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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zahlungen der Bundesministerien an ehemalige Bedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes im Falle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
17.04.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1793316.03.2020
Zahlungen der Bundesministerien an ehemalige Bedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes im Falle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg
(Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina
Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand,
Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge,
Daniela Kluckert, Pascal Kober, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Hagen
Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias
Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina
Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan
Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Zahlungen der Bundesministerien an ehemalige Bedienstete und Pensionärinnen
und Pensionäre des Bundes im Falle des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (Einzelplan 30)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und sein Geschäftsbereich
nehmen in verschiedensten Bereichen externe Beratungsleistungen und
Unterstützungsleistungen in Anspruch. Eine punktuelle Beratung durch Externe
erachten die Fragestellenden hierbei als durchaus sinnvoll. Hingegen ist zu
bemerken, dass der dauerhafte Einsatz externer Beraterinnen und Berater sowie
Unterstützer zu einem Kompetenzabbau in der Verwaltung führen kann und auf
diese Weise die durch ausscheidende Mitarbeitende entstehende
Kompetenzlücken im Ressort nicht geschlossen werden (https://www.br.de/nachrichten/deut
schland-welt/die-teure-macht-externer-berater-in-der-bundesregierung,RJ5
UqRB).
Um diese Entwicklung zu vermeiden, ist Transparenz im Bereich der externen
Beratungsleistungen und Unterstützungsleistungen notwendig. Dies gilt auch
bezüglich der Erbringerinnen und Erbringer dieser Leistungen. Ehemalige
Bundesbedienstete und Pensionärinnen und Pensionäre bilden dabei letztlich eine
Kategorie von Beraterinnen und Beratern.
Ihr Einsatz ist aus zwei Gründen von besonderer Bedeutung: Erstens kommt es
vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Altersstruktur in der
öffentlichen Verwaltung des Bundes dazu, dass nach Rechnungen des
Demografieportals der Länder und des Bundes jeder vierte Beschäftigte bis 2025 in den
Ruhestand gehen wird (https://www.demografie-portal.de/SharedDocs/Informieren/
DE/ZahlenFakten/Oeffentlicher_Dienst_Altersstruktur.html). Dadurch kann es
nicht nur zu einem Nachwuchsmangel, sondern auch zu einer Mehrbelastung
der Mitarbeitenden kommen (https://www.boeckler.de/38934_38942.htm).
Ehemalige Mitarbeitende in beratender und unterstützender Funktion
anzustellen, kann in diesem Fall eine Strategie sein, die entstehenden Personallücken zu
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17933
19. Wahlperiode 16.03.2020
füllen (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-teure-macht-extern
er-berater-in-der-bundesregierung,RJ5UqRB). Diese Strategie erscheint jedoch
nach Ansicht der Fragesteller nicht nachhaltig, gerade im Hinblick auf das im
Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, einen modernen öffentlichen Dienst
aufzubauen, in dem motivierte Mitarbeitende beschäftigt sind und in dem sich um
Nachwuchsgewinnung gekümmert wird (Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, 19. Legislaturperiode). Zweitens stellt der Einsatz von
Pensionärinnen und Pensionären insofern eine weitere Besonderheit dar, als dass diese
nach § 6 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes in einem lebenslangen
Beamtenverhältnis stehen. Durch dieses garantiert der Bund als Arbeitgeber die
lebenslange Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Dies gilt auch für
Pensionärinnen und Pensionäre sowie Beamtinnen und Beamte, die vorzeitig in
Pension gehen. Zu diesen lebenslangen Zuwendungen addieren sich im Falle einer
Beratungsleistung und Unterstützungsleistung ebenfalls vom Bund getätigte
Zahlungen. Dies ist aus Sicht der Fragestellenden zumindest zu hinterfragen.
Um finanzielle Transparenz in diesem Bereich zu schaffen ist es das Ziel dieser
Anfrage, ein umfassendes Bild über die Inanspruchnahme externer
Beratungsleistungen und Unterstützungsleistungen von ehemaligen Bediensteten und
Pensionärinnen und Pensionäre im Bundesministerium für Bildung und
Forschung und seinem Geschäftsbereich zu erlangen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie und auf Grundlage welcher Bestimmungen definiert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung „externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen“?
2. Wie viele ehemalige Bundesbedienstete haben seit 2013 Zahlungen aus
dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für
Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten (bitte nach
Jahren aufgeschlüsselt angeben)?
3. Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes haben seit 2013
Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen
erhalten (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)?
4. Wie hoch waren jeweils die individuellen Zahlungen, die ehemalige
Bundesbedienstete seit 2013 aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder
Unterstützungsleistungen erhalten haben (bitte anonym und über die Jahre hinweg
summiert nach Einzelpersonen angeben)?
5. Was waren im Einzelnen die Gründe für die Zahlungen, die ehemalige
Bundesbedienstete seit 2013 aus dem Einzelplan 30 des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder
Unterstützungsleistungen erhalten haben (bitte detailliert begründen)?
a) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe
für die Beteiligung an oder Betreuung von Projekten (Projekte bitte mit
Titel benennen), und wie viele dieser ehemaligen Bediensteten waren
zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden?
b) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe
für die Teilnahme an oder Reisen zu Sitzungen (einzeln aufführen), und
wie viele dieser ehemaligen Bediensteten waren zuvor aus
Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden?
c) Wie viele ehemalige Bedienstete erhielten Zahlungen in welcher Höhe
für die Erstellung von Arbeiten fachlicher beziehungsweise
wissenschaftlicher Natur (einzeln aufführen), und wie viele dieser ehemaligen
Bediensteten waren zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst
ausgeschieden?
6. Wie hoch waren jeweils die individuellen Zahlungen, die Pensionärinnen
und Pensionäre des Bundes seit 2013 aus dem Einzelplan 30 des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder
Unterstützungsleistungen erhalten haben (bitte anonym und über die Jahre
hinweg summiert nach Einzelpersonen angeben)?
7. Was waren im Einzelnen die Gründe für die Zahlungen, die
Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes seit 2013 aus dem Einzelplan 30 des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder
Unterstützungsleistungen erhalten haben (bitte detailliert begründen)?
a) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in
welcher Höhe für die Beteiligung an oder Betreuung von Projekten
(Projekte bitte mit Titeln benennen)?
b) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in
welcher Höhe für die Teilnahme an oder Reisen zu Sitzungen (einzeln
aufführen)?
c) Wie viele Pensionärinnen und Pensionäre erhielten Zahlungen in
welcher Höhe für die Erstellung von Arbeiten fachlicher beziehungsweise
wissenschaftlicher Natur (einzeln aufführen)?
8. Wie viele der ehemaligen Bundesbediensteten, die seit 2013 Zahlungen
aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten
haben, erhielten diese Zahlungen als Gegenleistung für eine
Beratertätigkeit (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben), und was waren außer
Beratertätigkeiten die weiteren Gründe für die Zahlungen?
9. Wie viele der Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes, die seit 2013
Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen
erhalten haben, erhielten diese Zahlungen als Gegenleistung für eine
Beratertätigkeit (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben), und was waren
außer Beratertätigkeiten die weiteren Gründe für die Zahlungen?
10. Überprüft das Bundesministerium für Bildung und Forschung vor dem
Abschluss von Beratungsvereinbarungen mit Einzelpersonen, Unternehmen
oder sonstigen Institutionen, für die eine Zahlung aus dem Einzelplan 30
erfolgen soll, ob dadurch ehemalige Bedienstete oder Pensionärinnen und
Pensionäre des Bundes Zahlungen erhalten (könnten)?
a) Nach welcher Methodik erfolgt diese Prüfung, sofern diese stattfindet?
b) Anhand welcher Kriterien erfolgt diese Prüfung, sofern diese
stattfindet?
11. Welche Funktionen erfüllten die ehemaligen Bundesbediensteten, die seit
2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder
Unterstützungsleistungen erhalten haben, zuletzt vor ihrem Ausscheiden aus dem Dienst (bitte
anonymisiert angeben)?
12. Welche Funktionen erfüllten die Pensionärinnen und Pensionäre des
Bundes, die seit 2013 Zahlungen aus dem Einzelplan 30 des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Beratungsleistungen oder
Unterstützungsleistungen erhalten haben, zuletzt vor ihrem Ausscheiden aus dem
Dienst (bitte anonymisiert angeben)?
13. Wie viele der ehemaligen Bundesbediensteten, die seit 2013 Zahlungen
aus dem Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung für Beratungsleistungen oder Unterstützungsleistungen erhalten
haben, schieden aus Altersgründen aus dem Dienst aus?
Berlin, den 11. März 2020
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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