[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja
Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/17042 –
Verwaltungskosten und Personalkosten in der Generalverwaltung der
Max-Planck-Gesellschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen Fraunhofer-Gesellschaft
(FhG), Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und
Max-Planck-Gesellschaft (MPG) verfügen nicht nur über eine Vielzahl
einzelner Institute, sondern zusätzlich über jeweils eine zentrale Verwaltung.
Die im Mai 2019 beschlossene vierte Fortschreibung des erstmalig 2005
beschlossenen Pakts für Forschung und Innovation (PFI) sieht eine jährliche
Steigerung der Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen in den
Jahren 2021 bis 2030 um jeweils drei Prozent vor.
Insbesondere vor diesem Hintergrund der stetig wachsenden Mittel ist es für
die Fragesteller von Bedeutung, dass die für den Pakt für Forschung und
Innovation vorgesehenen Bundesmittel in allererster Linie tatsächlich in Forschung
und Innovation fließen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG)
betreibt erkenntnisorientierte Grundlagenforschung in den Natur-, Lebens-,
Geistes- und Sozialwissenschaften. Sie beschäftigt dazu rund 13.000
Wissenschaftler sowie Forschende aus dem Nachwuchsbereich – fast 50 Prozent davon
aus dem Ausland. Die Attraktivität der MPG basiert auf ihrem
Forschungsverständnis: Internationale Top-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
bestimmen ihre Forschungsthemen selbst und haben freie Hand bei der Rekrutierung
ihres Personals.
Die MPG ist als gemeinnütziger Verein organisiert, für den die Regularien des
öffentlichen Dienstes gelten. Der Verein betreibt in Deutschland derzeit 86
Institute und Forschungsstellen. Rund 21.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sowie weitere 2.120 Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und 618
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17798
19. Wahlperiode 10.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
6. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Stipendiatinnen und Stipendiaten bewirtschaften das jährliche
Forschungsvolumen von 2,8 Mrd. Euro.
Die MPG wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Hierbei tragen
der Bund 50 Prozent und das jeweilige Sitzland 25 Prozent der
Grundfinanzierung. Weitere 25 Prozent werden von allen Ländern gemeinsam nach dem
Königsteiner Schlüssel getragen. Alle Mittel der MPG dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Verwendung der Mittel erfolgt nach
dem jährlichen „Wirtschaftsplan der Antragsgemeinschaft MPG“ und ist den
„Bewirtschaftungsgrundsätzen der MPG für nach der
Ausführungsvereinbarung MPG geförderte Einrichtungen“ abschließend geregelt. Insofern die
erfragten Informationen über den Detaillierungsgrad dieser Dokumente
hinausgehen und der Bundesregierung nicht umfassend und systematisch vorliegen,
wurden daher gesonderte Auskünfte der MPG eingeholt, die angesichts der
Detailtiefe der Fragen nicht sämtliche Einzeldaten umfassen.
1. Welche Aufgaben fallen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
in den Geschäftsbereich des Präsidenten der MPG?
Gemäß § 11 der Satzung der MPG fallen unter anderem der Vorsitz des Senats,
des Verwaltungsrates und der Hauptversammlung in den Geschäftsbereich des
Präsidenten. Er bestimmt die Grundzüge der Wissenschaftspolitik der MPG,
bestätigt die Wahl der Senatoren, Ehrensenatoren und der Mitglieder der
Sektionen in den Instituten. Darüber hinaus spricht er Berufungen und Ernennungen
der Institutsleiter und Wissenschaftlichen Mitglieder aus. Näheres bestimmt die
Satzung der MPG, die auf der Webseite der MPG veröffentlicht ist.
2. Wie viele Abteilungen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Geschäftsbereich des Präsidenten der MPG?
a) Wofür sind diese Abteilungen jeweils zuständig?
b) Wie viele Stellen sind diesen Abteilungen jeweils zugeordnet, und
wie sind diese Stellen jeweils eingeordnet (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie hoch sind jeweils die Personalkosten in diesen Abteilungen
(bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 2c werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Präsident verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über ein
Leitungsbüro mit 14 Mitarbeitern. Darüber hinaus steht ihm ein Arbeitsstab zur
Verfügung, dem neben einem Mitarbeiter des Leitungsbüros vier Abteilungsleiter der
Generalverwaltung angehören. Die Personalkosten des Büros des Präsidenten
für das Jahr 2020 sind in der Antwort zu Frage 10 tabellarisch dargestellt.
Ausweislich des auf der Webseite der MPG öffentlich zugänglichen Organigramms,
das die MPG zuletzt mit dem Wirtschaftsplan 2021 mitgeteilt hat, verfügt der
Präsident über keine eigene Abteilung.
3. Welche Aufgaben fallen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
in den Geschäftsbereich des Generalsekretariats der MPG?
Gemäß § 12 Absatz 4 und § 17 Absatz 1 der Satzung der MPG gehört der
Generalsekretär dem Senat und dem Vorstand der MPG an. Er leitet die
Generalverwaltung und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des
Verwaltungsrates teil. Näheres bestimmt die Satzung der MPG.
4. Wie viele Abteilungen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Geschäftsbereich des Generalsekretariats der MPG?
a) Wofür sind diese Abteilungen jeweils zuständig?
b) Wie viele Stellen sind diesen Abteilungen jeweils zugeordnet, und
wie sind diese Stellen jeweils eingeordnet (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie hoch sind jeweils die Personalkosten in diesen Abteilungen
(bitte aufschlüsseln)?
5. Wie viel Personal arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im
Geschäftsbereich des Generalsekretariats der MPG?
a) Welche Aufgaben werden hier übernommen?
