Deutsche Beteiligung an entwicklungspolitischen lateinamerikanischen (Bahn-)Infrastrukturprojekten
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Stefan Keuter, Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Dezember 2019 verkündete der mexikanische Präsident Andrés Manuel López Obrador, dass der Bau des als Mayazug (span. Tren Maya) bekannte Projekt nun mit breiter Zustimmung der indigenen Bewohner umgesetzt werde (https://blickpunkt-lateinamerika.de/artikel/weichen-fuer-tren-maya-gestellt/). Eine weltweit aktive Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft schätzt das Vorhaben als rentabel ein (https://www.milenio.com/negocios/tren-maya-rentable-neto-206-mil-mdp-pwc). Mit der neuen Strecke sollen sowohl Touristen als auch Güter schneller und besser in diesem Teil des Landes transportiert werden. Auf Anfrage der Fragesteller beim Verband der Deutschen Bahnindustrie e. V. (VDB) konnte eine Beteiligung deutscher Eisenbahnbauer und Eisenbahnzulieferer nicht bestätigt werden.
Fragen und Antworten5
Hatte die Bundesregierung Kenntnis von dem Vorhaben „Mayazug“ in Mexiko? Wenn ja, seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis über dieses Vorhaben?
Die Bundesregierung hat seit der Presseankündigung durch den mexikanischen Präsidenten Andrés Manuel López Obrador im Dezember 2018 Kenntnis über dieses Vorhaben.
Wurde die Unterstützung Deutschlands bei der Umsetzung des Mayazug-Projektes von der mexikanischen Regierung angefragt? a) Wenn ja, wann fand diese Anfrage statt, und wie regierte die Bundesregierung auf diese Anfrage (bitte begründen)? b) Wenn nein, was sind nach Ansicht der Bundesregierung Gründe dafür, dass eine deutsche Beteiligung nicht gewünscht war? Die Fragen 2 bis 2 b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu der Frage, ob eine Beteiligung ausländischer Regierungen an dem geplanten Projekt angedacht oder erwünscht ist. Die Bundesregierung hat keine Anfrage von Seiten der mexikanischen Regierung erhalten, bei der die Unterstützung zur Umsetzung des Mayazug-Projekts angefragt wurde.
Ist die Bundesregierung aktiv auf die mexikanische Regierung bei der Umsetzung des Mayazug-Projektes zugegangen oder hat diese Aufgabe delegiert (bitte nennen und begründen)?
Die Bundesregierung ist bezüglich des Mayazug-Projektes bisher nicht aktiv auf die mexikanische Regierung zugegangen und hat dies auch nicht delegiert.
Wie schätzt die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht die Rentabilität, Machbarkeit und Sinnhaftigkeit des Mayazug-Projektes ein (bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden eigenen Erkenntnisse vor.
Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren entwicklungspolitischen (Bahn-)Infrastrukturprojekten in Mittel- und Südamerika? a) Wenn ja, wie ist deren derzeitiger Status? b) Wenn ja, welche Rolle spielen Deutschland und deutsche Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Finanzierung dieser Projekte? Die Fragen 5 bis 5 b werden gemeinsam beantwortet. c) Wenn kein deutsches Engagement in diesen Projekten geplant ist, was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung diese nicht unterstützt oder forciert? d) Wenn nein, warum erachtet die Bundesregierung dies als nicht notwendig (bitte begründen)? Die Fragen 5 c und 5 d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Kenntnisse zu entwicklungspolitischen (Bahn-) Fernverkehrsprojekten in Mittel- und Südamerika vor.
Deutsche Unternehmen können sich jedoch selbstverständlich um Beteiligung an derartigen Verkehrsprojekten bewerben.
Die entwicklungspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung in Mittel- und Südamerika liegen vor allem in den Bereichen Klimapolitik, Umweltpolitik, erneuerbare Energien, Biodiversität, Wasserversorgung, nachhaltige Mobilität (zum Beispiel öffentlicher Personennahverkehr), berufliche Bildung und gute Regierungsführung. Im Rahmen dieser Schwerpunkte vereinbart die Bundesregierung mit den jeweiligen Partnerregierungen ihre Projekte der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit.