[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold, Gökay Akbulut,
Dr. Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/18415 –
Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages unter
Berücksichtigung des polnischen Muttersprachunterrichtes und des Bereichs
der Erinnerungskultur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit (Nachbarschaftsvertrag) jährt sich am 17. Juni 2021 zum 30.
Mal wieder. In der Präambel bekunden beide Vertragsstaaten, „die leidvollen
Kapitel der Vergangenheit abzuschließen“ und an die „guten Traditionen und
das freundschaftliche Zusammenleben in der jahrhundertelangen Geschichte“
beider Nachbarstaaten anzuknüpfen. Dabei stellen sie die bilateralen
Beziehungen betont in einen übergreifenden europäischen Rahmen, um den
„unverwechselbaren Beitrag des deutschen und des polnischen Volkes zum
gemeinsamen kulturellen Erbe Europas und der jahrhundertelangen gegenseitigen
Bereicherung der Kulturen beider Völker sowie der Bedeutung des
Kulturaustauschs für das gegenseitige Verständnis und für die Aussöhnung der Völker“
zu stärken. Mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Polen über kulturelle Zusammenarbeit (Kulturabkommen)
vom 14. Juli 1997 erfuhr der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag eine
weitere Konkretisierung der Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der
Kultur, der Bildung und Wissenschaft.
Im Nachbarschaftsvertrag wurde festgelegt, dass „Personen deutscher
Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer
Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition
bekennen, das Recht haben, ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse
Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln“
(Artikel 20, Absatz 1) sowie „einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
Mitgliedern ihrer Gruppe sich privat und in der Öffentlichkeit ihrer Muttersprache
frei zu bedienen, in ihr Informationen zu verbreiten und auszutauschen und
dazu Zugang zu haben“ (Artikel 20, Absatz 3). Die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtete sich in diesem Zusammenhang „entsprechende
Möglichkeiten für den Unterricht ihrer Muttersprache oder in ihrer Muttersprache in
öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie, wo immer dies möglich und
notwendig ist, für deren Gebrauch bei Behörden“ zu gewährleisten sowie „im
Zusammenhang mit dem Unterricht von Geschichte und Kultur in Bildungseinrich-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19433
19. Wahlperiode 22.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Mai 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tungen die Geschichte und Kultur“ zu berücksichtigen (Artikel 21 Absatz 2).
Beide Vertragsparteien bekräftigten ihre Bereitschaft, „allen interessierten
Personen umfassenden Zugang zur Sprache und Kultur des anderen Landes zu
ermöglichen, und entsprechende staatliche und private Initiativen und
Institutionen zu unterstützen“ (Artikel 25, Absatz 1). Die Regierungen beider Länder
vereinbarten, „die Möglichkeiten auszubauen, in Schulen, Hochschulen und
anderen Bildungseinrichtungen die Sprache des anderen Landes zu erlernen“.
Dabei wird auch die Gründung von Schulen angestrebt, in denen in beiden
Sprachen unterrichtet wird. Weiterhin bemühen sie sich, die Möglichkeiten
des Studiums der Germanistik und Polonistik zu den Hochschulen des anderen
Landes auszuweiten (Artikel 25, Absatz 2).
Mit Blick auf die Erinnerungskultur wollen beide Länder gemäß
Nachbarschaftsvertrag „bei der Erhaltung und Pflege des europäischen kulturellen
Erbes zusammenarbeiten sowie sich für die Denkmalpflege einsetzen“ (Artikel
28, Absatz 1) und der auf ihrem Gebiet befindlichen Orte und Kulturgüter, die
von geschichtlichen Ereignissen sowie kulturellen und wissenschaftlichen
Leistungen und Traditionen der anderen Seite zeugen, besonders annehmen
und zu ihnen freien und ungehinderten Zugang gewährleisten. Im gleichen
Geiste sind die Vertragsparteien bestrebt, die Probleme im Zusammenhang mit
Kulturgütern und Archivalien zu lösen (Artikel 28, Absatz 3). „Die
Bundesrepublik Deutschland erklärt zudem, dass polnische Gräber in der
Bundesrepublik Deutschland geachtet werden und ihre Pflege ermöglicht wird. Die Gräber
polnischer Opfer der Kriege und der Gewaltherrschaft, die sich in der
Bundesrepublik Deutschland befinden, stehen unter dem Schutz der deutschen
Gesetze.“ (Artikel 32, Absatz 1).
In beiden Nachbarländern werden seit einigen Jahren vergleichende
Forschungen zu Erinnerungskulturen, zum Interesse an der Geschichte sowie zur
Bildung über den Holocaust und die gesellschaftlichen Nachwirkungen der
Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs durchgeführt (vgl. Roland Imhoff, Michał
Bilewicz u. a., Explaining the Inexplicable: Differences in Attributions for the
Holocaust in Germany, Israel, and Poland, Political Psychology, 2016). Die
Ergebnisse dieser repräsentativen Umfragen belegen die Unterschiede in den
untersuchten polnischen und deutschen Gesellschaften in Bezug auf die
Erklärung der Ursachen, die zur gesellschaftlichen Unterstützung für den
Nationalsozialismus und seiner Terrorpolitik führten. Während in Polen spezifische
Merkmale der Deutschen als Ursache für die Unterstützung des NS benannt
werden, wird in der Bundesrepublik auf externe wirtschaftliche und soziale
Prozesse verwiesen. Der wissenschaftliche Austausch und die
Auseinandersetzung mit diesen Ergebnissen ist nach Ansicht der Fragesteller hochaktuell im
Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der Gegenwart und
besitzt ein bislang kaum beachtetes Potential, welches bei der
Weiterentwicklung und Neuentwicklung von Vermittlungskonzepten in der pädagogischen
Bildung über den Holocaust zum Tragen kommen könnte. Sie geben zudem
Hinweise wie durch einen lokalgeschichtlichen Ansatz die diverskulturellen
regionalen Identitäten einbezogen werden können, um die Wahrnehmung der
Shoah nicht als ein geografisch entferntes Ereignis zu begriffen, sondern
insbesondere jungen Menschen zu helfen, ihre eigenen Lebenswelten und
Wohnorte, an denen vor der Shoah und dem Holocaust an den Sinti und Roma
zahlreiche jüdische Gemeinden existierten sowie Roma-Gemeinschaften lebten,
historisch adäquat anzuerkennen (vgl. Michal Bilewicz, Marta Witkowska
u. a., How to Teach about the Holocaust? Psychological Obstacles in
Historical Education in Poland and Germany, 2017). Die Ergebnisse solcher Studien
könnten nach Auffassung der Fragesteller somit helfen, die jahrhundertelange
Geschichte des Zusammenlebens und des Austausches zwischen
Mehrheitsbevölkerung und den Sinti und Roma sowie Juden in Europa in die Identität
heutiger Gesellschaften zu integrieren und eine lebendige Erinnerungskultur und
nachhaltiges Gedenken stärken.
Besondere Bedeutung für eine nachhaltige europäisch und international
ausgerichtete Erinnerungskultur kommt der Literatur als Schlüsselmedium zu,
gerade vor dem Hintergrund des Übergangs vom kommunikativen zum kulturellen
Gedächtnis unserer Nachbargesellschaften in Bezug auf den Zweiten
Weltkrieg (vgl. Barbara Breysach: Schauplatz und Gedächtnisraum Polen. Die
Vernichtung der Juden in der deutschen und polnischen Literatur. Wallstein-
Verlag: Göttingen 2005). Unter den Historikerinnen und Historikern herrscht
mittlerweile Konsens darüber, dass ein Wissen über das Geschehen im
Zweiten Weltkrieg erst dann zu einem tragfähigen europäischen Gedächtnis wird,
wenn es möglichst breit gefasste Kenntnisse über die deutsche Besatzung
Polens und die Shoah mit einschließt (Saul Friedländer: Den Holocaust
beschreiben. Auf dem Weg zu einer integrierten Geschichte. Wallstein-Verlag:
Göttingen 2007; Feliks Tych: Deutsche, Juden, Polen: Der Holocaust und seine
Spätfolgen. Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 2009). Fundierte Fachliteratur
stellt dabei einen wichtigen Beitrag dar, die Bedeutung der Erinnerung an die
Shoah und den Holocaust an den Sinti und Roma sowie die deutsche
Besatzung Polens zu bewahren und der deutschen Gesellschaft näherzubringen. Von
den bereits kurz vor bzw. unmittelbar nach der Befreiung veröffentlichten
Berichten polnischer Shoah-Überlebender (die vor allem auf Polnisch und auf
Jiddisch verfasst wurden) liegt mittlerweile eine bescheidene Auswahl in
deutschen Übersetzungen vor, doch lassen die Erscheinungsjahre dieser
Publikationen zugleich erkennen, in welcher Weise diese Memoria jahrzehntelang in
der Bundesrepublik Deutschland übersehen und damit aus dem Diskurs
ausgeschlossen wurde (vgl. Nach dem Untergang. Die ersten Zeugnisse der Shoah
in Polen 1944–1947. Berichte der Zentralen Jüdischen Historischen
Kommission. Herausgegeben von Frank Beer, Wolfgang Benz, Barbara Distel.
Metropol-Verlag: Berlin 2014). Die von Stephan Lehnstaedt vorgelegte
Publikation „Der Kern des Holocaust. Bełżec, Sobibór, Treblinka und die Aktion
Reinhardt“ (Beck Verlag: München 2017) gilt dabei als „erste [
monographische] deutsche Gesamtdarstellung“ der „Aktion Reinhardt“ – 75 Jahre nach
der „Wannseekonferenz“. Ein Blick allein auf diese genannten Publikationen
belegt, dass die polnische Literatur – als „Augenzeugin“ des Geschehens
(Henryk Grynberg) – ihren herausragenden Wert besitzt als Speicher einer
Memoria, die unerlässlich ist für die Herausbildung eines europäischen
Gedenkens (Henryk Grynberg: „Der Holocaust in der polnischen Literatur“,
„Generation Shoah“ – beide Essays in: Henryk Grynberg: Unkünstlerische
Wahrheit. Ausgewählte Essays. Hentrich&Hentrich: Berlin 2014, S. 142 bis 191,
242 bis 281; Yehuda Bauer: Die dunkle Seite der Geschichte. Die Shoah in
historischer Sicht. Interpretationen und Re-Interpretationen. Jüdischer Verlag:
Frankfurt am Main 2001).