Die Fragen 4 bis 5a werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Generalsekretariat der MPG besteht nach Kenntnis der Bundesregierung
aus dem Generalsekretär und fünf weiteren Beschäftigten. Dem
Generalsekretär zugeordnet ist die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der MPG, die von
zwei Beschäftigten unterstützt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage
3 verwiesen.
b) Welche Kosten verursacht dieses Personal?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
c) Wie haben sich die Personalkosten im Geschäftsbereich des
Generalsekretariates der MPG in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach
vollzeitäquivalenten Stellen, nach Personalkosten sowie nach
einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesonderten Zahlen vor. Es wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie viel Personal arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung im
Bereich Personalverwaltung der MPG (bitte die Entwicklung der letzten
zehn Jahre getrennt nach Generalverwaltung und einzelnen Instituten
darstellen)?
Die erfragten Angaben zur Personalverwaltung für das Personal der
Generalverwaltung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Zu entsprechendem
Personal an den 86 Max-Planck-Instituten liegen der Bundesregierung keine
Angaben vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Jahr Personalverwaltung inVollzeitäquivalenten (VZÄ)
2010 6,00
2011 6,50
2012 6,50
2013 7,62
2014 7,62
2015 8,82
2016 9,90
2017 9,90
2018 10,12
2019 11,10
a) Welche Aufgaben hat die Personalverwaltung der Generalverwaltung
der MPG?
Die Personalverwaltung der Generalverwaltung der MPG betreut und berät die
Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generalverwaltung in
allen personalrelevanten, arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen, darüber
hinaus ist sie zuständig für die Entgeltabrechnung und Personalplanung sowie
für diverse Personalprojekte. Sie bildet die Schnittstelle zu den
Arbeitnehmergremien.
b) Inwiefern ist die Personalverwaltung der Generalverwaltung der MPG
auch für die Personalverwaltung der einzelnen Institute zuständig?
Die Personalverwaltung der Generalverwaltung ist nicht für das Personal an
den Instituten zuständig.
7. Wie viel Personal arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung im
Bereich Personalentwicklung der MPG (bitte die Entwicklung der letzten
zehn Jahre getrennt nach Generalverwaltung und einzelnen Institute
darstellen)?
Im Jahr 2012 wurde erstmals eine Personalentwicklung für die
Generalverwaltung in der damaligen Abteilung „Zentrale Dienste“ eingerichtet. Die
Personalstärke belief sich vom 1. Januar 2012 bis 28. Februar 2018 auf 2 VZÄ. Am
1. März 2018 wurde die Abteilung IV „Personalentwicklung & Chancen“
gegründet, welche Personal- und Karriereentwicklungsangebote für die gesamte
MPG anbietet. Da diese Abteilung Aufgaben der Abteilung „Personalrecht“
sowie der „Zentralen Dienste“ übernommen hat, sind 13 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter innerhalb der Generalverwaltung in die neue Abteilung IV
gewechselt. Das Personal der Abteilung belief sich 2018 auf 23,2 VZÄ, 2019 auf 26,50
VZÄ und 2020 (Stand: 12. Februar 2020) auf 26,50 VZÄ.
Zu entsprechendem Personal an den 86 Max-Planck-Instituten liegen der
Bundesregierung keine Angaben vor. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
a) Welche Aufgaben hat die Personalentwicklung der Generalverwaltung
der MPG?
b) Inwiefern ist die Personalentwicklung der Generalverwaltung der
MPG auch für die Personalentwicklung der einzelnen Institute
zuständig?
Die Fragen 7a und 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Abteilung „Personalentwicklung & Chancen“ der MPG hat die Aufgabe,
die zentralen Personal- und Karriereentwicklungsangebote für die gesamte
MPG, d. h. auch für alle Institute, zu entwickeln und zu implementieren.
Systematisch und nach den Phasen des „Talent Life Cycle (Attract & Recruit,
Welcome & Onboard, Develop & Retain, Navigate & Transfer)“ bietet die Abteilung
strukturierte Karriereförderprogramme, Maßnahmen der Personalentwicklung
(PE), Services und Netzwerke, die dem Individuum vielfältige Möglichkeiten
für eine attraktive Karriere während und nach der Tätigkeit in der MPG
eröffnen. Seit Anfang 2020 bündelt die Abteilung alle zentralen PE-Angebote unter
dem Dach der Planck Academy. Die Angebote der Planck Academy umfassen
Angebote für die einzelnen Kernzielgruppen der MPG – angefangen bei den
wissenschaftlichen Führungskräften und dem wissenschaftlichen Nachwuchs
bis hin zum Wissenschaftsmanagement, zur Verwaltung, IT und Technik. Die
angebotenen Lern-, Entwicklungs- und Netzwerkformate umfassen
Präsenzformate, Coaching, Mentoring und Führungsfeedback. Auch E-Learning-Module
werden zukünftig entwickelt. Der Zweig „Programme & Netzwerke“ ist für alle
strukturierten Programme, wie die International Max Planck Research School
(IMPRS), die zentralen Max-Planck-Forschungsprogramme (Lise-Meitner-
Exzellenzprogramm, Max-Planck-Forschungsgruppen etc.) und
Nachwuchspreise sowie die zentralen Netzwerke der Max-Planck-Gesellschaft wie
Alumni, PhDNet, Career Steps Network und Industrienetzwerke verantwortlich.
