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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages unter Berücksichtigung des polnischen Muttersprachunterrichtes und des Bereichs der Erinnerungskultur

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1841506.04.2020

Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages unter Berücksichtigung des polnischen Muttersprachunterrichtes und des Bereichs der Erinnerungskultur

der Abgeordneten Brigitte Freihold, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Norbert Müller (Potsdam), Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Sören Pellmann, Martina Renner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Nachbarschaftsvertrag) jährt sich am 17. Juni 2021 zum 30. Mal wieder. In der Präambel bekunden beide Vertragsstaaten, „die leidvollen Kapitel der Vergangenheit abzuschließen“ und an die „guten Traditionen und das freundschaftliche Zusammenleben in der jahrhundertelangen Geschichte“ beider Nachbarstaaten anzuknüpfen. Dabei stellen sie die bilateralen Beziehungen betont in einen übergreifenden europäischen Rahmen, um den „unverwechselbaren Beitrag des deutschen und des polnischen Volkes zum gemeinsamen kulturellen Erbe Europas und der jahrhundertelangen gegenseitigen Bereicherung der Kulturen beider Völker sowie der Bedeutung des Kulturaustauschs für das gegenseitige Verständnis und für die Aussöhnung der Völker“ zu stärken. Mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über kulturelle Zusammenarbeit (Kulturabkommen) vom 14. Juli 1997 erfuhr der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag eine weitere Konkretisierung der Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der Kultur, der Bildung und Wissenschaft.

Im Nachbarschaftsvertrag wurde festgelegt, dass „Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, das Recht haben, ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln“ (Artikel 20, Absatz 1) sowie „einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe sich privat und in der Öffentlichkeit ihrer Muttersprache frei zu bedienen, in ihr Informationen zu verbreiten und auszutauschen und dazu Zugang zu haben“ (Artikel 20, Absatz 3). Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich in diesem Zusammenhang „entsprechende Möglichkeiten für den Unterricht ihrer Muttersprache oder in ihrer Muttersprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie, wo immer dies möglich und notwendig ist, für deren Gebrauch bei Behörden“ zu gewährleisten sowie „im Zusammenhang mit dem Unterricht von Geschichte und Kultur in Bildungseinrichtungen die Geschichte und Kultur“ zu berücksichtigen (Artikel 21 Absatz 2). Beide Vertragsparteien bekräftigten ihre Bereitschaft, „allen interessierten Personen umfassenden Zugang zur Sprache und Kultur des anderen Landes zu ermöglichen, und entsprechende staatliche und private Initiativen und Institutionen zu unterstützen“ (Artikel 25, Absatz 1). Die Regierungen beider Länder vereinbarten, „die Möglichkeiten auszubauen, in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen die Sprache des anderen Landes zu erlernen“. Dabei wird auch die Gründung von Schulen angestrebt, in denen in beiden Sprachen unterrichtet wird. Weiterhin bemühen sie sich, die Möglichkeiten des Studiums der Germanistik und Polonistik zu den Hochschulen des anderen Landes auszuweiten (Artikel 25, Absatz 2).

Mit Blick auf die Erinnerungskultur wollen beide Länder gemäß Nachbarschaftsvertrag „bei der Erhaltung und Pflege des europäischen kulturellen Erbes zusammenarbeiten sowie sich für die Denkmalpflege einsetzen“ (Artikel 28, Absatz 1) und der auf ihrem Gebiet befindlichen Orte und Kulturgüter, die von geschichtlichen Ereignissen sowie kulturellen und wissenschaftlichen Leistungen und Traditionen der anderen Seite zeugen, besonders annehmen und zu ihnen freien und ongehinderten Zugang gewährleisten. Im gleichen Geiste sind die Vertragsparteien bestrebt, die Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien zu lösen (Artikel 28, Absatz 3). „Die Bundesrepublik Deutschland erklärt zudem, dass polnische Gräber in der Bundesrepublik Deutschland geachtet werden und ihre Pflege ermöglicht wird. Die Gräber polnischer Opfer der Kriege und der Gewaltherrschaft, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden, stehen unter dem Schutz der deutschen Gesetze.“ (Artikel 32, Absatz 1)