In der Bundesrepublik Deutschland kommt in diesem Zusammenhang auch
der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) ein wichtiger
Bildungsauftrag zu, welcher durch Vergabe von Fördermitteln aus ihrem eigenen
Stiftungsvermögen sowie durch Drittmittel erfüllt werden soll. Gemäß § 2
Absatz 1 des Stiftungsgesetzes werden Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter
und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene
über Partnerorganisationen ausgezahlt und zugleich nach § 2 Absatz 2 über
den Fonds „Erinnerung und Zukunft“ dauerhaft Projekte gefördert, die der
Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des
nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der
Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der
internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen sowie im
Gedenken an und zu Ehren derjenigen Opfer nationalsozialistischen Unrechts,
die nicht überlebt haben, auch Projekte im Interesse ihrer Erben unterstützt.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben am 12. Juni
2011 die Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung
der deutschen Minderheit in Polen und der polnisch-stämmigen Bürger und
Polen in der Bundesrepublik nach dem Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni
1991 unterzeichnet. In diesem Rahmen finden seitdem auf
Staatssekretärsebene zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
und dem polnischen Innenministerium Gespräche über die Lage der
polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürger sowie polnischen Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger in der Bundesrepublik statt. Aktuell wird nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller über Korb III und Fragen des gegenseitigen
Schulwesens verhandelt. Danach ist mit Korb IV die Behandlung des Themas
Gedenkkultur und Erinnerungskultur vorgesehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die folgenden Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht
ermittelbaren Informationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2
BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die
Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung
bringen kann. Angesichts der sich durch die Ausbreitung des Coronavirus/
Covid-19 ergebenden besonderen Lage sind die der Bundesregierung zur
Verfügung stehenden personellen wie administrativen Kapazitäten und Ressourcen
reduziert. Diese sind durch mit der Bewältigung der Pandemie in
unmittelbarem Zusammenhang stehende, unaufschiebbare Aufgaben zum Teil gebunden.
Die folgenden Angaben entsprechen daher dem aktuell verfügbaren
Kenntnisstand des Auswärtigen Amts.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung der
im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag aus dem Jahre 1991 durch
diese eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der
ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität, und wie
werden diese völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland angesichts der föderalen Zuständigkeiten evaluiert (bitte einzeln
thematisch ausführlich begründen)?
Anlässlich des 25. Jahrestages des Nachbarschaftsvertrages im Jahr 2016
verabschiedeten die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Polen eine Gemeinsame Erklärung, in der festgestellt wurde:
„Deutschland und Polen sind heute, 25 Jahre nach Unterzeichnung des Vertrags über
gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991,
gute Nachbarn und enge Partner. Dieser Vertrag wurde zusammen mit dem
Vertrag über die Bestätigung der bestehenden Grenze von 1990 zur Grundlage des
gegenseitigen Vertrauens und der Annäherung der Bürger in unseren beiden
Ländern und damit zum Fundament unserer Beziehungen in der Zukunft. Er hat
den Rahmen gesetzt für einen vielfältigen Austausch auf der politischen,
wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Ebene.“ Diese Feststellung ist
auch heute noch aktuell. Deutschland und Polen sind politisch durch die
gemeinsame Mitgliedschaft in EU und NATO eng verbunden. Die beständig
wachsende Wirtschaftskooperation sichert Arbeitsplätze und Wohlstand in
beiden Ländern. Es gibt einen engen kulturellen Austausch, an dem nicht zuletzt
die vielen Polinnen und Polen einen großen Anteil haben, die sich in
Deutschland niedergelassen haben und die Gesellschaft bereichern. Gerade vor dem
Hintergrund des 75. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges wird
deutlich, dass die deutsch-polnische Nachbarschaft inzwischen auf einem festen
Fundament steht. Das ist Ergebnis der Tatsache, dass seit Abschluss des
Nachbarschaftsvertrages alle deutschen und polnischen Regierungen an seiner
Umsetzung gearbeitet haben.
Soweit sich der Nachbarschaftsvertrag mit Fragen der Förderung der deutschen
Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern in
Deutschland befasst, werden diese Fragen seit 2010 vorwiegend im Rahmen
des deutsch-polnischen Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen
Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in
Deutschland nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
vom 17.6.1991 erörtert. Der Runde Tisch wurde in Vorbereitung auf den 20.
Jahrestag der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages eingerichtet und hat
seither sechsmal getagt. Zu den Teilnehmenden des Runden Tisches gehören
Vertreterinnen und Vertreter der deutschen und der polnischen Regierung sowie
von Vereinigungen der deutschen Minderheit in Polen und der
polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Vertreterinnen und Vertreter der
Landesregierungen bzw. der Kultusministerkonferenz der Länder nehmen an
den Sitzungen des Runden Tisches teil, wenn Themen, die in die Zuständigkeit
der Länder fallen, Gegenstand der Sitzung sind.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung der
in der Gemeinsamen Erklärung und dem Programm der Zusammenarbeit
2011 eingegangenen Verpflichtungen zur Förderung der ethnischen,
kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität, und wie ist der aktuelle Stand
der Verhandlungen über Korb III, und wie werden diese Verpflichtungen
angesichts der föderalen Zuständigkeiten evaluiert (bitte einzeln
thematisch ausführlich begründen)?
Der Stand der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches zu
Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der
polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem Vertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und
freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991“ vom 12. Juni 2011 wird
in den Sitzungen des Runden Tisches erörtert. Es bestand bisher Einigkeit, die
Verhandlungen am Runden Tisch auch weiterhin auf die Maßnahmen nach Teil
II zu konzentrieren, bevor über weitere Themen der Gemeinsamen Erklärung
gesprochen wird. Durch die Teilnahme eines von der Kultusministerkonferenz
benannten Ländervertreters ist sichergestellt, dass Fragen zur Umsetzung der
Maßnahmen, die in der Zuständigkeit der Länder liegen, unmittelbar an die
Länderebene adressiert werden können.
Die einzelnen Maßnahmen der deutschen Seite nach Teil II der Gemeinsamen
Erklärung sind aus Sicht der Bundesregierung im Wesentlichen umgesetzt. Bei
der letzten Sitzung des Runden Tisches wurden deshalb überwiegend
Folgefragen behandelt (etwa Fragen der konkreten Umsetzung der als Maßnahme nach
Teil II erstellten Bildungsstrategien), siehe hierzu auch Antwort auf Frage 6.
Die Wiederaufnahme der Verhandlungen des deutsch-polnischen Runden
Tisches am 19. Juni 2019 in Berlin belegt das Interesse beider Staaten, über die
Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der
polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland weiter im Gespräch zu bleiben.
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Abschluss
des Nachbarschaftsabkommens mit dem Ziel einer strukturellen
Unterstützung bzw. finanzieller Förderung der Länder, namentlich auch einer
auskömmlichen Finanzierung von Lehrkräften, die polnischen
Muttersprachunterricht anbieten (z. B. im Zusammenhang mit dem Bildungsangebot
des traditionsreichen Polnischen Schulvereins „OŚWIATA“ in Berlin e. V.
sowie anderer Bildungsträger) ergriffen, um im Einklang mit den durch
diese eingegangenen Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag das
Angebot muttersprachlichen Polnischunterrichtss zu ermöglichen und zu
stärken (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primarschulbereich
und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen,
Volkshochschulen nach Einrichtung, unter Berücksichtigung der Angebote
zivilgesellschaftlicher bzw. privater Bildungsträger der Polonia, wie z. B. „OŚ-
WIATA“ u. a., konkreter Maßnahme, Fördervolumen und Datum einzeln
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine finanzielle oder sonstige Unterstützung
gegenüber den Ländern im Sinne der Fragestellung geleistet.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Abschluss
des Nachbarschaftsabkommens mit dem Ziel einer strukturellen
Unterstützung bzw. finanziellen Förderung vorgenommen, um die Verwendung der
polnischen Sprache in durch den Bund geförderten Einrichtungen,
insbesondere im erinnerungspolitischen und gedenkpolitischen Bereich zu
stärken (bitte nach den Bereichen Museen, Archive, Gedenkstätten und andere
einschlägige Einrichtungen einzeln nach Einrichtung, Maßnahme,
Fördervolumen und Datum aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat in Teil II der Gemeinsamen Erklärung des Runden
Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der
polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland vom 12. Juni 2011 zugesagt,
die Einrichtung einer Geschäftsstelle zu finanzieren, die die Belange aller
polnischen Organisationen in Deutschland vertritt, und die Schaffung eines
Internetportals für alle polnischen Organisationen in Deutschland finanziell zu
unterstützen. Dieses Portal wird im Rahmen der Tätigkeit der Geschäftsstelle
zweisprachig (polnisch/deutsch) betrieben. Über die Einrichtung der
Geschäftsstelle und die Schaffung des Internetportals hinaus hat die Bundesregierung die
Geschäftsstelle und das Internetportal seit 2012 mit jährlichen
Projektförderungen wie folgt unterstützt:
Jahr Geschäftsstelle Internetportal
2012 35.000 Euro 28.000 Euro
2013 49.000 Euro 30.000 Euro
2014 40.000 Euro 25.000 Euro
2015 50.000 Euro 30.000 Euro
2016 50.000 Euro 30.000 Euro
2017 50.000 Euro 30.000 Euro
2018 50.000 Euro 30.000 Euro
2019 51.000 Euro 33.000 Euro
Mittel in vergleichbarer Höhe wie 2019 stehen auch im Jahr 2020 zur
Verfügung.
Die vollständig von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) finanzierte Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der
Polen in Deutschland in Bochum hat im Jahr 2019 für die polnische Version
des von ihr betriebenen Internetportals „Porta Polonica“ und damit
zusammenhängende Aktivitäten Mittel in Höhe von ca. 33.000 Euro aufgewandt.
Die vom BKM institutionell geförderten Geschichtsmuseen, NS-Gedenkstätten
und Dokumentationszentren bieten Informationen in polnischer Sprache an,
wie etwa Audioguides, Führungen, Publikationen und spezielle Seminare
(exemplarisch: die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz
führt regelmäßig fünftägige Lehrerfortbildungen mit polnischen Lehrkräften
durch, die dann mit ihren Schulklassen wiederkommen; auch wurden zwei
Kooperationsseminare mit deutschen und polnischen Polizistinnen und Polizisten
in Kooperation mit dem Jewish Center in Oswiecim durchgeführt; in den
Gedenkstätten Buchenwald, Sachsenhausen und dem Dokumentationszentrum
NS-Zwangsarbeit in Berlin Schöneweide finden seit Jahren
Bildungsprogramme mit Gruppen aus Polen (Schulklassen, Multiplikatoren) bzw.
polnischdeutsche Begegnungen statt.
Die BKM fördert nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes Einrichtungen
(Museen, wissenschaftliche Einrichtungen), die sich mit der deutsch-polnischen
Geschichte und dem gemeinsamen kulturellen Erbe von Polen und Deutschen
befassen. In ihnen werden seit Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrags
gezielt Informations-, Vermittlungs- und Publikationsangebote in polnischer
Sprache auch in Kooperation mit polnischen Partnereinrichtungen erarbeitet. Da die
Aktivitäten Teil der Gesamtkonzeption der Einrichtungen sind, werden
Einzelförderungen nicht gesondert erfasst und aufbereitet.
5. Welche Verordnungen und Erlasse bestehen nach Kenntnisstand der
Bundesregierung mit welchem konkreten Inhalt seit Abschluss des
Nachbarschaftsabkommens in den Bundesländern mit dem Ziel, die Einrichtung
muttersprachlichen Polnischunterrichtss an öffentlichen
Bildungseinrichtungen sowie Stärkung und Ausbau der Angebote privater Bildungsträger
der Polonia, auf der Ebene der Länder umzusetzen?