Überdies werden hier auch neue Maßnahmenbereiche, wie Career Tracking,
konzipiert. In einem Querschnittsteam werden Maßnahmen im Bereich
Vereinbarkeit & Familie, Chancengerechtigkeit und Diversität, Dual Career &
Welcome und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement konzipiert, entwickelt und
umgesetzt. Zudem berät die Abteilung die Führungsgremien der MPG zu den
Themen Personalentwicklung und diversitätsgerechte Talentförderung.
8. Für welche Aufgaben und Bereiche sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die vier Vizepräsidenten der MPG jeweils zuständig (bitte
aufschlüsseln)?
Die Aufgaben der Vizepräsidenten ergeben sich teilweise aus der MPG-
Satzung. Darüber hinaus sind sie in der sog. Governance-Broschüre der MPG
dargestellt. Beide sind über die Webseite der MPG abrufbar. Demnach gehören
mindestens zwei Vizepräsidenten dem Verwaltungsrat der MPG an. Der
Verwaltungsrat bildet zusammen mit dem Generalsekretär den Vorstand im Sinne
des Gesetzes. Drei fachliche Vizepräsidenten sitzen den Sektionen der MPG
vor und vertreten den Präsidenten in fachlichen Angelegenheiten ihrer
jeweiligen Sektion, z. B. in Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches
Fehlverhalten oder in Strategiekommissionen. Der dienstälteste Vizepräsident vertritt den
Präsidenten außerdem in allgemeinen Angelegenheiten der MPG.
9. Welche Personalkosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
vier Vizepräsidenten insgesamt an?
Nach Angaben der MPG arbeitet ein Vizepräsident pro bono. Bei den weiteren
Vizepräsidenten handelt es sich um Wissenschaftliche Mitglieder der MPG, die
ihre Tätigkeit als Leiterinnen und Leiter einer wissenschaftlichen Abteilung
fortführen. Für die Dauer der Ausübung des Vizepräsidenten-Amtes erhalten
die drei Vizepräsidenten Leistungsbezüge, die nach den
Bewirtschaftungsgrundsätzen der MPG höchstens 35 Prozent des Grundgehalts der
Besoldungsgruppe W3 nach Bundesbesoldungsgesetz betragen. Genauere Angaben liegen
der Bundesregierung nicht vor.
a) Aus wie vielen Personen besteht jeweils der Stab der Vizepräsidenten?
Alle Vizepräsidenten werden durch einen gemeinsamen Stab unterstützt, der
aus sieben Personen besteht.
b) Welche Personalkosten verursachen diese Stäbe?
Die Personalkosten belaufen sich im aktuellen Kalenderjahr 2020 auf
481.636,09 Euro (Stand: 12. Februar 2020).
10. Wie viele Abteilungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Generalverwaltung der MPG insgesamt?
a) Welche Aufgaben werden hier übernommen?
b) Welche Kosten verursacht dieses Personal?
Die Fragen 10 bis 10b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Aufgaben der Generalverwaltung sind in der Satzung der MPG festgelegt.
Demnach führt die Generalverwaltung die laufenden Geschäfte der
Gesellschaft. Maßnahmen der Vermögensverwaltung erfolgen im Einvernehmen mit
dem Schatzmeister. Die Generalverwaltung unterstützt die Organe der
Gesellschaft und die Institute bei der Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben. Sie
überprüft die Verwaltung der Institute, insbesondere die Einhaltung der
Haushaltspläne. Die Generalverwaltung nimmt an die MPG gerichtete Bescheide des
Bundes und der Länder sowie sonstiger Behörden entgegen. Aus dem
Organigramm der MPG ist die Struktur der Generalverwaltung ersichtlich Demnach
sind dem Generalsekretär als Leiter der Generalverwaltung zwölf Abteilungen
sowie eine Beauftragte unterstellt. Davon sind ihm sechs Abteilungen direkt
unterstellt. Weitere sechs Abteilungen unterstehen zunächst den beiden
Hauptabteilungsleitern, denen wiederum je drei Beauftragte unterstellt sind. Darüber
hinaus gibt es weitere Organisationseinheiten wie die „Private
Forschungsförderung“, die „Zentralen Dienste“ sowie die erwähnten Leitungsbüros. Die den
Abteilungen zugeordneten Personalstellen sind in der Anlage 1 aufgelistet.
Die in nachstehender Tabelle wiedergegebenen Personalkosten umfassen
Abteilungen und Büros ohne den Präsidenten bzw. den Generalsekretär. Bei den
Hauptabteilungen sowie dem Büro des Generalsekretärs sind die Beauftragten
sowie ggf. deren Referenten und Büros umfasst. Es handelt sich um kalkulierte
Jahreswerte für 2020.
Abteilung Kosten 2020 in Euro
Büro des Präsidenten 720.709,11
Büro und Beauftragte des Generalsekretärs 513.992,72
Hauptabteilung 2 inklusive Beauftragte 658.467,68
Hauptabteilung I/StGS inklusive Beauftragte und
Private Forschungsförderung 1.434.010,40
Revision 2.348.465,60
Institute 3.692.777,53
Personal und Personalrecht 4.394.079,56
Forschungsbau und Infrastruktur 6.840.667,93
Zentrale Dienste 1.570.545,21
Forschungspolitik/Außenbeziehungen 3.161.527,87
Finanzcontrolling 2.319.988,22
Recht und Strukturentwicklung 4.135.059,97
Finanzen 4.783.577,60
Informations- u. Kommunikationstechnologie 5.113.736,91
Wissenschaftspolitik und Strategieprozesse 881.114,48
Kommunikation 2.479.194,08
Die dargestellten Summen sind die gesamten Personalkosten der
Generalverwaltung und nicht der nach Anlage b) zu Nummer 7 Absatz 1 der
Bewirtschaftungsgrundsätze der MPG Punkt c) zu ermittelnde Wert, der sog.
