Sexuelle Gewalt an Schulen und Internaten
der Abgeordneten Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz, Kai Gehring, Agnes Krumwiede, Tabea Rößner, Winfried Hermann, Viola von Cramon-Taubadel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende Januar 2010 wurden Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen öffentlich, die durch zwei Lehrer in den 1970er- und 1980er-Jahren am Canisius-Kolleg, einer Jesuiten-Schule in Berlin, begangen wurden. Seitdem kommen immer mehr Missbrauchsfälle an Schulen und Internaten in kirchlicher, staatlicher und sonstiger freier Trägerschaft ans Licht, ebenso aus dem Bereich des Sports. Sexueller Missbrauch ist eine gravierende Tat, die besonders schwerwiegende seelische Verletzungen bei den Betroffenen nach sich zieht.
Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit in Bildungs-, Betreuungs- oder Freizeiteinrichtungen. Als Schutzbefohlene zahlreicher Einrichtungen kommt ihrem Schutz innerhalb der Einrichtungen besondere Bedeutung zu. Hier ist der Staat gefragt. Aufklärung der Taten und Verfolgung und Bestrafung der Täter sind dabei genauso zentrale Handlungsleitlinien wie Prävention, Opferschutz und Hilfsangebote für die Opfer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen60
Inwiefern sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, für Aufklärung, Schutz und Rehabilitation der Opfer und der Prävention bezüglich des sexuellen Missbrauchs in schulischen Institutionen zu sorgen?
Welche konkreten Schritte hat/wird die Bundesregierung hier unternehmen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Aufklärung der Fälle von möglichst unabhängigen und externen Personen bzw. Institutionen erfolgt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele ehemalige Schülerinnen und Schüler sich bisher bundesweit gemeldet haben und vom Missbrauch ihrer Person in schulischen Institutionen berichteten?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob spezielle Gruppen (Alter, Geschlecht, Herkunft etc.) von Schülerinnen und Schülern besonders von sexueller Gewalt betroffen waren?
In welchen Bundesländern gab es wie viele Opfer in welchen schulischen Institutionen, unter welcher Trägerschaft, in welchem Zeitraum?
Wie viele schulische Einrichtungen sind bisher betroffen?
Wie viele betroffene Einrichtungen sind in kirchlicher Trägerschaft (bitte differenzieren in evangelische und katholische oder andere Religionsgemeinschaft bzw. Schulen in freikirchlicher Trägerschaft)?
Wie viele mutmaßliche Täter sind bisher identifiziert?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele Eltern von den damals betroffenen Schülerinnen und Schülern von den Missbrauchsvorwürfen wussten, und warum diese ihren Schutzpflichten nicht nachkamen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum die Missbrauchsvorwürfe in dem jeweils konkreten Fall schul- oder heimaufsichtlich nicht bekannt wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Missbrauchsvorfälle in schulischen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft in einigen Fällen zwar dienstrechtliche Konsequenzen innerhalb der Einrichtung oder der betroffenen Kirche zur Folge hatten, aber keinerlei strafrechtliche Verfolgung seitens der kirchlichen Träger der Einrichtungen ermöglicht bzw. forciert wurde?
Wie viele der oben beschriebenen Fälle (ohne strafrechtliche Verfolgung zum Zeitpunkt der Meldung) sind der Bundesregierung bisher bekannt (bitte aufschlüsseln nach Einrichtung, Träger, Zeitraum und Anzahl der Fälle)?
Lassen sich aus vorliegenden Erkenntnissen bereits Rückschlüsse ziehen, welche personellen oder strukturellen Veränderungen notwendig sind, damit Schul- und Heimaufsicht ihre Aufgabe der Prävention und Verfolgung von Missbrauch in Einrichtungen besser wahrnehmen können?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung oder hat die Bundesregierung bereits ergriffen, den Betroffenen angemessene Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des Missbrauchs zukommen zu lassen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, damit die Opfer Gehör bekommen?
Inwiefern fließen die Berichte der Opfer in die Beratungen des Runden Tisches ein?
Welche Aufgaben hat der von der Bundesregierung eingerichtete Runde Tisch gegen Kindesmissbrauch im Unterschied zum Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“?
Welchen rechtlichen Status hat der von der Bundesregierung einberufene Runde Tisch hinsichtlich der Aufklärung der Taten?
Ist eine Zusammenarbeit des Runden Tisches mit den ermittelnden Staatsanwaltschaften geplant?
Wenn ja, wie soll diese aussehen, und wenn nein, warum nicht?
Wie soll der Informationsfluss zwischen den Betroffenen, den schulischen Einrichtungen, die sie seinerzeit besucht haben, und dem Runden Tisch gewährleistet werden?
Was sind die Ziele und Aufgaben der Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, und mit welcher personellen Ressourcenausstattung sollen diese Aufgaben bewältigt werden?
Wie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle für ihre Aufgaben ausgebildet?
Ist eine Kooperation der unabhängigen Beauftragten mit dem Runden Tisch geplant?
Wenn ja, wie wird die Zusammenarbeit gewährleistet?
Ist die Kooperation der unabhängigen Beauftragten mit den Fachverbänden bzw. therapeutischen Einrichtungen und den Opferverbänden geplant?
Wenn ja, wie soll diese konkret umgesetzt werden?
Ist die Kooperation der unabhängigen Beauftragten mit der bundesweiten Telefonhotline „Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs“ der katholischen Kirche geplant?
Wenn ja, wie soll diese konkret umgesetzt werden?
Inwiefern unterscheiden sich die Ziele und Aufgaben der unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs und die bundesweite Telefonhotline „Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs“ der katholischen Kirche sowie der Arbeit der Beauftragten einzelner evangelischer Landeskirchen und katholischer Bistümer (bitte aufschlüsseln)?
Welche zeitlichen Planungen gibt es für den Runden Tisch?
Bis wann sollen erste Ergebnisse/Empfehlungen vorliegen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Arbeit des Runden Tisches Einfluss auf die Ausarbeitung des Bundeskinderschutzgesetzes haben wird?
Hält die Bundesregierung an ihrem Zeitplan fest, im Herbst diesen Jahres einen Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes dem Deutschen Bundestag vorzulegen?
Wie schätzt die Bundesregierung die geltende Rechtslage im Hinblick auf die Möglichkeit ein, dass die Beschuldigten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und zugleich den Opfern eine angemessene Entschädigung gezahlt werden kann?
Sieht die Bundesregierung angesichts der möglichen Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche die Notwendigkeit, den Betroffenen auch für einen lange zurückliegenden Missbrauch eine Entschädigung zukommen zu lassen?
Wenn ja, über welche Formen denkt die Bundesregierung nach?
Beabsichtigt die Bundesregierung einen Entschädigungsfonds einzurichten, und wie begründet sie dabei ihre Haltung?
Welche Maßnahmen und Leistungen, wie beispielsweise die Erstattung der Kosten für eine angemessene psychologische Behandlung, könnten von einem solchen Fonds bezahlt werden?
In welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage sollen auch die Träger der Einrichtungen, in denen der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stattgefunden hat, an den Kosten für den Fonds beteiligt werden?
Wie viele Internate gibt es derzeit in Deutschland (bitte nach staatlicher und privater Trägerschaft aufschlüsseln)?
Ist bei den betroffenen schulischen Einrichtungen die Schulaufsicht oder die Heimaufsicht zuständig (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche institutionsspezifischen Regelungen zum Umgang mit sexueller Gewalt kamen bei den kirchlichen Einrichtungen zum Tragen?
Inwiefern unterscheidet sich die Aufsicht hinsichtlich der Abwehr von Gefahren für das Kindeswohl bei staatlichen Internaten, bei Internaten in freier Trägerschaft bzw. bei Ersatz- oder Ergänzungsschulen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Regelungen zum Kinderschutz in Einrichtungen sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) vor?
Wann wurden diese Regelungen zuletzt evaluiert?
Welche Regelungen zum Kinderschutz finden sich in den Regelungen der jeweils zuständigen Schul- und/oder Heimaufsicht in den einzelnen Ländern (bitte einzeln aufführen)?
Welche Vorgaben machen die einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Eignung des Personals?
Welche Regelungen gibt es für das Personal, das mit keinen pädagogischen Aufgaben betraut ist?
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Zusammenarbeit von Schulaufsicht und Jugendhilfe (Heimaufsicht)?
In welchen Bundesländern muss das Personal schulischer Einrichtungen zudem schriftlich erklären, dass es keine polizeilichen Ermittlungen wegen Kindesmissbrauchs gegen die betreffende Person gibt?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch bundesgesetzliche Regelungen – wie etwa ein Bundeskinderschutzgesetz – ein bundeseinheitliches Niveau an Kinderschutznormen auch im Schulbereich zu gewährleisten?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Evaluierung der bisherigen Regelungen im schulischen Bereich?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sexuellen Missbrauch in von ihr geförderten Einrichtungen, speziell in den Eliteschulen des Sports und in Olympiastützpunkten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit getroffen und plant sie in Zukunft zu treffen, um sexuellen Missbrauch in diesen Einrichtungen zu verhindern?
Inwiefern findet das Thema sexuelle Gewalt in Institutionen in der Neuauflage des Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Berücksichtigung?
Welche Projekte hat die Bundesregierung seit 2005 mit welchen Beträgen gefördert, die präventiv gegen sexuelle Gewalt wirken sollen?
Von welcher Bedeutung sind nach Auffassung der Bundesregierung „Notruf- oder Sorgentelefone“ für Kinder- und Jugendliche?
Von welcher Bedeutung ist es nach Auffassung der Bundesregierung, dass die Anrufe für die Kinder und Jugendlichen kostenlos sind?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, kurz: N.I.N.A. ihre Leistung gebührenpflichtig anbietet (Quelle: www.nina-info.de, abgerufen am 29. März 2010)?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Nummer gegen Kummer bundesweit und kostenfrei von Festnetz und Handy angeboten wird (www.nummergegenkummer.de, abgerufen am 29. März 2010)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Präventionsprojekten im Bereich sexueller Gewalt an Kindern vor, und wenn ja, welche?
Inwieweit werden in den Präventionsprojekten geschlechtsspezifische Arbeitsansätze verfolgt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Ombudsstellen für das Thema sexuelle Gewalt und deren Wirksamkeit vor, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Qualifizierung des Personals, das mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, in Sachen Kinderschutz zu fördern?
Plant die Bundesregierung einen Erfahrungsaustausch mit anderen Ländern, in denen eine vergleichbare Häufung von sexueller Gewalt in schulischen Einrichtungen zutage getreten ist (beispielsweise Irland), und wenn ja, wann, und in welcher Form?