BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukunft der Kommunalfinanzen und Gemeindefinanzkommission

Zusammensetzung der am 24. Februar 2010 eingesetzten Gemeindefinanzkommission, Umgang mit Interessenkonflikten, Bürgerbeteiligung, Gestaltungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, Gewerbe- und Grundsteuerreformmodelle; Berichterstattung und Transparenz

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/150826. 04. 2010

Zukunft der Kommunalfinanzen und Gemeindefinanzkommission

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Caren Lay, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP die Einsetzung einer „Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung“ vereinbart. Am 24. Februar 2010 hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen die Einsetzung der Gemeindefinanzkommission beschlossen. Die konstituierende Sitzung dieser Kommission fand am 4. März 2010 statt. Es wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Arbeit aufgenommen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Nach welchen Kriterien wurde über die Zusammensetzung der Gemeindefinanzkommission entschieden?

2

Wer hat über die Zusammensetzung der Gemeindefinanzkommission entschieden?

3

Warum wurden die Sitze der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf drei begrenzt?

4

Warum wurden in die Gemeindefinanzkommission keine Vertreter der Gewerkschaften berufen, obwohl diese die Interessen der Mehrheit der kommunal Beschäftigten vertreten?

5

Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, nicht nur Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch einzelne Kommunen als Mitglieder der Gemeindefinanzkommission zu berufen?

6

Wie wird sichergestellt, dass es im Falle eines Interessenkonflikts zwischen den Vertretern des Bundes und der Länder auf der einen und den Kommunen auf der anderen Seite zu einer sachgerechten Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger kommt?

7

Wie gedenkt die Bundesregierung das Expertenwissen der Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage wirksam zu machen, und wie können sich Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion um die Zukunft der Kommunalfinanzen einbringen?

8

Wie soll eine dauerhaft stabile und verbesserte Finanzausstattung der Kommunen sichergestellt werden, wenn von vornherein ausgeschlossen wird, dass es zu keiner Lastenverschiebung zwischen Bund, Ländern und Kommunen kommen darf?

9

Warum wird der Kreis der zu prüfenden Gewerbesteuerreformmodelle auf das „FDP-Modell“ und das „Kommunalmodell“ begrenzt?

10

Wie wird sichergestellt, dass es nicht zu einer systematischen Umverteilung von Belastungen von der Wirtschaft auf die Verbraucher- und Einkommensteuerzahler kommt?

11

Mit welcher Begründung wurde der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, aktuelle Grundsteuerreformmodelle mit in die Diskussion einzubeziehen, abgelehnt?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage: „Es könnte befürchtet werden, dass der Bund bereits einen Entwurf des Abschlussberichtes verfasst, während sich die Länder- und Kommunalvertreter in den AGs abarbeiten“ (aus dem Protokoll der konstituierenden Sitzung der Gemeindefinanzkommission am 4. März 2010)?

13

Wie, wann und wem beabsichtigt die Bundesregierung regelmäßig über Stand und Probleme der Arbeit der Gemeindefinanzkommission (einschließlich der Arbeitsgruppen) zu berichten?

14

Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, die Arbeit der Gemeindefinanzkommission für alle Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar zu gestalten?

Berlin, den 26. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen