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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ärztliches Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

20.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1754704.03.2020

Ärztliches Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst

der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Uwe Witt, Jürgen Braun, Dr. Axel Gehrke, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode erklären die Koalitionäre: „Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist eine wichtige Säule des Gesundheitswesens, insbesondere bei der Prävention und Gesundheitsförderung. Wir stehen für eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein.“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, Zeile 4667 bis 4669, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1).

Durch die gesundheitspolitischen Herausforderungen, die Ende letzten Jahres im Zusammenhang mit dem „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“ (Bundestagsdrucksache 19/13452) bzw. Anfang dieses Jahres mit der Gefahr einer Pandemie durch den Corona-Virus „Covid-19“ aufgetreten sind, wurde die Notwendigkeit eines belastbaren Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Ansicht der Fragesteller noch deutlicher als zuvor (https://www.morgenpost.de/berlin/article228547715/Coronavirus-Amtsaerztin-schlaegt-Alarm.html).

Die Bundesärztekammer (BÄK) stellte in ihrer Stellungnahme (Ausschussdrucksache 19(14)112(3)) zum Gesetzentwurf des Masernschutzgesetzes fest, dass durch diese Gesetzesinitiative der Bundesregierung die Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern weitere neue zeitintensive Aufgaben übertragen bekommen. Die BÄK wies zudem darauf hin, dass dies von den Ärztinnen und Ärzten kaum leistbar ist, da die Gesundheitsämter seit vielen Jahren personell und sachlich am Limit stehen. An die Länder wurde daher dringend appelliert, dass sie für einen Aufbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einstehen und deutliche Maßnahmen zur Erhöhung des ärztlichen Personals ergreifen sollen.

Auch das Robert Koch-Institut äußerte sich im März 2019 besorgt über die personelle Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (https://www.aerztezeitung.de/Politik/Um-den-OeGD-steht-es-schlecht-253400.html). Der Marburger Bund äußerte sich entsprechend: „Es ist höchste Zeit, die Bedeutung des ÖGD als dritte Säule im Gesundheitswesen hervorzuheben.“ (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/101775/Aerzte-rufen-zur-Staerkung-des-Oeffentlichen-Gesundheitsdienstes-auf).

Das Bundesministerium für Gesundheit soll in diesem Jahr um eine zusätzliche Abteilung 6 ergänzt werden, die für Gesundheitssicherheit und den öffentlichen Gesundheitsschutz zuständig sein soll (https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/spahn-stellt-ministerium-neu-auf-a-4 [...] (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109585/BMG-beruft-Bundeswehrgeneral-als-Leiter-der-Abteilung-Gesundheitsschutz).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, wenn dieser von Gesetzesinitiativen oder anderen Maßnahmen der Bundesregierung betroffen ist bzw. sein könnte?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um sich auf Bundesebene, mit oder ohne das Zusammenwirken des Bundes mit den Bundesländern, für eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einzusetzen, wenn trotz der Appelle an die Bundesländer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Defizite bei den Öffentlichen Gesundheitsdiensten bestehen bleiben?

3

Welche Maßnahmen bzw. Initiativen hat die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode ergriffen, um für eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einzustehen?

4

Welche Maßnahmen bzw. Initiativen wird die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode ergreifen, um für eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einzustehen?

5

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, in Analogie zum organisatorischen Verhältnis der Bundespolizei zur Landespolizei, ergänzend zu den Gesundheitsdiensten der Bundesländer die Tätigkeit von Amtsärzten einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zu etablieren?

6

Welche Aufgaben wird die geplante bzw. neu geschaffene Abteilung 6 (Gesundheitssicherheit und öffentlicher Gesundheitsschutz, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) des Bundesgesundheitsministeriums bei der Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, auch bezüglich der in Frage 5 thematisierten Tätigkeiten von Amtsärzten, übernehmen?

Berlin, den 28. Februar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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