[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/16947 –
Entwicklungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde das vormalige
„Bundesamt für den Zivildienst“ vom „Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben“ (BAFzA) abgelöst.
Der Bedarf an gesellschaftlichem Engagement ist seitdem ungebrochen hoch,
während das BAFzA unter anderem mit der Umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstes (BFD) sowie der Administration von Zuschüssen zur
pädagogischen Begleitung für die Freiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und
im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) betraut ist (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3863).
Der Aufwuchs an neuen Aufgabenfeldern und Zuständigkeiten des BAFzA
seit 2011 ist Anlass für die Fragesteller, um die Bundesregierung zur
Entwicklung und Organisation des BAFzA zu befragen.
1. Welche Zuständigkeiten liegen im Bereich der Abteilungen des BAFzA
(bitte für die Abteilungen 1–5 aufschlüsseln und alle relevanten
Geschäftsstellen sowie Bundesprogramme und EU-Programme auflisten)?
Die Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt:
Abteilung 1 „Zentrale Dienste“: Personalbereich, Personalentwicklung,
Organisation, Innerer Dienst, Haushalt und Informations- und
Kommunikationstechnik;
Abteilung 2 „Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligendienste“: Durchführung
des Bundesfreiwilligendienstes inklusive Beratung und Prüfung,
Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ, IJFD), Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst;
Abteilung 3 „Bildung, Engagementpolitik“: Bildungszentren, pädagogische
Begleitung und Abrechnung im Bundesfreiwilligendienst, Bundesprogramm
„Demokratie Leben!“ und Qualifizierung Pflegeberufe;
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17211
19. Wahlperiode 14.02.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 13. Februar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Abteilung 4 „ESF, Nationale Zuwendungen“: ESF-Regiestelle, ESF-
Förderprogramme „Jugend stärken im Quartier“, Elternchance II, Quereinstieg –
Männer und Frauen in Kitas, Stark im Beruf und Perspektive Wiedereinstieg,
Bundesprogramm „Mehrgenerationenhäuser“, Fördermaßnahmen aus den
Fachbereichen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) wie z. B. KJP, Wohlfahrtsverbände, Soziales Wohnen,
Assistierte Reproduktion, Girl’s Day, Boy’s Day, Bundesprogramm „Menschen
stärken Menschen“ und Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz;
Abteilung 5 „Hilfetelefone, Services, Nationale Programme“: Hilfetelefon
„Gewalt gegen Frauen“, Hilfetelefon „Schwangere in Not“, Service-Team des
BMFSFJ, Veranstaltungsmanagement, Aktion zusammen wachsen,
Familienpflegezeit, Geschäftsstelle des unabhängigen Beirats zur Vereinbarkeit von
Pflege und Beruf, Geschäftsstelle des Ausschusses für Mutterschutz,
Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch, Bundesservicestelle „Gemeinsam
gegen Gewalt an Frauen“.
2. Durch welche Rechtsakte seit 2011 wurden diese Zuständigkeiten
übertragen (bitte für die Abteilungen 1–5 aufschlüsseln)?
Abteilung 1: Delegationserlass, Verwaltungsvereinbarung,
Aufgabenübertragung per Erlass.
Abteilung 2, 3 und 5: Gesetz, Aufgabenübertragung per Erlass.
Abteilung 4: Aufgabenübertragung per Erlass.
3. Wie viele Mitarbeiter arbeiten beim BAFzA (bitte für die Abteilungen
1–5 sowie nach Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten
aufschlüsseln)?
Stand: 01.01.2020 Beamte Tarifbeschäftigte Gesamt
Abteilung 1 87 232 319
Abteilung 2 102 121 223
Abteilung 3 47 327 374
Abteilung 4 57 90 147
Abteilung 5 41 171 212
Abwesende 9 82 91
Summe 343 1023 1366
4. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter seit 2011 entwickelt (bitte für die
Abteilungen 1–5 sowie nach Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und
Beamten aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.
5. Wie viele Mitarbeiter sind aus dem Bundesfamilienministerium in das
BAFzA entsandt worden (bitte für die Jahre 2011 bis 2019
aufschlüsseln)?
In den Jahren 2014 bis 2019 wurde keine Beschäftigten des BMFSFJ in das
Bundesamt abgeordnet. Zahlen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 liegen nicht
mehr vor.
6. Wie viele Mitarbeiter sind aus anderen Bundesministerien und deren
nachgeordneten Geschäftsbereichen in das BAFzA entsandt worden
(bitte für die Jahre 2011 bis 2019 aufschlüsseln)?
Im Jahre 2014 und 2019 erfolgten je zwei Abordnungen mit dem Ziel der
Versetzung in das Bundesamt aus anderen Behörden. Zuweisungen erfolgten im
Zeitraum 2014 – 2019 nicht. Zahlen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 sind
nicht mehr vorhanden.
7. Wie haben sich die Budgets der Abteilungen 1–5 als Anteil am
Gesamtbudget des BAFzA seit 2011 entwickelt?
Eine abteilungsbezogene Budgetierung findet im BAFzA nicht statt.
8. Wie hoch sind die Personalkosten des BAFzA, und wie haben diese sich
seit 2011 entwickelt (bitte für die Abteilungen 1–5 aufschlüsseln)?
Die Personalkosten des BAFzA stellen sich wie folgt dar:
Jahr Personalausgaben
in T Euro
2011 45.153
2012 45.339
2013 48.487
2014 53.746
2015 55.230
2016 62.089
2017 66.122
2018 70.161
2019 72.659
Eine abteilungsbezogene Budgetierung der Personalkosten findet nicht statt.
9. Wie hoch sind die im Bundeshaushalt ausgewiesenen Mittel für das
BAFzA, und wie haben diese sich seit 2011 entwickelt?
Jahr Haushaltsmittel
in T Euro
2011 1) 477.000
2012 2) 253.796
2013 2) 241.781
2014 87.048
2015 88.051
2016 91.748
2017 94.984
2018 111.583
2019 107.299
2020 105.404
1) Die Angabe für das Jahr 2011 enthält Ausgaben für Dienstleistende nach dem
Zivildienstgesetz.
2) Die Angaben für die Jahre 2012 und 2013 enthalten Ausgaben für den
Bundesfreiwilligendienst.
10. Wie viele Beschwerden, Eingaben und Widersprüche seitens Trägern der
Freiwilligendienste sind seit 2011 an das BAFzA gerichtet worden (bitte
für die Jahre 2011 bis 2019 und nach Beschwerden, Eingaben und
Widersprüchen aufschlüsseln)?
Bundesfreiwilligendienst: Seitens der Zentralstellen oder der Selbständigen
Organisationseinheiten des Bundesfreiwilligendienstes sind keine Widersprüche
an das BAFzA gerichtet worden.
Internationaler Jugendfreiwilligendienst: Die Widersprüche beziehen sich auf
das Anerkennungs- und Zuwendungsverfahren der Einsatzstellen von Trägern
des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes. Sie stellen sich wie folgt dar:
Jahr Widersprüche
2013 28
2014 8
2015 2
2016 4
2017 4
2018 3
2019 2
Freiwilliges Soziales Jahr:
Jahr Widersprüche
2014 1
2018 2
2019 1
Freiwilliges Ökologisches Jahr (Länderverfahren bzw. Direktverfahren mit
Zuwendungsbescheid an Land als Träger): Es gab keine Widersprüche.
Sonstige Beschwerden und Eingaben werden statistisch nicht erfasst.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/17211
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ISSN 0722-8333]