Deutsche Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Deutsch-Ukrainischen Zusammenarbeit und der Zivilgesellschaft (siehe Bundestagsdrucksache 18/13361) weist auf eine Intensivierung der deutsch-ukrainischen Beziehungen in den letzten Jahren hin. Dies wird vom Auswärtigen Amt bestätigt: „So ist eine Intensität in der Zusammenarbeit entstanden, die Deutschland mit kaum einem anderen Land unterhält und die durch direkte Gesprächskanale und eine rege Besuchstätigkeit auf beiden Seiten weiter ausgebaut wird“ (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Ukraine/Aktionsplan.html?nn=382590).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Für welchen Zeitraum ist der „Aktionsplan Ukraine“ der Bundesregierung zur Unterstützung der Reformen in der Ukraine (siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/-/201848) angelegt? Ist ein konkretes Ende oder eine Verlängerung des Aktionsplans vorgesehen?
Inwieweit konnte die Bundesregierung seit Dezember 2015 in der Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich der sozialen Sicherheit vorankommen (siehe „Aktionsplan Ukraine“, Teil 3 „Dezentralisierung und kommunale Selbstverwaltung“ sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7096, Antwort zu Frage 8)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zustand der Initiative „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“ (AMU)? Welche Fortschritte konnte die AMU im Bereich der politischen Stabilität und des wirtschaftlichen Wachstums in der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 erreichen?
Hat die Bundesregierung die AMU unterstützt? Wenn ja, mit welchen Mitteln, und wann?
Wie hat die Bundesregierung auf die Pläne der Europäischen Volkspartei (EVP) und der litauischen Regierung reagiert, ein langfristiges wirtschaftliches Hilfeprogramm für die Ukraine anzulegen?
Welche Fortschritte hat die Bundesregierung bezüglich der „Sicherung der ökologischen Funktionalität der Waldökosysteme in Nationalparks der ukrainischen Karpaten“ seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/11119 erreicht?
Welche Sondergesandten der Bundesregierung sind aktuell für die Ukraine zuständig, und seit wann (bitte ihre Zuständigkeitsbereiche angeben)?
Wie viele Beraterinnen und Berater aus Bundesbehörden bzw. im Auftrag von Bundesbehörden waren seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/13361, Antwort zu Frage 38, S. 12 sowie Anlage 12 zu Frage 38, S. 49) für Behörden und staatliche Institutionen in der Ukraine im Einsatz (bitte die Anzahl der Personen, die jeweils entsendenden Bundesbehörden, Aufgabenschwerpunkt, Einsatzdauer und den finanziellen Aufwand nennen)?