf das Verhalten privater Vereine keinen Einfluss nehmen und sie nicht umfassend kontrollieren – das von den Fragestellern beschriebene Verhalten des Kameradenkreises ist jedoch frei zugänglichen Quellen zu entnehmen.
Darüber hinaus sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Bundeswehr sicherstellt, dass sie nicht mit einem Verein zusammenarbeitet, der Kriegsverbrechen leugnet oder relativiert. Dass der Kameradenkreis aufgrund öffentlichen Drucks zwar die Traditionsgemeinschaft des SS-Polizeigebirgsjägerregiments 18, nicht jedoch dessen Einzelmitglieder ausgeschlossen hat, ist aus Sicht der Fragesteller durchaus bezeichnend für die Weigerung des Kameradenkreises, sich der Geschichte der Gebirgstruppen im gebotenen Maße zu stellen.
Bei der diesjährigen Feier gelang es nach Presseangaben zwei Demonstrantinnen und Demonstranten, sich trotz massiver Polizeipräsenz unter die Teilnehmer zu mischen. Im Polizeibericht habe es dazu geheißen: „Während des Gottesdienstes am Ehrenmal wurden zwei Demonstranten aus München, 24 und 30 Jahre alt, in Gewahrsam genommen, da sie ein Transparent mit der Aufschrift: ,Mörder hinter Gitter, volle Reparationszahlungen für die deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland‘ deutlich sichtbar in die Höhe hielten.“ (http://www.antifaschistische-nachrichten.de/2006/11/1proteste.shtml). Das Verfolgungsinteresse der Justiz befremdet vor allem aufgrund des Umstandes, dass die Kriegsverbrechen der Gebirgstruppen kaum ein juristisches Nachspiel hatten. Angehörige des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) haben nach eigenen Angaben den zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. der Zentralen Stelle für NS-Verbrechen Namen von Tatverdächtigen übergeben und darauf hingewiesen, dass sich im Privatbesitz von Mitgliedern des Kameradenkreises (namentlich ein Privatmuseum des G. S. in Balingen) sowie im Archiv des Kameradenkreises möglicherweise Beweismittel finden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, es sei „ein Zeichen menschlicher Kultur und Würde, aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Ehrfurcht zu gedenken“, also unterschiedslos sowohl der ermordeten Zivilisten, gezwungener Soldaten und der im Rahmen von Kampfhandlungen zu Tode gekommenen Kriegsverbrecher, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Warum ist in der Antwort der Bundesregierung zum einen davon die Rede, der Feldgottesdienst in Mittenwald diene „zum Gedenken der Gefallenen der Weltkriege“, und zum andern, er diene dem Gedenken „aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“?
a) Welchen Zweck erfüllt die Veranstaltung nach Auffassung der Bundesregierung überwiegend, und wie begründet sie dies?
b) Versucht die Bundesregierung sicherzustellen, dass im Rahmen der Gedenkfeier nicht solcher Gebirgstruppenangehöriger gedacht wird, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, um nicht das Andenken an die Ermordeten zu verhöhnen, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie hierzu?
Inwiefern wird anlässlich der Gedenkfeier in Mittenwald der Opfer der von deutschen Gebirgseinheiten ermordeten Menschen gedacht, und welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu (bitte detailliert darlegen)? Was unternimmt die Bundeswehr, um im Rahmen der Gedenkfeier der von deutschen Gebirgseinheiten ermordeten Menschen zu gedenken?
Hat der Kameradenkreis jemals versucht, an Verbände der Opfer heranzutreten, um mit diesen darüber zu beraten, wie die Gedenkfeier in einer Art und Weise durchgeführt werden kann, die nicht revisionistisch ist, und wenn ja, wann und mit welcher Resonanz?
a) Hat die Bundesregierung jemals entsprechende Empfehlungen an den Kameradenkreis abgegeben, und wenn nein, warum nicht?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Empfehlungen an den Kameradenkreis auszusprechen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn die Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der vorangegangenen Fragen 3 und 4 hat, womit belegt sie dann ihre Aussage, der Kameradenkreis gedenke der von deutschen Gebirgstruppen Ermordeten in einem „angemessenen“ Maße, und was ist für sie „angemessen“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ansprache des Divisionskommandeurs der 10. Panzerdivision, der in diesem Jahr bei der Gedenkfeier sprach, und der in keiner auch nur annähernd konkretisierten Form auf die von deutschen Gebirgstruppen begangenen Kriegsverbrechen einging?
