Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über ihre Anerkennung, die oftmals in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder in anderen Sammelunterkünften verbracht wird, durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken. Gleichzeitig sollen sie mittels niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden (sog. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM) (vgl. https://bit.ly/386LKgw).
Teilnehmen können laut oben verlinkter Bekanntmachung (S. 2) arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Die Förderung der FIM war von der Bundesagentur für Arbeit als befristetes Arbeitsmarktprogramm des Bundes für jährlich 100 000 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit einer Laufzeit vom 1. August 2016 bis zum 31. Dezember 2020 angelegt. Mit Änderung der Richtlinie vom 12. April 2017 wurde die Angabe „jährlich 100.000“ Leistungsberechtigte gestrichen (vgl. https://bit.ly/3ad3sRo).
„Die individuelle Teilnahmedauer beträgt für jeden Teilnehmenden bis zu sechs Monate bei einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden“ (vgl. https://bit.ly/386LKgw, S. 2). „Der Bund stellt die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung, deren Verteilung auf die einzelnen Länder sich am Königsteiner Schlüssel orientiert. Für die regionale Verteilung innerhalb der Länder stimmen die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit einen Verteilungsschlüssel mit dem jeweiligen Land ab“ (ebd., S. 3). „Die Agentur für Arbeit zahlt dem Maßnahmenträger für die Durchführung einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme für jeden besetzten Platz eine monatliche Pauschale in Höhe von 85 Euro für eine ,interne‘ und 250 Euro für eine ,externe‘ FIM sowie die für die Mehraufwandsentschädigung der Teilnehmenden tatsächlich verauslagten Kosten“ (ebd., S. 4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) am Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) jeweils teilgenommen (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) monatsdurchschnittlich am Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) teilgenommen (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) in das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) jeweils eingetreten (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) aus dem Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ausgetreten (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
a) vor dem regulären Ende der Maßnahme (Maßnahmenabbruch),
b) mit dem regulären Ende der Maßnahme beendet (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 die durchschnittliche Maßnahmendauer pro Teilnehmer (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 die durchschnittliche wöchentliche Beschäftigungszeit pro Teilnehmer (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer, die das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) aufgrund eines stattgegebenen Asylantrages vorzeitig beendet haben – Maßnahmenabbruch – (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer, die das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) trotz eines stattgegebenen Asylantrages regulär beendeten (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern, Männern und Frauen ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 der Anteil der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), die als
a) „interne“ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM),
b) „externe“ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) durchgeführt wurden (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?
Welche Haushaltsmittel waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) jeweils vorgesehen?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) jeweils angefallen (bitte getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) für „interne“ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) jeweils angefallen (bitte getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) für „externe“ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) jeweils angefallen (bitte getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 (letzte verfügbare Daten) für die Mehraufwandsentschädigung der Teilnehmenden jeweils angefallen (bitte getrennt nach Bund und Bundesländern ausweisen)?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2020 die Top-3-Maßnahmenträger je Bundesland, die die meisten sog. externen Flüchtlingsintegrationsmaßnahme – FIM – (gemessen an der Teilnehmerzahl) durchgeführt haben?
Welche im Rahmen des Programms „gewonnenen Daten sollen ggf. später für weiterführende Maßnahmen zur Integration bzw. Arbeitsförderung genutzt werden und damit die Arbeitsmarktintegration beschleunigen“ (vgl. https://bit.ly/382fkDN, Nummer 1.4)? Welche Daten der Teilnehmenden wurden bzw. werden hierzu konkret erhoben?
Wird das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert? Wenn ja, welche Zwischenevaluationen wurden hierzu bereits angefertigt (bitte einzeln ausweisen), und wann ist mit einer abschließenden Evaluation zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg, den jeweiligen Finanzmittelansatz sowie Finanzmitteleinsatz in Bezug auf das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)?