In beiden Nachbarländern werden seit einigen Jahren vergleichende Forschungen zu Erinnerungskulturen, zum Interesse an der Geschichte sowie zur Bildung über den Holocaust und die gesellschaftlichen Nachwirkungen der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs durchgeführt (vgl. Roland Imhoff, Michał Bilewicz u. a., Explaining the Inexplicable: Differences in Attributions for the Holocaust in Germany, Israel, and Poland, Political Psychology, 2016). Die Ergebnisse dieser repräsentativen Umfragen belegen die Unterschiede in den untersuchten polnischen und deutschen Gesellschaften in Bezug auf die Erklärung der Ursachen, die zur gesellschaftlichen Unterstützung für den Nationalsozialismus und seiner Terrorpolitik führten. Während in Polen spezifische Merkmale der Deutschen als Ursache für die Unterstützung des NS benannt werden, wird in der Bundesrepublik auf externe wirtschaftliche und soziale Prozesse verwiesen. Der wissenschaftliche Austausch und die Auseinandersetzung mit diesen Ergebnissen ist nach Ansicht der Fragesteller hochaktuell im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der Gegenwart und besitzt ein bislang kaum beachtetes Potential, welches bei der Weiterentwicklung und Neuentwicklung von Vermittlungskonzepten in der pädagogischen Bildung über den Holocaust zum Tragen kommen könnte. Sie geben zudem Hinweise wie durch einen lokalgeschichtlichen Ansatz die diverskulturellen regionalen Identitäten einbezogen werden können, um die Wahrnehmung der Shoah nicht als ein geografisch entferntes Ereignis zu begreifen, sondern insbesondere jungen Menschen zu helfen, ihre eigenen Lebenswelten und Wohnorte, an denen vor der Shoah und dem Holocaust an den Sinti und Roma zahlreiche jüdische Gemeinden existierten sowie Roma-Gemeinschaften lebten, historisch adäquat anzuerkennen (vgl. Michal Bilewicz, Marta Witkowska u. a., How to Teach about the Holocaust? Psychological Obstacles in Historical Education in Poland and Germany, 2017). Die Ergebnisse solcher Studien könnten nach Auffassung der Fragesteller somit helfen, die jahrhundertelange Geschichte des Zusammenlebens und des Austausches zwischen Mehrheitsbevölkerung und den Sinti und Roma sowie Juden in Europa in die Identität heutiger Gesellschaften zu integrieren und eine lebendige Erinnerungskultur und nachhaltiges Gedenken stärken.

Besondere Bedeutung für eine nachhaltige europäisch und international ausgerichtete Erinnerungskultur kommt der Literatur als Schlüsselmedium zu, gerade vor dem Hintergrund des Übergangs vom kommunikativen zum kulturellen Gedächtnis unserer Nachbargesellschaften in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg (vgl. Barbara Breysach: Schauplatz und Gedächtnisraum Polen. Die Vernichtung der Juden in der deutschen und polnischen Literatur. Wallstein-Verlag: Göttingen 2005). Unter den Historikerinnen und Historikern herrscht mittlerweile Konsens darüber, dass ein Wissen über das Geschehen im Zweiten Weltkrieg erst dann zu einem tragfähigen europäischen Gedächtnis wird, wenn es möglichst breit gefasste Kenntnisse über die deutsche Besatzung Polens und die Shoah mit einschließt (Saul Friedländer: Den Holocaust beschreiben. Auf dem Weg zu einer integrierten Geschichte. Wallstein-Verlag: Göttingen 2007; Feliks Tych: Deutsche, Juden, Polen: Der Holocaust und seine Spätfolgen. Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 2009). Fundierte Fachliteratur stellt dabei einen wichtigen Beitrag dar, die Bedeutung der Erinnerung an die Shoah und den Holocaust an den Sinti und Roma sowie die deutsche Besatzung Polens zu bewahren und der deutschen Gesellschaft näherzubringen. Von den bereits kurz vor bzw. unmittelbar nach der Befreiung veröffentlichten Berichten polnischer Shoah-Überlebender (die vor allem auf Polnisch und auf Jiddisch verfasst wurden) liegt mittlerweile eine bescheidene Auswahl in deutschen Übersetzungen vor, doch lassen die Erscheinungsjahre dieser Publikationen zugleich erkennen, in welcher Weise diese Memoria jahrzehntelang in der Bundesrepublik Deutschland übersehen und damit aus dem Diskurs ausgeschlossen wurde (vgl. Nach dem Untergang. Die ersten Zeugnisse der Shoah in Polen 1944–1947. Berichte der Zentralen Jüdischen Historischen Kommission. Herausgegeben von Frank Beer, Wolfgang Benz, Barbara Distel. Metropol-Verlag: Berlin 2014). Die von Stephan Lehnstaedt vorgelegte Publikation „Der Kern des Holocaust. Bełżec, Sobibór, Treblinka und die Aktion Reinhardt“ (Beck Verlag: München 2017) gilt dabei als „erste [monographische] deutsche Gesamtdarstellung“ der „Aktion Reinhardt“ – 75 Jahre nach der „Wannseekonferenz“. Ein Blick allein auf diese genannten Publikationen belegt, dass die polnische Literatur – als „Augenzeugin“ des Geschehens (Henryk Grynberg) – ihren herausragenden Wert besitzt als Speicher einer Memoria, die unerlässlich ist für die Herausbildung eines europäischen Gedenkens (Henryk Grynberg: „Der Holocaust in der polnischen Literatur“, „Generation Shoah“ – beide Essays in: Henryk Grynberg: Unkünstlerische Wahrheit. Ausgewählte Essays. Hentrich&Hentrich: Berlin 2014, S. 142 bis 191, 242 bis 281; Yehuda Bauer: Die dunkle Seite der Geschichte. Die Shoah in historischer Sicht. Interpretationen und Re-Interpretationen. Jüdischer Verlag: Frankfurt am Main 2001).

