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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2019

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

05.06.2020

Aktualisiert

18.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1802519.03.2020

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2019

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Bundeswehr wurden im Jahr 2019 deutlich mehr rechtsextreme Vorfälle registriert als im Vorjahr. Dem Wehrbeauftragten wurden 197 „Besondere Vorfälle“ im Bereich Rechtsextremismus gemeldet (im Vorjahr waren es 170, vgl. Bundestagsdrucksache 19/16500), und auch der Militärische Abwehrschirmdienst (MAD) berichtet über mehr Fälle: Gegen 550 Bundeswehrangehörige werde derzeit wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus ermittelt (https://www.tagesschau.de/inland/mad-rechstextreme-bundeswehr-101.html). Im Jahr 2019 seien 360 neue Verdachtsfälle hinzugekommen. Die Zahl solcher Neuaufnahmen lag im Jahr davor noch bei 270 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10338).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben in den Vorjahren bei ähnlichen Anfragen stets kritisiert, dass nicht jeder Soldat, der etwa klassische neofaschistische „Propagandadelikte“ begeht, entlassen wird. Vielmehr ist die Praxis der Bundeswehr sehr uneinheitlich. Häufig kommen Soldaten mit geringfügigen Disziplinarstrafen oder Ermahnungen davon. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10338 geht beispielsweise hervor, dass in mindestens 14 bestätigten Fällen die verantwortlichen Soldaten nicht nur im Dienst belassen wurden, sondern sogar weiterhin Zugang zu Waffen haben. Und das, obwohl die Soldaten sich rassistisch geäußert, Nazi-Musik gehört, den Hitlergruß entboten, an einem Treffen der rechtsextremen Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger teilgenommen, sich volksverhetzend geäußert, den Holocaust verharmlost, „wiederholt extremistische und diskriminierende Aussagen“ getätigt haben usw. Solange die Bundeswehr solche Soldaten im Dienst belässt und ihnen sogar die weitere Ausbildung an der Waffe erlaubt, ist es um ihre Glaubwürdigkeit bei der Abwehr rechtsextremer Aktivitäten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller schlecht bestellt.

Der aktuelle Bericht des Wehrbeauftragten (für 2019) enthält zwar den Hinweis, es seien im Jahr 2019 45 Soldaten „wegen extremistischer Verfehlungen“ vorzeitig entlassen worden. Es ist dem Bericht aber auch zu entnehmen, dass gegen einen beispielhaft genannten Soldaten, der seinen Kameraden ein Video mit positiven Äußerungen über ein Hakenkreuz vorführte, lediglich „eine einfache Disziplinarmaßnahme“ verhängt wurde. Die Praxis, Neonazis nur als „Einzelfälle“ zu betrachten und wenigstens teilweise mit Milde, wenn überhaupt, gegen sie vorzugehen, scheint daher in der Bundeswehr weiterhin anzudauern.

Die Äußerung des MAD-Chefs Christof Gramm, es sei Ziel, „nicht nur Extremisten, sondern auch Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen“, wirft die Frage danach auf, inwiefern die Bundeswehr dies praktisch umsetzt. Zu fragen ist auch, nach welchen Kriterien der MAD oder Disziplinarvorgesetzte die Feststellung einer „fehlenden Verfassungstreue“ treffen und ob damit beispielsweise bereits eine indifferente Haltung zum Grundgesetz gemeint ist. Das Soldatengesetz zumindest verlangt in § 8 von Soldaten nicht nur, er müsse die freiheitlich demokratische Grundordnung „anerkennen“, sondern auch, „durch sein gesamtes Verhalten für ihre Einhaltung eintreten“. Dieses Gebot ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht in Übereinstimmung mit der Praxis der Bundeswehr zu bringen, mehr als ein Dutzend Soldaten trotz bestätigter rechtsextremer Aktivitäten im Dienst zu belassen.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller begehren daher Aufschluss über die Umstände jedes den zuständigen Stellen bekannt gewordenen rechtsextremen Vorfalls in der Bundeswehr sowie der Reaktionen der militärischen Vorgesetzten. Im Übrigen haben sie den Eindruck, dass das Meldesystem innerhalb der Bundeswehr dahingehend verbessert werden sollte, dass dem Wehrbeauftragten tatsächlich alle einschlägigen Vorfälle bekannt gegeben werden, auch die Verdachtsfälle des MAD.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller erkundigen sich in den Fragen meist nach „Soldatinnen und Soldaten“, es wird aber darum gebeten, ggf. auch Angaben zu Zivilangestellten bzw. Beamten der Bundeswehr zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Meldungen zu rechtsextremistischen, rassistischen oder antisemitischen Vorfällen sind den Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2019 bekannt geworden (bitte alle dem Wehrbeauftragten gemeldeten Fälle inklusive etwaiger Nachmeldungen einzeln darstellen)?

a) Sind die Sachverhalte bestätigt?

b) Welchen Status hatten die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (Berufssoldat, Soldat auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistender)?

c) Wann und wo fanden die Vorfälle statt?

d) Wie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte den Inhalt der Meldung bzw. des Vorfalls kurz wiedergeben)?

e) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Soldatinnen und Soldaten eingeleitet?

f) Haben die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen?

g) Werden die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Ausbilder eingesetzt?

h) Erteilen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Vorgesetzte Befehle?

