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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.03.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1709212.02.2020
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Filiz
Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Tabea
Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität
Das Bedrohungspotenzial der Organisierten Kriminalität (OK) wird vom
Bundeskriminalamt (BKA) im Bundeslagebild 2018 trotz leicht rückläufiger OK-
Verfahren als unverändert hoch eingeschätzt. Einen Schwerpunkt bilden wie in
den vorhergegangenen Jahren Verfahren, die mit dem Handel und Schmuggel
von Rauschgift in Verbindung stehen. Das Lagebild bescheinigt ferner die hohe
Bedeutung der internationalen Tatbegehung und Kooperation, die in ca. 80
Prozent der Verfahren festgestellt wurde. Einen besonderen Schwerpunkt bilden
nach wie vor „traditionelle“ Gruppierungen, wie die der Italienischen
Organisierten Kriminalität (IOK), der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität
(REOK) sowie der Rockerkriminalität (Organisierte Kriminalität,
Bundeslagebild 2018, S. 55).
Zu berücksichtigen ist, dass das Bundeslagebild nur das sogenannte Hellfeld
der OK abbildet. Dabei ist davon auszugehen, dass gerade im Bereich der OK
das „Dunkelfeld“ besonders groß ist. Vor diesem Hintergrund ist es nach
Ansicht der Fragesteller von besonderem Interesse, Maßnahmen zur Erhellung des
Dunkelfeldes zu treffen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass viele
Bereiche der Wirtschaftskriminalität, die sich teilweise auch nur schwer von der OK
abgrenzen lassen, separat betrachtet werden (vgl. tagesschau.de vom 1. Oktober
2019: „Wie gefährlich ist Organisierte Kriminalität?“, abrufbar unter: https://w
ww.tagesschau.de/faktenfinder/inland/bka-lagebild-ok-clans-101.html).
Neben den genannten „traditionellen“ Bereichen der OK gibt es weitere
unterschiedlich ausgeprägte Kriminalitätsphänomene, bei denen Zusammensetzung
und Herkunft der Tätergruppen von Bedeutung sind. Hier spielt die
Organisierte Kriminalität von Bürgern westafrikanischer Staaten im Bereich des
Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung eine Rolle, zu deren Opfern
insbesondere Personen mit nigerianischer oder anderer westafrikanischer
Staatsangehörigkeit zählen (vgl. Bundeskriminalamt, Menschenhandel und Ausbeutung,
Bundeslagebild 2018, S. 7 ff).
Die fragestellende Fraktion knüpft mit dieser Kleinen Anfrage an frühere
Kleine Anfragen an (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/13198, 19/3801 und
19/10130).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17092
19. Wahlperiode 12.02.2020
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche aktuellen Entwicklungen im Bereich der OK stellt die
Bundesregierung fest?
2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Entwicklungen im Bereich der OK?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen
von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von EUROPOL, dass die
OK die innere Sicherheit stärker bedrohe als der Terrorismus (vgl. abend-
blatt.de vom 17. April 2019: „Organisierte Banden in Europa – Lage ist
dramatisch“, abrufbar unter: https://www.abendblatt.de/politik/article2169
81927/Organisierte-Banden-in-Europa-Lage-ist-dramatisch.html), und teilt
die Bundesregierung diese Ansicht?
Falls nein, warum nicht?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zahlreichen durch
Banden begangenen Sprengstoffattentate in Schweden, und inwiefern sind
der Bundesregierung Bezüge nach Deutschland bekannt (vgl. tages-
schau.de vom 16. Oktober 2019: „Bombenanschläge häufen sich“,
abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/ausland/anschlaege-daenemark-schw
eden-101.html)?
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
ergriffen, um die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der
transnationalen OK zu verbessern?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren
umzusetzen, insbesondere im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft,
um die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der
transnationalen OK zu verbessern?
7. Welche Stellenzuwächse sieht der Bundeshaushalt 2020 für die
Bundessicherheitsbehörden im Bereich der Bekämpfung der OK vor (bitte nach
BKA, Bundespolizei und Zoll aufschlüsseln)?
8. Welche Definition legt die Bundesregierung der Wirtschaftskriminalität
zugrunde?
9. Inwiefern werden Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität der
OK zugerechnet?
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Phänomen
Wirtschaftskriminalität als Teil der OK bei?
a) Welche Erwägungen sprechen nach Auffassung der Bundesregierung
für eine getrennte Betrachtung beider Phänomene?
b) Anhand welcher Kriterien sind diese nach Auffassung der
Bundesregierung voneinander zu unterscheiden?