Personalkostenrahmen der Generalverwaltung.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Abteilungen und Referate der Generalverwaltung der MPG in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten
in der Generalverwaltung der MPG in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte nach vollzeitäquivalenten Stellen, nach Personalkosten sowie nach
einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Seit dem Jahr 2015, mit Einführung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, sind
die Personalkosten der Generalverwaltung durch die Zuwendungsgeber
gedeckelt. Neue Stellenbedarfe müssen von den Zuwendungsgebern auf Antrag der
MPG genehmigt werden. Der Bundesregierung liegen nicht alle Jahreswerte für
die Jahre vor 2015 vor.
Jahr 2009 2012 2015 2016
VZÄ 396,02 458,06 504,81 506,45
Kosten in Euro 24.041.469,48 30.131.576,24 36.597.166,09 37.521.458,61
Jahr 2017 2018 2019
VZÄ 533,98 534,84 555,70
Kosten in Euro 40.325.105,61 42.696.828,07 46.108.077,00
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zulagen auf
Personalgehälter?
Vom Leistungsentgelt nach § 18 TVöD Bund macht die MPG keinen Gebrauch.
Es wurden 2019 Einzel- und Teamprämien für die Belegschaft (255
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in Höhe von insgesamt 549.940,66 Euro bezahlt.
Grundlage hierfür ist die Bundesleistungsbesoldungsvereinbarung.
a) Wenn ja, wofür?
Zulagen werden gezahlt zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften auf dem
Gebiet der Informationstechnik (sog. IT-Zulage) nach Rundschreiben des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI-RdSchr D5-220 21-2/16
vom 7. Januar 2009; in der jeweils geltenden Fassung) oder als
Vorweggewährung von Entgelt zur Gewinnung und Bindung (§ 16 Absatz 6 TVöD). Der
Generalsekretär in der Generalverwaltung erhält zusätzlich zur Vergütung nach
Ziffer 9.4 der Bewirtschaftungsgrundsätze der MPG eine jährliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.068 Euro.
b) Wenn ja, in welcher Höhe jeweils?
Soweit dies im Einzelfall zur Gewinnung oder Bindung der Fachkraft
erforderlich ist, erfolgt die Vergütung in den Grenzen des o. g. BMI-Rundschreibens
bzw. von § 16 Absatz 6 TVöD. Die genaue Höhe der tatsächlich im Einzelfall
gewährten Zulagen ist der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Wie hat sich die Höhe der Zulagen insgesamt auf die Personalgehälter
in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die erfragten Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Die unter 13a genannten Zulagen
beliefen sich in den letzten zehn
Jahren auf folgende Summen
(ohne Amtszulage des
Generalsekretärs): Jahr
2019 2018 2017 2016 2015
Zulagenhöhe in Euro 186.706,74 184.947,90 157.123,03 144.218,45 137.125,04
Jahr 2014 2013 2012 2011 2010
Zulagenhöhe in Euro 91.255,58 61.361,43 51.687,12 56.398,74 47.806,48
14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung variable Vergütungssysteme?
a) Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
b) Wenn ja, welche Kriterien enthalten sie, und welche Relevanz wird
diesen jeweils beigemessen?
c) Wenn ja, auf welchen Hierarchieebenen gibt es diese
Vergütungssysteme jeweils, und wie wird dies begründet?
d) Gibt es für den Präsidenten und die Vizepräsidenten variable
Vergütungssysteme, und wenn ja, wie ist deren Struktur?
Die Fragen 14 bis 14d werden im Zusammenhang beantwortet.
Gesonderte variable Vergütungssysteme bestehen bei der MPG nicht.
15. In welchem Verhältnis zur Mitarbeiterentwicklung der einzelnen Institute
hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitarbeiterzahl in der
Generalverwaltung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte detailliert
nach Jahren aufschlüsseln)?
Die erfragten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Max-Planck-Gesellschaft – Beschäftigte (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vertrag) in Kopfzahlen
01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
MPG Institute u.
Einrichtungen (ohne
Generalverwaltung)
16.405 16.387 16.506 16.384 16.453 16.709 17.606 18.777 19.749 20.330 20.567
Generalverwaltung 462 486 513 534 545 575 573 604 634 642 658
MPG Gesamt 16.867 16.873 17.019 16.918 16.998 17.284 18.179 19.381 20.383 20.972 21.225
Anteil (in Prozent)
Generalverwaltung
innerhalb MPG Gesamt
2,7 % 2,9 % 3,0 % 3,2 % 3,2 % 3,3 % 3,2 % 3,1 % 3,1 % 3,1 % 3,1 %
In der Aufstellung sind die selbständigen Institute MPI für Kohlenforschung
und Eisenforschung sowie das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP)
enthalten. Die selbständigen Auslandsinstitute sind nicht enthalten.
16. Wie viele unbefristete und wie viele befristete Arbeitsverträge gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Generalverwaltung der MPG
(bitte jeweils die letzten zehn Jahre auflisten)?
Die erfragten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Max-Planck-Gesellschaft – Generalverwaltung – Beschäftigte (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vertrag) in Kopfzahlen – befristet und unbefristet
01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
unbefristet 425 444 470 483 499 516 554 584 589 602
befristet 64 61 69 64 62 76 57 50 50 53 56
Generalverwaltung
Gesamt
462 486 513 534 545 575 573 604 634 642 658
Befristungsanteil
(in Prozent)
innerhalb der
Generalverwaltung
13,9 % 12,6 % 13,5 % 12,0 % 11,4 % 13,2 % 9,9 % 8,3 % 7,9 % 8,3 % 8,5 %
17. Wie ist, bezogen auf Vollzeitäquivalente, nach Kenntnis der
Bundesregierung das Verhältnis zwischen unbefristeten und befristeten
Arbeitsverträgen in der Generalverwaltung der MPG (bitte jeweils die letzten
zehn Jahre auflisten)?
