Mietrechtsänderungen zur Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Klimaschutzprogramm ein nationales Emissionshandelssystem angekündigt, welches Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe in den Sektoren Wärme und Verkehr einbeziehen soll. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) haben der Deutsche Bundestag am 15. November 2019 und der Bundesrat am 29. November beschlossen. Im Klimaschutzprogramm (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e06d0a3ff/2019-10-09-klima-massnahmen-data.pdf?download=1) hat die Bundesregierung angekündigt, zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten Änderungen im Mietrecht zu prüfen, die eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung vorsehen. Dies soll zudem bei Eigentümern eine Anreizwirkung zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen entfalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat die Bundesregierung potentielle Änderungen im Mietrecht zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten bereits geprüft, und falls ja, welches Ergebnis ergab die Prüfung, und falls nein, bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Ergebnis der Prüfung?
Welches Ressort ist für die Prüfung von Änderungen im Mietrecht zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten verantwortlich?
Hat die Bundesregierung bei der Prüfung externen Sachverstand herangezogen oder beabsichtigt sie, dies zu tun?
Welche Optionen für Änderungen im Mietrecht zu einer Begrenzung der Umlagefähigkeit durch die CO2-Bepreisung sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Optionen für Änderungen im Mietrecht zu einer Begrenzung der Umlagefähigkeit durch die CO2-Bepreisung werden konkret geprüft?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Änderungen in der Betriebskostenverordnung zur Begrenzung der Umlagefähigkeit durch die CO2-Bepreisung vorzunehmen?
Was versteht die Bundesregierung unter „begrenzter“ Umlagefähigkeit?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-Äquivalente (in Tonnen – t –) für das Heizen in einem Durchschnittshaushalt?
Wie hoch wären basierend auf der in Frage 8 genannten Menge an CO2-Äquivalenten die Mehrkosten für den Durchschnittshaushalt aufgrund der CO2-Bepreisung für Heizen ab 2021 bis 2025 pro Jahr, und wie hoch wären die Mehrkosten für den Vermieter bei einer Umlagefähigkeit von 50 Prozent?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese begrenzt auf Vermieter umgelegten Kosten der CO2-Bepreisung die Eigentümer dazu bewegen, eine Investition in neue Heizungsanlagen, wie beispielsweise eine Wärmepumpe mit Anschaffungs- und Installationskosten von mindestens 15.000 Euro (https://www.energieheld.de/heizung/waermepumpe/kosten), zu tätigen?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Anreiz für Vermieter, bei einer energetischen Sanierung über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinauszugehen, um die Kosten für die über die Mindestvorschriften hinausgehende Sanierung über den § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf den Mieter umzulegen?