Die Gestaltung des Bildungs- und damit auch Sprachangebots an Schulen und
Bildungseinrichtungen ist Sache der Länder.
6. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über das Schulwesen der
deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürgerinnen
und Bürger sowie Polinnen und Polen in der Bundesrepublik
Deutschland?
Der Ausbau des Sprachunterrichts ist für alle Beteiligten des Runden Tisches
prioritär.
Seit 2019 vertritt Polen den Standpunkt, dass die Kinder, die Deutsch als
Minderheitensprache lernen, ab der 7. Klasse nicht mehr zusätzlich Deutsch als
Fremdsprache wählen können, sondern eine zweite andere Fremdsprache
wählen müssen. Dies führt zu einem Verlust von zwei bis drei Unterrichtsstunden
und hat damit negative Auswirkungen auf den Spracherwerb. Hiervon sind
rund 50.000 Schüler der deutschen Minderheit betroffen. In den Verhandlungen
mit der polnischen Seite konnten in dieser Frage keine Verbesserungen für die
deutsche Minderheit erreicht werden. Daher stellte der Deutsche Bundestag für
das laufende Haushaltsjahr für die außerschulische Sprachförderung weitere
Mittel zur Verfügung.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder haben am 8. Dezember 2016 beschlossen, dass die Länder ihre
Anstrengungen für ein nachfragerechtes Angebot an Polnisch-Unterricht für alle
Altersstufen sowohl innerhalb als auch außerhalb der vorhandenen schulischen
Strukturen fortsetzen. Diese Entscheidung haben sie durch einen Beschluss am
1. Juni 2017 noch einmal bekräftigt.
Die Vertreterin der Kultusministerkonferenz der Länder stellte in der Sitzung
des deutsch-polnischen Runden Tischs zu Fragen der Förderung der deutschen
Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in
Deutschland am 19. Juni 2019 für das Jahr 2020 eine Länderumfrage in Aussicht, die
dazu beitragen soll, den Bedarf an schulischem Polnisch-Unterricht in den
einzelnen Ländern zu ermitteln.
Gewährleistung polnischen Muttersprachunterrichts und der polnischen
Sprache in der Bundesrepublik
7. An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland besteht nach Kenntnis der Bundesregierung im Einklang mit
den Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag ein Bildungsangebot
Polnisch als Muttersprache?
a) Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit
Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit insgesamt annehmen (bitte nach Jahren,
Bildungsniveau und Bundesländern auflisten)?
b) Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach Bereichen
Kindertagesstätten, Primarschulbereich und Sekundarschulbereich, berufliche
Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen unter Berücksichtigung der
Angebote privater Träger der Polonia nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt bei den Ländern.
8. An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland besteht nach Kenntnis der Bundesregierung im Einklang mit
den Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag die Möglichkeit, in
der polnischen Muttersprache unterrichtet zu werden?
a) Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit
Abschluss des Nachbarschaftsvertrages insgesamt annehmen (bitte nach
Jahren und Bundesländern auflisten)?
b) Wie hat sich dieses Angebot seit Abschluss des
Nachbarschaftsvertrages entwickelt (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten,
Primarschulbereich und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung,
Hochschulen, Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für den
Polnischunterricht werden dabei aktuell benutzt (bitte nach Sprachniveau bzw.
Leistungsstufen auflisten und Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag
angeben)?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt bei den Ländern.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von
Personen, die im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem
Nachbarschaftsvertrag aktuell in Polen am Unterricht im Fach Deutsch als Fremdsprache
teilnehmen, und wie viele Personen nehmen in der Bundesrepublik
Deutschland am Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache teil (bitte
die Entwicklung seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages differenziert
nach der Art der öffentlichen Bildungseinrichtung angeben und die Zahlen
in Relation zu beiden Ländern setzen)?
a) Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit
Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit insgesamt annehmen (bitte nach Jahren,
Bildungsniveau und Bundesländern auflisten)?
b) Wie hat sich dieses Angebot seit Abschluss des
Nachbarschaftsvertrages entwickelt (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten,
Primarschulbereich und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung,
Hochschulen und Volkshochschulen sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
c) Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für Polnisch werden
dabei aktuell benutzt (bitte nach Sprachniveau bzw. Leistungsstufen
auflisten, und Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben)?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Zur Anzahl der Personen, die aktuell in Polen am Unterricht im Fach Deutsch
als Fremdsprache teilnehmen sowie zur Entwicklung dieser Zahlen seit 1995
wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Erhebung von Daten zur
Zahl und Strukturierung der Deutschlerner weltweit wird im Fünfjahres-
Rhythmus vom Auswärtigen Amt durchgeführt. Zur Entwicklung der Zahlen in
Polen für einzelne Jahre oder weiter differenziert nach Bildungseinrichtungen
liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Anzahl Deutschlerner in Polen
gemäß Datenerhebung weltweit
Jahr Deutschlerner
insgesamt
Deutschlerner
an Schulen
Deutschlerner
an Hochschulen
Deutschlerner
sonstige Einrichtungen
1995 1.449.651 1.363.900 85.751 k.A.
2000 2.202.708 2.131.781 70.927 k.A.
2005 2.208.300 2.194.000 14.300* k.A.
2010 2.345.480 2.328.940 16.540* k.A.
2015 2.288.125 2.139.070 96.555 52.500
2020 1.953.014 1.840.244 56.381 56.389
* nur Studierende der Germanistik, Anzahl Teilnehmer an Sprachkursen für Deutsch als
Fremdsprache nicht ermittelt
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs in Deutschland liegt bei den Ländern.
10. Wie viele polnische Kulturverbände bzw. private und
zivilgesellschaftliche Bildungsträger der Polonia sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Bundesrepublik Deutschland derzeit mit dem Ziel tätig,
muttersprachlichen Polnischunterricht anzubieten, und wie viele deutsche
Kulturverbände sind im Bereich des muttersprachlichen Deutschunterrichts
in Polen tätig (bitte die Angebote und die Anzahl der an diesen
Angeboten Teilnehmenden Personen in beiden Staaten in Relation setzen)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erhebungen vor zur Zahl
polnischer Kulturverbände und privater Bildungsträger, die in Deutschland
herkunftssprachlichen Polnisch-Unterricht anbieten.
In Polen gibt es acht Einrichtungen, die in der Trägerschaft der Vereine der
deutschen Minderheit liegen. Dazu gehört der Verein Pro Liberis Silesiae, der
jeweils einen Kindergarten und eine Grundschule in den Raschau, Oppeln-
Malino und Goslawitz betreibt. Des Weiteren führt die Bildungsgesellschaft
Cosel-Rogau einen Kindergarten und eine Grundschule in Cosel-Rogau. In den
Einrichtungen wird Deutsch als Sprache der Minderheit unterrichtet.
Die aktuelle Anzahl der Schüler in den Schulen und Kinder in den
Kindergärten in den genannten Einrichtungen ist nachstehend dargestellt:
Raschau: Kindergarten: 59 Schule: 89
Oppeln-Malino: Kindergarten: 39, Schule: 83
Goslawitz: Kindergarten: 25, Schule: 48
Cosel-Rogau: Kindergarten: 40, Schule: 91
Des Weiteren werden sprachfördernde Maßnahmen von den 25 ordentlichen
und zehn assoziierten Mitgliedsorganisationen des Verbands der deutschen
sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) angeboten.
a) Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung das Angebot (Polnischunterricht) privater bzw.
zivilgesellschaftlicher Bildungsträger seit Abschluss des Vertrages über
gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit insgesamt an
(bitte nach Jahren und Bundesländern einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang an einer Finanzierung der Lehrkräfte in diesen privaten bzw.
zivilgesellschaftlichen Bildungsträgern in der Bundesrepublik
Deutschland (Polnischunterricht) sowie in Polen (Deutschunterricht)
(bitte jeweils seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages auflisten,
und die Zahlen für beide Länder in Relation setzen)?
Für die außerschulische Sprachförderung der deutschen Minderheit stehen im
laufenden Haushaltsjahr aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Inneres,
Bau und Heimat (BMI) insgesamt rund 575.000 Euro zur Verfügung. Hierzu
gehören auch Lehrmaterialien. Diese Förderung kommt mehreren Projekten
zugute mit unterschiedlichen Inhalten, Zielgruppen und Anforderungsprofilen.
Die 25 ordentlichen und zehn assoziierten Mitgliedsorganisationen des
Verbands der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) werden
aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) für ihre Spracharbeit gefördert, im
Jahr 2019 mit etwa 94.000 Euro etwa für Lehrerfortbildung, Sprachprojekte
und Sprachkurse.
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an einer Finanzierung von Polnisch-
Unterricht in Deutschland, der von zivilgesellschaftlichen Bildungsträgern in
Deutschland angeboten wird.
c) Welche organisatorische oder finanzielle Unterstützung gewährt in
diesem Zusammenhang die Bundesregierung bei der Erstellung und
dem Vertrieb von Lehrmaterialien in der Bundesrepublik Deutschland
(Polnischunterricht) und in Polen (Deutschunterricht) (bitte jeweils
seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages auflisten, und die Zahlen
für beide Länder in Relation setzen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10b verwiesen.
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Bildungsträgern und Kulturträgern bzw. Polonia-Verbänden bei der
Bereitstellung des muttersprachlichen Polnischunterrichts finanziell und
organisatorisch zu unterstützen (z. B. durch Ermöglichung des
unentgeltlichen Benutzens bzw. Anmietung von Räumlichkeiten an deutschen
Bildungseinrichtungen u. a.), und welchen Beitrag leistet die
Bundesregierung im Einklang mit den durch diese eingegangenen Verpflichtungen
aus dem Nachbarschaftsvertrag, um Bundesländer, Kommunen und
Gemeinden bei der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von
Räumlichkeiten für polnischen Muttersprachunterricht zu unterstützen (bitte jeweils
nach Bundesländern, Kommunen und Gemeinden seit Abschluss des
Nachbarschaftsvertrages auflisten, und falls zutreffend, die der
Bundesregierung hierbei bekannten Probleme benennen)?
Eine finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen durch die
Bundesregierung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 10b verwiesen.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung und
Maßnahmen zur Förderung bilingualer deutsch-polnischer
Kindertagesstätten in der Bundesrepublik Deutschland, im Einklang mit den durch
diese eingegangenen Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag,
seit Abschluss des Abkommens (bitte nach Bundesländern, Jahren,
Fördervolumen und der Anzahl der daran teilnehmenden Kinder auflisten)?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung bzw.
Planung von bilingualen deutsch-polnischen Schulen in der
Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem
Nachbarschaftsvertrag seit Abschluss des Abkommens (bitte nach
Bundesländern, Jahren, Fördervolumen und der Anzahl der daran teilnehmenden
Schülerinnen und Schüler auflisten)?
14. An welchen Hochschulen und Universitäten in der Bundesrepublik
Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
Polonistik-Studiengänge angeboten?
a) Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung
an deutschen Hochschulen und Universitäten Polnisch bzw.