Die erfragten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Max-Planck-Gesellschaft – Generalverwaltung – Beschäftigte (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vertrag) in Vollzeitäquivalenten – befristet und unbefristet
01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
unbefristet (in
VZÄ)
366,1 392,5 410,9 439,1 448,7 461,1 472,6 503,5 529,9 528,0 535,6
befristet (in VZÄ) 56,6 55,4 60,5 58,0 55,9 69,6 51,3 42,0 40,5 43,4 46,0
Generalverwaltung Gesamt (in
VZÄ)
422,7 447,9 471,4 497,1 504,6 530,7 523,9 545,5 570,4 571,4 581,6
Befristungsanteil
(in Prozent der
VZÄ) innerhalb
der
Generalverwaltung
13,4 % 12,4 % 12,8 % 11,7 % 11,1 % 13,1 % 9,8 % 7,7 % 7,1 % 7,6 % 7,9 %
18. Wie ist, bezogen auf Vollzeitäquivalente, nach Kenntnis der
Bundesregierung das Verhältnis zwischen unbefristeten und befristeten
Arbeitsverträgen in der gesamten MPG (bitte jeweils die letzten zehn Jahre
auflisten)?
Die erfragten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Max-Planck-Gesellschaft Gesamt – Beschäftigte (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vertrag) in Vollzeitäquivalenten – befristet und unbefristet
01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
unbefristet (in VZÄ) 6.717,7 6.832,7 6.957,0 7.083,6 7.245,8 7.322,2 7.410,8 7.491,6 7.637,3 7.781,0 7.827,9
befristet (in VZÄ) 7.346,4 7.362,7 7.340,9 7.226,4 7.116,4 7.243,6 8.041,4 9.056,6 9.826,7 10.213,5 10.457,6
MPG* Gesamt (in
VZÄ)
14.064,1 14.195,4 14.297,9 14.310,0 14.362,2 14.565,8 15.452,2 16.548,2 17.464,0 17.994,5 18.285,5
Befristungsanteil (in
Prozent der VZÄ)
innerhalb der MPG*
Gesamt
52,2 % 51,9 % 51,3 % 50,5 % 49,5 % 49,7 % 52,0 % 54,7 % 56,3 % 56,8 % 57,2 %
In der Aufstellung sind die selbständigen Institute MPI für Kohlenforschung
und Eisenforschung sowie das IPP enthalten. Die selbständigen
Auslandsinstitute sind nicht enthalten.
19. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Personalaufwendungen in der Generalverwaltung der MPG für Arbeitskräfte, die nicht
zu den eigenen Mitarbeitern gehören, z. B. Berater oder Leiharbeitskräfte
(bitte aufschlüsseln)?
Nach Angaben der MPG wurden 2019 für Zeitarbeitskräfte 1.594.276,92 Euro
aufgewendet. Für Beraterinnen und Berater (insbesondere für IT-Projekte)
wurden 2019: 14.705.873 Euro aufgewendet.
20. Verfügt die Generalverwaltung der MPG nach Kenntnis der
Bundesregierung über einen Fuhrpark?
Zur Versorgung der 86 Institute besteht ein Rahmenvertrag mit einem
Automobilhersteller. Beschaffung und Unterhalt dieser Fahrzeuge erfolgen aus
öffentlichen Mitteln. Der Bundesanteil ist in Kapitel 3003 Titel 685 40 des
Bundeshaushalts veranschlagt.
a) Wenn ja, wie setzt sich dieser im Einzelnen zusammen?
Die Generalverwaltung unterhält aus öffentlichen Mitteln zwei PKW aus dem
Rahmenvertrag. Darüber hinaus werden für den Präsidenten und den
Generalsekretär Fahrzeuge aus dem „Nicht öffentlich finanzierten Vermögen“ der MPG
finanziert. Dieses ist der MPG über die Jahrzehnte ihres Bestehens aus
Spenden, Zuschüssen, Erbschaften sowie u. a. Erträgen der Max Planck Innovation
GmbH zugewachsen.
b) Wenn ja, wer kann den Fuhrpark nutzen?
Jeder Mitarbeiter, der eine Dienstreise durchführt, einen Antrag stellt und im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, kann den aus öffentlichen Mitteln
finanzierten Fuhrpark nutzen.
c) Wenn ja, welche jährlichen Kosten verursacht er, und aus welchem
Titel werden diese gedeckt?
Die jährlichen Kosten für beide Fahrzeuge zusammen betrugen für
Leasingraten und alle laufenden Kosten im Jahr 2019: 13.848,65 Euro.
21. Wie viele Veranstaltungen richtet nach Kenntnis der Bundesregierung die
Generalverwaltung der MPG pro Jahr aus (bitte für die letzten zehn Jahre
einzeln auflisten)?
Die Generalverwaltung der MPG richtet eine Vielzahl von Veranstaltungen
unterschiedlichster Art und Größe aus, so z. B.:
– Gremienveranstaltungen: Verwaltungsrat, Senat, Jahreshauptversammlung,
Sektionssitzungen, Wissenschaftlicher Rat. Im Folgenden sind bis auf die
Jahreshauptversammlung die Gremienveranstaltungen nicht weiter
ausgeführt, da sie der Erfüllung der Satzung dienen und nicht für externe Gäste
veranstaltet werden;
– Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit;
– Veranstaltungen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern in- und
ausländischer Wissenschaftsorganisationen, aus Politik, Wirtschaft, öffentlichen
Institutionen;
– repräsentative Veranstaltungen.
Die Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, mit Teilnehmerinnen
und Teilnehmern in- und ausländischer Wissenschaftsorganisationen, aus
Politik, Wirtschaft, öffentlichen Institutionen sowie die repräsentativen
Veranstaltungen werden im Folgenden näher erläutert.
Veranstaltungen der MPG zur Förderung der Wissenschaften e. V./
Generalverwaltung im Zeitraum 2010 bis 2019 stellen sich wie folgt dar:
Team Büro Berlin/Veranstaltungen:
Anzahl und Kosten der Veranstaltungen:
Jahr Zahl der Veranstaltungen Kosten pro Jahr in Euro
2010 6 40.000
2011 12 80.000
2012 10 60.000
2013 8 40.000
2014 6 35.000
2015 15 117.000
2016 12 120.000
2017 13 80.000
2018 11 150.000
2019 14 160.000
Dazu gehören das Max-Planck-Forum, die Reihe Impulse aus der Zukunft,
Einstein-Lecture, Harnack-Lecture, Young Scientists, die Lange Nacht der
Wissenschaften, der Salon Sophie Charlotte, die Science Gallery Talks und die
Sonderveranstaltungen im Rahmen von Kampagnen und Jubiläen (2011: 100 Jahre
KWG/MPG, 2018: 70 Jahre MPG/100 Jahre Nobelpreis Max Planck, 2019:
70 Jahre Grundgesetz/Wissenschaftsfreiheit), Barbecue-Empfang.
Team München/Veranstaltungen:
Jahr Zahl der Veranstaltungen Kosten pro Jahr in Euro
2014 5 42.000
2015 9 78.000
2016 6 37.500
2017 8 49.500
2018 8 50.000
2019 6 51.500
Dazu gehören:
Max-Planck-Foren in München und bundesweit, Themenkonzerte in München
und Hamburg (seit 2016), die Harnack Lecture (2014 und 2015),
Philosophische Gespräche, Länderforen, Gastkommentare (seit 2018), ferner auch
Kooperationen mit Partnern aus dem Kulturbetrieb (Bayerische Staatsoper,
Hamburgische Staatsoper, Städel Museum Frankfurt/M), um neue Zielgruppen zu
erreichen.
Die Jahresversammlung der MPG findet einmal jährlich im Juni an
wechselnden Orten im Bundesgebiet statt. Neben der Mitgliederversammlung finden in
diesem Rahmen diverse Gremiensitzungen, Rahmenprogramme sowie
Abendveranstaltungen mit Vorträgen und Podiumsdiskussionen statt. Eingeladen sind
alle Mitglieder der MPG, assoziierte Personen wie Fellows oder Kuratoren
sowie weitere Personen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Insgesamt werden jeweils zwischen 600 und 700 Gäste erwartet. Die
Jahresversammlung unterlag seit 2011 einem umfangreichen Reformprozess, was
insbesondere die Dauer der Gesamtveranstaltung betrifft (zwei bzw. drei Tage) sowie
die darauf aufgeteilten Veranstaltungen. Des Weiteren findet die
Jahresversammlung jedes Jahr an einem anderen Ort mit unterschiedlichen
Gegebenheiten und einem sehr unterschiedlichen Preisniveau statt. Daher ist ein
Kostenvergleich nur schwer möglich. Grundsätzlich kann nach Angaben der MPG von
Durchschnittskosten von 372.000 Euro ausgegangen werden.
a) Welche Themen haben diese Veranstaltungen?
Die Veranstaltungen greifen Themen aus dem Forschungsspektrum der 86
Max-Planck-Institute auf, die Grundlagenforschung in den Lebens-, Natur- und
Geisteswissenschaften betreiben. Die Veranstaltungen informieren über
aktuelle Forschungsprojekte oder stellen Themen zur Debatte, die eine besondere
Relevanz für die Bevölkerung und zukünftige gesellschaftliche und technische
Entwicklungen besitzen.
Kernthemenfelder sind:
1. Klima und Umwelt (Klimawandel, Meeresforschung, Nachhaltigkeit,
Ökosystemforschung)
2. Medizin undBiologie (neue medizinische Möglichkeiten durch neue
Methodik im Bereich Genetik, Molekularbiologie)
3. Physik und Astrophysik (Erkenntnisse über die Entstehung des Universums
und der Natur der Materie)
4. Chemie und Materialforschung mit Relevanz für die produzierende
Industrie und das Energiesystem
5. Gesellschaftswissenschaftliche Themen (Demokratie- und
Migrationsforschung, Strafrecht, Geschichte der Wissenschaften)
6. Kooperationsprojekte in allen unter 1 bis 5 genannten Bereichen mit
deutschen und internationalen Forschungspartnern.
b) Welche Kosten verursachen diese Veranstaltungen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
c) Wie setzt sich der Kreis der Eingeladenen zusammen?
Die Veranstaltungen richten sich – je nach Format und Anlass – an
unterschiedliche Zielgruppen. Zielgruppen sind im Wesentlichen:
1. breite Öffentlichkeit, Bürgerinnen und Bürger, Studierende,
2. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10,
3. Expertinnen und Experten im Themenfeld der Veranstaltung, die in der
politischen Administration, kommunal, national und international in Berlin tätig
sind, sowie Vertreterinnen und Vertreter von Interessensgruppen.
d) Wie viele Gäste haben die Veranstaltungen durchschnittlich?
