Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft WORT an Verlage
der Abgeordneten Petra Sitte, Simone Barrientos, Doris Achelwilm, Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Norbert Müller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 15. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag durch Änderung des Verwertungsgesellschaftsgesetzes (VGG) eine Neuregelung zur Verlegerbeteiligung beschlossen, die am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl116s3037.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s3037.pdf%27%5D__1580462440188).
Auf ihrer Mitgliederversammlung 2017 hat die Verwertungsgesellschaft (VG) WORT daraufhin erstmalig mit einer Änderung ihres Verteilungsplans Urheberinnen und Urhebern die Möglichkeit eröffnet, im Nachhinein freiwillig zugunsten von Verlegern auf Anteile der ihnen zustehenden gesetzlichen Vergütungen zu verzichten. Dieser Verzicht war seither sowohl für die Rückabwicklung der gesetzeswidrig erfolgten Ausschüttungen als auch für zukünftige Verteilungen möglich, wie aus den Verteilungsplänen der Verwertungsgesellschaft ersichtlich ist (https://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/verteilungsplaene.html).
Wie der Diskussionsentwurf zur aktuellen Urheberrechtsreform erkennen lässt (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/DiskE_Anpassung%20Urheberrecht_digitaler_Binnenmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=1), beabsichtigt die Bundesregierung, eine Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften in Zukunft auch ohne eine nachträgliche Zustimmung der Urheberinnen und Urheber wieder zu ermöglichen (§ 63a Absatz 2), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. In der Begründung heißt es dazu: „Es entspricht einem breiten politischen Konsens, eine kalkulierbare Beteiligung der Verleger an gesetzlichen Vergütungen […] zeitnah wieder zu ermöglichen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele ausschüttungsberechtigte Urheberinnen und Urheber (in absoluten Zahlen sowie in Prozent der für das jeweilige Jahr ausschüttungsberechtigen Urheberinnen und Urheber) haben nach Kenntnis der Bundesregierung einer Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der gesetzlichen Vergütungen im Nachhinein freiwillig zugestimmt (bitte nach Ausschüttungsjahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Ausschüttungsjahren die aufgrund von Verzichtserklärungen der Urheberinnen und Urheber an Verleger ausgeschüttete Summe der gesetzlichen Vergütungen?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der bislang von der VG WORT berücksichtigten Verzichtserklärungen der Urheberinnen und Urheber auf deren Berufsgruppen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe sämtlicher Ausschüttungen der VG WORT an Verleger in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie verteilt sich diese jeweils auf die Ausschüttungshöhe pro Verleger?
Auf wie viel Prozent der in den jeweiligen Jahren ausschüttungsberechtigten Verlage entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung die nach einzelner Ausschüttungshöhe pro Verleger oberen 80 Prozent der in Frage 4 erfragten Summe (bitte aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe sämtlicher Ausschüttungen der VG WORT an Urheberinnen und Urheber in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie verteilt sich diese jeweils auf die Ausschüttungshöhe pro Urheberin bzw. Urheber?
Auf wie viel Prozent der in den jeweiligen Jahren ausschüttungsberechtigten Urheberinnen und Urheber entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung die nach einzelner Ausschüttungshöhe pro Verleger oberen 80 Prozent der in Frage 6 erfragten Summe (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Verlage sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt Mitglieder der VG Wort (bitte unterteilt in Umsatzgrößenklassen von bis 17 500, 17 500 bis 50 000, 50 000 bis 100 000, 100 000 bis 250 000, 250 000 bis 500 000, 500 000 bis 1 Mio., 1 Mio. bis 2 Mio., 2 Mio. bis 5 Mio., über 5 Mio. Euro)?
Wie viel Prozent der an Verlage in den letzten zehn Jahren ausgeschütteten Gesamtsumme ist nach Kenntnis der Bundesregierung Verlagen mit bis zu 5 Mio. Euro Jahresumsatz zugutegekommen?
Wie viel Prozent der an Verlage in den letzten zehn Jahren ausgeschütteten Gesamtsumme ist nach Kenntnis der Bundesregierung Verlagen mit mindestens 100 Mio. Euro Jahresumsatz zugutegekommen?
Belegen die in den Fragen 1 und 3 erfragten Zahlen aus Sicht der Bundesregierung den, wie es in der Begründung ihres Regelungsvorschlags heißt, „breiten politischen Konsens“ für eine Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung ohne nachträgliche Zustimmung der Urheberinnen und Urheber?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum die VG WORT die Zahl der Autoren, für die sie Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche wahrnimmt, Mitte 2018 noch mit 400.000 angab (https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/12.6.2018_PM_Gremiensitzungen_Berlin.pdf), seit 2019 jedoch nur noch von 240.000 Autoren spricht (http://vgwort.kjm1.de/online.php?u=6XAFAD0107)?