Polonistik?
b) Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung
Polnisch auf Lehramt?
c) Wie viele Referendarinnen und Referendare haben nach Kenntnis der
Bundesregierung Polnisch als erstes oder zweites Fach wählen
können?
d) An welchen deutschen Hochschulen und Universitäten werden nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell Dolmetscherinnen und
Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Polnisch
ausgebildet?
Die Fragen 12 bis 14d werden zusammen beantwortet.
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt bei den Ländern.
15. An welchen Bundesministerien, Ämtern, Behörden sowie vom Bund
geförderten Universitäten, Hochschulen und weiteren
Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland wird die polnische Sprache zum
Erlernen angeboten?
Die Ressorts können bei festgestelltem Bedarf zum Erlernen der polnischen
Sprache auf die Angebote des Bundessprachenamtes zurückgreifen. Darüber
hinaus bietet das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der
Bundesfinanzverwaltung als nachgeordneter Bereich des Bundes-ministeriums der Finanzen
(BMF) ebenfalls die polnische Sprache an. Das Auswärtige Amt bietet eigene
Möglichkeiten zum Erlernen der polnischen Sprache.
Die Fortbildungsbedarfe der Bundespolizei im Bereich der polnischen
Fremdsprache werden durch eigene Maßnahmen in Form von zentralen Lehrgängen
der Bundespolizeiakademie sowie dienststelleninternen Schulungen gedeckt.
Darüber können Angehörige der Bundespolizei grundsätzlich das
Fortbildungsangebot des Bundessprachenamts nutzen.
a) Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen
und Übersetzer für Polnisch sind aktuell bei der Bundesregierung
angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Das Auswärtige Amt hat zwei Dolmetscher/-innen in der Zentrale sowie einen
entsandten Dolmetscher an der Botschaft Warschau und neun lokal beschäftigte
Dolmetscher/-innen an vier Auslandsvertretungen in Polen.
BMVg Jahr Anzahl Dolmetscherinnen und
Dolmetscher (nur BMVg ohne BSprA)
Anzahl Übersetzerinnen und
Übersetzer
2019 1 0
aktuell 2020 1 0
b) Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten
sind aktuell im Auswärtigen Dienst tätig, und wie viele davon
verfügen über Polnischkenntnisse?
Im Auswärtigen Amt sind 778 Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten
beschäftigt, von denen 14 Polnisch-Kenntnisse nachgewiesen haben.
c) Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in
deutschen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen in Polen
sowie bei Internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen,
der EU, der OSZE und der NATO tätig?
Wie viele von ihnen verfügen über Polnischkenntnisse (bitte nach
diplomatischen Vertretungen und Organisationen aufschlüsseln)?
Vertretungen Anzahl Diplomatinnen und Diplomaten
davon mit Polnisch-
Kenntnissen
Botschaft Warschau 37 31
Generalkonsulat Breslau 9 5
Generalkonsulat Danzig 8 2
Generalkonsulat Krakau 4 2
Konsulat Oppeln 4 1
Brüssel EU 103 1
Brüssel NATO 65 1
Den Haag CW 3 0
Genf VN 37 1
Genf CD 3 0
New York 92 1
Paris OECD 12 0
Paris UNESCO 2 0
Rom – Internationale Organisationen 5 0
Straßburg Europarat 9 0
Wien- Internationale Organisationen 12 1
Wien OSZE 15 0
d) Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für Polnisch wurden in
den Sprachkursen des Auswärtigen Amts seit 2005 benutzt (bitte nach
Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten, und Titel,
Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben)?
Die nachstehenden Lehrwerke kamen im Auswärtigen Amt seit 2005 zum
Einsatz:
Sprachniveau Titel Erscheinungsjahr Verlag
A1-A2 Witam! aktuell A1 2017 – 2020 Hueber
A1-A2 Razem neu A1-A2 2016 Klett Sprachen
A1-A2 Polnisch für Dummies 2013 Wiley-VCH
A1-A2 Polnisch aktiv 2006 Buske
A1-B1 Cześć, jak się masz 2002 Universitas
A1-B1 Polnisch intensiv 2005 Harassowitz
A1-B1 Polnisch mit System 2016 Langenscheidt
A1-B1 Krok po kroku 2018 – 2019 Glossa
A1-B1 Hurra!!! Po Polsku 2010 Prolog
B1 Z polskim na ty 2017 Universitas
B2-C1 Kiedyś wrócisz tu… 2017 Universitas
e) Welche konkreten Bundesministerien, Ämter und Behörden haben das
Angebot des Bundessprachenamts für seine Polnischkurse seit 2005
genutzt (bitte nach Jahren und Ressorts aufschlüsseln, siehe
https://ww
w.bundeswehr.de/de/organisation/personal/organisation-/bundessprach
enamt/sprachenvielfalt)?
Die Sprachausbildung Polnisch wird eingerichtet, wenn konkreter Bedarf eines
Angehörigen des entsprechenden Militärattachéstabes besteht. Andere Ressorts
können im Rahmen freier Kapazitäten teilnehmen.
Die Polnischausbildung erfolgt bedarfsabhängig auf der Leistungsstufe 1 bis 3
gemäß STANAG 6001.
Aufgrund der Aufbewahrungsfristen für Lehrgangsdaten können die Angaben
erst ab dem Jahr 2015 bereitgestellt werden
Bundes
sprachenamt
Jahr Bundesministerien, Ämter, Behörden
2015 BMVg, BMI
2016 BMVg, BMI
2017 BMVg, BMI, Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern,
Landespolizei Brandenburg
2018 BMVg, BMI Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern,
Landespolizei Brandenburg
2019 BMVg, BMI, Landespolizei Brandenburg
2020 (1.
Quartal)
BMVg, BMI
f) Wie viele Lehrkräfte für Polnisch waren bzw. sind seit 2005 beim
Bundessprachenamt beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Dienstposten für Sprachlehrkräfte Polnisch sind beim Bundessprachenamt
(BSprA) nicht etatisiert. Sprachlehrgänge Polnisch werden bedarfsabhängig
durch mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge durchgeführt. Die Angaben
liegen ab dem Jahr 2008 vor.
Jahr Anzahl Lehrkräfte
2008 1
2009 2
2010 2
2011 1
2012 1
2013 1
2014 2
2015 2
2016 2
2017 2
2018 3
2019 2
g) Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen
und Übersetzer für Polnisch waren bzw. sind seit 2005 im
Bundessprachenamt beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Angaben liegen ab dem Jahr 2008 vor.
Jahr Anzahl Dolmetscherinnen
und Dolmetscher
Anzahl Übersetzerinnen
und Übersetzer
2008 0 16
2009 1 10
2010 1 10
2011 1 9
2012 1 8
2013 1 7
2014 1 6
2015 1 6
2016 1 6
2017 1 7
2018 1 7
2019 1 7
2020 1 7
h) Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung das
polnischsprachige Angebot der „Deutschen Welle“ (
https://www.dw.com/
pl/start/s-11394) seit 2005 gefördert (bitte nach Jahren und
Fördervolumen einzeln aufschlüsseln)?
Finanzielle Förderung des polnischsprachigen Angebots der Deutschen Welle
von 2005 bis 2019:
Jahr Förderung der Bundesregierung in Tausend Euro
2005 794
2006 776
2007 762
Jahr Förderung der Bundesregierung in Tausend Euro
2008 763
2009 838
2010 646
2011 695
2012 612
2013 569
2014 608
2015 567
2016 550
2017 655
2018 679
2019 762
SUMME 10.274
Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Sonderfinanzierung durch die Agentur
für Arbeit ein digitaler Deutsch-Sprachkurs entwickelt, von dem im Jahr 2019
auch eine Fassung in polnischer Sprache erstellt wurde. Die Kosten hierfür
werden von der Redaktion auf 100.000 Euro geschätzt.
i) Welche weiteren polnischsprachigen Redaktionen, TV-Sender und
Radiosender, Zeitungen, Zeitschriften sowie Internetressourcen
(Webseiten, YouTube-Kanäle u. a.) in der Bundesrepublik hat die
Bundesregierung seit 2005 direkt oder durch ihre Mittlerorganisationen
(Stiftungen, Vereine u. a.) gefördert (bitte nach Jahren, Fördervolumen,
Zuwendungsempfängern und Mittlerorganisationen einzeln auflisten)?
Im Hinblick auf das von der Bundesregierung geförderte Internetportal für die
polnischen Organisationen in Deutschland wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
Förderungen des AA sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:
Jahr Volumen Empfänger Produkt
2006-2010 31.000,00 FAZIT Communication TÜD (Tatsachen über Deutschland)
2014 10.760,10 FAZIT Communication TüD
2014/2015 1.387,50 FAZIT Communication TüD Anpassung Website
2009-2015 59.983,94 FAZIT Communication Tischkalender
2016-2017 1.632,80 FAZIT Communication TüD Agendatexte
2017 58,80 FAZIT Communication TüD Red. Anp. nach BT-Wahl
2018 8.640,00 FAZIT Communication Tatsachen über Deutschland (Aktualisierung
nach BT-Wahl 2017) – 2700 Handbücher in
Polnisch á 3,20 Euro (Selbstkostenpreis)
2018 14.400,00 FAZIT Communication DE Plattform ( Entwicklung poln.
Sprachfassung für DE Plattform)
2018 151,68 FAZIT Communication DE Plattform 10-12/2018 (poln. Newsletter)
2018 622,60 FAZIT Communication TüD Präsentation
2018 6.122,70 FAZIT Communication TüD 2018
2019 5.195,00 FAZIT Communication DE-Heft
2019 4.640,92 FAZIT Communication DE-Heft
2019 12.849,72 FAZIT Communication DE Plattform, 1. Quartal
2019 11.228,80 FAZIT Communication DE Plattform, 2. Quartal
2019 11.150,40 FAZIT Communication DE Plattform, 3. Quartal
2019 10.662,36 FAZIT Communication DE Plattform, 4. Quartal
2019 201.268,33 dpa Aufbau polnischer Dienst
Jahr Volumen Empfänger Produkt
2020 13.198,60 FAZIT Communication DE Plattform, 1. Quartal
SUMME 404.954,25
Deutsch-polnische Lehrbücher
16. Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten der Gemeinsamen Deutsch-
Polnischen Schulbuchkommission der Historiker und Geographen und
der Erarbeitung einer Schulbuchreihe, die im deutschen und polnischen
Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I in identischer Form, lediglich
in unterschiedlichen Sprachfassungen, eingesetzt werden soll, und
welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, an wie vielen konkreten
Schulen in der Bundesrepublik Deutschland diese Lehrbücher tatsächlich
verwendet werden (falls das Buch nicht verwendet wird, bitte begründen,
woran das liegt)?
Das gemeinsame Geschichtsbuch für Deutschland und Polen sieht die
Veröffentlichung einer vierbändigen Reihe unter dem Titel „Europa – Unsere
Geschichte“ vor. Band 1 „Von der Ur- und Frühgeschichte bis zum Mittelalter“
wurde 2016 veröffentlicht, Band 2 „Neuzeit bis 1815“ erschien 2017, Band 3
„Vom Wiener Kongress bis zum Ersten Weltkrieg“ folgte 2019. Band 4 „20.