In der Bundesrepublik Deutschland kommt in diesem Zusammenhang auch der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) ein wichtiger Bildungsauftrag zu, welcher durch Vergabe von Fördermitteln aus ihrem eigenen Stiftungsvermögen sowie durch Drittmittel erfüllt werden soll. Gemäß § 2 Absatz 1 des Stiftungsgesetzes werden Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene über Partnerorganisationen ausgezahlt und zugleich nach § 2 Absatz 2 über den Fonds „Erinnerung und Zukunft“ dauerhaft Projekte gefördert, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen sowie im Gedenken an und zu Ehren derjenigen Opfer nationalsozialistischen Unrechts, die nicht überlebt haben, auch Projekte im Interesse ihrer Erben unterstützt.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben am 12. Juni 2011 die Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnisch-stämmigen Bürger und Polen in der Bundesrepublik nach dem Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 unterzeichnet. In diesem Rahmen finden seitdem auf Staatssekretärsebene zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem polnischen Innenministerium Gespräche über die Lage der polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürger sowie polnischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der Bundesrepublik statt. Aktuell wird nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller über Korb III und Fragen des gegenseitigen Schulwesens verhandelt. Danach ist mit Korb IV die Behandlung des Themas Gedenkkultur und Erinnerungskultur vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen72

1

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung der im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag aus dem Jahre 1991 durch diese eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität, und wie werden diese völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland angesichts der föderalen Zuständigkeiten evaluiert (bitte einzeln thematisch ausführlich begründen)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung der in der Gemeinsamen Erklärung und dem Programm der Zusammenarbeit 2011 eingegangenen Verpflichtungen zur Förderung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität, und wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über Korb III, und wie werden diese Verpflichtungen angesichts der föderalen Zuständigkeiten evaluiert (bitte einzeln thematisch ausführlich begründen)?

3

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Abschluss des Nachbarschaftsabkommens mit dem Ziel einer strukturellen Unterstützung bzw. finanzieller Förderung der Länder, namentlich auch einer auskömmlichen Finanzierung von Lehrkräften, die polnischen Muttersprachunterricht anbieten (z. B. im Zusammenhang mit dem Bildungsangebot des traditionsreichen Polnischen Schulvereins „OŚWIATA“ in Berlin e. V. sowie anderer Bildungsträger) ergriffen, um im Einklang mit den durch diese eingegangenen Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag das Angebot muttersprachlichen Polnischunterrichts zu ermöglichen und zu stärken (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primarschulbereich und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen nach Einrichtung, unter Berücksichtigung der Angebote zivilgesellschaftlicher bzw. privater Bildungsträger der Polonia, wie z. B. „OŚWIATA“ u. a., konkreter Maßnahme, Fördervolumen und Datum einzeln aufschlüsseln)?

4

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Abschluss des Nachbarschaftsabkommens mit dem Ziel einer strukturellen Unterstützung bzw. finanziellen Förderung vorgenommen, um die Verwendung der polnischen Sprache in durch den Bund geförderten Einrichtungen, insbesondere im erinnerungspolitischen und gedenkpolitischen Bereich zu stärken (bitte nach den Bereichen Museen, Archive, Gedenkstätten und andere einschlägige Einrichtungen einzeln nach Einrichtung, Maßnahme, Fördervolumen und Datum aufschlüsseln)?

5

Welche Verordnungen und Erlasse bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung mit welchem konkreten Inhalt seit Abschluss des Nachbarschaftsabkommens in den Bundesländern mit dem Ziel, die Einrichtung muttersprachlichen Polnischunterrichts an öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie Stärkung und Ausbau der Angebote privater Bildungsträger der Polonia, auf der Ebene der Länder umzusetzen?

6

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über das Schulwesen der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürger sowie Polinnen und Polen in der Bundesrepublik Deutschland?

7

An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht nach Kenntnis der Bundesregierung im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag ein Bildungsangebot Polnisch als Muttersprache?

8

An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht nach Kenntnis der Bundesregierung im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag die Möglichkeit, in der polnischen Muttersprache unterrichtet zu werden?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Personen, die im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag aktuell in Polen am Unterricht im Fach Deutsch als Fremdsprache teilnehmen, und wie viele Personen nehmen in der Bundesrepublik Deutschland am Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache teil (bitte die Entwicklung seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages differenziert nach der Art der öffentlichen Bildungseinrichtung angeben und die Zahlen in Relation zu beiden Ländern setzen)?