11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Expertinnen und
Experten, dass Wirtschaftskriminalität und OK gemeinsam betrachtet
werden müssen, und eine organisatorische Trennung daher zu
Effizienzverlusten führen kann (vgl. tagesschau.de vom 1. Oktober 2019: „Wie gefährlich
ist Organisierte Kriminalität?“, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/
faktenfinder/inland/bka-lagebild-ok-clans-101.html)?
12. Wann plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Aktualisierung des Periodischen Sicherheitsberichts vorzulegen
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 19. Wahlperiode, S. 133), und
welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen, um eine solche
Aktualisierung vorzunehmen?
13. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem kontinuierlich hohen
Anteil von rund einem Drittel an allen OK-Verfahren im Bereich der
Rauschgiftkriminalität (Bundeskriminalamt, Organisierte Kriminalität,
Bundeslagebild 2018, S. 39)?
14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den
Rekordsicherstellungen von Kokain in Deutschland im laufenden Jahr 2019 (vgl. tages-
schau.de vom 20. November 2019: „Kokain-Schwemme in Deutschland“,
abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/kokain-137
.html)?
15. Inwiefern können aus Sicht der Bundesregierung aus den stark gestiegenen
Kokainsicherstellungen Rückschlüsse auf die Bedeutung Deutschlands für
den internationalen Handel mit Rauschgift gezogen werden?
16. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen
Überseehäfen in den letzten fünf Jahren an Bedeutung für den internationalen
Handel mit Kokain gewonnen?
17. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um einer solchen
Entwicklung (vgl. Frage 16) entgegenzuwirken?
18. Welche Gruppen spielen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Verschiebung großer Mengen Kokain über die Überseehäfen eine Rolle?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine zunehmende
Gewaltbereitschaft durch Gruppen, die am Handel mit Rauschgift,
insbesondere mit Kokain, beteiligt sind (a. a. O.)?
20. Welche Bedeutung kommt aktuell den Rockergruppierungen innerhalb der
OK zu?
21. Welche derzeit aktiven Rockergruppierungen, die Bezüge zur OK haben,
sind der Bundesregierung bekannt?
22. Worauf sind die rückläufigen Ermittlungsverfahren gegen
Rockergruppierungen aus Sicht der Bundesregierung zurückzuführen (a. a. O., S. 20)?
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bezüge von
Rechtsextremen, Hooligans und Kampfsportlern zur OK (vgl. rbb.de vom 1. April
2019: „Schlag gegen kriminelles Hooligan-Netzwerk in Cottbus“, abrufbar
unter: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/04/razzia-hooligans-c
ottbus-hennigsdorf-berlin.html)?
24. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die von ihr genutzte
Bezeichnung der sogenannten Clankriminalität dazu geeignet, ein
bestimmtes Kriminalitätsphänomen kriminologisch zu beschreiben und von
anderen Kriminalitätsformen abzugrenzen?
25. Inwiefern und wann plant die Bundesregierung, eine einheitliche und mit
den Ländern abgestimmte Definition zu diesem Kriminalitätsphänomen
vorzulegen?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher ergriffenen und mit den
Ländern abgestimmten Maßnahmen zur Bekämpfung der sogenannten
Clankriminalität?
27. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der Zahl von
Opfern mit nigerianischer Staatsangehörigkeit im Bereich des
Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung (Bundeskriminalamt, Menschenhandel
und Ausbeutung, Bundeslagebild 2018, S. 7)?
28. Inwiefern lassen sich ähnliche Entwicklungen mit Opfern anderer
Staatsangehöriger westafrikanischer Staaten im Bereich des Menschenhandels
zur sexuellen Ausbeutung feststellen (vgl. Frage 27)?
29. Wie viele Opfer mit nigerianischer oder anderer westafrikanischer
Staatsangehörigkeit im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung
haben einen Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) erhalten (bitte nach Staatsangehörigkeiten für die Jahre 2018
und 2019 aufschlüsseln)?
30. Wie unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer bei der
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung und Unterbringung der Opfer im
Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, angesichts der
unionsrechtlichen Verpflichtung gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Richtlinie
2011/36/EU, insbesondere innerhalb von Zentren für Ankunft,
Entscheidung, Rückführung (sog. ANKER-Zentren)?
31. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der Zahl von
Tatverdächtigen mit nigerianischer Staatsangehörigkeit im Bereich des
Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung (a. a. O., S. 15)?
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Tätigkeiten und
Organisationen in Deutschland, die der nigerianischen OK zugerechnet werden
(z. B. „Black Axe“ etc.)?
33. Inwiefern sind der Bundesregierung Beziehungen der nigerianischen OK
und der italienischen Mafia in Deutschland bekannt?
Berlin, den 14. Januar 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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