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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von IT-Sicherheit und IT-Souveränität durch den Bund

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

17.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1802319.03.2020

Förderung von IT-Sicherheit und IT-Souveränität durch den Bund

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Förderung von IT-Sicherheit und IT-Souveränität durch den Bund Nach einer „durchwachsenen“ Gesamtbilanz der Digitalen Agenda 2014–2017 (https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/digitale-agenda-durchwachsene- bilanz-100.html; https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/zypries-fazit-digitale- agenda-100.html) und dem gebrochenen Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur (https:// www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-bei-Breitbandausba u-10612139.html) wurde im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (https://www.bundesregierung.de/ resource/blob/992814/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalis ierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1), von der mittlerweile mindestens drei Versionen vorliegen mit jeweils mehreren überarbeiteten Auflagen. In dieser Umsetzungsstrategie werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Maßnahmen zur Förderung von IT-Sicherheit und IT-Souveränität sind über sieben Bundesministerien verteilt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Transfers neuer IT-Sicherheitskonzepte für Industrie 4.0 in die wirtschaftliche Anwendung im Mittelstand sind im Nationalen Referenzprojekt „IUNO“ (https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzu ngsstrategie-digitalisierung-data.pdf, S. 81) bislang erfolgt? a) Wie viele transferierte Konzepte und wie viele anwendende Unternehmen werden angestrebt, um den Titel eines Nationalen Referenzprojektes zu rechtfertigen? b) Bis wann soll dieses Transferziel erreicht werden, damit die entwickelten Lösungen nicht bereits wieder veraltet sind?  2. Wurde das in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ im März 2019 angekündigte „Pilotnetz“ im Rahmen des Förderschwerpunktes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Anwendungsszenarien der Quantenkommunikation“ (https://www.bildun g-forschung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf, Deutscher Bundestag Drucksache 19/18023 19. Wahlperiode 19.03.2020 S. 81) zur Erprobung des Transfers in die Anwendung bereits fertiggestellt? a) Wenn nein, warum nicht, und mit welchen anderen Instrumenten soll der Transfer in die Anwendung „frühzeitig“ erprobt werden? b) Welche Beteiligte umfasst das Pilotnetz, und wie wurden diese ausgewählt? c) Liegen bereits Zwischenberichte zur Arbeit des Pilotnetzes vor?  3. Wie viele Krankenhäuser mit mindestens 30.000 vollstationären Fällen im Jahr, die damit als kritische Infrastruktur (KRITIS) gelten, haben pflichtgemäß auf Basis des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis zum 30. Juni 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen, um ihre IT-Systeme auf den Stand der Technik zu bringen und haben dies bereits dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachgewiesen (https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digit alisierung-data.pdf, S. 35)? a) Bis wann wurden die konkreten Anforderungen, die mit diesen Vorkehrungen verbunden sind, von den entsprechenden Fachkreisen mit dem BSI abgestimmt, und wann wurden die finalen Anforderungen verabschiedet? b) Welche Investitionen in die IT-Ausstattung und in erforderliche bauliche Maßnahmen wurden in welcher Höhe aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds gefördert? c) Gibt es für diese KRITIS-Krankenhäuser weitere Förderungen oder Unterstützungen durch den Bund, und wenn ja, welche, bis wann, und unter welchen Auflagen? d) Um welche „Rechtssetzungsmaßnahme“ (ebenda, S. 35) handelt es sich, die in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ als Umsetzungsschritt zur Förderung von Investitionen in IT-Sicherheit für Krankenhäuser, die als kritische Infrastruktur identifiziert wurden, angekündigt wurde?  4. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch Investitionen in die IT- Ausstattung und in bauliche Maßnahmen durch Arztpraxen und Zahnarztpraxen finanziell zu fördern, die durch die künftige Umsetzung des Digitale-Versorgung-Gesetzes und der Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung ab Juni 2020 erforderlich werden (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15031 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14556, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚Digitalisierung gestalten‘ – Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit für Leistungserbringer, die nicht von der BSI- Kritisverordnung erfasst werden“)? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, bis zu welcher Höhe je Arztpraxis und Zahnarztpraxis? c) Welche weitere Unterstützung organisatorischer, technischer, personeller oder sonstiger Natur beabsichtigt die Bundesregierung? d) In welcher Form ist die Bundesregierung in die derzeit laufende Erarbeitung der Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eingebunden (ebenda), und wie kann sie eine Fertigstellung der Richtlinie bis zum Juni 2020 gewährleisten?  5. Wie viele KMU-Projekte (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) wurden bislang im Rahmen der Ende 2018 veröffentlichten Förderbekanntmachung zur IT-Sicherheit in der Wirtschaft, wie in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ angekündigt (https://ww w.