Der Fall Selimchan Changoschwili und offene Fragen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein 40-jähriger Georgier, Selimchan Changoschwili, der in der russischen Teilrepublik Tschetschenien auf Seite der Separatisten gekämpft haben soll, war am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten im Berliner Stadtteil Moabit von hinten in Rücken und Kopf geschossen worden. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf gefasst, sitzt seither in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen (dpa vom 11. Dezember 2019).
Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat die Ermittlungen zum Mord im Kleinen Tiergarten übernommen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt staatliche Stellen in Russland oder in der Teilrepublik Tschetschenien, den Mord in Auftrag gegeben zu haben. Nach Angaben des Generalbundesanwalts gibt es „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“, dass „staatliche Stellen“ Russlands oder der zu Russland gehörenden Republik Tschetschenien den Mord in Auftrag gegeben hätten. Wegen der „besonderen Bedeutung“ der Tat habe deshalb Karlsruhe nun übernommen und das Bundeskriminalamt mit den weiteren Ermittlungen beauftragt.
Die Bundesregierung hat als Reaktion darauf am 4. Dezember 2019 zwei russische Diplomaten mit sofortiger Wirkung ausgewiesen. Russland kündigte Gegenmaßnahmen an (AFP vom 10. Dezember 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die im Frühling 2005 geschaffene „Kaukasus-Front‟ als Vorstufe auf dem Weg zum „Kaukasus-Emirat“ diente (www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=20824859-2c33-c768-13e5-37a33ab32b6b&groupId=252038, S. 889)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Selimchan Changoschwili an terroristischen Anschlägen in Russland beteiligt war (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/was-putin-ueber-den-in-berlin-ermordeten-georgier-sagt-16529032.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass das „Kaukasische Emirat“ seit dem Tod seines letzten Emirs Magomed Suleymanov (Alias-Name: Abu Usman Gimrinski) im August 2015 nach wie vor führungslos ist (www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/newsletter/newsletter-archive/bfv-newsletter-archiv/bfv-newsletter-2017-04-archiv/bfv-newsletter-2017-04-thema-10)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass nachdem immer mehr Kommandeure des „Kaukasischen Emirats“ einen Treueeid auf den IS abgelegt und im Juni 2015 die „Provinz Kaukasus“ durch den IS ausgerufen wurde, auch in Deutschland die Unterstützung für das „Kaukasische Emirat“ rückläufig ist und sich unter „islamistischen Nordkaukasiern“ die Hinwendung zum IS verstärkt (www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/newsletter/newsletter-archive/bfv-newsletter-archiv/bfv-newsletter-2017-04-archiv/bfv-newsletter-2017-04-thema-10)?
Ist das im Juni 2013 durch das Bundesministerium der Justiz als ausländische terroristische Vereinigung eingestufte „Kaukasische Emirat“ nach wie vor als solche eingestuft (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb-2013.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 233)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Selimchan Changoschwili Anhänger der „Kaukasischen Front“ und später des islamistischen „Kaukasischen Emirats“ war (https://deutsch.rt.com/inland/95463-selimchan-changoschwili-frauenheld-spion-islamist/)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Selimchan Changoschwili Feldkommandeur einer Untergruppe (Jamaat) des „Kaukasischen Emirats“ erst unter dem Terroristen Schamil Bassajew, dann unter dessen Nachfolger, Abu Walid war und 60 Personen befehligte (www.faz.net/aktuell/politik/inland/was-putin-ueber-den-in-berlin-ermordeten-georgier-sagt-16529032.