Stand der Umsetzung des Antrags Antisemitismus entschlossen bekämpfen
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Filiz Polat, Kai Gehring, Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Erhard Grundl, Britta Haßelmann, Ottmar von Holtz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die zunehmende Verbreitung des Antisemitismus in Deutschland bis in die Mitte der Gesellschaft ist ein erhebliches Problem. Nicht zuletzt der Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019, der nur um Haaresbreite und aufgrund der guten Eigensicherung der Synagoge gescheitert ist, hat das Ausmaß und die Gewaltbereitschaft, die sich hinter antisemitischem Gedankengut in Deutschland verbirgt, einmal mehr deutlich gemacht. Antisemitismus beschränkt sich nicht auf gesellschaftliche Ränder, sondern ist seit Jahren auch in der Mitte der Gesellschaft tief verankert. Laut einer Studie des Jüdischen Weltkongresses (WJC) hegt mehr als jeder vierte Deutsche (27 Prozent) antisemitische Gedanken (vgl. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/jeder-vierte-hegt-antisemitische-gedanken/), 12 Prozent aller Befragten gaben an, Juden trügen die Verantwortung für die meisten Kriege auf der Welt und 22 Prozent sagten aus, Juden würden wegen ihres Verhaltens gehasst.
In Anerkenntnis der Tatsache, dass der Antisemitismus in Deutschland ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, welches auch gesamtgesellschaftlich bekämpft werden muss, beschloss der Deutsche Bundestag bereits in der 17. Legislaturperiode die Einrichtung eines unabhängigen Expertenkreises. Dieser veröffentlichte 2017 seinen Bericht. Darin verweist er „auf die Vielfältigkeit der Erscheinungsformen von Antisemitismus in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, fragt nach der Wahrnehmung von Antisemitismus aus jüdischer Perspektive und zeigt staatliche sowie zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Bekämpfung und Prävention, aber auch deren Grenzen und Defizite“ auf (Unabhängiger Expertenkreis Antisemitismus: Antisemitismus in Deutschland. Aktuelle Entwicklungen, Berlin 2017, S. 13).
Auf Grundlage des Berichtes der unabhängigen Expertenkommission haben sich die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem Antrag „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ zur besonderen Verantwortung des Deutschen Bundestages beim Kampf gegen Antisemitismus bekannt und 17 Punkte beschlossen, um dem Antisemitismus in Deutschland durch politische Maßnahmen gezielt entgegenzuwirken (Bundestagsdrucksache 19/444). Der Antrag wurde am 18. Januar 2018 einstimmig angenommen.
Im Hinblick auf die Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland ist die stringente Umsetzung der im Antrag beschlossenen Aspekte wesentlich und nach Ansicht der Fragesteller leider zwei Jahre später immer noch bruchstückhaft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand der Implementierung der von der internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken erarbeiteten und im September 2017 von der Bundesregierung angenommenen Definition von Antisemitismus (https://www.tagesschau.de/inland/antisemitismus-definition-101.html) in Bund und Ländern, und wie hat sich die Annahme bislang auf die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung von Antisemitismus in seinen verschiedenen Ausprägungen ausgewirkt?
Welche Entwicklungen konstatiert die Bundesregierung seit der Abfrage im Februar 2019 (vgl. Schriftliche Frage 22 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/8180) in der Anwendung der Definition in der praktischen Arbeit (z. B. in den Bundessicherheitsbehörden)?
Welche Ergebnisse hat die im interfraktionellen Antrag „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ vom 18. Januar 2018 geforderte Bund-Länder-Kommission unter Koordinierung des Antisemitismusbeauftragten bislang erbracht, und lassen sich daraus Erkenntnisse zur effektiveren Erfassung und Bekämpfung von Antisemitismus gewinnen?
Inwiefern hat der Beschluss vom 18. Januar 2018 nach Auffassung der Bundesregierung dazu beigetragen, dass innovative sowie erfolgreiche Ansätze zivilgesellschaftlicher Akteure zur Antisemitismusprävention seit 2018 an verlässlicher und langfristiger Planungssicherheit gewonnen haben?
Plant die Bundesregierung zur Sicherung der Verlässlichkeit und Langfristigkeit bei der Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure ein Demokratiefördergesetz als bundesgesetzliche Grundlage?
a) Wenn ja, wann wird dem Deutschen Bundestag dazu ein Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Über welche Bundesprogramme können zivilgesellschaftliche Initiativen Fördermittel für Projekte gegen Antisemitismus beantragen?
a) Wie viele Fördermittel standen bzw. stehen dafür in den Jahren 2016 bis 2020 in welchem Förderprogramm zur Verfügung (bitte nach Jahren und Programmen aufschlüsseln)?
b) Welche Änderungen bezüglich der Förderstruktur hat es seit dem Beschluss vom 18. Januar 2018 gegeben?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung des Beschlusses vom 18. Januar 2018 selbst ergriffen oder in den Ländern angeregt, um innovative und erfolgreiche Ansätze gegen Antisemitismus in Regelstrukturen der politischen Bildung zu überführen?
Inwieweit ist der im Beschluss vom 18. Januar 2018 geforderte Ausbau der Forschungsförderung zur gezielten Untersuchung sowohl historischer Entwicklungen als auch gegenwartsbezogener Formen des Antisemitismus und der Berücksichtigung sowohl der Perspektive der nichtjüdischen wie auch der jüdischen Bevölkerung vorangeschritten?
