Verfahren der türkischen Justiz gegen Mitglieder kurdischer Vereine aus Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Von der türkischen Generalstaatsanwaltschaft in Ankara werden nach Einschätzung von Anwältinnen und Anwälten mindestens 400 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder kurdischer Vereine aus Deutschland geführt.
Während über die Ermittlungsverfahren Geheimhaltungsverfügungen verhängt werden, geht aus den Verhören hervor, dass es den türkischen Behörden um das Engagement in kurdischen Vereinen und die Teilnahme an Vereinsaktivitäten sowie um dort gehaltene Reden geht.
Der türkische Staat benutzt dabei das Vereinsregister und konstruiert aus der Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit in den nach deutschem Recht eingetragenen kurdischen Vereinen die „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ oder aus der Teilnahme an einer Kundgebung „Propaganda für eine Terrororganisation“ (https://www.artigercek.com/haberler/almanya-da-yasayan-400-kurt-hakkinda-sorusturma; https://anfdeutsch.com/aktuelles/tuerkische-verfahren-gegen-mitglieder-kurdischer-vereine-in-deutsc-16665).
Das Startsignal für das diesbezügliche Vorgehen der türkischen Justiz hatte der türkische Innenminister Süleyman Soylu am 13. März 2019 gegeben, als er in einer Rede erklärte: „Es gibt ja Leute, die in Europa oder in Deutschland an Kundgebungen einer Terrororganisation teilnehmen und dann nach Antalya, Bodrum oder Mugla kommen, um Urlaub zu machen. Für die haben wir jetzt Maßnahmen getroffen.“ Diese Menschen würden bei der Einreise festgenommen und „ab gehtʼs mit ihnen“, so Süleyman Soylu.
Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas hatte die Äußerungen als „inakzeptabel“ bezeichnet, es erfolgten aber zumindest nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller keine entsprechenden Schritte der Bundesregierung (https://anfdeutsch.com/aktuelles/tuerkische-verfahren-gegen-mitglieder-kurdischer-vereine-in-deutsc-16665).
Es wird geschätzt, dass mindestens 40 aus Deutschland stammende Personen nach der Erklärung Soylus festgenommen worden sind (https://anfdeutsch.com/aktuelles/tuerkische-verfahren-gegen-mitglieder-kurdischer-vereine-in-deutsc-16665).
Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2019 die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei verschärft und darauf hingewiesen, dass es vermehrt zu Festnahmen deutscher Staatsbürger komme, die in kurdischen Vereinen aktiv sind oder waren (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962).
Bezüglich der Verfolgung von Mitgliedern kurdischer Vereine aus Deutschland in der Türkei hatte die Bundesregierung bereits auf die Schriftliche Frage 36 Deutscher Bundestag Drucksache 19/17366 19. Wahlperiode 25.02.2020 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/15250 sowie eine auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/16314 geantwortet und erklärt, nicht über „weitergehende eigene Erkenntnisse“ zu verfügen.
Angesichts des immer größeren Ausmaßes von Terrorismusermittlungsverfahren in der Türkei gegen deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende Personen, allein weil diese hier im Rahmen des deutschen Vereins- und Versammlungsrechts ihre grundgesetzlich garantierten demokratischen Rechte wahrgenommen haben, erscheint dies den Fragestellerinnen und Fragestellern unbefriedigend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die in türkischen bzw. kurdischen Medien gemeldete Einleitung einer großen Zahl von Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Ankara wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung terroristischer Organisationen gegen Mitglieder und Funktionärinnen und Funktionäre von kurdischen Vereinen in Deutschland (https://www.artigercek.com/haberler/almanya-da-yasayan-400-kurt-hakkinda-sorusturma)?
Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, aus der Türkei genauere Kenntnisse über diese Verfahren zu erlangen?
Wie viele derartige Ermittlungsverfahren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele dieser Verfahren richten sich jeweils gegen in Deutschland lebende Personen mit türkischer, mit deutscher sowie mit doppelter Staatsbürgerschaft?
Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Äußerungen des türkischen Justizministers Süleyman Soylu vom 13. März 2019, „Maßnahmen“ gegen Personen zu treffen, die in Deutschland an Kundgebungen vermeintlicher „Terrororganisationen“ teilgenommen haben und in der Türkei ihren Urlaub verbringen wollen, und den Ermittlungsverfahren der türkischen Justiz gegen Mitglieder, Funktionärinnen und Funktionäre und Aktive aus kurdischen Vereinen bzw. deren Festnahmen bei Reisen in die Türkei (https://anfdeutsch.com/aktuelles/tuerkische-verfahren-gegen-mitglieder-kurdischer-vereine-in-deutsc-16665)?
Wie genau hat die Bundesregierung auf die Ankündigung von Süleyman Soylu reagiert, und welche Schritte hat sie gegebenenfalls zum Schutze der betroffenen Personen eingeleitet?
Welche über eine allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amts hinausgehenden Möglichkeiten zum Schutze der von diesen Ermittlungsverfahren betroffenen Personen sieht die Bundesregierung, und welche diesbezüglichen Schritte hat sie ergriffen oder haben nach ihrer Kenntnis Behörden der Länder eingeleitet?
Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, Vorstände eingetragener kurdischer Vereine in Deutschland durch Behörden des Bundes oder der Länder persönlich darüber in Kenntnis zu setzten, dass im Falle einer Türkeireise – wie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts genannt – die Gefahr einer Festnahme besteht?
Inwieweit und in welchen Fällen erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine solche Benachrichtigung oder zumindest eine Benachrichtigung des Vereinsvorstandes?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Meldungen, wonach eine Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit in einem nach deutschem Recht eingetragenen kurdischen Verein nach Aussagen von Anwälten und Betroffenen in der Türkei als terroristische Straftat ausgelegt werden kann (https://anfdeutsch.com/aktuelles/tuerkische-verfahren-gege n-mitglieder-kurdischer-vereine-in-deutsc-16665)?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass Vertreter von Lobbyverbänden der türkischen Regierungspartei AKP in Deutschland, Mitarbeiter türkischer Sicherheitsbehörden oder des Geheimdienstes gezielt Vereinsregister nach Angaben über Mitglieder und Funktionäre eingetragener kurdischer Vereine durchsuchen, um diese an die türkischen Behörden weiterzumelden, und wenn ja, inwieweit?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Behördenmitarbeiter in den letzten fünf Jahren Auszüge von Vereinsregistern an türkische Behörden weitergegeben haben, und wenn ja, inwieweit?
Auf welche internationalen Datenbanken mit persönlichen Daten von Vorständen und Mitgliedern kurdischer Vereine haben nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl türkische als auch deutsche Behörden Zugriff, und inwiefern wurden Daten von welchen Personenkreisen in diese Datenbanken von deutschen Behördenmitarbeitern eingespeist, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine etwaige daraus resultierende Verfolgung in der Türkei?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Polizeibehörden oder Nachrichtendienste des Bundes oder der Länder in den letzten fünf Jahren Auszüge aus Vereinsregistern an türkische Behörden weitergegeben haben, und wenn ja, inwieweit?
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, deutsche Behördenmitarbeiter anzuweisen, mit der Herausgabe von Daten aus Vereinsregistern gegenüber ausländischen, insbesondere türkischen, Behörden restriktiv zu verfahren, und wenn ja, inwieweit?
Ist der Bundesregierung ein gezieltes Ausspähen und die Weitergabe von Namen und Daten von Funktionären kurdischer Vereine aus deutschen Vereinsregistern durch nicht bei den zuständigen deutschen Behörden beschäftigte Personen an die türkischen Behörden bekannt geworden, und wenn ja, wie ordnet sie diese Vorgänge strafrechtlich ein?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, in Vereinsregistern die Namen und Daten von Funktionären von Vereinen, denen aufgrund ihrer Vereinstätigkeit im Ausland Strafverfolgung droht, besonders zu schützen und deren Herausgabe an Dritte restriktiv zu handhaben, und wenn ja, inwieweit?