10

Wie viele polnische Kulturverbände bzw. private und zivilgesellschaftliche Bildungsträger der Polonia sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland derzeit mit dem Ziel tätig, muttersprachlichen Polnischunterricht anzubieten, und wie viele deutsche Kulturverbände sind im Bereich des muttersprachlichen Deutschunterrichts in Polen tätig (bitte die Angebote und die Anzahl der an diesen Angeboten Teilnehmenden Personen in beiden Staaten in Relation setzen)?

11

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Bildungsträgern und Kulturträgern bzw. Polonia-Verbänden bei der Bereitstellung des muttersprachlichen Polnischunterrichts finanziell und organisatorisch zu unterstützen (z. B. durch Ermöglichung des unentgeltlichen Benutzens bzw. Anmietung von Räumlichkeiten an deutschen Bildungseinrichtungen u. a.), und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung im Einklang mit den durch diese eingegangenen Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag, um Bundesländer, Kommunen und Gemeinden bei der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für polnischen Muttersprachunterricht zu unterstützen (bitte jeweils nach Bundesländern, Kommunen und Gemeinden seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages auflisten, und falls zutreffend, die der Bundesregierung hierbei bekannten Probleme benennen)?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung und Maßnahmen zur Förderung bilingualer deutsch-polnischer Kindertagesstätten in der Bundesrepublik Deutschland, im Einklang mit den durch diese eingegangenen Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag, seit Abschluss des Abkommens (bitte nach Bundesländern, Jahren, Fördervolumen und der Anzahl der daran teilnehmenden Kinder auflisten)?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung bzw. Planung von bilingualen deutsch-polnischen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Nachbarschaftsvertrag seit Abschluss des Abkommens (bitte nach Bundesländern, Jahren, Fördervolumen und der Anzahl der daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler auflisten)?

14

An welchen Hochschulen und Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Polonistik-Studiengänge angeboten?

15

An welchen Bundesministerien, Ämtern, Behörden sowie vom Bund geförderten Universitäten, Hochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland wird die polnische Sprache zum Erlernen angeboten?

16

Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten der Gemeinsamen Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission der Historiker und Geographen und der Erarbeitung einer Schulbuchreihe, die im deutschen und polnischen Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I in identischer Form, lediglich in unterschiedlichen Sprachfassungen, eingesetzt werden soll, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, an wie vielen konkreten Schulen in der Bundesrepublik Deutschland diese Lehrbücher tatsächlich verwendet werden (falls das Buch nicht verwendet wird, bitte begründen, woran das liegt)?

17

Welchen finanziellen oder organisatorischen Beitrag leistet die Bundesregierung, um eine breite Verwendung der genannten Bücher an Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen?

18

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um gemeinsame deutsch-polnische Forschungsvorhaben zu Problemen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Vorurteilen und Rechtsextremismus zu unterstützen, und welchen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und Stereotypen in beiden Nachbarstaaten leistet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Geschichte des Zweiten Weltkriegs, des Holocaust und den gesellschaftlichen Nachwirkungen der deutschen Verbrechen während der NS-Besatzung Polens?

19

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um ein gemeinsames Verständnis der Geschichte des Zweiten Weltkriegs in der Bundesrepublik Deutschland und Polen, unter Berücksichtigung der diversen NS-Verfolgungsschicksale, namentlich Juden sowie Sinti und Roma, aber auch sozial-rassistischen und anderen NS-Verfolgung sowie des diversen Widerstandes gegen den NS auf der Ebene der Forschung, der Bewahrung der Erinnerung und des Gedenkens, der schulischen, universitären, musealen sowie politischen und kulturellen Vermittlung und Bildung zu befördern?

20

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Förderung mit Bundesmitteln von deutsch-polnischen bzw. deutsch-polnisch-israelischen Forschungsvorhaben im Bereich Erinnerungskultur und Gedenkkultur im Rahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)/Narodowe Centrum Nauki (NCN) NCN/German-Israeli Foundation for Scientific Research and Development (GIF) seit 2005, und wie werden diesen evaluiert (bitte nach Jahr, Kooperationspartner, Thema und Fördervolumen einzeln aufschlüsseln)?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Förderung mit Bundesmitteln (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)) von deutsch-polnischen bzw. deutsch-polnisch-israelischen Forschungsvorhaben im Bereich Erinnerungskultur und Gedenkkultur seit 2005, und welche konkreten Maßnahmen ergriff die Bundesregierung, um den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung, Begutachtung und bei der Vergabe von Bundesmitteln abzubauen?

22

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Forschungsvorhaben zum Thema der transgenerationellen Traumaweitergabe bzw. den psychosozialen Nachwirkungen des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik Deutschland, und welche konkreten Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung, um diese auskömmlich mit Bundesmitteln auszustatten (bitte nach Jahr, Kooperationspartner, Thema und Fördervolumen einzeln aufschlüsseln)?

