[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/17666–
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene und Finanzierung der Schienenprojekte im
Freistaat Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hat die Bundesregierung die Weichen
für die Planung der Eisenbahninfrastruktur der nächsten Dekade gestellt. Für
den Freistaat Sachsen stehen acht Schienenprojekte im Vordringlichen Bedarf
des Bedarfsplans Schiene, darunter auch die bereits im
Bundesverkehrswegeplan 2003 enthaltene Ausbaustrecke (ABS) Berlin – Dresden.
Für die Finanzierung der Neuprojekte und Ausbauprojekte des Bedarfsplans
Schiene stellt der Bundeshaushalt 2020 Mittel in Höhe von 1,52 Mrd. Euro
zur Verfügung; damit sinken die Investitionen für den Neubau und Ausbau im
Netz der Bundesschienenwege gegenüber 2019 um rund 120 Mio. Euro ab.
Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurde zudem die neue Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) beschlossen, mit der die Erhaltung der
Schienenwege des Bundes gewährleistet werden soll. Die Deutsche Bahn AG
(DB AG) hat verkündet, im Jahr 2020 rund 12,2 Mrd. Euro in die
Schieneninfrastruktur investieren zu wollen (vgl. dpa-Meldung vom 29. Januar 2020).
5,4 Mrd. Euro und damit der wesentliche Teil dieser Investitionen soll aus der
LuFV III finanziert werden. Für die Fragesteller bleibt offen, wie sich die neue
Investitionslage auf die Schienenprojekte im Freistaat Sachsen auswirken
wird.
1. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene im
Freistaat Sachsen, die noch nicht im Bau sind, liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor (bitte
den Planfeststellungsabschnitt mit aktualisierten Baukosten konkret
benennen)?
Keine.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18476
19. Wahlperiode 02.04.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 31. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene im
Freistaat Sachsen erwartet die Bundesregierung einen
Planfeststellungsbeschluss bis zum Ende des Jahres 2020?
3. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene im
Freistaat Sachsen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
Planfeststellungsverfahren im Verfahrensgang (bitte jeweiligen
Verfahrensstand sowie Beginn des jeweiligen Planfeststellungsverfahrens
angeben)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Projekt Planfeststellungs-abschnitt
Beginn
Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsabschluss
(voraussichtlich)
Sachsenmagistrale:
ABS Gaschwitz – Crimmitschau
PFA Gößnitz –
Crimmitschau 22.10.2018 2020
Sachsenmagistrale:
ABS Gaschwitz – Crimmitschau
PFA Treben-Lehma –
Altenburg 28.09.2017 2020
Sachsenmagistrale:
Chemnitz Hbf – Chemnitz-Kappel 2. Bauabschnitt 19.11.2015 2021
VDE 9 – ABS Leipzig – Dresden Kreuzungsbauwerk Dresden Hbf 28.02.2019 2021
VDE 9 – ABS Leipzig – Dresden Zeithain – Leckwitz 10.10.2017 2020
4. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene im
Freistaat Sachsen plant nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz
AG die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen im Laufe des Jahres
2020?
Die DB Netz AG plant für folgendes Vorhaben die Einreichung von
Planfeststellungsunterlagen im Laufe des Jahres 2020:
• Sachsenmagistrale (Gaschwitz – Crimmitschau, PFA Regis-Breitingen –
Treben-Lehma)
5. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene
beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die DB Netz AG bis Ende 2020/2021
den Planungsauftrag zu erteilen?
Alle Vorhaben bzw. Teilprojekte im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans
Schiene im Freistaat Sachsen befinden sich in Planung bzw. Realisierung.
6. Für welche Projekte des Bedarfsplans Schiene im Freistaat Sachsen
fließen für das Jahr 2020 Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe (bitte
genaue Projektbezeichnung mit aktualisierten Projektkosten angeben)?
