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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stipendienvergabe der parteinahen Stiftungen an Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1731821.02.2020

Stipendienvergabe der parteinahen Stiftungen an Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, Nicole Höchst, Dr. Heiko Heßenkemper, Dr. Marc Jongen, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen mit Ausnahme der AfD haben sogenannte parteinahe Stiftungen initiiert, die mit Steuergeldern gefördert werden. Allein im Jahr 2017 erhielten diese etwa 581 Mio. Euro. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD heißt es: „Wesentliche Verwendungszwecke [der Mittel] sind gesellschaftliche und demokratische Bildungsarbeit […] und Hilfeleistungen zum Aufbau demokratischer, freiheitlicher und rechtsstaatlicher Strukturen im Ausland“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/503).

Die parteinahen Stiftungen vergeben auch zahlreiche Stipendien für ausländische Studenten, damit diese ein Studium in Deutschland aufnehmen können. Die Mittel dafür erhalten sie aus verschiedenen Bundesministerien, etwa dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder dem Auswärtigen Amt (AA) (vgl. Bundestagsdrucksache 19/503).

Nach den Fragestellern vorliegenden Informationen besteht Grund zu der Annahme, dass einige Stipendiaten der parteinahen Stiftungen Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) sind. Die KPC herrscht in China seit der Revolution von 1949 autokratisch und ist für den Tod von Millionen Menschen verantwortlich (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/70-jahre-volksrepublik-china-der-grundsatz-lautet-machterhalt/25067606.html). Amnesty International beklagt fortdauernde Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China, die maßgeblich auf die KPC zurückgehen (vgl. https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/china#section-1721666). Auch in der Politikwissenschaft herrscht ein weitgehender Konsens darüber, dass die Volksrepublik China weder demokratisch noch freiheitlich noch rechtsstaatlich ist (vgl. https://www.eiu.com/topic/democracy-index).

Aus Sicht der Fragesteller läuft eine finanzielle Förderung von Mitgliedern der KPC aus Bundesmitteln den Zielen zuwider, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/503 selbst aufführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Bundesmittel für die parteinahen Stiftungen ausschließlich für die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/503 formulierten Verwendungszwecke der Mittel für parteinahe Stiftungen genutzt werden?

2

Gibt es eine Unvereinbarkeitsliste von ausländischen Parteien, an deren Mitglieder keine Stipendien aus Bundesmitteln vergeben werden dürfen?

Wenn nein, warum nicht?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob aus Bundesmitteln bereitgestellte Stipendien der parteinahen Stiftungen Mitgliedern von ausländischen Parteien zugutekamen oder zugutekommen, deren politische Ziele den von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/503 formulierten Verwendungszwecken der Mittel für parteinahe Stiftungen zuwiderlaufen (bitte begründen)?

a) Wenn ja, wie viele Mitglieder der KPC wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 oder werden aktuell durch die parteinahen Stiftungen gefördert (bitte nach parteinaher Stiftung, Anzahl der [ehemaligen] Stipendiaten sowie dem zuständigen Bundesministerium bei der Mittelvergabe aufführen)?

b) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus, sollten Mitglieder der KPC von Stipendien der parteinahen Stiftungen aus Bundesmitteln profitiert haben?

4

Stellt die Vergabe von Stipendien aus Bundesmitteln durch parteinahe Stiftungen an Mitglieder ausländischer Parteien, deren politische Ziele den von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/503 formulierten Verwendungszwecken der Mittel für parteinahe Stiftungen zuwiderlaufen, generell einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln dar?

Wenn ja, warum?

Berlin, den 28. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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