23

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Forschungsvorhaben zum Thema der transgenerationellen Traumaweitergabe bzw. den psychosozialen Nachwirkungen des Zweiten Weltkrieges in der Republik Polen und dem Staat Israel seit 2005, und was unternimmt die Bundesregierung, um Forschungen in Polen und Israel zu diesem Thema finanziell und organisatorisch zu unterstützen bzw. Kooperationen mit Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zu befördern (bitte nach Jahr, Kooperationspartner, Thema und Fördervolumen einzeln aufschlüsseln)?

24

Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der Vertiefung des deutschpolnisch-jüdischen wissenschaftlichen Austausches und der Forschung im Erinnerungsbereich, namentlich der Förderung von Untersuchungen über die systematische Ermordung der Sinti und Roma während der „Aktion Reinhardt“ wurden bislang von der Bundesregierung eingeleitet, bzw. welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung hierbei um entsprechende Projekte auskömmlich mit Bundesmitteln auszustatten (vgl. auch Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 19/15470)?

25

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 ergriffen, um den Bereich der deutsch-polnischen Erinnerungskultur durch Förderung des Schlüsselmediums Literatur zu stärken und dabei die diversen Perspektiven der NS-Verfolgung angemessen zu berücksichtigen, namentlich der polnisch-christlichen, polnisch-jüdischen sowie der Sinti und Roma?

26

Wie ist der aktuelle Stand der deutsch-polnischen Verhandlungen über die Rückgabe der von Deutschen während des NS in Polen geraubten Kulturgüter (vgl. Katalog Strat Wojennych, http://dzielautracone.gov.pl/katalog-strat-wojennych), namentlich von mindestens 65.000 geraubten polnischen Kunstobjekten die dort registriert wurden (vgl. https://wsimag.com/de/kunst/37404-polens-beraubte-kunst), und wie entwickelten sich die diesbezüglichen deutsch-polnischen Gespräche seit Abschluss des deutschpolnischen Nachbarschaftsvertrages (bitte nach Jahren, beteiligten Stellen sowie Themen bzw. Bereichen der Gespräche, von polnischer Seite beantragten und erfolgten Restitutionen nach Polen einzeln auflisten)?

27

Welche konkreten eigenständigen Gedenkveranstaltungen plant die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai 2020, dem 81. Jahrestag des Überfalls auf Polen am 1. September 2020 sowie dem 77. Jahrestag des jüdischen Aufstandes im Warschauer Ghetto am 19. April 2020, dem 77. Jahrestag des Aufstandes im deutschen Vernichtungslager Treblinka am 2. August 2020, dem 77. Jahrestag des Aufstandes im deutschen Vernichtungslager Sobibor am 14. Oktober 2020 sowie weiteren Gedenktagen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, und wie will sie ein angemessenes und würdiges Gedenken auch vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungen durch COVID-19 gewährleisten z. B. durch entsprechende neue Formen des Gedenkens oder Finanzhilfen für kulturbewahrende oder museale Einrichtungen in Polen?

28

Welche konkreten Maßnahmen im erinnerungspolitischen Bereich werden von der Bundesregierung anlässlich des 75. Jahrstages der Befreiung vom Nationalsozialismus gefördert, um den Beitrag der Soldaten und Frauen-Soldaten der 1. und 2. Polnischen Armee, die als Teil der Alliierten der Anti-Hitler-Koalition im Jahr 1945 an der Befreiung Berlins teilnahmen und in der Tradition der polnischen Befreiungserhebungen „für unsere, und eure Freiheit“ kämpften, zu würdigen, und welche Rolle könnte dabei die zivilgesellschaftliche Initiative für eine Gedenkplatte an die polnischen Befreierinnen und Befreier von Berlin vor der TU Berlin dabei spielen, die auf Anregung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Charlottenburg-Wilmersdorf und Unterstützung der Berliner VVN-BdA, des AStA der TU Berlin sowie der polnischen Kombattantinnen und Kombattanten Vereinigung ZKRPiBWP entstanden ist (vgl. https://berlin.vvn-bda.de/2020/02/8-mai-2020-der-polnischen-befreiern-gedenken-danke-fuer-die-befreiung-dziekujemy-za-wyzwolenie/ sowie Deutschlandfunk, https://www.deutschlandfunkkultur.de/kampf-gegen-nationalsozialisten-ein-denkmal-fuer-die.1001.de.html?dram:article_id=352743) ?

29

Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung von Konservationsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen in der polnischen Gedenkstätte Treblinka zwecks Restaurierung der Bauten des ehemaligen deutschen Zwangsarbeitslagers, Restaurierung der Denkmäler auf dem Gelände des ehemaligen deutschen Vernichtungslagers sowie der Erweiterung der Museumsgebäude der Gedenkstätte wurden bislang von der Bundesregierung eingeleitet, bzw. welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung hierbei, und welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung solchen Maßnahmen im Vorfeld des 77. Jahrestages des jüdischen Aufstandes im deutschen Vernichtungslagers in Treblinka bei (vgl. auch Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 19/15470), um diese auskömmlich mit Bundesmitteln auszustatten?

30

Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der Rabbiner-Kommission für Jüdische Friedhöfe in Polen wurden bislang von der Bundesregierung eingeleitet, bzw. welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung hierbei, um deren Bemühungen zur Identifizierung von unbekannten Grabstätten u. a. der Massaker der „Aktion Reinhardt“ auskömmlich mit Bundesmitteln auszustatten (vgl. auch Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 19/15470)?

31

Wie bewertet die Bundesregierung in Hinblick auf die geplanten Verhandlungen zum Korb IV des „Runden Tisches“ den Vorschlag eines deutschpolnischen Geschichtsmuseums mit Museumseinrichtungen jeweils in der Bundesrepublik und Polen, wie das zuletzt etwa von der Deutsch-Polnischen Gesellschaft (DPG), aber auch aus wissenschaftlichen Kreisen gefordert wurde (vgl. etwa Wolfram Meyer zu Uptrup: Gedenken, Erinnern, vor allem jedoch Kennenlernen, in: Dialog. Deutsch-Polnisches Magazin, 129 (03/2019), S. 73 bis 76/polnische Fassung ebd., S. 77 bis 79; Stephan Lehnstaedt: Die Nachbarn verstehen lernen. Plädoyer für ein deutschpolnisches Doppelmuseum und gegen ein Polen-Denkmal als Schlussstrich, Der Tagesspiegel, 2. August 2018, S. 22 sowie „Ein binationales deutsch-polnisches Museum – Gedenken, Aufklärung und Verantwortung“ auf Bundestagsdrucksache 19/8356)?

32

Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass nach Kenntnis der Fragesteller der am 15. November 2017 veröffentlichte Aufruf für ein Denkmal für die polnischen Opfer der deutschen Besatzung 1939 bis 1945 (https://www.polendenkmal.de/politik/polendenkmal/der-aufruf/), dessen Träger das öffentlich-rechtliche Deutsche Polen-Institut Darmstadt ist, welches substanziell vom Auswärtigen Amt gefördert wird, auf Anregung und Vorarbeit von Mitarbeitern des Referats für Mitteleuropa im Auswärtigen Amt bzw. eines Mitarbeiters des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit zurückgeht?

33

Stellt der in Frage 32 erwähnte Denkmalsaufruf in diesem Zusammenhang und mit Blick auf Korb IV des „Runden Tisches“ die offizielle Position der Bundesregierung dar?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Gräber und Denkmäler für polnische Opfer der Kriege, der deutschen Konzentrationslager, der NS-Zwangsarbeit u. a. in der Bundesrepublik Deutschland, und welchen konkreten Beitrag unternimmt diese für ihre Pflege und Erhaltung (bitte nach Standort, Funktion, Fördervolumen und wenn möglich Hinweisen auf politisch motivierte Straftaten gegen diese Einrichtungen bzw. Ermittlungsverfahren und Verurteilungen einzeln seit 2010 auflisten)?

35

Wie viele, und welche Projekte im unmittelbaren Zusammenhang zur NS-Zwangsarbeit, unter besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer Erinnerungsvorhaben und Gedenkvorhaben, hat die Stiftung EVZ, die im Rahmen der NS-Zwangsarbeiterentschädigung gegründet wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 gefördert, und welchen finanziellen Anteil an der gesamten Förderung nehmen diese ein (bitte einzeln mit besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer Erinnerungsvorhaben und Gedenkvorhaben auflisten, und zusätzlich in Relation mit anderen Förder-Maßnahmen setzen; bitte darüber hinaus aufschlüsseln, welchen Anteil dabei Projekte haben, die sich nicht explizit mit der Aufarbeitung der NS-Geschichte der Jahre 1933 bis 1945 beschäftigen)?

36

Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Aufarbeitung der NS-Zwangsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland ein, unter besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer Erinnerungsvorhaben und Gedenkvorhaben, insbesondere das öffentliche Wissen über NS-Zwangsarbeit, und welchen Handlungsbedarf hat sie hierbei identifiziert, und wie wird diese Einschätzung begründet (bitte unter Bezugnahme auf die wissenschaftliche Expertise welche diese Einschätzungen fundiert hat, mit besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer Erinnerungsvorhaben und Gedenkvorhaben aufschlüsseln)?

37

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Evaluation der Umsetzung und Qualität der mit Bundesmitteln geförderten Projekte der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) angesichts der Tatsache, dass diese zwar über ein Kuratorium verfügt, aber über keinen wissenschaftlichen Beirat, der etwa bei der inhaltlichen Auswahl sowie der Evaluation der geförderten Projekte konsultiert werden könnte, und auf welcher fachlichen Grundlage werden Förderentscheidungen getroffen, und wie wird vor diesem Hintergrund die fachliche Qualitätssicherung der Fördermaßnahmen gewährleistet?

38

Vor welchem Hintergrund wirbt nach Kenntnis der Bundesregierung die Stiftung EVZ Drittmittel ein, und wer gewährt ihr diese Mittel, und zu welchem Zweck, und wie verhält sich dabei die Höhe der eingeworbenen Drittmittel in Relation zum eigentlichen Stiftungszweck, der eine Ausschüttung eigener Stiftungsgelder vorsieht (bitte die Anteile der Mittel einzeln auflisten)?

39

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Höhe und die Empfänger der Fördermittel der Stiftung EVZ seit 2005, die ins Ausland angewiesen wurden (bitte unter Nennung der internationalen Kooperationen der Stiftung mit besonderer Berücksichtigung deutsch-polnischer Erinnerungsvorhaben und Gedenkvorhaben aufschlüsseln)?

40

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Kooperation der Stiftung EVZ mit parallel zu dieser im europäischen Ausland gegründeten Stiftungen, die ebenfalls mit Mitteln der NS-Zwangsarbeiterentschädigung gegründet wurden, z. B. in Polen etwa die Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung (FPNP) (bitte nach jeweiligen Stiftungen, Land und geförderten gemeinsamen Projekten einzeln aufschlüsseln und erläutern, ob dabei überlappende Förderungen ausgeschlossen sind und ob dabei eine gemeinsame Programm-Koordination besteht)?

7

a) Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit insgesamt annehmen (bitte nach Jahren, Bildungsniveau und Bundesländern auflisten)?

7

b) Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach Bereichen Kindertagesstätten, Primarschulbereich und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen unter Berücksichtigung der Angebote privater Träger der Polonia nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

a) Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages insgesamt annehmen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?

8

b) Wie hat sich dieses Angebot seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages entwickelt (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primarschulbereich und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

c) Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für den Polnischunterricht werden dabei aktuell benutzt (bitte nach Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten und Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben)?

9

a) Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit insgesamt annehmen (bitte nach Jahren, Bildungsniveau und Bundesländern auflisten)?

9

b) Wie hat sich dieses Angebot seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages entwickelt (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primarschulbereich und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen und Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

9

c) Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für Polnisch werden dabei aktuell benutzt (bitte nach Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten, und Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben)?

10

a) Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot (Polnischunterricht) privater bzw. zivilgesellschaftlicher Bildungsträger seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit insgesamt an (bitte nach Jahren und Bundesländern einzeln auflisten)?

10

b) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an einer Finanzierung der Lehrkräfte in diesen privaten bzw. zivilgesellschaftlichen Bildungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland (Polnischunterricht) sowie in Polen (Deutschunterricht) (bitte jeweils seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages auflisten, und die Zahlen für beide Länder in Relation setzen)?

10

c) Welche organisatorische oder finanzielle Unterstützung gewährt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung bei der Erstellung und dem Vertrieb von Lehrmaterialien in der Bundesrepublik Deutschland (Polnischunterricht) und in Polen (Deutschunterricht) (bitte jeweils seit Abschluss des Nachbarschaftsvertrages auflisten, und die Zahlen für beide Länder in Relation setzen)?

14

a) Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen und Universitäten Polnisch bzw. Polonistik?

14

b) Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung Polnisch auf Lehramt?

14

c) Wie viele Referendarinnen und Referendare haben nach Kenntnis der Bundesregierung Polnisch als erstes oder zweites Fach wählen können?

14

d) An welchen deutschen Hochschulen und Universitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Polnisch ausgebildet?

15

a) Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Polnisch sind aktuell bei der Bundesregierung angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

15

b) Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten sind aktuell im Auswärtigen Dienst tätig, und wie viele davon verfügen über Polnischkenntnisse?

15

c) Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in deutschen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen in Polen sowie bei Internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der EU, der OSZE und der NATO tätig? Wie viele von ihnen verfügen über Polnischkenntnisse (bitte nach diplomatischen Vertretungen und Organisationen aufschlüsseln)?

15

d) Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für Polnisch wurden in den Sprachkursen des Auswärtigen Amts seit 2005 benutzt (bitte nach Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten, und Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben)?

15

e) Welche konkreten Bundesministerien, Ämter und Behörden haben das Angebot des Bundessprachenamts für seine Polnischkurse seit 2005 genutzt (bitte nach Jahren und Ressorts aufschlüsseln, siehe https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/organisation-/bundessprachenamt/sprachenvielfalt)?

15

f) Wie viele Lehrkräfte für Polnisch waren bzw. sind seit 2005 beim Bundessprachenamt beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

g) Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Polnisch waren bzw. sind seit 2005 im Bundessprachenamt beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

h) Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung das polnischsprachige Angebot der „Deutschen Welle“ (https://www.dw.com/pl/start/s-11394) seit 2005 gefördert (bitte nach Jahren und Fördervolumen einzeln aufschlüsseln)?

