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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Moscheen und muslimischen Einrichtungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

02.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1809023.03.2020

Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Moscheen und muslimischen Einrichtungen

der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Musliminnen und Muslime sowie Menschen, die der Religionsgemeinschaft zugerechnet werden, sind nach Ansicht der Fragesteller in Deutschland und Europa vermehrt mit Ausgrenzungen und Diskriminierung, Hass und Gewalt konfrontiert. Die Leipziger Autoritarismus-Studien 2018 bestätigen nach Ansicht der Fragesteller, dass sich Muslimfeindlichkeit kontinuierlich weiter ausbreitet. 55,8 Prozent der Befragten gaben in der Studie an, dass sie sich „durch die vielen Muslime (…) wie ein Fremder im eigenen Land fühlen“ (https://www.boell.de/sites/default/files/leipziger_autoritarismus-studie_2018_-_flucht_ins_autoritaere_.pdf?dimension1=ds_leipziger_studie, S. 101). Islam- und Muslimfeindlichkeit und antimuslimische Ressentiments sind nach Ansicht der Fragesteller heute Teil des öffentlichen Alltags – ohne dass über diese erschreckende Entwicklung angemessen öffentlich debattiert wird.

Unter anderem der Anschlag auf zwei Moscheen in Christchurch am 15. März 2019, bei dem der rechtsextremistische Attentäter über 50 Menschen tötete, zeigte nach Ansicht der Fragesteller auf grausame Weise die Dimensionen von antimuslimischem Rassismus als Teil einer globalen, rechtsextremen Ideologie.

In Deutschland kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Morden, die bewusst an Musliminnen und Muslimen verübt wurden. Auch Moscheen und muslimische Einrichtungen werden nach Ansicht der Fragesteller bewusst als Ziele ausgesucht, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Wie groß und weiterhin akut die Gefahr ist, haben nach Ansicht der Fragesteller nicht zuletzt die ersten Erkenntnisse um die mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung um Werner S. noch einmal gezeigt. Die Polizeibehörden verhafteten am 14. Februar 2020 nach bundesweiten Razzien zwölf mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen Vereinigung. Die Behörden fanden in den Häusern der Verdächtigen mehrere Schusswaffen, Sprengstoff, selbst gebaute Bomben und Handgranaten. Ziel der rechtsterroristischen Vereinigung war es, in mutmaßlich zehn Bundesländern gleichzeitig zuzuschlagen und mit einzelnen Kommandos „Massaker“ an Betenden in Moscheen zu verüben. Hierdurch sollte, so der perfide Plan, ein „Bürgerkrieg“, zwischen Musliminnen und Muslimen und Nichtmusliminnen und Nichtmuslimen in Deutschland entfacht werden.

Bundesweit steigt die Gefahr für muslimische Einrichtungen und ihre Besucher und Besucherinnen. Allein im vergangenen Jahr fand durchschnittlich jeden zweiten Tag ein islam- und muslimfeindlich motivierter Übergriff statt. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2019 von 184 Fällen von islam- und muslimfeindlich motivierten Angriffen auf Moscheen, Religionsstätten sowie religiöse Repräsentanten aus (Bundestagsdrucksache 19/17069). Expertinnen und Experten zufolge liegt die Dunkelziffer weit höher (https://www.migazin.de/2017/06/06/mehr-als-200-islamfeindliche-straftaten-im-ersten-quartal/).

Allein in den ersten sechs Wochen dieses Jahres wurden bereits über zehn Angriffe erfasst. Hinzu kommen regelmäßige an Moscheen gerichtete Bombendrohungen, wie zuletzt in Essen, Hagen, Bielefeld und Ulm (https://www.heise.de/tp/features/Islamfeindlichkeit-Mehr-Angriffe-kaum-Konsequenzen-4669057.html). Diese Drohungen zielen dabei insbesondere auf Anlässe, zu denen viele Menschen zu erwarten sind, wie beispielsweise zu Feiertagen oder zu Zeiten des Freitagsgebets.

Muslimische Verbände und Vereine fordern bereits seit langer Zeit verstärkte Präventionsprogramme gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie umfassende Sicherheitskonzepte für den Schutz von Moscheen und muslimischen Einrichtungen, um das Praktizieren des religiösen Lebens weiterhin gewährleisten zu können. In der Vergangenheit trafen entsprechende Forderungen viel zu lange auf Gleichgültigkeit und Ablehnung. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes unter den Innenministerien der Länder ergab, planten die meisten Bundesländer nach Festnahme des Terrornetzwerks um Werner S. keine Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen (https://www.evangelisch.de/inhalte/166083/18-02-2020/viele-bundeslaender-finden-schutz-fuer-moscheen-derzeit-ausreichend). Erst nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau kündigte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer an, „sensible Einrichtungen“, darunter auch Moscheen, mit Hilfe von Sicherheitskräften verstärkt schützen zu wollen. Entschiedene Maßnahmen, die über behördliche Initiativen hinausgehen, bleiben aber bis heute aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Inwiefern gibt es eine aktuelle Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Hinblick auf muslimische Einrichtungen und insbesondere Moscheen in Deutschland, wann wurde diese gegebenenfalls erstellt und zuletzt aktualisiert, und wie lautet sie?

