[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg,
Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/17644 –
Aktuelle Situation bei der Digitalfunkumstellung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) legte 2006 den
Grundstein für den Aufbau einer bundeseinheitlichen
Digitalfunkkommunikation der BOS. Nach der Integration des letzten Netzabschnittes in Schwaben
Süd-West geht der Digitalfunk bundesweit in den Wirkbetrieb (vgl.
https://ww
w.bdbos.bund.de/DE/Digitalfunk_BOS/Chronik/chronik_node.html,
abgerufen am 17. Februar 2020).
Ein großes Problem stellt auch Jahre nach der Umstellung immer noch die
mangelnde Netzabdeckung in großen Gebäuden dar. So soll an mehr als 180
Bahnhöfen der Digitalfunk nicht oder nur mangelhaft funktionieren (vgl.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/funkloecher-koelner-hauptbahnho
f-100.html, abgerufen am 17. Februar 2020).
1. Inwiefern ist die Umstellung auf den Digitalfunk bei den Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) des Bundes vollständig
abgeschlossen (bitte nach Behörde und Organisation aufschlüsseln)?
Die Umstellung auf den Digitalfunk bei den Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) des Bundes ist mit Ausnahme beim
Bundeskriminalamt vollständig abgeschlossen.
2. Inwiefern ist aktuell eine flächendeckende Digitalfunkversorgung
sichergestellt, und plant die Bundesregierung eine weitere Verdichtung des
Netzes bzw. die Errichtung zusätzlicher Basisstationen?
Derzeit sind über 99 Prozent der Fläche Deutschlands mit Digitalfunk BOS
abgedeckt. Innerhalb von Bahnhöfen, Flughäfen, Tunneln, Einkaufszentren,
Hochhäusern, Versammlungs- und Sportstätten (Sonderbauten) ist die
Objektfunkversorgung allerdings teilweise unzureichend. Daher wird das BOS-Digi-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19344
19. Wahlperiode 19.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 19. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
talfunknetz regelmäßig optimiert und weiterentwickelt, um u. a. neue
Objektfunkversorgungen zu gewährleisten und das Netz bei veränderten Nutzerzahlen
belastbar zu erhalten.
3. Inwiefern sind die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe ausgesprochenen und von Bund und Ländern
beschlossenen Empfehlungen zur Netzhärtung (flächendeckende Aufrechterhaltung
des BOS-Netzes für mindestens 72 Stunden im Falle eines
Stromausfalls) umgesetzt (vgl.
https://www.bdbos.bund.de/DE/Fachthemen/netzha
ertung/netzhaertung_node.html, abgerufen am 17. Februar 2020)?
An ca. 900 der bestehenden 4700 Basisstationsstandorten wurden durch die
Bundesländer bereits Härtungsmaßnahmen umgesetzt. Die Netzhärtung wird
bis 2023 in allen Ländern abgeschlossen sein. Die Mindestversorgung für den
Fahrzeugfunk wäre somit flächendeckend für mindestens 72 Stunden bei
längerfristigem Stromausfall gewährleistet.
4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Ausfällen und
Störungen des Digitalfunks seit 2018 vor (bitte nach Jahr und Vorkommnis
aufschlüsseln)?
Störungen im Digitalfunk treten allenfalls vereinzelt witterungsbedingt (insbes.
bei Richtfunkstrecken), technisch bedingt (bspw. Ausfall einzelner
Komponenten) oder durch Einflüsse Dritter (insbes. bei Tiefbauarbeiten) auf.
Seit 2018 sind folgende Störungen mit Relevanz aufgetreten, wobei die
operative Einsatzabwicklung im Regelfall nicht beeinträchtigt wurde:
• Mai 2018, Schleswig-Holstein: Aufgrund eines großflächigen über
Stunden dauernden Stromausfalls kam es zu Kapazitätseinschränkungen in
einem Netzabschnitt für 23 Minuten.
• Mai 2018, Niedersachsen: Aufgrund eines Brandes innerhalb einer
Vermittlungsstelle kam es für einen Zeitraum von rund drei Stunden zu
Ausfällen von Leitstellenanbindungen.
• April 2019, Baden-Württemberg: Aufgrund von Tiefbauarbeiten und
parallel durchgeführten Wartungsarbeiten an einer anderen, mehr als 100
km entfernten, Stelle der Kernnetzanbindung kam es zum „Inselbetrieb“
zweier Vermittlungsstellen.
• April 2019, Bayern: Aufgrund einer beschädigten
Mittelspannungsleitung beim örtlichen Energieversorger kam es zu einem unerwarteten
Neustart einer Vermittlungsstelle.
