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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Strukturen und Aktivitäten des "Islamischen Staates" in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1723918.02.2020

Strukturen und Aktivitäten des „Islamischen Staates“ in Deutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die salafistische Organisation „Islamischer Staat“ (IS) ist auch in der Bundesrepublik Deutschland aktiv (vgl. u. a. https://www.zeit.de/2016/40/islamischer-staat-terror-deutschland-aufruf). Neben propagandistischen Aktivitäten rekrutierte und rekrutiert der IS Angehörige und Kämpfer für seine Miliz, die sich im Ausland u. a. in Syrien und im Irak an Verbrechen und Morden beteiligten und sich z. T. inzwischen in Gefangenschaft befinden (https://www.focus.de/politik/ausland/konflikt-in-nordsyrien-koennten-jetzt-in-die-heimat-zurueckkommen-das-sind-die-deutschen-is-kaempfer_id_11258774.html). Sympathisanten des IS werden in Deutschland für eine Reihe von Attentaten und Anschlägen verantwortlich gemacht. Der schwerste jihadistische Terrorakt, der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz, wurde von dem IS-Anhänger Anis Amri begangen.

Die Vereinigung „Islamischer Staat“ war bereits im September 2014 in Deutschland verboten und jegliche Aktivität oder Unterstützung untersagt worden (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/terrormiliz-is-in-deutschland-verboten-426666). Offen ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, inwiefern die Strukturen und Verbindungen der Anhängerinnen und Anhänger und Unterstützerinnen und Unterstützer von den zuständigen Behörden aufgeklärt und ggf. auch verfolgt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Sympathisantinnen und Sympathisanten, Anhängerinnen und Anhänger, Mitglieder bzw. Funktionsträgerinnen und Funktionsträger werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Organisation IS in der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

2

Über welche Strukturen (regional wie operativ) verfügt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

3

Wie viele und welche Personen werden der Führungsebene des IS in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet?

4

Über welche Kontakte verfügt die Führungsebene des IS in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zu Strukturen des IS im europäischen Ausland bzw. außereuropäischen Ausland, insbesondere nach Nordafrika bzw. in den Nahen Osten?

5

Über welche Treffpunkte bzw. Liegenschaften (beispielsweise Moscheen, Vereinshäuser etc.) verfügte bzw. verfügt oder nutzt der IS in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern und Zeitraum der Nutzung durch Anhänger und Strukturen des IS auflisten)?

6

Wie viele Verfahren wurden nach dem Verbot des IS nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verstößen gegen das Verbot bzw. die Verbotsverfügung geführt (bitte nach Zeitpunkt, Angabe des Bundeslandes, der Art des Verstoßes wie Werbung, Weiterführung, Spendensammlung, Rekrutierung etc. Anzahl der jeweils Beschuldigten bzw. Verurteilten auflisten)?

7

Inwieweit kamen im Zusammenhang mit Straf- und Gewalttaten durch Personen, die dem IS zugerechnet werden, nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen bzw. Sprengvorrichtungen zum Einsatz (bitte nach Tatort, Datum, Tatvorwurf, Art und Anzahl der verwendeten Waffen, Waffenteile, Munition, Sprengstoffe bzw. Zubehör auflisten)?

8

Inwieweit wurden bei Durchsuchungsmaßnahmen gegen (mutmaßliche) Sympathisantinnen und Sympathisanten, Anhängerinnen und Anhänger oder Mitglieder des IS nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen, Sprengstoff, Sprengvorrichtungen, Munition sichergestellt (bitte nach Zeitpunkt, Bundesland, Anzahl und Art der aufgefundenen Gegenstände auflisten)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Herkunft der in den Antworten zu den Fragen 7 und 8 genannten Waffen, Sprengvorrichtungen usw.?

10

Über welche Medien (auch online) verfügt der IS oder verfügen seine Ersatz- bzw. Nachfolgeorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

11

Wie hoch ist das Finanzvolumen, dass der IS in Deutschland zur Verfügung hat, und woher stammen die Gelder nach Kenntnis der Bundesregierung?

12

Welche Stellen des Bundes und der Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Finanzermittlungen gegen den IS in Deutschland bzw. gegen seine Anhängerinnen und Anhänger, Sympathisantinnen und Sympathisanten und Unterstützerinnen und Unterstützer befasst?

13

Über welche Verbindungen verfügt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung zu Strukturen und Aktivitäten der Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland?

Berlin, den 23. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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