15

i) Welche weiteren polnischsprachigen Redaktionen, TV-Sender und Radiosender, Zeitungen, Zeitschriften sowie Internetressourcen (Webseiten, YouTube-Kanäle u. a.) in der Bundesrepublik hat die Bundesregierung seit 2005 direkt oder durch ihre Mittlerorganisationen (Stiftungen, Vereine u. a.) gefördert (bitte nach Jahren, Fördervolumen, Zuwendungsempfängern und Mittlerorganisationen einzeln auflisten)?

25

a) Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um Übersetzungen von frühen Berichten Überlebender, historischer Fachwerke u. a. einschlägiger Publikationen im Bereich der Erinnerungskultur zu fördern (z. B. Projekte der „Arbeitsstelle Holocaustliteratur“ an der Justus-Liebig-Universität Gießen, https://www.holocaustliteratur.de), und wie will sie sicherstellen, dass dabei auch die diversen Verfolgungsschicksale von marginalisierten Minderheiten, namentlich Sinti und Roma, berücksichtigt werden?

25

b) Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um das seit mittlerweile vier Jahren in Vorbereitung befindliche Projekt „Bibliothek der polnischen Holocaustliteratur“ in einem solchen Umfang zu fördern, dass eine zügige und fachlich solide Umsetzung dieses Projekts in einem angemessenen Zeitrahmen möglich wird, bei dem die auf zehn Bände angelegte Buchreihe „Bibliothek der polnischen Holocaustliteratur“ bereits existierende, qualitativ hochwertige Übersetzungen (u. a. von Henryk Bereska, Jutta Janke, Karin Wolff) polnischer Holocaustliteratur (z. B. Prosa von Bogdan Wojdowski, Zofia Nałkowska, Adolf Rudnicki), die nach der Wiedervereinigung im Zuge der Umgestaltung der Verlagslandschaft an die Peripherie der Aufmerksamkeit gerückt wurden und bislang nicht den Weg aus der Literaturlandschaft der DDR in die alte Bundesrepublik gefunden hatten, durch Neuauflagen einer breiten bundesdeutschen Öffentlichkeit präsentieren will?

25

c) Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um wertvolle polnische Prosa im Zusammenhang mit der Shoah sowie der deutschen Besatzung Polens in Erstübersetzungen (vgl. die Bemühungen der „Arbeitsstelle Holocaustliteratur“ an der Justus-Liebig-Universität Gießen, https://www.holocaustliteratur.de) einer breiten bundesdeutschen Öffentlichkeit zu präsentieren (u. a. Prosa von Leopold Buczkowski, Mina Tomkiewicz), womit ein Kanon geschaffen werden könnte, der die Bandbreite der Holocausterfahrungen insbesondere um das Warschauer Ghetto und die Erfahrungen von Jüdinnen und Juden, die in Verstecken überlebt haben berücksichtigt und zugleich die literaturdidaktische Auseinandersetzung mit dem Holocaust stärken könnte?

26

a) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Bundesrepublik Deutschland explizit mit Provenienzrecherchen betreffend NS-Raubkunst und anderer während des NS auf dem Gebiet des besetzten Polen geraubter Kulturgüter, Bücher und Archivalien beschäftigt (bitte thematisch, und, wenn möglich, die im Zuge der Shoah verfolgungsbedingt von Polen, polnischen Juden sowie polnischen Roma geraubten Güter gesondert nach Jahren sowie Einrichtungen und Fördervolumen aus Bundesmitteln einzeln auflisten)?

26

b) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Kooperation des Bundesarchivs und anderer einschlägiger Einrichtungen mit zuständigen polnischen Behörden oder kulturbewahrenden bzw. musealen Einrichtungen bei der Rückgabe von geraubten Archivalien bzw. Kulturgütern sowie die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Archivalien aus deutschem Besitz an diese Einrichtungen in Polen?

26

c) Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Rückgabeforderungen bezüglich während des NS in Polen von Deutschen geraubter Güter, die von staatlicher oder privater Seite aus Polen an die über das Kulturgut verfügenden öffentlichen Stellen und privaten Kunstsammlungen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2005 gerichtet wurden?

26

d) Wie viele Publikationen und Forschungsvorhaben beschäftigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Bundesrepublik Deutschland explizit mit der Recherche oder der Digitalisierung von Provenienzen, der während der des Zweiten Weltkrieges ausschließlich auf dem Gebiet der der damaligen Republik Polen geraubten Kulturgüter?

26

e) Wie viele Publikationen und Forschungsvorhaben beschäftigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland aktuell in der Bundesrepublik explizit mit der Recherche der der Digitalisierung von Provenienzen, der während der des Zweiten Weltkrieges auf dem Gebiet der heutigen Republik Polen geraubten Kulturgüter, namentlich ehemals zum Deutschen Reich gehörender Gebiete wie Niederschlesien bzw. der Freien Hansestadt Gdańsk-Danzig u. a., und welchen Anteil nimmt diese in Relation zu den in Frage 26d genannten Vorhaben bzw. Publikationen?

Berlin, den 26. März 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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