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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Trainer an Bundesstützpunkten

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1765106.03.2020

Trainer an Bundesstützpunkten

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nicht nur der Begriff des Trainings, sondern auch der Beruf des Trainers hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Die Vielfalt der Tätigkeiten, die Trainer ausüben, reicht von der Trainingsplanung und Trainingsumsetzung, Wettkampfbetreuung und Wettkampfauswertung, Belastungssteuerung, Vermittlung sportwissenschaftlicher Inhalte zur sportlichen Entwicklung der Athleten bis hin zur Wertevermittlung. Für dieses umfangreiche Aufgabengebiet müssen Trainer Lehrgänge absolvieren, um eine Trainerlizenz zu erlangen, welche sie letztendlich legitimiert, Athleten in Vereinen, Verbänden oder an Stützpunkten zu betreuen. Auch die Bundesregierung stellt Bundesmittel zur Finanzierung von Trainern zur Verfügung und fördert somit deren Beschäftigung an den Stützpunkten der Bundesfachverbände. Dieses Leistungssportpersonal der Bundesfachverbände arbeitet eng mit Athleten im Verbund mit Verbänden, bildungs- und sozialfördernden Einrichtungen, medizinischen Instituten und Laufbahnberatern zusammen. Ziel ist es, Athleten bestmöglich in einem sportwissenschaftlichen Kontext auszubilden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Finanzierungsformen von Trainern an Bundesstützpunkten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Anstellungsform der Trainer an den Bundesstützpunkten aufschlüsseln)?

2

Welche Modelle der Mischfinanzierung von Trainern an Bundesstützpunkten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Anstellungsform der Trainer an den Bundesstützpunkten aufschlüsseln)?

3

Nach welchen Kriterien wird die Aufteilung und Zuständigkeit der Mischfinanzierung nach Kenntnis der Bundesregierung festgelegt?

4

Welche Anstellungsformen von Trainern an Bundesstützpunkten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie viele der Trainer an den Bundesstützpunkten sind in Vollzeit beschäftigt?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Honorartrainer an Bundesstützpunkten, die, neben den bekannten Finanzierungsformen, mit anderen Mitteln finanziert werden? Wenn ja, welche anderen Finanzierungsmittel für Honorartrainer an Bundesstützpunkten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch?

6

Wie viele Trainer an den Bundesstützpunkten sind als Honorartrainer beschäftigt?

a) Wem gegenüber sind Honorartrainer an Bundesstützpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung weisungsgebunden?

b) Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung, wenn Trainer der Bundesstützpunkte als Honorartrainer beschäftigt werden?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stundenumfang von Trainern an den Bundesstützpunkten (bitte nach Anstellungsform der Trainer an den Bundesstützpunkten aufschlüsseln)?

8

Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung bei den jeweils verschiedenen Anstellungsformen von Trainern an Bundesstützpunkten (bitte je Anstellungsform der Trainer an den Bundesstützpunkten begründen)?

9

Wem sind Trainer der Bundesstützpunkte nach Kenntnis der Bundesregierung disziplinarisch unterstellt (bitte nach Anstellungsform aufschlüsseln)?

10

Wem müssen die Trainer der Bundesstützpunkte nach Kenntnis der Bundesregierung Bericht über Arbeitsergebnisse erstatten?

11

Anhand welcher Kriterien werden die Trainer der Bundesstützpunkte nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich ihrer Arbeitsleistung gemessen?

12

Wer prüft nach Kenntnis der Bundesregierung die Abrechnungen der Honorartrainer an Bundesstützpunkten?

13

Wie oft werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Zuwendungsgeber die Abrechnungen der Honorartrainer an Bundesstützpunkten überprüft?

14

Wie weit geht der Aufgabenumfang der Trainer an Bundesstützpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung?

a) Sind die Trainer neben der Trainings- und Wettkampfbetreuung auch für weitere Aufgaben außerhalb des sportwissenschaftlichen Kontextes, beispielsweise pädagogische Betreuung der Sportler, zuständig?

b) Wenn ja, welche Fachqualifikationen benötigen die Trainer an Bundesstützpunkten für diese zusätzlichen Aufgaben?

15

Welche Einstellungsvoraussetzungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für Trainer an den Bundesstützpunkten hinsichtlich deren sportwissenschaftlicher Ausbildung vorausgesetzt?

16

Welche Einstellungsvoraussetzungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für Trainer an den Bundesstützpunkten hinsichtlich deren pädagogischer Ausbildung vorausgesetzt?

17

Welche Einstellungsvoraussetzungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für Trainer an den Bundesstützpunkten hinsichtlich deren persönlicher Eignung vorausgesetzt?

18

Ist durch die verschiedenen Beschäftigungsformen der Trainer an Bundesstützpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung die kontinuierliche Leistungsentwicklung einhergehend mit einem langfristigen Leistungsaufbau der Athleten sichergestellt?

Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesstützpunkten sicher, dass die Fluktuationsrate niedrig gehalten wird und die Trainer der Bundesstützpunkte kontinuierlich und über einen langen Zeitraum mit den Athleten an den Bundesstützpunkten zielführend zusammenarbeiten?

19

Welche Bestrebungen unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Spitzensportverbänden im Rahmen der Förderungsbedingungen, um kurzfristige prekäre Anstellungsverhältnisse zu beenden und langfristige Arbeitsverhältnisse zu befördern? Was unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Spitzensportverbänden dafür, dass Trainern durch die Beschäftigung an den Bundesstützpunkten eine verlässliche Grundlage zur Lebensplanung gewährleistet wird?

Berlin, den 4. März 2020

Christian Lindner und Fraktion

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