Durchschnittlich nehmen zwischen 150 und 200 Besucher an den
Veranstaltungen teil. Ausnahmen sind beispielsweise der Max-Planck-Tag 2018 mit 5.000
Besuchern oder die Lange Nacht der Museen mit 2.000 Besuchern.
e) Welche Kosten verursachen Vortragende?
Wie hoch sind die Honorare der Redner, die gegen Honorar
vorgetragen haben, im Durchschnitt sowie in der Spitze?
Rednerinnen und Redner und Podiumsteilnehmerinnen und Podiumsteilnehmer
erhalten grundsätzlich kein Honorar für ihr Mitwirken an Veranstaltungen der
MPG. Das gilt für Mitglieder der MPG ebenso wie für Expertinnen und
Experten anderer Einrichtungen. Kosten für die Einladung von Referentinnen und
Referenten entstehen nur als Reise- und Übernachtungskosten unter Maßgabe
der Regeln des Öffentlichen Dienstes (Bundesreisekostengesetz).
22. Wie viele Reisen führt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Generalverwaltung der MPG pro Jahr durch (bitte für die letzten zehn Jahre
einzeln auflisten)?
Aufgrund der Dezentralität der Institute nehmen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter insbesondere in den Bereichen Institutsbetreuung sowie in der
Bauabteilung Dienstreisen wahr.
Dienstreisen wurden in folgender Anzahl abgerechnet:
2019: 3165
2018: 2621
2017: 2394
2016: 3104
2015: 2893
2014: 2802
2013: 3576
2012: 3319
2011: 3063
2010: 3235.
a) Welche inhaltlichen Themen hatten diese Reisen?
Die Reisen erfolgten u. a. aus folgenden Gründen:
– Betreuung und Durchführung von Sektionssitzungen;
– Gremiensitzungen sowie Kuratoriumssitzungen;
– Betreuung, Beratung und Unterstützung der Max-Planck-Institute, u. a. bei
Berufungsverfahren, Ressourcenanalyse, Bauverfahren etc.;
– interne Revision;
– Forschungsbau und Infrastrukturentwicklung;
– Besuch von Tagungen u. a. zu den Themen Steuern, Personal,
Rechnungswesen, Bau sowie Schulungen an den Instituten der MPG (z. B.
Einkäufertagung);
– Reisen im Zusammenhang mit den Beauftragten (Datenschutz,
Gleichstellung, Tierversuche in der Grundlagenforschung, Risiko und Compliance
Management, IT-Sicherheit, Umwelt und Sicherheitsfragen, Gefahrgut);
– Reisen der Interessenvertretungen;
– Reisen für Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten.
b) An welche Orte gingen diese Reisen?
Ganz überwiegend gingen die Reisen an die Max-Planck-Institute (MPI) und
sonstigen Einrichtungen der MPG.
c) Welche Kosten verursachen diese Reisen?
Reisekosten sind wie folgt entstanden:
2019: 1.732.929,36 Euro
2018: 1.494.651,10 Euro
2017: 1.321.464,81 Euro
2016: 1.293.478,07 Euro
2015: 1.307.672,38 Euro
2014: 1.383.922,99 Euro
2013: 1.417.511,07 Euro
2012: 1.263.844,38 Euro
2011: 1.388.343,69 Euro
2010: 1.164.659,51 Euro.
d) Wie setzt sich der Teilnehmerkreis dieser Reisen zusammen?
e) Welche (Leitungs-)Ebenen der Generalverwaltung der MPG haben an
diesen Reisen teilgenommen?
Die Fragen 22d und 22e werden im Zusammenhang beantwortet.
An diesen Reisen nehmen je nach Anlass der Generalsekretär, der
stellvertretende Generalsekretär, die (Haupt-)Abteilungsleitungen, die Referatsleitungen,
die Sachgebietsleitungen und Beauftragte und/oder fachlich erforderliche
Beschäftigte nach Bedarf teil.
f) Haben auch Partner und Angehörige der Teilnehmer aus der
Generalverwaltung der MPG an diesen Reisen teilgenommen?
Wenn ja, an welchen Reisen?
Welche Kosten haben sie dabei verursacht?
Nein, dies war nicht der Fall.
g) Wie viele Teilnehmer haben die Reisen durchschnittlich?
Nach Angaben der MPG wird die Teilnehmerzahl so gering wie möglich und
erforderlich gehalten. Dienstreisen müssen vor Reiseantritt bewilligt werden.
Der Aufbau von insbesondere Videokonferenz-Infrastruktur zur Vermeidung
von Dienstreisen wird in der MPG gefördert.
h) Waren unter den Teilnehmern dieser Reisen auch
Bundestagsabgeordnete?
Wenn ja, wie viele, und aus welchen Fraktionen?
Welche Kosten hat dies verursacht?
Es wurde durch die MPG keine Reise mit Mitgliedern des Deutschen
Bundestages durchgeführt.
23. Welchen Governance-Gremien der MPG gehören nach Kenntnis der
Bundesregierung Mitglieder des Deutschen Bundestages an?
Dem Senat der MPG gehören derzeit zwei Mitglieder des Deutschen
Bundestages als stimmberechtigte Wahlsenatoren an.
24. Welche Einladungen spricht die Geschäftsstelle der Max-Planck-
Gesellschaft nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Mitgliedern
des Deutschen Bundestages aus (zu Veranstaltungen, zu Reisen u. a.)?