Jahrhundert bis zur Gegenwart“ befindet sich aktuell im
Begutachtungsverfahren durch die Bundesländer und das Ministerium für nationale Bildung der
Republik Polen und der damit verbundenen Endredaktion in beiden Sprachen. Die
Drucklegung von Band 4 und damit die Vollendung der Reihe ist für Juni 2020
vorgesehen.
Zahlen über den Einsatz bestimmter Schulbücher an einzelnen Schulen in der
Bundesrepublik werden von der Bundesregierung. Die Entscheidung über die
Anschaffung von Lehrwerks-Klassensätzen liegt bei den Fachkonferenzen der
Schulen, die Entscheidung über die Nutzung eines Lehrwerks in Auszügen bei
der einzelnen Lehrkraft.
Die Bundesregierung stellt aus Mitteln des AA allen Deutschen
Auslandsschulen und den DSD-II-Schulen deutschsprachige Exemplare zur Nutzung im
deutschsprachigen oder bilingualen Geschichtsunterricht zur Verfügung. (DSD-
II-Schulen bieten die Prüfung des Deutschen Sprachdiplom 2 an, bei Bestehen
dürfen Bildungsausländer mit einem zum Deutschen Abitur äquivalenten
Abschluss ohne einen weiteren Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ein
Studium an deutschen Hochschulen aufnehmen.)
17. Welchen finanziellen oder organisatorischen Beitrag leistet die
Bundesregierung, um eine breite Verwendung der genannten Bücher an Schulen
in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
Das AA fördert allein im Zeitraum von 2018 bis 2021 mit rund 2,25 Mio. Euro
die Koordination für die Erstellung des gemeinsamen deutsch-polnischen
Schulbuches „Europa – Unsere Geschichte“ von 2010 bis 2020, die vom
Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für Internationale Schulbuchforschung
in Braunschweig (GEI) durchgeführt wird.
Das GEI fungiert als Projektbüro der deutschen Seite und ist Pendant des
polnischen Partners am Zentrum für Historische Forschung der Polnischen
Akademie der Wissenschaften.
Deutsch-polnische Forschung und Literatur im Erinnerungsbereich
18. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
gemeinsame deutsch-polnische Forschungsvorhaben zu Problemen von
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Vorurteilen und
Rechtsextremismus zu unterstützen, und welchen Beitrag zum Abbau von
Vorurteilen und Stereotypen in beiden Nachbarstaaten leistet die
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Geschichte des
Zweiten Weltkriegs, des Holocaust und den gesellschaftlichen Nachwirkungen
der deutschen Verbrechen während der NS-Besatzung Polens?
Das 2005 gegründete und seitdem von der BKM kontinuierlich geförderte
Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität (EN) führt „im europäischen
Geist der Versöhnung“ laufend Geschichtsprojekte mit dem Schwerpunkt
deutsch-polnische Versöhnung durch. Jüngstes Beispiel ist die
Wanderausstellung „Between Life and Death. Stories of Rescue during the Holocaust“.
Außerdem erhält die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung, wenngleich sie
keinen speziellen Förderschwerpunkt zu den genannten Themen hat, für
deutsch-polnische Forschungsprojekte im Bereich Erinnerungs- und
Gedenkkultur Fördermittel. Zwischen 2009 und 2019 wurden in diesem Themenfeld
Erinnerung 47 Projekte bewilligt.
19. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um ein
gemeinsames Verständnis der Geschichte des Zweiten Weltkriegs in der
Bundesrepublik Deutschland und Polen, unter Berücksichtigung der
diversen NS-Verfolgungsschicksale, namentlich Juden sowie Sinti und
Roma, aber auch sozial-rassistischen und anderen NS-Verfolgung sowie des
diversen Widerstandes gegen den NS auf der Ebene der Forschung, der
Bewahrung der Erinnerung und des Gedenkens, der schulischen,
universitären, musealen sowie politischen und kulturellen Vermittlung und
Bildung zu befördern?
Die Bundesregierung fördert Projekte im Aus- und Inland, um eine
gemeinsame Aufarbeitung der NS-Geschichte und damit einhergehend ein
einvernehmliches Verständnis derselben in Polen und Deutschland zu unterstützen. Das AA
fördert vielfältige Maßnahmen mit Bezug zum Holocaust-Gedenken, zur
Aufarbeitung von Verfolgungsschicksalen sowohl der Juden als auch der Sinti und
Roma und zur nachhaltigen Bekämpfung von Antisemitismus und
Antiziganismus. Ziel ist eine lebendige Erinnerungskultur an die Schrecken der NS-
Herrschaft. Die intensive Auseinandersetzung mit diesen Themen schließt die
Betrachtung von Widerstand gegen das NS-Regime mit ein. Maßnahmen
umfassen Publikationen, Forschungsarbeiten und ihre Veröffentlichung,
Ausstellungen, Gedenkveranstaltungen, künstlerische Projekte, Filmvorführungen,
Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Neuerrichtungen von Gedenkstätten und
Friedhöfen, Übersetzungen, Reisen zu Forschungs- und Vernetzungszwecken
sowie Fortbildungsmaßnahmen im Kinder- und Jugendbereich ebenso wie in
der Erwachsenenbildung.
Im Rahmen des Programms „Jugend erinnert“ fördert das AA das Projekt
„menschen gedenken“, bei dem sich Schülergruppen aus Deutschland und
Polen gemeinsam mit Einzelschicksalen von Opfern deutscher Kriegsverbrechen
in Polen und von Opfern des Holocaust beschäftigen.
Neben den in der Antwort zu Frage 4 genannten Aktivitäten der von der BKM
institutionell geförderten Geschichtsmuseen, NS-Gedenkstätten und
Dokumentationszentren und den in der Antwort zu Frage 18 genannten Projekten des EN
wurden und werden im Rahmen der Projektförderung von Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96
Bundesvertriebenengesetz Projekte gefördert. Auch in der wissenschaftlichen Arbeit des
Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa wird die
Thematik berücksichtigt. Jüngstes Beispiel sind die Tagung und Publikation
„Akteur im Stillen. Enno Meyer und die Aussöhnung mit Polen und Juden” im
Jahr 2019.
Darüber hinaus ist Polen ist ebenso wie Deutschland Mitglied der
Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA), die als multilateraler Rahmen und
damit auch Multiplikator für die bilaterale Zusammenarbeit zum
Aufrechterhalten des Gedenkens an den Holocaust sowie die Bekämpfung von
Antisemitismus und Antiziganismus wirkt.
Derzeit entwickelt das BMF einen zentralen Zugang zum Dokumentenerbe des
Aktenbestandes der deutschen Wiedergutmachung. Dieser wird mittel- bis
langfristig weltweit Zugang zu den in diesen Akten enthaltenen persönlichen
Schilderungen individueller Schicksale der Überlebenden von Holocaust und
NS-Terror ermöglichen. Mit dem Zugang können auch weitere
wissenschaftliche Fragen eingehend untersucht und die Erkenntnisse für die politische und
schulische Bildung genutzt werden.
Zu Maßnahmen des BMBF wird auf die in der Antwort zu Frage 18 genannten
Projekte verwiesen.
20. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Förderung mit
Bundesmitteln von deutsch-polnischen bzw. deutsch-polnisch-israelischen
Forschungsvorhaben im Bereich Erinnerungskultur und Gedenkkultur im
Rahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)/Narodowe
Centrum Nauki (NCN) NCN/German-Israeli Foundation for Scientific
Research and Development (GIF) seit 2005, und wie werden diesen
evaluiert (bitte nach Jahr, Kooperationspartner, Thema und Fördervolumen
einzeln aufschlüsseln)?
Die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) fördert zusammen mit der
polnischen nationalen Wissenschaftsagentur („Narodowe Centrum Nauk“ / NCN)
seit 2014 auf Basis eines Memorandum of Understanding und in Form von
gemeinsamen bilateralen Ausschreibungen integrierte Forschungsprojekte von
polnischen und deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Seit
2014 wurden insgesamt fünf Projekte gefördert (s. u.). Die Förderdauer umfasst
in der Regel drei Jahre. Die DFG finanziert den deutschen, NCN den
polnischen Projektteil.
Förderjahr
Kooperations-
Partner
Thema
Länderbezüge
Evaluierung
2015 Immo Fritsche,
Universität
Leipzig Michal
Bilewicz,
Universität
Warschau
MoHi: Motivierte Geschichte:
Repräsentationen der Geschichte von Gruppen als
Funktion gegenwärtiger Motivationen
https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/27713
7575
D, PL Verfahren mit
gemeinsamer
Begutachtungsgruppe, Abschlussbericht
Magdalena
Marszalek,
Universität Potsdam
Malgorzata
Sugiera,
Jagiellonen-
Universität
Krakau
perform_mem: Performanzen der
Erinnerung: testimoniale, rekonstruktive und
kontrafaktuale Strategien in Literatur und
performativen Künsten im 20. und 21.
Jahrhundert
https://gepris.dfg.de/gepris/pro
jekt/277067947
D, PL Verfahren mit
gemeinsamer
Begutachtungsgruppe, Abschlussbericht
Förderjahr
Kooperations-
Partner
Thema
Länderbezüge
Evaluierung
Katrin Steffen,
Universität
Hamburg
Barbara Pabjan,
Universität
Breslau
JAGICOM: Juden und Deutsche im
polnischen kollektiven Gedächtnis. Zwei
Fallstudien zu Erinnerungsprozessen in lokalen
Gemeinschaften nach dem Zweiten
Weltkrieg
https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/27
7229846
D, PL, IL Verfahren mit
gemeinsamer
Begutachtungsgruppe, Abschlussbericht
2017 Isabelle
Buchstaller,
Universität Duisburg-
Essen
Malgorzata Fabiszak,
Adam-
Mickiewicz-
Universität,
Posen
MILL – Erinnerung und Ideologie in der
sprachlichen Landschaft: Kommemorative
Umbenennung von Straßennamen in
Ostdeutschland und Polen
https://gepris.df
g.de/gepris/projekt/381590131
D, PL Verfahren mit
gemeinsamer
Begutachtungsgruppe, Abschlussbericht
2019 Madgalena
Waligorska-
Huhle,
Humboldt-
Universität zu
Berlin Roma
Sendyka,
Jagiellonen-
Universität
Krakau
Polnische Volkskunst, der Holocaust und
das Täter-Opfer-Zuschauer-Dreieck:
Aushandlung von Erinnerungsprozessen im
deutsch-polnischen Kontext
https://gepris.d
fg.de/gepris/projekt/426660414
D, PL Verfahren mit
gemeinsamer
Begutachtungsgruppe, Abschlussbericht
Darüber hinaus sind dem BMBF deutsch-polnisch-israelische
Forschungsvorhaben in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Förderung mit
Bundesmitteln (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ)) von deutsch-polnischen bzw. deutsch-polnisch-israelischen
Forschungsvorhaben im Bereich Erinnerungskultur und Gedenkkultur
seit 2005, und welche konkreten Maßnahmen ergriff die
Bundesregierung, um den bürokratischem Aufwand bei der Beantragung,
Begutachtung und bei der Vergabe von Bundesmitteln abzubauen?