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über intensive Kontakte zwischen Selimchan Changoschwili in den Jahren 2015 und 2016 und dem georgischen Ex-Staatspräsidenten Micheil Saakaschwili (www.tagesspiegel.de/berlin/mord-an-georgier-in-berlin-warum-sicherheitskreise-russischen-staatsterrorismus-vermuten/24949668.html), gegen den in Georgien Ermittlungen zu Korruption und Amtsmissbrauch liefen und der in der Ukraine wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung in Kiew festgenommen wurde (www.zeit.de/politik/ausland/2017-12/georgien-ex-praesident-michail-saakaschwili-kiew-festnahme)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über intensive Kontakte zwischen Selimchan Changoschwili und dem späteren IS-Kommandeur Ahmed Tschatajew, der als einer der Drahtzieher des Terrorangriffs auf den Flughafen Istanbul mit 45 Toten im Jahr 2016 galt und sich bei der Erstürmung seines Hauses in Tiflis (Georgien) ein Jahr später selbst in die Luft sprengte (www.bz-berlin.de/berlin/mitte/kopfschuss-mord-in-berlin-war-opfer-mitglied-einer-anti-terror-einheit)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass laut ehemaligen georgischen Innenminister Giorgi Lortkipanidze, Tschatajew eine Weile für die georgische Regierung als Informant unter Islamisten gearbeitet und sich erst später gegen die Regierung gewandt habe, sodass er zwar festgenommen, aber lediglich wegen Waffenbesitzes angeklagt, doch vom Gericht 2013 freigesprochen wurde und sich dann dem IS anschloss und in die Türkei ausreiste (www.welt.de/print/die-welt/politik/article156785916/Der-exportierte-Dschihad.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass Selimchan Changoschwili im russisch-georgischen Krieg 2008 eine 200 Mann starke Kampfgruppe aufgebaut hat, welche für Georgien in Südossetien eingesetzt werden sollte (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/mord-im-berliner-tiergarten-steckt-russland-dahinter-16519219-p2.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob Selimchan Changoschwili in Georgien im Auftrag der georgischen Armee und/oder des georgischen Geheimdienstes tätig war (www.heise.de/tp/features/Tschetschenenmord-Lawrow-vergleicht-Vorgehen-Berlins-mit-dem-im-Fall-MH17-4607609.html)?
Wurde Selimchan Changoschwili in Deutschland als „islamistischer Gefährder“ eingestuft (www.sueddeutsche.de/politik/russland-berlin-mord-kael-ter-krieg-1.4576536), und wenn ja,
a) von wann bis wann,
b) durch wen bzw. welche Behörde erfolgte die Einstufung,
c) ging diese Einstufung auf russische Angaben zurück,
d) mit welcher Begründung wurde die Einstufung durch wen aufgehoben?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Selimchan Changoschwili Bezüge zum Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus hatte (www.sueddeutsche.de/politik/russland-berlin-mord-kalter-krieg-1.4576536)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Selimchan Changoschwili Bezüge zur organisierten Kriminalität hatte, um ihn wegen „Verbindungen ins kriminelle Milieu im Blick“ zu behalten (www.sueddeutsche.de/politik/russland-berlin-mord-kalter-krieg-1.4576536)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Selimchan Changoschwili Kontakte hatte zu rockerähnlichen Banden wie die Kampfsportvereinigung „Regime 95“ und „Guerilla Nation Vaynakh“, die zu den „Nordkaukasisch-dominierten OK-Strukturen“ bzw. tschetschenischen Mafia gehören (www.spiegel.de/panorama/justiz/bka-warnt-vor-tschetschenen-mafia-a-1266338.html) und von denen viele über persönliche Kampferfahrung aus den Tschetschenien-Kriegen mit Russland verfügen (www.nrz.de/politik/bka-nimmt-kriminelle-tschetschenen-clans-ins-visier-id213132723.html)?
Inwieweit hatte nach Kenntnis der Bundesregierung Selimchan Changoschwili Kontakte zu deutschen Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendien (BND), Landeskriminalämter, Landesverfassungsschutzämter etc. oder westlichen Geheimdiensten?
Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens russischer Behörden Amts-, Rechtshilfe und/oder Auslieferungsersuchen bezüglich der Person Selimchan Changoschwili (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-16-dezember-2019-1707508)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland Selimchan Changoschwili mit einer „Red Notice“ von Interpol international ersuchte, den Aufenthaltsort zu ermitteln und ihn vorläufig festzunehmen?
Inwieweit wurden die Asylanträge von Selimchan Changoschwili und seiner Frau zunächst aus inhaltlichen Gründen oder aus formalen Gründen wegen der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates abgelehnt?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mittels Gesichtserkennungssoftware W. S. als der aus Kasachstan kommende Russe namens W. K. mit achtzigprozentiger Wahrscheinlichkeit identifiziert wurde, nach dem in Russland zwischen 2013 und 2015 gefahndet wurde (www.spiegel.de/politik/ausland/tiergarten-mord-russischer-auftragskiller-identifiziert-a-1299465.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Russland W. K. mit einer „Red Notice“ von Interpol international ersuchte, den Aufenthaltsort zu ermitteln und ihn vorläufig festzunehmen (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/12/03/identifying-the-berlin-bicycle-assassin-part-1-from-moscow-to-berlin/)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, weshalb Russland die „Red Notice“ von Interpol gelöscht hat (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/12/03/identifying-the-berlin-bicycle-assassin-part-1-from-moscow-to-berlin/)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche drei europäischen Polizeibehörden aus unterschiedlichen Staaten bestätigt haben sollen, dass seitens des Moskauer Interpol-Büros ein entsprechendes Ersuchen um Ermittlung des Aufenthaltsortes und vorläufige Festnahme 2014 erging und 2015 gelöscht wurde (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/12/03/identifying-the-berlin-bicycle-assassin-part-1-from-moscow-to-berlin/)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Generalbundesanwalt lediglich von einem „Anfangsverdacht“ spricht, wonach Selimchan Changoschwili im Auftrag staatlicher Stellen Russlands oder Tschetscheniens getötet wurde (AFP vom 6. Dezember 2019)?
Trifft es zu, dass die Indizien trotz des lediglich bestehenden „Anfangsverdachts“ für die Bundesregierung ausreichten, um zwei russische Diplomaten auszuweisen, weil ihr inzwischen bloße Indizien reichen, wenn sie nur plausibel genug wirken (www.deutschlandfunk.de/ausweisung-russischer-diplomaten-deutschland-blieb-nichts.720.de.html?dram:article_id=465317)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der korrekte, aber auch vermeintlich defensive Grundsatz, wonach unabhängige Gerichte erst unabhängig entscheiden müssen, und staatliche Stellen dann erst handeln könnten, „nirgendwo hin führt“ (www.deutschlandfunk.de/ausweisung-russischer-diplomaten-deutschland-blieb-nichts.720.de.html?dram:article_id=465317)?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Russland die Ermittlungen zum Mord an Selimchan Changoschwili ins Leere laufen lässt und in keiner Weise kooperiert, sodass Ermittlungsfortschritte und damit unabhängige Urteile unabhängiger Gerichte in Deutschland verhindert werden (www.deutschlandfunk.de/ausweisung-russischer-diplomaten-deutschland-blieb-nichts.720.de.html?dram:article_id=465317)?
Welche deutschen Behörden haben wann gegenüber russischen Behörden im Zusammenhang mit dem Mord an Selimchan Changoschwili „wiederholt hochrangige und nachdrückliche Aufforderungen“ (AFP vom 4. Dezember 2019) um offizielle Zusammenarbeit im Rahmen der Amtshilfe bzw. Rechtshilfe ersucht (bitte nach Datum unter Angabe der deutschen und russischen Behörden einschließlich möglicher Fristsetzung zur Reaktion auflisten)?
Inwieweit haben Russland bzw. russische Behörden nach welchen internationalen Abkommen wie dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und dem Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen bezüglich offizieller Rechtshilfeersuchen seitens deutscher Behörden Fristen entsprechend nicht eingehalten?