7. Bei welchen Projekten des Bedarfsplans Schiene im Freistaat Sachsen ist
für das Jahr 2020 der komplementäre Einsatz von LuFV-Mitteln
vorgesehen, und in welcher Höhe jeweils (bitte genaue Projektbezeichnung mit
aktualisierten Projektkosten angeben)?
8. Für welche Projekte des Bedarfsplans Schiene im Freistaat Sachsen setzt
die DB Netz AG für das Jahr 2020 Eigenmittel in welcher Höhe ein
(bitte genaue Projektbezeichnung mit aktualisierten Projektkosten angeben)?
9. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene im Freistaat Sachsen
bestehen derzeit Finanzierungsvereinbarungen (bitte ggf. nach
Teilprojekten aufschlüsseln), und in welchen Jahresschreiben (Zeitplan und
Finanzierungsplan) sollen auf Basis dieser Vereinbarungen die jeweiligen
Vorhaben finanziert werden?
10. Welche Finanzierungsbeiträge des Bundes, der DB Netz AG, DB
Station&Service AG und DB Energie GmbH sowie sonstige
Finanzierungsbeiträge zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ergeben sich bei den
jeweiligen Finanzierungsvereinbarungen (bitte für jede
Finanzierungsvereinbarung angeben)?
Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
11. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene im Freistaat Sachsen
plant die Bundesregierung den Abschluss einer
Finanzierungsvereinbarung bis zum Ende des Jahres 2020 (bitte genaue Projektbezeichnung mit
aktualisierten Projektkosten angeben)?
Keine.
12. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene im
Freistaat Sachsen sieht die Bundesregierung künftig eine Kofinanzierung
durch den Freistaat Sachsen vor, die über die bisherigen
Projektzuschnitte hinausgeht?
Keine.
13. Welchen Planungsstand und Projektstand hat das Schienenprojekt
Ausbaustrecke (ABS) Berlin – Dresden im Abschnitt Glasower Damm bis
Coswig (Land Brandenburg und Freistaat Sachsen) erreicht?
Der Korridor Berlin – Dresden ist in drei Bedarfsplanvorhaben unterteilt.
Der Streckenabschnitt Berlin-Südkreuz – Blankenfelde gehört zum Projekt
„Dresdner Bahn“. Das Projekt befindet sich im Land Berlin in der
Bauausführung.
Der anschließende Streckenabschnitt von Blankenfelde bis zum Abzweig
Kottewitz gehört zum Projekt „ABS Berlin – Dresden“. Das Projekt ist in zwei
Hauptbaustufen unterteilt. Während im Rahmen der 1. Baustufe bereits rund 70
km der Strecke für Geschwindigkeiten von v = 200 km/h ausgebaut wurden,
befindet sich die 2. Baustufe derzeit in der Vorplanung. Die 2. Baustufe
beinhaltet die Abschnitte Blankenfelde – Wünsdorf-Waldstadt, Elsterwerda –
Großenhain Berliner Bf. und den Bahnhof Doberlug-Kirchhain.
Die im Freistaat Sachsen liegenden Streckenabschnitte Abzweig Kottewitz bis
zum Abzweig bei Coswig sowie die Weiterführung von Coswig über die Kurve
DEK – Radebeul – Bf. Dresden Neustadt bis Dresden Hbf gehören zum Projekt
„ABS Leipzig – Dresden“ (VDE 9).
Im Projekt VDE 9 ist folgender Projektstand erreicht:
• Kottewitz (a) – Weinböhla (a): Lph 2
• Bf. Weinböhla – Abzweig Coswig/DEK (a): Ausbau abgeschlossen,
Ausrüstung mit ETCS ausstehend
• Verbindungskurve DEK: im Bau, Inbetriebnahme in 05/2020
• Kreuzungsbauwerk Dresden Hbf. (Einfahrt für Fernverkehr in die
Südhalle): Lph 3/4
14. In welchen Abschnitten ist der Ausbau für höhere
Streckengeschwindigkeiten (Erhöhung auf 200 km/h bzw. abschnittsweise 160 km/h) noch
nicht abgeschlossen (bitte erreichten Planungsstand unter Bezeichnung
des jeweiligen Planfeststellungsabschnitts angeben)?