• August 2019, Nordrhein-Westfalen: Im Rahmen eines Updates an einer
Vermittlungsstelle konnte der dann erforderliche Neustart erst nach
Fehlerbehebung verzögert erfolgen. Rund 60 Basisstationen befanden sich
in dieser Zeit im autarken Modus.
• September 2019, Bayern: Durch fehlerhaft ausgeführte Schaltarbeiten an
der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) kam es zu einem
Ausfall einer Vermittlungsstelle.
5. Inwiefern sind Medienberichte zutreffend, dass an mehr als 180
Bahnhöfen in Deutschland der Digitalfunk nicht oder nur eingeschränkt
funktioniert, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus (vgl.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/funkloecher-koelner-hauptba
hnhof-100.html, abgerufen am 17. Februar 2020)?
Auf Basis der Anforderung der BOS an die Digitalfunkversorgung in den
relevanten Bahnhöfen erfolgen derzeit Funkmessungen, um die Ist-Versorgung des
Digitalfunks BOS in den Gebäuden und dem umgebenden Freifeld zu erfassen.
Diese Erhebungen sind in das Projekt zur Objektfunkversorgung der Deutsche
Bahn (DB) AG eingeflossen, welches in enger Abstimmung von Bund und
Ländern durchgeführt wird. Dieses Großvorhaben sieht im Rahmen der Mittel
der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III eine Ausrüstung mit
Objektfunk von 388 Bahnhöfen und Eisenbahntunneln in Deutschland bis zum Jahr
2024 vor.
6. Welche Priorisierung verfolgt die Bundesregierung im
Investitionsprogramm zur Modernisierung des Digitalfunks in Bahnanlagen (vgl.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/bahnsicherheit.html,
17. Februar 2020)?
In Bezug auf den Digitalfunk BOS werden die Objekte im Rahmen des
Investitionsprogramms in Abstimmung mit der DB AG und im Einvernehmen mit den
Beteiligten bei Bund, Ländern und Kommunen ausgewählt und ertüchtigt. Bei
der Auswahl spielen sowohl verkehrs- als auch sicherheitstechnische sowie
einsatzrelevante Aspekte eine Rolle. Darüber hinaus werden die in den Regionen
vorhandenen Kapazitäten von DB AG und Ländern im Planungs- und
Umsetzungsprozess berücksichtigt.
7. Inwiefern kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der
Bundespolizei in den letzten fünf Jahren zu sicherheitsrelevanten
Vorfällen aufgrund einer mangelnden Netzabdeckung in Bahnhöfen (z. B. zu
spät eingetroffene Verstärkungskräfte)?
Eine statistische Erhebung zu sicherheitsrelevanten Vorfällen aufgrund einer
mangelnden Netzabdeckung in Bahnhöfen erfolgt nicht.
8. Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Probleme bei der
Digitalfunkabdeckung an Flughäfen vor?
Aus Sicht der Bundespolizei sind 20 Flughäfen mit bundespolizeilicher
Zuständigkeit nicht ausreichend mit Digitalfunk BOS versorgt. Die Bundespolizei
führt zur Verbesserung der Situation Gespräche mit den Flughafenbetreibern,
die als Objekteigentümer hierfür verantwortlich sind.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern ergriffen, um die Objektfunkversorgung in öffentlichen
Gebäuden zu verbessern (vgl. Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/4233)?
Der Leitfaden der BDBOS zur Planung, Umsetzung und Inbetriebnahme von
Objektversorgungsanlagen ist als Standardwerk bundesweit etabliert. Die
ständige Fortschreibung und entsprechende Vorstellung gegenüber
Objekteigentümern und Ausstattern dient der Vereinheitlichung der Verfahren zur
Ausstattung mit der Objektversorgung.
Die Bundesregierung hat für das Großvorhaben der DB AG ein gemeinsames
Projekt von BDBOS, Bund und Ländern aufgesetzt und die Anforderungen an
Objektfunkanlagen in Bahnhöfen und Eisenbahntunneln konsolidiert. Durch
ihren empfehlenden Charakter bieten diese Anforderungen den
Objekteigentümern und den Ausstattern Handlungssicherheit. Die Finanzierung ist über die
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III sichergestellt.
10. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere
Bundesländer ihre jeweiligen rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung von
Objektfunkanlagen in Bestandsgebäuden angepasst (vgl. Antwort zu Frage 8
auf Bundestagsdrucksache 19/4233)?
Im Austausch mit den Beteiligten bzgl. der konkreten Regelungen der
Objektversorgung im Digitalfunk BOS hat die Bundesregierung die Erarbeitung einer
Muster-Auffangregelung für die Forderung von Objektfunkanlagen und deren
Anpassung an den Stand der Technik in den entsprechenden Landesgesetzen
unterstützt. Die Umsetzung obliegt den Ländern.
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ISSN 0722-8333]