Hält es die Bundesregierung für unnötig, dass Bundeswehrvertreter bei der Gedenkfeier konkret auf die von deutschen Gebirgstruppen begangenen Kriegsverbrechen eingehen?
Hält es die Bundesregierung für ausreichend, statt konkret auf diese Verbrechen einzugehen, in allgemeiner Form von „Höhen und Tiefen“ der deutschen Geschichte zu sprechen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Divisionskommandeurs: „Die kritische Auseinandersetzung der Gebirgstruppe mit ihrer Geschichte, die der Kameradenkreis der Gebirgstruppe vorantreibt, ist dafür [gemeint: für die kritische Aufarbeitung der Geschichte] ein gutes Beispiel“?
a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie in ihrer Antwort mehrfach darauf hinweist, es sei nicht ihre Aufgabe, die Geschichtsaufarbeitung von privaten Vereinen zu kommentieren (insbesondere Antworten auf die Fragen 3, 5 und 7), andererseits der Divisionskommandeur aber anscheinend so beeindruckende und aussagekräftige Informationen zur Geschichtspolitik des Kameradenkreises hat, dass er diese als beispielhaft bezeichnen kann?
b) Wird sich die Bundesregierung darum bemühen, diese Informationen vom Divisionskommandeur einzuholen?
Ist die folgende, aus der Zeitschrift „Die Gebirgstruppe“ Nr. 1 (Februar 2006) zitierte Schilderung über das Verhalten eines Wehrmachtsfeldwebels aus der Sicht der Bundesregierung ein Beleg für die behauptete kritische Geschichtsaufarbeitung des Kameradenkreises? „Noch die Maschinenpistole in der Faust, sämtliche Magazine leergeschossen, rund um ihn herum Wellen aufgetürmter unzähliger toter Sowjetsoldaten, lag dieser gefallene Held des Abwehrkampfes, ,bis zur letzten Patrone verschossen‘, in der Stellung. Das nachträglich für seine Tapferkeit verliehene Eiserne Kreuz mag seinen Angehörigen Kunde davon gebracht haben, dass das Leben vergeht – aber der Toten Tatenruhm so lange lebt wie Kameraden ihrer in Dankbarkeit gedenken.“
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die Zusammenarbeit mit dem Kameradenkreis zu überdenken und hierzu auch dessen Publikation verstärkt zu beobachten?
Woher nimmt die Bundesregierung ihre Auffassung, der Kameradenkreis wolle „allen Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft“ gedenken, wenn die „Vorstandschaft“ des Kameradenkreises selbst in der Zeitschrift „Die Gebirgstruppe“ Nr. 1 (Februar 2006), wiederholt erklärt, es ginge ihr um „das Gedenken an unsere Kameraden“ bzw. es „soll und darf uns aber nicht daran hindern, unserer Kameraden, die in Krieg und Frieden ihr Leben gelassen haben, würdevoll zu gedenken“, die von den deutschen Gebirgstruppen Ermordeten jedoch mit keinem Wort erwähnt?
Will die Bundesregierung mit ihrer Aussage, die Rolle von General L., der für die Ermordung von rund 4 000 italienischen Kriegsgefangenen verantwortlich war, müsse „sehr nuanciert betrachtet werden“, andeuten (vgl. die Antwort auf Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 16/1623), dieser General könne in irgendeiner Weise vorbildstiftend für die Bundeswehr sein, und wenn nein, welche Rolle spielt die behauptete Nuancierung für die Bewertung des vieltausendfachen Massenmordes?
Hat sich der Kameradenkreis nach Erkenntnissen der Bundesregierung mittlerweile von diesem faschistischen Kriegsverbrecher distanziert, und wenn ja, in welcher Form, wenn nein oder falls die Bundesregierung keine Erkenntnisse hierzu hat, hält es die Bundesregierung für angebracht, an der Gedenkfeier eines Vereins teilzunehmen, in dem faschistische Kriegsverbrecher Ehrenpräsidenten werden konnten bzw. können?
Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber gewonnen, dass die Homepage der Ortskameradschaft Stuttgart des Kameradenkreises eine Verlinkung mit den „Kameradenwerken“ aufweist, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie hieraus?