Die Grenzen der Planfeststellungsabschnitte sind nicht identisch mit den
Grenzen der Streckenabschnitte, Betriebsstellen und Bauabschnitte. Zur. Zur
Wahrung der Übersichtlichkeit werden die Streckenabschnitte benannt.
• Berlin-Südkreuz – Blankenfelde (a): 160 km/h im Land Berlin, ab
Landesgrenze BE/BB 200 km/h, derzeit im Bau.
• Wünsdorf-Waldstadt bis Rückersdorf ab 12/2020 mit 200 km/h
(Voraussetzung ist die Inbetriebnahme ETCS). Alle anderen Abschnitte bis zum
Abzweig Kottewitz derzeit maximal 160 km/h.
• Die Abschnitte der ABS Berlin – Dresden, 2. Baustufe (siehe Frage 13)
nach Ausrüstung mit ETCS 200 km/h.
• Abzweig Kottewitz (a) – Weinböhla (a): Bei Ausbau der Bestandsstrecke
maximal 150 km/h, im Falle einer Streckenbegradigung
(Kockelsbergtunnel) 200 km/h.
• Weinböhla – Abzweig Coswig (a): Aktuell 160 km/h, nach Ausrüstung mit
ETCS 200 km/h.
• Verbindungskurve DEK: 130 km/h (Endzustand erreicht)
• Coswig (a) – Bf. Dresden-Neustadt: 160 km/h (Endzustand erreicht)
• Dresden-Neustadt – Kreuzungsbauwerk Dresden Hbf: 80 km/h (Endzustand
erreicht)
• Kreuzungsbauwerk Dresden Hbf: aktuell 60 km/h, nach Ausbau 80 km/h
15. Bis wann plant die Bundesregierung den Abschluss des Streckenausbaus
Berlin – Dresden, und wann soll die Zielfahrzeit von rund 80 Minuten
(Dresden-Hbf – Berlin Hbf) fahrplanwirksam werden?
Gegenüber 2015 hat sich die Fahrzeit zwischen Berlin Hbf und Dresden Hbfum
17 Minuten reduziert. Mit der Inbetriebnahme der European Train Control
System (ETCS)-Streckenausrüstung Ende 2020 kann die Fahrzeit um weitere fünf
Minuten reduziert werden. Die Fertigstellung der „Dresdner Bahn“ (vsl. 2025)
wird zu einer weiteren Fahrzeitverkürzung von rund 10 Minuten führen.
Mit der Inbetriebnahme der zweiten Baustufe auf der ABS Berlin – Dresden
(vsl. 2028) wird eine Gesamtfahrzeit zwischen den Knoten von 82 Minuten
erreicht. Erst mit dem Ausbau des Abschnittes Kottewitz (a) – Weinböhla (a)
kann die Fahrzeit weiter reduziert werden. In Abhängigkeit von der Wahl der
Ausbauvariante kann:
a) bei TSI (Technische Spezifikation für die Interoperabilität) -gerechtem
Ausbau der Bestandsstrecke eine Fahrzeit von 80 Minuten oder
b) bei einer Streckenbegradigung durch den „Kockelsbergtunnel“ eine Fahrzeit
von 78 Minuten erreicht werden.
16. Ist der Bau der Linienverbesserung (geplanter Bau des
Kockelsbergtunnels) zwischen Weinböhla und Großenhain weiter Bestandteil der ABS
Berlin –Dresden bzw. ABS Dresden – Leipzig (VDE 9)?
Ja.
17. Welche Entscheidung hat die Bundesregierung bzw. die DB Netz AG
nach Abschluss der Vorentwurfsplanung für den Bau des
Kockelsbergtunnels getroffen, und wie wird diese begründet (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
18/13605)?
Der Projektabschnitt befindet sich in der Vorplanung (Leistungsphase (Lph) 2
gemäß HOAI). Ein Variantenentscheid wird auf Basis der Lph 2 getroffen
werden.