Inwiefern hat die Bundesregierung seit dem Beschluss vom 18. Januar 2018 der Forderung des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus nach Stärkung einer praxisbezogenen Antisemitismusforschung jenseits der Evaluation von Bundesprogrammen Rechnung getragen?
a) Welche Forschungseinrichtungen wurden für die Forschungsförderung beauftragt, und mit welchen Ressourcen wurden sie ausgestattet?
b) Welche quantitativen Forschungsvorhaben wurden in Auftrag gegeben?
c) Welche qualitativen Forschungsvorhaben wurden in Auftrag gegeben?
Inwiefern wurde das Curriculum für Integrationskurse seit dem Beschluss vom 18. Januar 2018 dahin gehend überprüft, ob die Vermittlung von Geschichtsbewusstsein und Werten unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung angepasst werden sollte?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wurden seit dem Beschluss vom 18. Januar 2018 die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Antisemitismus in Deutschland durch die Deutsche Islam Konferenz thematisiert, und welche Erkenntnisse wurden gewonnen?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?
Wie hat sich die Absicht, das Gedenken an den Holocaust wachzuhalten und die Erinnerungseinrichtungen wie die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, das Jüdische Museum Berlin, das Centrum Judaicum und die Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus sowie die zivilgesellschaftlichen Bildungsträger zu stärken, in Bezug auf die Finanzierung der genannten Einrichtungen seit dem 18. Januar 2018 ausgewirkt?
Inwiefern hat sich der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 18. Januar 2018 auf die Finanzierung von Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, die in ehemaligen Konzentrationslagern im Ausland eingerichtet worden sind, ausgewirkt?
Inwiefern wurde seit dem Beschluss vom 18. Januar 2018 die pädagogische Auseinandersetzung mit Antisemitismus an den Bildungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterentwickelt?
a) Inwiefern wurde seitdem der Besuch von Gedenkstättenseminaren an den Hochschulen des Bundes, den Universitäten der Bundeswehr und den Bildungseinrichtungen des Bundes bzw. vom Bund (mit)finanzierte Bildungseinrichtungen (z. B. Goethe-Institut) ausgebaut?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie der Besuch von Gedenkstättenseminaren in den Bildungseinrichtungen der Länder ausgebaut wurde?
c) Durch welche Maßnahmen wurde die Wissensvermittlung über das heutige jüdische Leben in Deutschland weiterentwickelt?
d) Durch welche Maßnahmen wurden die besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel im Bildungsbereich intensiviert?
e) Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der Kultusministerkonferenz eine fächerübergreifende Überarbeitung der Schulbücher vorgenommen, durch welche die Aktualität von antisemitischen Bildern und Haltungen stärker deutlich gemacht wird, und inwiefern hat die Bundesregierung hierauf hingewirkt?
f) Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der politischen Bildung verschiedener Generationen und Zielgruppen das Thema Antisemitismus verstärkt aufgegriffen, und inwiefern hat die Bundesregierung dies unterstützt?
Wie viele Schulungen für wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundes wurden seit Januar 2018 in welchen Einrichtungen des Bundes durchgeführt, welche (auch) das Erkennen und Bekämpfen von Antisemitismus am Arbeitsplatz zum Gegenstand hatten?
Wie viele hiervon entfielen auf Schulungen für Beamtinnen und Beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Sicherheitsbehörden?
Inwiefern plant die Bundesregierung, antisemitische Vorfälle im öffentlichen Dienst künftig systematisch zu erheben, und welche Behörden planen, neben dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundespolizei, künftig ebenfalls Meldewege einzurichten, um frühzeitig auf etwaige Vorfälle reagieren zu können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16163)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, in die jährliche Disziplinarstatistik disziplinarrechtliche Ahndungen wegen des Verdachts von Antisemitismus explizit aufzunehmen?
Inwiefern plant die Bundesregierung in Bundesministerien und Bundesbehörden neben dem Bundesbeauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Antisemitismusbeauftragte zu benennen?
Inwieweit ist die am 4. Oktober 2018 während der deutsch-israelischen Regierungskonsultationen zwischen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und dem israelischen Erziehungsminister, Naftali Bennett, verabredete Einrichtung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks vorangeschritten?
Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für den Umbau des deutsch-israelischen Jugendaustauschs zu einem Jugendwerk zur Verfügung?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine konsequente Bekämpfung des Antisemitismus im Sport ein, und welche Maßnahmen und finanzielle Unterstützung ist hier von ihr geplant?
Wann wird die Bundesregierung den Bericht über den Umsetzungsstand und die Bewertung der Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, den die Bundesregierung laut dem Beschluss vom 18. Januar 2018 bis zum 1. Juli 2019 vorlegen sollte, tatsächlich vorlegen?
Inwiefern ist die veränderte Erfassung antisemitischer Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PMK) geplant, und wie soll diese ggf. aussehen und wann soll diese ggf. in Kraft treten?
Hat sich die Bundesregierung zwischenzeitlich Kenntnis über die bundesweite Situation des Schutzes von jüdischen Gemeinden und Einrichtungen, auch und gerade zur Planung möglicher finanzieller Unterstützungsmaßnahmen des Bundes für bauliche Maßnahmen im Sinne des materiellen Objektschutzes (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16163) verschafft, und wenn ja, wie lautet diese?
Inwiefern ist geplant, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 zu nutzen, um den Kampf gegen den Antisemitismus in Europa zu stärken und voranzubringen?