Falls die Bundesregierung bezüglich der Frage 14 keine Erkenntnisse hat, beabsichtigt sie, sich diese noch anzueignen, und wenn nein, warum hält sie es für irrelevant, dass ein von ihr unterstützter Verein derartige Beziehungen zu einer von der der Bundesregierung selbst als rechtsextrem beeinflusst eingeschätzten Organisation unterhält?
Welche weiteren Organisationen waren mit offiziellen Abordnungen an der diesjährigen Gedenkfeier in Mittenwald beteiligt?
In welcher Form hat die Bundeswehr die Durchführung der diesjährigen Gedenkfeier in Mittenwald unterstützt?
a) Wie viele Soldaten waren an dieser Unterstützung beteiligt?
b) Welche Aufgaben haben diese Soldaten übernommen (bitte detailliert aufgliedern)?
c) Auf wessen Veranlassung bzw. Ersuchen gingen diese Unterstützungsleistungen zurück?
d) Welche Kosten sind dabei entstanden, und wer kommt für diese auf?
e) Welche materiellen Unterstützungsleistungen sind im Einzelnen von der Bundeswehr erbracht worden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der juristischen Aufarbeitung der von deutschen Gebirgstruppen verübten Kriegsverbrechen (bitte detailliert aufgliedern)?
Wie viele Angehörige der Gebirgstruppen des Dritten Reiches sind wegen während des Krieges begangener Verbrechen verurteilt worden?
a) Wie viele dieser Verurteilungen ergingen durch ausländische Gerichte, und um welche Verbrechen handelte es sich dabei?
b) Wie viele dieser Verurteilungen ergingen durch deutsche Gerichte, und um welche Verbrechen handelte es sich dabei?
c) Wie viele der Verurteilten sind oder waren Mitglieder des Kameradenkreises?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es Angehörige des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Nordrhein-Westfalen waren, die der Justiz die Namen von rund 200 tatverdächtigen ehemaligen Gebirgssoldaten übergeben haben, während Polizei und Staatsanwaltschaft keine Anstrengungen in dieser Sache unternommen haben?
Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit gegen Angehörige von Gebirgstruppen des Dritten Reiches vor deutschen und ausländischen Gerichten geführt, und wie viele der Beschuldigten sind Mitglieder des Kameradenkreises?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum die zuständigen Polizeibehörden den Angaben des Arbeitskreises Angreifbare Traditionspflege und der VVN-BdA, dass im privaten Gebirgsjägermuseum von G. S. aus Balingen, im Archiv des Kameradenkreises und im Haus von K. S., Ex-Adjutant des Polizeigebirgsjägerregiments 18, möglicherweise Beweismittel befinden, nicht nachgehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich (weitere) Kenntnisse über den Stand der juristischen Aufarbeitung der Kriegsverbrechen anzueignen und auf dieser Grundlage die Zusammenarbeit mit dem Kameradenkreis zu überprüfen um so ausschließen zu können, dass die Soldaten der Bundeswehr in Mittenwald Seite an Seite mit Kriegsverbrechern stehen?
War die Bundespolizei im Vorfeld oder während der Gedenkfeier eingesetzt, und wenn ja, wie viele Bundespolizisten wurden mit welchen Aufgaben betraut?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der Polizei hinsichtlich der Kontrolle anreisender Gegendemonstranten sowie der Durchsuchung ihrer Fahrzeuge, und welche konkreten Verdachtsmomente lagen diesen Maßnahmen zu Grunde?
Auf welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Veranlassung wurde der Zugang zur Gedenkfeier am Hohen Brendten abgesperrt, und welchen rechtlichen Status hat die Gedenkfeier?
a) War die Gedenkfeier als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes angemeldet?
b) Hat der Kameradenkreis oder sonst ein Anmelder eine Sondernutzungserlaubnis bei der Gemeinde Mittenwald zur Durchführung der Gedenkfeier beantragt?
c) Wer hatte das Hausrecht während der Gedenkfeier inne, und wer konnte auf welcher Grundlage entscheiden, welche Personen Zugang zur Feier erhalten und welche nicht?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden zwei Demonstranten und Demonstrantinnen festgenommen, die während der Gedenkfeier ein Transparent entfaltet hatten?
Bildet die Aufschrift des Transparents „Mörder hinter Gitter, volle Reparationszahlungen für die Opfer der deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland“ nach Auffassung der Bundesregierung einen Straftatbestand, und wenn ja, welchen?