2

Bei wie vielen Soldatinnen bzw. Soldaten, die Gegenstand von Meldungen aus dem Jahr 2019 sind, wurde eine vorzeitige Entlassung vorgenommen bzw. in die Wege geleitet (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?

3

Bei wie vielen Soldatinnen bzw. Soldaten, die Gegenstand der auf Bundestagsdrucksache 19/10338 genannten Vorfälle sind, ist eine vorzeitige Entlassung vorgenommen bzw. in die Wege geleitet worden (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?

4

Welche weiteren Aktualisierungen kann die Bundesregierung zu den Angaben auf Bundestagsdrucksache 19/10338 vornehmen (bitte vollständig angeben)?

5

Wie viele und welche der 360 im Jahr 2019 vom MAD neu eingeleiteten Verdachtsfälle sind mit den vom Wehrbeauftragten genannten Verdachtsfällen identisch?

6

Wie werden beim MAD Verdachtsfälle auf rechtsextremistische Aktivitäten von solchen Verdachtsfällen unterschieden, bei denen den betreffenden Personen (lediglich) „fehlende Verfassungstreue“ vorgeworfen wird?

Woran genau bemisst sich das Fehlen der Verfassungstreue (bitte soweit vorhanden Kriterienkatalog oder Definition nennen)?

7

Bezieht sich die Zahl von 550 Verdachtsfällen auf Fälle rechtsextremistischer Aktivität, und wenn ja, wie viele zusätzliche Fälle aus jeweils welchen Phänomenbereichen „fehlender Verfassungstreue“ hat der MAD geprüft, wenn nein, wie gliedert sich diese Zahl in rechtsextreme Aktivitäten und fehlende Verfassungstreue auf?

8

Welche nicht dem Wehrbeauftragten gemeldeten Vorfälle mit rechtsextremistischem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund oder mit politisch rechts konnotierten Fällen fehlender Verfassungstreue sind dem MAD oder anderen Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2019 bekannt geworden (bitte sämtliche 360 im Jahr 2019 neu aufgenommenen Fälle, zusätzlich etwaiger Nachmeldungen, einzeln darstellen und nach dem Schema der Fragen 1a) bis 1h) beantworten)?

9

Wie viele der vom MAD im Jahr 2019 abgeschlossenen Prüfverfahren endeten mit einer Einstufung als „rot“, „orange“ oder „grün“, und welche Schritte wurden hinsichtlich der als „rot“ oder „orange“ (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/mad-geht-gegen-extremisten-vor-ueberblick-42992) eingestuften Bundeswehrangehörigen unternommen?

Sind „orange“ Fälle mit Fällen fehlender Verfassungstreue (aber unterhalb der Extremismusschwelle) identisch (falls nicht, bitte analog zum Schema in Frage 1 darstellen, um welche Sachverhalte es in den „orangen“ Fällen ging)?

10

Wie belastbar muss der zugrundeliegende Verdacht auf rechtsextreme Aktivitäten bzw. fehlende Verfassungstreue sein, damit der MAD einen Verdachtsfall aufnimmt und prüft (bitte Grad der Belastbarkeit bzw. Kriterien nennen)?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass „die gebotenen disziplinaren Sanktionen“ und weitere Rechtsgrundlagen der Bundeswehr, die es derzeit erlauben, Soldaten, die den Hitlergruß entbieten, rechtsextreme Losungen verbreiten usw. (auf die in der Vorbemerkung genannten Fälle wird verwiesen), im Dienst zu belassen, verschärft werden sollten, um solche Soldaten künftig einfacher entlassen zu können, und wenn ja, welche Schritte will sie dahingehend unternehmen, wenn nein, warum nicht?

Falls sie keine Verschärfung plant, welche praktische Bedeutung hat dann die Ankündigung des MAD, Soldaten nicht nur bei extremistischer Tätigkeit, sondern auch bei fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen?

12

Geht die Bundesregierung davon aus, dass bei Soldaten, die sich rassistisch äußern, Nazi-Musik hören bzw. verbreiten, den Hitlergruß entbieten, an einem Treffen der rechtsextremen Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger teilnehmen, sich volksverhetzend äußern, den Holocaust verharmlosen oder wiederholt extremistischen und diskriminierende Aussagen tätigen, eine fehlende Verfassungstreue vorausgesetzt werden kann, oder sieht sie darin eher das Gebot von § 8 des Soldatengesetzes erfüllt, „durch sein gesamtes Verhalten“ für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten (bitte begründen)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass über ein Dutzend von Soldaten, deren rechtsextremes bzw. verfassungsfernes Handeln sich ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10338 bereits als bestätigt herausgestellt hat, in der Bundeswehr weiterhin an der Waffe ausgebildet werden, und welche Auswirkungen hat dies ihrer Einschätzung nach auf die rechtsextreme Szene sowie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor gewalttätigen Neonazis?

14

In wie vielen Fällen führte die Soldateneinstellungsüberprüfung im Jahr 2019 zur Ablehnung von Bewerbern, weil ein Sicherheitsrisiko aus dem Bereich des Rechtsextremismus festgestellt wurde?

Berlin, den 21. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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