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung- data.pdf, S. 63), durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bewilligt? a) Wie viele KMU-Projekte sollen insgesamt im Rahmen der Förderbekanntmachung zur IT-Sicherheit bewilligt werden? b) Wurde die Transferstelle „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“, wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14791 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14205, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚Digitalisierung gestalten‘ – Unterstützung des Mittelstands bei der digitalen Transformation“ für „Ende 2019“ angekündigt, bereits eingerichtet, wenn nein, warum nicht? c) Welche Gründe haben zu der bisher schon existierenden Verzögerung der Einrichtung der Transferstelle geführt, da diese in der September-2019-Version der Umsetzungsstrategie bereits für „Herbst 2019“ angekündigt war (https://www.bundesregierung.de/resource/blo b/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisieru ng-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 83)? d) Sind weitere Maßnahmen zur praxisnahen Aufbereitung von Unterstützungsangeboten sowie unternehmensnahe Handlungsanleitungen zu mehr IT-Sicherheit des BMWi geplant, und wenn ja, welche? e) Ist die Ausschreibung eines Projektträgers für das neue Förderprogramm „Investitionszuschuss Digitalisierung im Mittelstand“ bereits abgeschlossen, sodass, wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14791 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14205, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚Digitalisierung gestalten‘ – Unterstützung des Mittelstands bei der digitalen Transformation“ angekündigt, dessen Beauftragung „Anfang 2020“ (ebd.) erfolgen kann? f) Welche Gründe haben zu der bisher schon existierenden Verzögerung des Programmstarts geführt, da dieser, und nicht erst die Ausschreibung des Projektträgers, in der November -2018-Version der Umsetzungsstrategie bereits für „Ende 2019“ angekündigt war (https://www. bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Digitalisierung/2 018-11-15-Digitalisierung-gestalten.pdf?__blob=publicationFile&v=2. S. 56)? g) Wie soll sich der in der Umsetzungsstrategie angekündigte „Fokus auf Investitionen in die IT-Sicherheit“ (https://www.bildung-forschung.digi tal/files/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf, S. 63) in Höhe und Anteil der Fördersummen ausdrücken? h) In welchem Umfang werden in dem Förderprogramm „go-digital“ KMU bis 100 Mitarbeiter im Programmbereich „IT-Sicherheit“ (ebd.) durch Beratungsleistungen und Umsetzungsleistungen unterstützt? i) Welche quantitativen und qualitativen Kriterien werden von den Anbietern der Beratungsleistungen und Umsetzungsleistungen zu deren Messung erhoben (bitte diese Kriterien zur Beantwortung der Frage 5i) nutzen)? j) Wurden die Anbieter der Beratungsleistungen und Umsetzungsleistungen in den jeweiligen Bewilligungsbescheiden mit Mindestanforderungen hinsichtlich dieser quantitativen und qualitativen Kriterien beauflagt, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, werden die Mindestanforderungen bis zum Ende des Förderzeitraums Ende 2021 nach derzeitigem Planungsstand erfüllt werden? k) Wie sind die Nutzungsstatistiken zum Digitalisierungsthema „Sicherheit“ auf der zentralen Website www.mittelstand-digital.de, insbesondere des Sicherheitstools Mittelstand (SiToM), z. B. zu den Merkmalen Anzahl Seitenaufrufe, Verweildauer etc.?  6. Welche Maßnahmen sieht die in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ zur Unterstützung der Umsetzung von Industrie 4.0 beschriebene internationale Kooperationsvereinbarung mit der Volksrepublik China zu den Themen IT- und Cybersicherheit im Einzelnen vor? a) Wurde vor Abschluss dieser Vereinbarung mit der Volksrepublik China eine Risikoanalyse zu möglichem Technologieabfluss und Industriespionage durchgeführt? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Behörde, und mit welchem Ergebnis? b) Werden im Rahmen der Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mitarbeiter und Wissenschaftler ausgetauscht, und wenn ja, in welchem Umfang? c) Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich zu einem Austausch vereinzelter Mitarbeiter und Wissenschaftler oder auch zu einem Austausch ganzer Mitarbeitergruppen oder Forschergruppen? d) Werden die ausgetauschten chinesischen Mitarbeiter und Wissenschaftler nach Kenntnis der Bundesregierung vorab sicherheitsüberprüft, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? e) Wie wird sichergestellt, dass die chinesischen Mitarbeiter und Wissenschaftler nicht im Rahmen des Austausches einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgehen oder Industriespionage oder Industriesabotage betreiben? f) Wie viele Fälle von Industriespionage oder Industriesabotage oder Technologieabfluss hat es bereits in öffentlich geförderten Projekten, Kooperationen oder sonstigen Formaten mit chinesischer Beteiligung gegeben? g) Wie viele Fälle von Industriespionage oder Industriesabotage oder Technologieabfluss betrafen das Themengebiet IT-Sicherheit und Cybersicherheit und Industrie 4.0? h) Wurden diese Vorfälle von Industriespionage oder Industriesabotage oder Technologieabfluss bereits adressiert, z. B. im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Jahrestagung der Staatssekretäre und Vizeminister im November 2019 in Berlin? i) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des US-chinesischen No-Spy-Abkommens von 2015 (https://www.wired.com/2015/09/us-ch ina-reach-historic-agreement-economic-espionage/) hinsichtlich einer möglichen Vorbildfunktion für ein deutsch-chinesisches No-Spy- Abkommen?  7. Welche der zahlreichen, teilweise seit März 2017 als „laufend“ deklarierten Maßnahmen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1 605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-do wnload-bpa-data.pdf?download=1, S. 90) zur Förderung der Digitalisierung der Finanzindustrie innerhalb der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ haben bislang zu Ergebnissen hinsichtlich der angekündigten „Stärkung der Cyber- und IT-Sicherheit im Finanzsektor“ (ebd.) geführt? a) Wie wurde diese „Stärkung der Cyber- und IT-Sicherheit im Finanzsektor“ gemessen? b) Zu welchen Ergebnissen haben die nationale und internationale Cyberübung im Finanzsektor im September 2018 bzw. im Juni 2019 (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15901 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/15410, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚Digitalisierung gestalten‘ – Förderung der Digitalisierung der Finanzindustrie“) hinsichtlich der Cybersicherheit und IT-Sicherheit des Finanzsektors sowie des Schutzes und der Integrität von Finanzdaten geführt? c) Welche Handlungsempfehlungen wurden aus den Ergebnissen der nationalen und internationalen Cyberübung im Finanzsektor im September 2018 bzw. im Juni 2019 hinsichtlich der Cybersicherheit und IT- Sicherheit des Finanzsektors sowie des Schutzes und der Integrität von Finanzdaten abgeleitet? d) Hat die Bundesregierung bereits mit der Umsetzung möglicher Handlungsempfehlungen aus diesen Übungen begonnen, und wenn nein, warum nicht? e) Aus welchem Grund wurde eine Big Data und Artifical-Intelligence- Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Umsetzungsschritt der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ von November 2018 ausgewiesen, obwohl diese Studie laut Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15901 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/ 15410, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚ Digitalisierung gestalten‘ – Förderung der Digitalisierung der Finanzindustrie“, bereits am 15. Juni 2018 und damit vor Verabschiedung der Umsetzungsstrategie, veröffentlicht wurde? f) Welche weiteren digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wurden vor November 2018 umgesetzt und wurden dennoch als „Umsetzungsschritt“ der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ deklariert, die im November 2018 veröffentlicht wurde? g) Wie definiert die Bundesregierung das Instrument „Umsetzungsschritt“ im Rahmen der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“?  8. Ist es bereits, wie in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ für 2019/2020 angekündigt (https://www.bildung-for schung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf, S. 82), zu ersten Ideenwettbewerben und Vergaben von gezielten Forschungsaufträgen durch die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit gekommen, die den Erhalt von Technologiesouveränität Deutschlands im Cyberraum und Informationsraum sicherstellen soll? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche konkreten Projektziele verfolgen diese Forschungsaufträge im Einzelnen? c) Bis wann ist mit dem Abschluss dieser Forschungsaufträge zu rechnen? d) Wie soll grundsätzlich die in der Wissenschaftssprache „impact“ genannte Wirkung der beauftragten Forschungsaufträge durch die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit hinsichtlich des Erhalts von Technologiesouveränität im Cyberraum und Informationsraum gemessen werden?  9. Welche Bereiche, in denen der Einsatz von algorithmenbasierten Systemen für Verbraucher besonders sensibel ist, wurden von der Bundesregierung in der seit November 2018 „laufenden“ Maßnahme „Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen“ im Rahmen der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ wie angekündigt identifiziert (https://www. bundesregierung.de/resource/blob/975292/1605036/61c3db982d81ec0b46 98548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?downlo ad=1, S. 124)? a) Auf welches Ziel hin, mit welchem Aufwand (gemessen in Vollzeitäquivalenten) und mit welchen bisherigen Ergebnissen wird die gegenwärtige Rechtslage „laufend“ überprüft, wie in der Maßnahme „Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen“ im Rahmen der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ ausgewiesen? b) Welche Handlungsoptionen wurden, wie in der Maßnahme „Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen“ im Rahmen der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ angekündigt, bislang erarbeitet? c) In welchem rechtlichen, organisatorischen oder finanziellen Zusammenhang steht die Maßnahme „Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen“ im Rahmen der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ mit der Datenethikkommission der Bundesregierung? d) Bis wann sollen die Empfehlungen der Datenethikkommission ausgewertet und entschieden werden, „ob und welche konkreten Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene unter Einbeziehung internationaler Diskussionen unter anderem in Bezug auf die Regulierung von algorithmischen Systemen erforderlich sind“, wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14838 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14307, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚ Digitalisierung gestalten‘ – Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen“, angekündigt? 