Der Bundesregierung sind keine deutsch-polnisch-israelischen
Forschungsvorhaben in diesem Bereich bekannt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 18 und 19 verwiesen.
22. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Forschungsvorhaben
zum Thema der transgenerationellen Traumaweitergabe bzw. den
psychosozialen Nachwirkungen des Zweiten Weltkrieges in der Gegenwart
seit 2005 in der Bundesrepublik Deutschland, und welche konkreten
Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung, um diese
auskömmlich mit Bundesmitteln auszustatten (bitte nach Jahr,
Kooperationspartner, Thema und Fördervolumen einzeln aufschlüsseln)?
23. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Forschungsvorhaben
zum Thema der transgenerationellen Traumaweitergabe bzw. den
psychosozialen Nachwirkungen des Zweiten Weltkrieges in der Republik
Polen und dem Staat Israel seit 2005, und was unternimmt die
Bundesregierung, um Forschungen in Polen und Israel zu diesem Thema
finanziell und organisatorisch zu unterstützen bzw. Kooperationen mit
Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zu befördern
(bitte nach Jahr, Kooperationspartner, Thema und Fördervolumen einzeln
aufschlüsseln)?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet.
Dem BMBF sind keine Forschungsvorhaben in diesem Zusammenhang
bekannt und auch gegenwärtig nicht geplant.
24. Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der Vertiefung des
deutsch-polnisch-jüdischen wissenschaftlichen Austausches und der
Forschung im Erinnerungsbereich, namentlich der Förderung von
Untersuchungen über die systematische Ermordung der Sinti und Roma während
der „Aktion Reinhardt“ wurden bislang von der Bundesregierung
eingeleitet, bzw. welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der
Bundesregierung hierbei um entsprechende Projekte auskömmlich mit Bundesmitteln
auszustatten (vgl. auch Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache
19/15470)?
Konkrete Maßnahmen wurden und werden von BMBF nicht unternommen.
Im Übrigen fördert die IHRA, der Deutschland, Polen und Israel angehören, die
internationale Forschungszusammenarbeit zu den genannten Themen.
25. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015
ergriffen, um den Bereich der deutsch-polnischen Erinnerungskultur durch
Förderung des Schlüsselmediums Literatur zu stärken und dabei die
diversen Perspektiven der NS-Verfolgung angemessen zu berücksichtigen,
namentlich der polnisch-christlichen, polnisch-jüdischen sowie der Sinti
und Roma ?
a) Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um
Übersetzungen von frühen Berichten Überlebender, historischer Fachwerke
u. a. einschlägiger Publikationen im Bereich der Erinnerungskultur
zu fördern (z. B. Projekte der „Arbeitsstelle Holocaustliteratur“ an
der Justus-Liebig-Universität Gießen,
https://www.holocaustliteratu
r.de), und wie will sie sicherstellen, dass dabei auch die diversen
Verfolgungsschicksale von marginalisierten Minderheiten, namentlich
Sinti und Roma, berücksichtigt werden?
b) Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um das seit
mittlerweile vier Jahren in Vorbereitung befindliche Projekt
„Bibliothek der polnischen Holocaustliteratur“ in einem solchen Umfang zu
fördern, dass eine zügige und fachlich solide Umsetzung dieses
Projekts in einem angemessenen Zeitrahmen möglich wird, bei dem die
auf zehn Bände angelegte Buchreihe „Bibliothek der polnischen
Holocaustliteratur“ bereits existierende, qualitativ hochwertige
Übersetzungen (u. a. von Henryk Bereska, Jutta Janke, Karin Wolff)
polnischer Holocaustliteratur (z. B. Prosa von Bogdan Wojdowski, Zofia
Nałkowska, Adolf Rudnicki), die nach der Wiedervereinigung im
Zuge der Umgestaltung der Verlagslandschaft an die Peripherie der
Aufmerksamkeit gerückt wurden und bislang nicht den Weg aus der
Literaturlandschaft der DDR in die alte Bundesrepublik gefunden
hatten, durch Neuauflagen einer breiten bundesdeutschen
Öffentlichkeit präsentieren will?
c) Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um
wertvolle polnische Prosa im Zusammenhang mit der Shoah sowie der
deutschen Besatzung Polens in Erstübersetzungen (vgl. die Bemühungen
der „Arbeitsstelle Holocaustliteratur“ an der Justus-Liebig-
Universität Gießen,
https://www.holocaustliteratur.de) einer breiten
bundesdeutschen Öffentlichkeit zu präsentieren (u. a. Prosa von Leopold
Buczkowski, Mina Tomkiewicz), womit ein Kanon geschaffen
werden könnte, der die Bandbreite der Holocausterfahrungen
insbesondere um das Warschauer Ghetto und die Erfahrungen von Jüdinnen
und Juden, die in Verstecken überlebt haben berücksichtigt und
zugleich die literaturdidaktische Auseinandersetzung mit dem
Holocaust stärken könnte?
Die Fragen 25 bis 25c werden zusammen wie folgt beantwortet:
Die BKM hat sich im Jahr 2019 in besonderer Weise für Projekte der
„Arbeitsstelle Holocaustliteratur“ der Justus-Liebig-Universität Gießen, insbesondere
für das Projekt „Bibliothek der polnischen Holocaustliteratur“ eingesetzt. Sie
hat gegenüber den zuständigen Beteiligten grundsätzliche Bereitschaft
signalisiert, Finanzmittel für die Übernahme der Übersetzungskosten zur Verfügung
zu stellen. Ein Antrag auf Förderung ist bei der BKM bisher noch nicht
eingegangen.
Zwischen den in Polen und Deutschland engagierten Sinti-und-Roma-
Organisationen besteht eine enge partnerschaftliche Verbindungen und ein
regelmäßiger Austausch zu inhaltlichen Projekten mit europäischer Dimension –
beispielsweise zur Ausstellung und zum Katalog in der Gedenkstätte Auschwitz,
zur Errichtung des Denkmals in Mauthausen, zur gemeinsamen Gedenkfeier in
Auschwitz oder auch zur Initiative für ein Erforschungsvorhaben zum Roma-
Holocaust in den Vernichtungslagern der Aktion Reinhardt.
Derzeit steht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in Verhandlungen mit
dem polnischen Roma-Verband, um eine von ihm erarbeitete
Informationsbroschüre zu Sinti- und Roma im Konzentrationslager Auschwitz in deutscher
Sprache erscheinen zu lassen.
Im Jahr 2019 wurde auf der Frankfurter Buchmesse der polnischen Rom
Edward Debicki mit seinem Werk „Totenvogel: Erinnerungen“ eingeladen und
vorgestellt. Darüber hinaus sind im vergangenen Jahr zwei
Bürgerrechtsausstellungen in deutscher und polnischer Sprache entstanden. Diese haben den
Bürgerrechtskampf der Sinti und Roma nach dem Zweiten Weltkrieg in
Deutschland und in Polen im Fokus.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Provenienzforschung und Rückgabe während des Nationalsozialismus
geraubter Kulturgüter
26. Wie ist der aktuelle Stand der deutsch-polnischen Verhandlungen über
die Rückgabe der von Deutschen während des NS in Polen geraubten
Kulturgüter (vgl. Katalog Strat Wojennych,
http://dzielautracone.gov.pl/k
atalog-strat-wojennych), namentlich von mindestens 65.000 geraubten
polnischen Kunstobjekten die dort registriert wurden (vgl.
https://wsima
g.com/de/kunst/37404-polens-beraubte-kunst), und wie entwickelten sich
die diesbezüglichen deutsch-polnischen Gespräche seit Abschluss des
deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages (bitte nach Jahren,
beteiligten Stellen sowie Themen bzw. Bereichen der Gespräche, von polnischer
Seite beantragten und erfolgten Restitutionen nach Polen einzeln
auflisten)?
Zu Fragen der Kulturgüterrückführung gibt es einen deutsch-polnischen
Austausch auf verschiedenen Ebenen, besonders im kirchlichen und privaten
Bereich. In diesem Rahmen kam es seit Abschluss des deutsch-polnischen
Nachbarschaftsvertrags zu zahlreichen Rückführungen. So übergab etwa der
damalige Bundesaußenminister Steinmeier im März 2014 ein Gemälde von Francesco
Guardi („Die Palasttreppe“) aus dem Depot der Staatsgalerie Baden-
Württemberg an den damaligen polnischen Außenminister Sikorski für das
Nationalmuseum in Warschau.
Aktuell haben sich die evangelische Kirchengemeinde Tiergarten in Berlin und
die katholische Kirchengemeinde der Marienkirche in Danzig auf die Rückgabe
des Altaraufsatzes (Retabel) und des Altarsockels (Predella) der Marienkirche
in Danzig geeinigt.
Die Bundesregierung ist weiterhin offen für eine Fortsetzung der zuletzt 2014
geführten Gespräche auf Grundlage von Artikel 28 Absatz 3 des
deutschpolnischen Nachbarschaftsvertrages.
a) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
der Bundesrepublik Deutschland explizit mit Provenienzrecherchen
betreffend NS-Raubkunst und anderer während des NS auf dem
Gebiet des besetzten Polen geraubter Kulturgüter, Bücher und
Archivalien beschäftigt (bitte thematisch, und, wenn möglich, die im Zuge der
Shoah verfolgungsbedingt von Polen, polnischen Juden sowie
polnischen Roma geraubten Güter gesondert nach Jahren sowie
Einrichtungen und Fördervolumen aus Bundesmitteln einzeln auflisten)?
Die ganz überwiegende Mehrzahl der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in
Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Angaben
zur Anzahl der Personen in der Bundesrepublik, die mit den in der Frage
bezeichneten Recherchethemen befasst sind, liegen der Bundesregierung nicht
vor.
Die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs ist für die
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Im Zentrum der Anstrengungen steht dabei
die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen
Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände von 1999 zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt
entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz.
Die Provenienzforschung als zentrales Mittel dieser Aufarbeitung und damit
die Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern ist erheblich
ausgebaut worden. Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien finanzierte Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK,
www.kultu
rgutverluste.de), in dessen Kuratorium eine Wissenschaftlerin aus Polen
mitwirkt, ist ein bedeutender Förderer von Projekten zur Provenienzforschung.
Das DZK hat seit seiner Gründung 2015 insgesamt 195 Forschungsprojekte
gefördert. Zuvor sind bis 2014 von der 2008 eingerichteten Arbeitsstelle für
Provenienzforschung insgesamt 170 Projekte gefördert worden. Im Jahr 2015 ging
die Arbeitsstelle im DZK auf.
b) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Kooperation des
Bundesarchivs und anderer einschlägiger Einrichtungen mit
zuständigen polnischen Behörden oder kulturbewahrenden bzw. musealen
Einrichtungen bei der Rückgabe von geraubten Archivalien bzw.
Kulturgütern sowie die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Archivalien
aus deutschem Besitz an diese Einrichtungen in Polen?
