Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Kenntnis der Fragesteller lebt ein hoher Prozentsatz der Holocaust-Überlebenden im südlichen Teil Israels. Sie sind nach Kenntnis der Fragesteller oft aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage, Reisen zu unternehmen, um sich Rat für die Realisierung ihrer Ansprüche einzuholen, sich also beispielsweise an die Claims Conference in Tel Aviv (http://www.claimscon.de/ueber-uns/kontakt.html) zu wenden.
Deutschland hat sich am 10. September 1952 mit dem Luxemburger Abkommen verpflichtet, gesetzliche Regelungen zur Rückerstattung von Vermögen und Entschädigung von Holocaustopfern zu schaffen. Mit dem Bundesentschädigungsgesetz wurde eine bundeseinheitliche Regelung herbeigeführt, die Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus weltweit vorsieht. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden weitere außergesetzliche Regelungen für diejenigen Verfolgten des Nationalsozialismus gefunden, die bis dahin noch keine Entschädigung erhalten hatten. Seit Abschluss des so genannten Artikel-2-Abkommens als Zusatzprotokoll zum Einigungsvertrag (1992) finden jährlich Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) statt, bei denen es um Leistungsverbesserungen zum Wohle der hoch betagten Opfer des Nationalsozialismus geht.
In Israel existiert mit der Foundation for the Benefit of Holocaust Survivors (Foundation) bereits eine Institution, die für die JCC die Hilfen in Israel zentral organisiert. Nach Auskunft der JCC werden Dienste in den sechs wichtigsten Städten Südisraels angeboten: Be'er Sheva, Ashkelon, Ashdod, Ofakim, Dimona und Sderot. Es ist davon auszugehen, dass damit die Realisierung von Ansprüchen der Holocaustüberlebenden im Süden Israels bereits ermöglicht bzw. erleichtert wird.
Holocaustüberlebende können Einmalzahlungen, Rentenzahlungen und Pflegesowie Fürsorgeleistungen (Homecare) erhalten. Im Bereich der Homecareleistungen, die den Holocaustüberlebenden den Verbleib in ihrer häuslichen Wohnumgebung absichern sollen, arbeitet die Foundation mit Pflegeeinrichtungen, Day Centern und anderen Organisationen in ganz Israel zusammen, so dass die Opfer nahezu flächendeckend versorgt werden können. So können Holocaustüberlebende neben Pflege- und hauswirtschaftlichen Leistungen auch warme Mahlzeiten, Transportleistungen, medizinische Hilfen, Medikamente, Physiotherapie und andere Hilfen erhalten.
Zusätzlich fördert die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Stiftung EVZ) im Rahmen des Programms „Partnerschaften für Opfer des Nationalsozialismus“ folgende drei Organisationen, um Holocaustüberlebende an Standorten im Süden Israels mit Beratungsangeboten zu begleiten:
- AMCHA (R.A.)
- Atid BaMidbar
- The American Jewish Joint Distribution Committee, JDC Israel.