Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen „Gruppe S.“
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 14. Februar 2020 ließ der Generalbundesanwalt im Zuge bundesweit durchgeführter Durchsuchungsmaßnahmen mehrere Personen festnehmen. Dem lag der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet hätten (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-14-02-2020.html?nn=478184). Schließlich wurden zwölf Beschuldigte dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt und in diesen Fällen Haftbefehle wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erlassen (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-15-02-2020.html?nn=478184). Ziel der bisher als „Gruppe S.“ bekannten Terrorgruppe sei es, mit gezielten Mordanschlägen bzw. Massakern in Moscheen ähnlich wie in Christchurch/Neuseeland einen Bürgeroder „Rassenkrieg“ herbeizuführen (https://www.spiegel.de/politik/teutonico-und-seine-terrorzelle-a-b975aa53-0733-4312-814d-4020d21a9009, https://taz.de/Rechtsextremistische-Terrorzelle/!5661227/, https://lsa-rechtsaussen.net/terror-razzien-in-sachen-anhalt-unterstuetzer-rekrutiert-aus-neonazi-buergerwehr/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung „Gruppe S.“?
Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ nach Kenntnis der Bundesregierung Gefährder aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele, aus welchen Bundesländern, und seit wann jeweils?
Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ nach Kenntnis der Bundesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK(Politisch motivierte Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Wurden gegen die Beschuldigten oder gegen Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchen anderen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Gruppe S.“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?
Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Gruppe S.“, bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt (bitte unter Angabe, inwieweit und welche der aufgefundenen Waffen die Beschuldigten bzw. Betroffenen legal besaßen)?
Verfügen die Beschuldigten oder Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ nach Kenntnis der Bundesregierung über Erlaubnisse nach dem Waffen- bzw. Sprengstoffgesetz, und wenn ja, über welche?
Wurden während der Ermittlungen gegen die Gruppierung „Gruppe S.“ Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen aufgefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?
Wurden bisher Personen der in Frage 9 genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?
Hat der Generalbundesanwalt zuvor einen ARP-Berichtsvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Gruppe S.“ angelegt, und wenn ja, seit wann?
Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Gruppe S.“ an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren?
Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „Gruppe S.“?
Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „Gruppe S.“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „Gruppe S.“ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Gruppe S.“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw. sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen der Gruppierung „Gruppe S.“ und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgend genannten Gruppierungen zugerechnet werden:
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Mitgliedern und Unterstützern der „Gruppe S.“ Bezüge oder Verbindungen zu den Ermittlungen betreffend die Komplexe „Nordkreuz“, Franco A. oder „Uniter e. V.“, und wenn ja, welche?