Das Bundesarchiv pflegt eine gute und regelmäßige Zusammenarbeit mit der
polnischen Generaldirektion der staatlichen Archive, die unter anderem im
„Archivarsaustausch“ für fachliche Reisen in das Partnerland ihren Ausdruck
findet. Das Bundesarchiv verfügt über keine Archivalien, die Gegenstand von
Rückführungsverhandlungen infolge von unrechtmäßiger Aneignung in der
NS-Zeit sind.
Gemäß Bundesarchivgesetz ist Archivgut des Bundes grundsätzlich für
jedermann zugänglich und bedarf keiner besonderen „unentgeltlichen
Zurverfügungstellung“ an Einrichtungen in Polen.
c) Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Rückgabeforderungen
bezüglich während des NS in Polen von Deutschen geraubter Güter,
die von staatlicher oder privater Seite aus Polen an die über das
Kulturgut verfügenden öffentlichen Stellen und privaten
Kunstsammlungen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2005 gerichtet wurden?
Die ganz überwiegende Mehrzahl der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in
Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Die
Bundesregierung liegen keine systematischen Erhebungen darüber vor, welche
Rückgabeforderungen an öffentliche und private Einrichtungen in der
Zuständigkeit der Länder und Kommunen gerichtet worden sind.
Rückgabeforderungen aus Polen seit 2005 an Kulturgut bewahrende Einrichtungen in der
Zuständigkeit des Bundes sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste stellt mit der frei zugänglichen Lost
Art-Datenbank (
www.lostart.de) eine wichtige Ressource für die Suche nach
verlorenem Kulturgut zur Verfügung. In dieser Datenbank sind Such- und
Fundmeldungen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern sowie
kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern von in- und ausländischen
Einrichtungen und Personen dokumentiert.
d) Wie viele Publikationen und Forschungsvorhaben beschäftigten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Bundesrepublik
Deutschland explizit mit der Recherche oder der Digitalisierung von
Provenienzen, der während der des Zweiten Weltkrieges
ausschließlich auf dem Gebiet der der damaligen Republik Polen geraubten
Kulturgüter?
e) Wie viele Publikationen und Forschungsvorhaben beschäftigten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland aktuell in der
Bundesrepublik explizit mit der Recherche der der Digitalisierung von
Provenienzen, der während der des Zweiten Weltkrieges auf dem
Gebiet der heutigen Republik Polen geraubten Kulturgüter, namentlich
ehemals zum Deutschen Reich gehörender Gebiete wie
Niederschlesien bzw. der Freien Hansestadt Gdańsk-Danzig u. a., und welchen
Anteil nimmt diese in Relation zu den in Frage 26d genannten Vorhaben
bzw. Publikationen?
Die Fragen 26d und 26e werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
Förderung von erinnerungspolitischen Projekten
27. Welche konkreten eigenständigen Gedenkveranstaltungen plant die
Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem 75. Jahrestag der Befreiung
vom Nationalsozialismus am 8. Mai 2020, dem 81. Jahrestag des
Überfalls auf Polen am 1. September 2020 sowie dem 77. Jahrestag des
jüdischen Aufstandes im Warschauer Ghetto am 19. April 2020, dem 77.
Jahrestag des Aufstandes im deutschen Vernichtungslager Treblinka am
2. August 2020, dem 77. Jahrestag des Aufstandes im deutschen
Vernichtungslager Sobibor am 14. Oktober 2020 sowie weiteren Gedenktagen
im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, und wie will sie ein
angemessenes und würdiges Gedenken auch vor dem Hintergrund der
aktuellen Bedrohungen durch COVID-19 gewährleisten z. B. durch
entsprechende neue Formen des Gedenkens oder Finanzhilfen für
kulturbewahrende oder museale Einrichtungen in Polen?
28. Welche konkreten Maßnahmen im erinnerungspolitischen Bereich
werden von der Bundesregierung anlässlich des 75. Jahrstages der Befreiung
vom Nationalsozialismus gefördert, um den Beitrag der Soldaten und
Frauen-Soldaten der 1. und 2. Polnischen Armee, die als Teil der
Alliierten der Anti-Hitler-Koalition im Jahr 1945 an der Befreiung Berlins
teilnahmen und in der Tradition der polnischen Befreiungserhebungen „für
unsere, und eure Freiheit“ kämpften, zu würdigen, und welche Rolle
könnte dabei die zivilgesellschaftliche Initiative für eine Gedenkplatte an
die polnischen Befreierinnen und Befreier von Berlin vor der TU Berlin
dabei spielen, die auf Anregung der Bezirksverordnetenversammlung
(BVV) von Charlotten-burg-Wilmersdorf und Unterstützung der Berliner
VVN-BdA, des AStA der TU Berlin sowie der polnischen
Kombattantinnen und Kombattanten Vereinigung ZKRPiBWP entstanden ist (vgl.
https://berlin.vvn-bda.de/2020/02/8-mai-2020-der-polnischen-befreiern-g
edenken-danke-fuer-die-befreiung-dziekujemy-za-wyzwolenie/ sowie
Deutschlandfunk,
https://www.deutschlandfunkkultur.de/kampf-gegen-n
ationalsozialisten-ein-denkmal-fuer-die.1001.de.html?dram:article_id=35
2743)?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/ 2037 wird verwiesen. Auf Einladung der polnischen Seite
hat Bundesaußenminister Heiko Maas am 9. Mai 2020 ein digitales Grußwort
anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Stutthof
(
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-befreiung-stutthof/234
0254) veröffentlicht. Weitere Einladungen polnischer Einrichtungen zu
entsprechenden Veranstaltungen in Polen wird die Bundesregierung in
angemessener Form wahrnehmen, gegebenenfalls auch im virtuellen Raum. Bislang sind
der Bundesregierung keine konkreten Anfragen polnischer Partner im Sinne der
Fragestellung bekannt.
Zur Beantwortung der Teilfrage nach den Gedenkfeierlichkeiten der
Bundesrepublik Deutschland zum 8. Mai 2020 wird auf die Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/18865 und die
breite Medienberichterstattung verwiesen.
29. Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung von
Konservationsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen in der polnischen Gedenkstätte
Treblinka zwecks Restaurierung der Bauten des ehemaligen deutschen
Zwangsarbeitslagers, Restaurierung der Denkmäler auf dem Gelände des
ehemaligen deutschen Vernichtungslagers sowie der Erweiterung der
Museumsgebäude der Gedenkstätte wurden bislang von der
Bundesregierung eingeleitet, bzw. welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der
Bundesregierung hierbei, und welchen Stellenwert räumt die
Bundesregierung solchen Maßnahmen im Vorfeld des 77. Jahrestages des
jüdischen Aufstandes im deutschen Vernichtungslagers in Treblinka bei (vgl.
auch Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 19/15470), um
diese auskömmlich mit Bundesmitteln auszustatten?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2037 wird
verwiesen. Bislang sind der Bundesregierung keine Anfragen polnischer
Partner im Sinne der Fragestellung bekannt.
30. Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der Rabbiner-Kommission
für Jüdische Friedhöfe in Polen wurden bislang von der Bundesregierung
eingeleitet, bzw. welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der
Bundesregierung hierbei, um deren Bemühungen zur Identifizierung von
unbekannten Grabstätten u. a. der Massaker der „Aktion Reinhardt“
auskömmlich mit Bundesmitteln auszustatten (vgl. auch
Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 19/15470)?
Die Zapomniane Foundation, die 2014 von Mitgliedern der Rabbiner
Konferenz für jüdische Friedhöfe in Polen (RCC) gegründet wurde, widmet sich der
Aufgabe, jüdische Friedhöfe in Polen zu lokalisieren, nachhaltig zu befestigen,
die Gräber nach jüdischer Tradition zu markieren und der dort begrabenen
Menschen zu gedenken. 2019 hat das Auswärtige Amt die Bemühungen der
Zapomniane Foundation unterstützt, um die genauen Daten der gefundenen
Stätten zu dokumentieren, zu kartographieren und die Ergebnisse digital in
englischer Sprache einer internationalen Öffentlichkeit verfügbar zu machen.
31. Wie bewertet die Bundesregierung in Hinblick auf die geplanten
Verhandlungen zum Korb IV des „Runden Tisches“ den Vorschlag eines
deutsch-polnischen Geschichtsmuseums mit Museumseinrichtungen
jeweils in der Bundesrepublik und Polen, wie das zuletzt etwa von der
Deutsch-Polnischen Gesellschaft (DPG), aber auch aus
wissenschaftlichen Kreisen gefordert wurde (vgl. etwa Wolfram Meyer zu Uptrup:
Gedenken, Erinnern, vor allem jedoch Kennenlernen, in: Dialog. Deutsch-
Polnisches Magazin, 129 (03/2019), S. 73 bis 76/polnische Fassung ebd.,
S. 77 bis 79; Stephan Lehnstaedt: Die Nachbarn verstehen lernen.
Plädoyer für ein deutsch-polnisches Doppelmuseum und gegen ein Polen-
Denkmal als Schlussstrich, Der Tagesspiegel, 2. August 2018, S. 22
sowie „Ein binationales deutsch-polnisches Museum – Gedenken,
Aufklärung und Verantwortung“ auf Bundestagsdrucksache 19/8356)?
Die Fragen 31 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Es handelt sich um Projektideen aus der Zivilgesellschaft, die im
Zusammenhang mit aktuellen Beratungen im Bundestag stehen.
32. Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass nach Kenntnis der
Fragesteller der am 15. November 2017 veröffentliche Aufruf für ein
Denkmal für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945
(
https://www.polendenkmal.de/politik/polendenkmal/der-aufruf/), dessen
Träger das öffentlich-rechtliche Deutsche Polen-Institut Darmstadt ist,
welches substantiell vom Auswärtigen Amt gefördert wird, auf
Anregung und Vorarbeit von Mitarbeitern des Referats für Mitteleuropa im
Auswärtigen Amt bzw. eines Mitarbeiters des Koordinators für die
deutsch-polnische Zusammenarbeit zurückgeht?
Der Aufruf vom 15. November 2017 wurde von Akteuren der Zivilgesellschaft
verfasst und dann auch an den Koordinator für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Ministerpräsident
Woidke, mit der Bitte um Unterzeichnung herangetragen. Der Koordinator
folgte dieser Bitte und unterstützt das Projekt.
33. Stellt der in Frage 32 erwähnte Denkmalsaufruf in diesem
Zusammenhang und mit Blick auf Korb IV des „Runden Tisches“ die offizielle
Position der Bundesregierung dar?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Gräber
und Denkmäler für polnische Opfer der Kriege, der deutschen
Konzentrationslager, der NS-Zwangsarbeit u. a. in der Bundesrepublik
Deutschland, und welchen konkreten Beitrag unternimmt diese für ihre Pflege
und Erhaltung (bitte nach Standort, Funktion, Fördervolumen und wenn
möglich Hinweisen auf politisch motivierte Straftaten gegen diese
Einrichtungen bzw. Ermittlungsverfahren und Verurteilungen einzeln seit
2010 auflisten)?
Der dauerhafte Erhalt und die Pflege von Kriegsgräbern auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland liegen in der Zuständigkeit der Länder. Das
fiskalisch zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) gibt jährliche Pauschalen an die Bundesländer zur Umsetzung
dieses Auftrags. Kenntnisse über die in den inländischen Gräbern bestatteten
Personen liegen der Bundesregierung nicht vor.