10. Wie viele der 34 bislang existierenden Digital-Kompass-Standorte (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14994, auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14448, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚ Digitalisierung gestalten‘ – Digitale Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern fördern“) wurden durch das Projekt „Digital-Kompass plus“ innerhalb der Maßnahme „Digitale Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern fördern“ der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ neu erschlossen, und wie viele bereits bestehende Standorte wurden lediglich ausgebaut? a) Um welche bestehenden Standorte, z. B. Volkshochschulen, handelt es sich dabei (bitte jeweils nach Städten oder Gemeinden auflisten)? b) Welche Materialien, z. B. Anleitungen, und Dienstleistungen, z. B. digitale Sprechstunden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Standorten jeweils in welchen Quantitäten erbracht (bitte jeweils nach Städten oder Gemeinden auflisten)? c) Wie viele Verbraucherinnen und wie viele Verbraucher wurden durch die Materialausgabe und durch die Erbringung von Dienstleistungen von allen Standorten nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt erreicht (bitte nach den im Projekt gewählten soziodemographischen Merkmalen Alter und Migrationsstatus aufgliedern)? d) Aus welchen Gründen wurden zur Ausgestaltung des Beratungsangebotes der Standorte die Verbraucher und Verbraucherinnen nach den soziodemographischen Merkmalen Alter und Migrationsstatus diskriminiert und nicht z. B. nach den Merkmalen Geschlecht oder Einkommen? e) Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die einen überproportionalen Mangel an „grundlegenden digitalen Kompetenzen“, wie sie laut Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ im Rahmen der Maßnahme „Digitale Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern fördern“ vermittelt werden sollen (https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzung sstrategie-digitalisierung-data.pdf, S. 20), bei Personen mit Migrationshintergrund belegen? f) Wie viele ehrenamtliche Akteure unterstützen derzeit die Digital- Kompass-Standorte nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Geschlecht, Migrationsstatus und Standorten aufschlüsseln)? g) Wie viele ehrenamtliche Akteure haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Engagement bereits wieder eingestellt, und aus welchen Gründen? 11. Welche konkreten Ergebnisse haben die bisherigen drei Veranstaltungen (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15102 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14278, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚ Digitalisierung gestalten‘ – Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien entwickeln“) des Formats „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ zu den in der Maßnahme „Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien entwickeln“ der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ definierten Projektzielen der „Stärkung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer bei sozialen Netzwerken vor unberechtigten Löschungen und Sperrungen“ sowie der „Stärkung der Datenportabilität und Interoperabilität bei Sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten“ beigetragen? a) Aus welchem Grund widmeten sich, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15102 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14278, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚Digitalisierung gestalten‘ – Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien entwickeln“, hervorgeht, die bisherigen drei Veranstaltungen des Formats „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ ausschließlich der Bekämpfung von Hassrede, obwohl die übergeordnete Maßnahme auf die „Entwicklung allgemeiner Compliance-Standards für Telemedien“ abzielt und deren Projektziele eindeutig als „Stärkung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer bei sozialen Netzwerken vor unberechtigten Löschungen und Sperrungen“ sowie als „Stärkung der Datenportabilität und Interoperabilität bei Sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten“ definiert sind? b) Welche technischen und rechtlichen Detailfragen werden derzeit im Rahmen des im März 2019 begonnenen schriftlichen Konsultationsmechanismus des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (ebenda) besprochen? c) Zu welchen Ergebnissen hat der schriftliche Konsultationsmechanismus geführt? d) Bis wann soll die Auswertung der Ergebnisse des schriftlichen Konsultationsmechanismus durch das BMJV abgeschlossen sein? e) Bis wann soll die „Entwicklung von Konzept-/Eckpunktepapieren zu Handlungsoptionen“, wie sie in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ seit November 2018 (https://ww w.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Digitalisierun g/2018-11-15-Digitalisierung-gestalten.pdf?__blob=publicationFile &v=2, S. 55) angekündigt wird, im Rahmen der Maßnahme „Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien entwickeln“ abgeschlossen sein? Berlin, den 11. Februar 2020 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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