Hat die Max-Planck-Gesellschaft nach Kenntnis der Bundesregierung
Vorkehrungen getroffen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, die
nach Auffassung der Fragesteller etwa bestehen, wenn die eingeladenen
Mitglieder des Deutschen Bundestages gleichzeitig Mitglieder in den
Kontrollgremien der Max-Planck-Gesellschaft sind?
Die MPG bietet nach eigenen Angaben (als Allein- oder Mitveranstalter)
Veranstaltungen beispielsweise in Form von Diskussionsforen und Vorträgen an,
zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestags eingeladen werden. Im
Zusammenhang mit der Vermeidung von Interessenkonflikten wird darauf
hingewiesen, dass Grundlage für die Zusammenarbeit der Mitglieder des
Überwachungsgremiums und der jeweiligen Organisation die sich aus dem geltenden
Recht ergebenden Transparenz-, Offenlegungs- und Vertraulichkeitspflichten
sind. So ergibt sich beispielsweise bereits aus dem Public Corporate
Governance Kodex (PCGK) eine Offenlegungspflicht des einzelnen Mitglieds bzgl.
etwaiger Interessenskonflikte gegenüber dem Überwachungsgremium.
25. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Generalverwaltung der MPG Mittel für Repräsentationszwecke wie zum Beispiel
für Empfänge, Messebesuche u. a. verwendet (bitte für die letzten zehn
Jahre einzeln auflisten)?
Aus welchem Titel werden diese Kosten finanziert?
Nach Auskunft der MPG werden die Aufwendungen für
Repräsentationszwecke sowie außergewöhnliche Aufwendungen aus dienstlicher Veranlassung in
der MPG auf gesonderten Sachkonten erfasst. Diese werden grundsätzlich aus
der Grundfinanzierung (Bundesanteil aus Kapitel 3003 Titel 685 40 des
Bundeshaushalts) bestritten, gelegentlich auch aus Projektmitteln. Demnach
betrugen diese Aufwendungen für Repräsentationszwecke der MPG in der
Generalverwaltung für die Jahre 2010 bis 2019:
2019: 47.373,08 Euro
2018: 36.183,33 Euro
2017: 38.722,50 Euro
2016: 70.516,93 Euro
2015: 26.550,25 Euro
2014: 23.807,64 Euro
2013: 25.659,31 Euro
2012: 32.316,05 Euro
2011: 35.768,14 Euro
2010: 41.860,36 Euro.
26. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der MPG einen Code of
Conduct im Hinblick auf die Verwendung von Geldern für Reisen,
Repräsentationsaufgaben u. a.?
Wenn ja, wie ist er ausgestaltet?
Wenn nein, warum nicht?
Für den Bereich der Bewirtungen existiert im Rahmen des
Bewirtungshandbuchs eine interne Leitlinie, in der praxisnah Vorgaben zur Planung und
Durchführung von Bewirtungen festgehalten sind. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass die Grenzen des Zuwendungs- und Steuerrechts von der MPG
anvertrauten Steuergeldern für Bewirtungen eingehalten werden. Dabei ist das
Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot stets zu beachten.
Für Dienstreisen werden analog durch das Dienstreisehandbuch Vorgaben bzw.
Hilfestellungen für die Planung, Durchführung und Abrechnung von
Dienstreisen gegeben. Diesen Ausführungen liegt das Bundesreisekostengesetz
zugrunde.
27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der MPG Vorkehrungen
dafür, einen überproportionalen Anteil der Verwaltungskosten am
jährlichen dreiprozentigen Aufwuchs im Rahmen des PFI zu vermeiden?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?
Alle Stellenaufwüchse (nicht nur in den Verwaltungen) bedürfen der
Bewilligung durch den Präsidenten. Im entsprechenden Stellenbewilligungsprozess
werden auch die Erkenntnisse der Inneren Revision einbezogen. Zudem
existiert für Verwaltungsstellenkategorien ein Stellenplan-Gremium, das unter
Einbezug von Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleitern anderer MPI und der
Generalverwaltung Anträge analysiert und mit einer Empfehlung versieht.
Anschließend berät der Präsident mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
sowie dem Generalsekretär jeden Stellenantrag in drei jährlichen Sitzungen und
entscheidet anschließend. Im Rahmen der Institutsevaluierungen wird auch der
Mitteleinsatz auf Angemessenheit überprüft.
28. Welchen Anteil an Verwaltungskosten bei der MPG aus den Mitteln des
PFI hält die Bundesregierung für angemessen und akzeptabel (bitte
begründen)?
Es ist ein erklärtes Ziel des Paktes für Forschung und Innovation, den im
weltweiten Wettbewerb stehenden Wissenschaftsorganisationen konkurrenzfähige
Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Dazu gehören hinreichende Autonomie
und Flexibilität im Haushalts- und Personalwesen sowie im Bau,- Vergabe- und
Beteiligungsrecht. Die Wirtschaftlichkeit des MPG-Betriebs ist im Übrigen
auch Gegenstand der jährlichen Wirtschaftsprüfung.
29. Wird die Entwicklung der Generalverwaltung der MPG nach Kenntnis
der Bundesregierung regelmäßig einer Analyse auf Effizienz und
Effektivität unterzogen?
Wenn ja, durch wen?
Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen, und wann zuletzt?
Wenn nein, warum nicht?
MPG-intern werden die Ziele der Generalverwaltung dem Verwaltungsrat in
einem Zweijahresturnus zur Befassung vorgelegt. Zuletzt geschah dies im
November 2019. Zudem berichtet der Generalsekretär anlassbezogen im
Verwaltungsrat.
Drucksache 19/17798 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/17798 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]