2

Wann bzw. in welchen Abständen und anhand welcher Kriterien plant die Bundesregierung, eine Gefährdungsbewertung im Hinblick auf muslimische Einrichtungen und insbesondere Moscheen durchzuführen, und auf welcher Informationsgrundlage wird eine solche Bewertung durchgeführt?

3

Gibt es einen Austausch des BKA mit muslimischen Gemeinden, muslimischen Verbänden oder eine sonstige Einbeziehung im Hinblick auf die aktuelle Sicherheitslage, und wenn ja, in welcher Regelmäßigkeit werden entsprechende Kontakte aufrechterhalten?

4

Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verfahren oder ist von Seiten der Bundesregierung geplant, ein Verfahren einzuführen, damit sich die Sicherheitsbehörden des Bundes mit den Sicherheitsbehörden der Länder über die Sicherheitslage von muslimische Einrichtungen und insbesondere Moscheen in Deutschland austauschen können, und wenn ja, in welcher Regelmäßigkeit findet dieser Austausch statt oder ist in welcher Form geplant?

5

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Muslime und der Türkischen Gemeinde in Deutschland am 21. Februar 2020 abgestimmt, und welche davon sollen in welchem Zeitraum konkret umgesetzt werden?

6

Wie schätzt die Bundesregierung nach den Ereignissen in Hanau das Risiko für Nachahmungstaten und weitere rassistische Anschläge ein, und inwiefern befindet sie sich für die Bewertung dieser Gefahr im Austausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder?

7

Welche Änderungen im Hinblick auf einen besseren Schutz von muslimischen Einrichtungen und Moscheen sowie anderen sensiblen Einrichtungen der migrantischen Community, wie beispielsweise Vereinsräume, sind im Aufgabenbereich der Bundesregierung in Planung, wie sieht der konkrete Zeitplan für deren Umsetzung aus, und welche Mittel werden hierfür bereitgestellt?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die finanzielle Unterstützung von Bundesländern an muslimische Gemeinden für die Durchführung eigenständiger Sicherheitsmaßnahmen, und inwiefern und in welcher Höhe beteiligt sie sich gegebenenfalls an dieser finanziellen Unterstützung?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über vergangene Übergriffe sowie Einschüchterungsversuche gegenüber muslimischen Verbandsvertretern und Verbandsvertreterinnen?

Inwiefern befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit den Sicherheitsbehörden der Bundesländer zu Gefährdungsbewertungen und Sicherheitsmaßnahmen für diese Personen?

10

Wie viele Disziplinarverfahren wurden im Hinblick auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wegen des Verdachts von Islam- und Muslimfeindlichkeit in den letzten fünf Jahren geführt (bitte nach Bundesländern sowie Bundesbehörden aufschlüsseln)?

11

Inwiefern gibt es Standards zur Definition und Erfassung von islam- und muslimfeindlichen Vorfällen in Bundesbehörden, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

12

Inwiefern sind politische Strategien von Seiten der Bundesregierung geplant, um in Bundesbehörden und im Bildungswesen die Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit auszubauen?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Entwicklungen islam- und muslimfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung, und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für die Bekämpfung von islam- und muslimfeindlichen Einstellungen ein?

14

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Arbeit von Projekten und insbesondere Modellprojekten zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit in Zukunft langfristig gesichert ist?

15

Wie plant die Bundesregierung, Präventionsprogramme gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit zukünftig langfristig und verlässlich zu fördern?

16

Wie ist die von der Bundesregierung geplante Expertenkommission zur Muslimfeindlichkeit konzipiert?

Inwiefern, und auf welche Weise werden muslimische Verbände und Personen in die von der Bundesregierung geplante Expertenkommission zur Muslimfeindlichkeit eingebunden?

In welcher Regelmäßigkeit wird es einen Austausch mit dieser Expertenkommission zur Muslimfeindlichkeit geben?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Ergebnisse dieser Kommission bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen berücksichtigt werden?

17

Wie definiert die Bundesregierung Islam- und Muslimfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus, und auf welchen wissenschaftlichen Expertisen beruhen diese Definitionen?

Berlin, den 10. März 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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