18. Welcher Planungsstand ergibt sich für die besagte Linienverbesserung
zwischen Weinböhla und Großenhain aktuell, und bis wann strebt die
Bundesregierung den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung dazu
an?
Der Projektabschnitt befindet sich in der Vorplanung (Lph 2 gemäß HOAI). Die
Linienver-besserung (Streckenbegradigung durch den „Kockelsbergtunnel“) ist
eine der beiden untersuchten Hauptvarianten. Nach der noch ausstehenden
Variantenentscheidung wird in 2021 mit der DB AG eine
Finanzierungsvereinbarung für die Lph 3/4 angestrebt.
19. Mit welchen Baukosten rechnet die Deutsche Bahn AG derzeit beim Bau
des Kockelsbergtunnels?
Im Variantenvergleich der Vorplanung hat die DB Netz AG derzeit Kosten in
Höhe von rund 300 Mio. Euro ermittelt.
20. Welche Mittel wurden für die (Vor-)Planung des Projektes Ausbaustrecke
(ABS) Berlin – Dresden bereits verausgabt (bitte jahresscheibengenau
angeben), und welche Gesamtkosten für Planung und Bau wird das
Projekt nach Ansicht der Bundesregierung aufweisen?
Die Kosten speziell für die Vorplanung der 1. Baustufe des Projektes „ABS
Berlin –Dresden können auf Grund der damaligen Projektfinanzierung (Bund
finanziert Baukosten zzgl. Planungskostenpauschale) nach mehr als 20 Jahren
nicht mehr rückwirkend ermittelt werden. Die Kosten der Vorplanung für die 2.
Baustufe betragen 10 Mio. Euro. Die 2. Baustufe befindet sich noch in einem
frühen Planungsstand, u. a. ist der Umfang der Kreuzungsmaßnahmen noch
nicht abgeschlossen.
21. Wie viele Streckenkilometer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Freistaat Sachsen mit dem European Train Control System (ETCS)
ausgestattet, und bis wann wird das Streckennetz der bundeseigenen
Schienenwege in Sachsen flächendeckend mit ETCS ausgestattet sein?
Nach Auskunft der DB AG sind im Freistaat Sachsen bislang ca. 30
Streckenkilometer mit ETCS ausgerüstet. Das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie den bundesweiten
Rollout von ETCS und Digitales Stellwerk (DSTW) untersuchen lassen. Die
Studie wurde Ende 2018 abgeschlossen, sie zeigt die Vorteilhaftigkeit des
Vorhabens und empfiehlt einen raschen Beginn der Umsetzung. Die bundesweite
Ausrüstung ist gemäß Studie bis zum Jahr 2040 vorgesehen. Für den Start in
den Flächenrollout hat der Bund erste Haushaltsmittel im Haushalt 2020 zur
Verfügung gestellt.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen
vor.
22. Welcher Zeitplan ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Ausstattung der Ausbaustrecke (ABS) Berlin – Dresden mit ETCS vorgesehen,
und bis wann wird die komplette Strecke mit ETCS ausgestattet?
Nach Auskunft der DB AG erfolgt die Ausstattung der Strecke Berlin –
Dresden in mehreren Stufen. Folgende Inbetriebnahmestufen des ETCS sind durch
die DB AG derzeit geplant:
1. Dezember 2020: Abschnitt Wünsdorf-Waldstadt – Rückersdorf im Projekt
„ABS Berlin – Dresden, ersten Baustufe“
2. Bis Dezember 2025: Berlin Südkreuz – Blankenfelde im Projekt „ABS
Dresdener Bahn“
3. Bis vsl. 2028: Alle Restabschnitte zwischen Blankenfelde und Abzweig
Kottewitz im Projekt „ABS Berlin – Dresden, zweite Baustufe“
4. Offen: Abzweig Kottewitz bis Dresden Hbf im Projekt „ABS Leipzig –
Dresden (VDE 9)“.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/18476
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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