35. Wie viele, und welche Projekte im unmittelbaren Zusammenhang zur
NS-Zwangsarbeit, unter besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer
Erinnerungsvorhaben und Gedenkvorhaben, hat die Stiftung EVZ, die im
Rahmen der NS-Zwangsarbeiterentschädigung gegründet wurde, nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 gefördert, und welchen
finanziellen Anteil an der gesamten Förderung nehmen diese ein (bitte einzeln
mit besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer
Erinnerungsvorhaben und Gedenkvorhaben auflisten, und zusätzlich in Relation mit
anderen Förder-Maßnahmen setzen; bitte darüber hinaus aufschlüsseln,
welchen Anteil dabei Projekte haben, die sich nicht explizit mit der
Aufarbeitung der NS-Geschichte der Jahre 1933 bis 1945 beschäftigen)?
Zum Thema Zwangsarbeit bewilligte die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung
und Zukunft“ (EVZ) seit dem Jahr 2005 insgesamt zwölf Projekte mit einem
Fördervolumen von 422.095 Euro für polnische Zuwendungsempfänger.
Daneben wurden im gleichen Zeitraum 21 Projekte zum Thema Zwangsarbeit an
deutsche Zuwendungsempfänger mit polnischen Kooperationspartnern im
Umfang von 429.585 Euro gefördert. Seit Beginn der Fördertätigkeit der EVZ
werden im Rahmen des Begegnungsprogramms ehemalige Zwangsarbeiterinnen
und Zwangsarbeiter zu Zeitzeugenbegegnungen mit Jugendlichen in
Deutschland eingeladen. Ein großer Teil dieser Zeitzeugen kam und kommt aus Polen.
Zusätzlich wurden 47 Projekte mit einem Fördervolumen von 5.997.306 Euro
zur Unterstützung von NS-Opfern in Polen an polnische
Zuwendungsempfänger bewilligt. Die Stiftung führt keine Statistik darüber, welche Projekte sich
darüber hinaus auch mit anderen Geschichtsepochen befassen.
36. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Aufarbeitung der NS-
Zwangsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland ein, unter besonderer
Berücksichtigung deutsch-polnischer Erinnerungsvorhaben und
Gedenkvorhaben, insbesondere das öffentliche Wissen über NS-Zwangsarbeit,
und welchen Handlungsbedarf hat sie hierbei identifiziert, und wie wird
diese Einschätzung begründet (bitte unter Bezugnahme auf die
wissenschaftliche Expertise welche diese Einschätzungen fundiert hat, mit
besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer Erinnerungsvorhaben und
Gedenkvorhaben aufschlüsseln)?
Nach Darstellung der Stiftung EVZ sind die Erinnerungsdiskurse und Narrative
zur NS-Zwangsarbeit in Deutschland und Polen unterschiedlich. Während in
Polen die Erinnerung an die erlittene Zwangsarbeit innerhalb der Familien
weitergegeben wird, bewahren in Deutschland vor allem lokalhistorische
Initiativen die Erinnerung an nationalsozialistische Zwangsarbeit am jeweiligen Ort.
Zur Erhaltung der Erinnerung an die erlittene Zwangsarbeit auch nach dem Tod
der Zeitzeugen trägt die Stiftung EVZ u. a. mit dem Aufbau und der
Weiterentwicklung des Online Archivs „Zwangsarbeit 1939-1945“ bei. Die
pädagogischen Materialien des Online Archivs, entwickelt für Träger in Deutschland,
Polen und Russland, ermöglichen es, mit über 600 Interviews die Erinnerung
an die Zwangsarbeit in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit zu
thematisieren.
Darüber hinaus wird durch die binationale Ausrichtung der jeweiligen Projekte
und Förderprogramme der EVZ das transnationale Verständnis für die
unterschiedlichen erinnerungskulturellen Perspektiven in anderen Ländern gestärkt.
Auch die von der Stiftung initiierte und finanzierte internationale
Wanderausstellung zur Zwangsarbeit, die in den letzten Jahren in fünf verschiedenen
Ländern (mit einer Station in Warschau) gezeigt wurde und ab dem kommenden
Jahr dauerhaft in Weimar präsentiert werden wird, beinhaltet diesen
transnationalen Blickwinkel. Zudem wurde das neue Förderprogramm „Local History“ in
diesem Jahr von der EVZ aufgelegt zur lokalhistorischen Aufarbeitung und
Forschung zur nationalsozialistischen Zwangsarbeit. Die Erkenntnisse und
Einschätzungen fußen weniger auf der Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise
als auf der Auswertung konkreter geförderter erinnerungskultureller Vorhaben
und dem Austausch mit den Fachleuten aus der Praxis sowie internationalen
Trägern erinnerungspolitischer Bildungsarbeit.
Die BKM fördert institutionell das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit
in Berlin Schöneweide unter dem Dach der Stiftung Topographie des Terrors
(Förderung im Jahr 2020: 513.500 Euro). Als Archiv-, Ausstellungs- und
Lernort informiert das Dokumentationszentrum über die Geschichte und Dimension
der NS-Zwangsarbeit. Das Schicksal polnischer Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeiter spielt eine wichtige Rolle in der Arbeit dieser Einrichtung:
Exemplarisch:
• Ausstellungen: Die von der Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung
erarbeitete Ausstellung „Erinnerung bewahren. Sklaven- und Zwangsarbeiter
des Dritten Reiches aus Polen 1939-1945“ wurde vom
Dokumentationszentrum für ein deutsches Publikum adaptiert und 2007/08 im Hause
gezeigt. In den Dauerausstellungen „Alltag Zwangsarbeit 1938 – 1945“ (seit
2013) und „Baracke 13“ (seit 2010) wird mehrfach auf das Schicksal
polnischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hingewiesen – sowohl in
Form von Biografien als auch mit thematischen Darstellungen und
historischen Materialien. Auch in der Sonderausstellung „Batterien für die
Wehrmacht. Zwangsarbeit bei Pertrix 1939-1945“ (2015-2018) wird die
Geschichte polnischer Zwangsarbeiter*innen und KZ-Häftlinge thematisiert.
Vom 30. August 2019 bis 2. Februar 2020 zeigte das
Dokumentationszentrum die Ausstellung „Holocaust und Zwangsarbeit in Galizien“ (Aktion
Sühnezeichen Friedensdienste). Die Provinz Galizien war bis 1939
polnisches Staatsgebiet und gehörte zur deutschen Besatzungsverwaltung des
Generalgouvernements.
• Das Dokumentationszentrum lädt Zeitzeuginnen und Zeitzeugen aus Polen
ein, um im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und
Schülergesprächen auf die Geschichte der polnischen Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern aufmerksam zu machen.
• In der internationalen Jugendbegegnungsstätte finden derzeit zwei
Begegnungen pro Jahr mit polnischen Schülerinnen und Schülern statt.
• Die Zwangsarbeit von Polinnen und Polen gehört zu den Kernthemen des
Veranstaltungs-programms des Dokumentationszentrums. Im Jahr 2019
waren diesem Thema fünf Veranstaltungen gewidmet.
37. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Evaluation der
Umsetzung und Qualität der mit Bundesmitteln geförderten Projekte der
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) angesichts der
Tatsache, dass diese zwar über ein Kuratorium verfügt, aber über keinen
wissenschaftlichen Beirat, der etwa bei der inhaltlichen Auswahl sowie
der Evaluation der geförderten Projekte konsultiert werden könnte, und
auf welcher fachlichen Grundlage werden Förderentscheidungen
getroffen, und wie wird vor diesem Hintergrund die fachliche
Qualitätssicherung der Fördermaßnahmen gewährleistet?
Die Stiftung bedient sich bei der Beurteilung von Förderanfragen der
Empfehlungen unabhängiger Jurys. Diese sind mit Experten aus der
erinnerungskulturellen Arbeit, auch aus den Zielländern der jeweiligen Förderprogramme,
besetzt. Die Förderprogramme werden regelmäßig von externen Expertenteams
evaluiert. Das Förderprogramm „Zwangsarbeit und vergessene Opfer“ wurde
2018 evaluiert. Entsprechend dem Ergebnis der Evaluierung wird die
Förderung der Stiftung mit dem neuen Förderprogramm „Local History“ auf die
Unterstützung lokaler Initiativen fokussiert, die die Geschichte der Zwangsarbeit
vor Ort thematisieren, Debatten anstoßen und Erinnerung leben.
38. Vor welchem Hintergrund wirbt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Stiftung EVZ Drittmittel ein, und wer gewährt ihr diese Mittel, und zu
welchem Zweck, und wie verhält sich dabei die Höhe der eingeworbenen
Drittmittel in Relation zum eigentlichen Stiftungszweck, der eine
Ausschüttung eigener Stiftungsgelder vorsieht (bitte die Anteile der Mittel
einzeln auflisten)?
Obwohl die Stiftung derzeit keine Spendenkampagne führt, erhält sie in
unregelmäßigen Abständen größere und kleinere Spenden von Bürgerinnen und
Bürgern. Daneben führt sie aus Fördermitteln des Auswärtigen Amts zwei
Förderprogramme durch: „Meet Up“ und „Jugend erinnert“. Dafür werden im Jahr
2020 Mittel in Höhe von 650.000 Euro beziehungsweise 1.316.250 Euro vom
Auswärtigen Amt bereitgestellt. Unabhängig davon stehen 2020 insgesamt
8,359 Mio. Euro für Förderprojekte aus den Erträgen des Stiftungskapitals zur
Verfügung.
39. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Höhe und die
Empfänger der Fördermittel der Stiftung EVZ seit 2005, die ins Ausland
angewiesen wurden (bitte unter Nennung der internationalen
Kooperationen der Stiftung mit besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer
Erinnerungsvorhaben und Gedenkvorhaben aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. Im Übrigen sind Informationen
über die von der Stiftung geförderten Projekte auf der Website der EVZ (www.
stiftung-evz.de) öffentlich zugänglich.
40. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Kooperation der
Stiftung EVZ mit parallel zu dieser im europäischen Ausland gegründeten
Stiftungen, die ebenfalls mit Mitteln der NS-
Zwangsarbeiterentschädigung gegründet wurden, z. B. in Polen etwa die Stiftung Polnisch-
Deutsche Aussöhnung (FPNP) (bitte nach jeweiligen Stiftungen, Land
und geförderten gemeinsamen Projekten einzeln aufschlüsseln und
erläutern, ob dabei überlappende Förderungen ausgeschlossen sind und ob
dabei eine gemeinsame Programm-Koordination besteht)?
Von den in den neunziger Jahren gegründeten Stiftungen existiert nur noch die
Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung. Sie hat seit 2005 insgesamt
Fördermittel in Höhe von 4.102.104 Euro für 16 Projekte erhalten. Zur polnischen
Stiftung bestehen sowohl auf Arbeitsebene der EVZ als auch über die
Vertretung Polens im Kuratorium der Stiftung regelmäßige Kontakte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]