Zuschüsse aus Bundesmitteln für Organisation und Fahrten zu Gegendemonstrationen
der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Dr. Anton Friesen, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Thüringer Landesregierung hat in den Jahren 2011 bis 2015 in 47 Fällen Zuschüsse aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit für die Organisation bzw. die Fahrt zu Gegendemonstrationen bei vermeintlich rechtsextremistischen Aufmärschen bereitgestellt (http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/55730/zuschüsse-aus-dem-landesprogramm-für-demokratie-toleranz-und-weltoffenheit-für-fahrten-zu-gegendemonstrationen-bei-rechtsextremistischen-aufmärschen.pdf).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert seit 2015 über das Bundesprogramm „Demokratie leben“ bzw. seine Vorgängerprogramme eine große Anzahl von regionalen Projekten und Modellprojekten in den Ländern und Kommunen (https://www.demokratie-leben.de/zusatzseiten/das-bundesprogramm-demokratie-leben-startet-in-die-zweite-förderperiode.html).
Nach Ansicht der Fragesteller widerspricht die Förderung von Demonstrationen oder Gegendemonstrationen mittels staatlicher Zuwendungen nicht nur dem Gedanken des mündigen und freien Staatsbürgers, sie gefährdet zudem die Chancengleichheit, wenn sich die staatlich geförderten Demonstrationen einseitig gegen bestimmte Parteien richten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wurden die in der Antwort auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Anfrage an die thüringische Landesregierung erwähnten Vereine auch aus Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln und Bundesprogrammen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Förderhöhe aufgliedern)?
Wenn ja, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung damit auch die in der Antwort auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Fahrten zu Demonstrationen finanziert (bitte nach Zuwendungsempfänger, Förderhöhe, Datum und Ort der Gegendemonstration aufgliedern)?
Hat, sofern Frage 1a zutrifft, die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, gegen wen sich die mit Bundesmitteln geförderten Gegendemonstrationen konkret richteten?
Wurden die in der Antwort auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Anfrage an die thüringische Landesregierung erwähnten Vereine auch aus Bundesmitteln der Förderperiode 2015 bis 2019 gefördert, und wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln und Bundesprogrammen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Förderhöhe aufgliedern)?
Wenn ja, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung damit auch die in der Antwort auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Fahrten zu Demonstrationen finanziert (bitte nach Zuwendungsempfänger, Förderhöhe, Datum und Ort der Gegendemonstration aufgliedern)?
In welchen konkreten Fällen hat die Bundesregierung seit 2011 Zuschüsse aus Bundesmitteln für die Organisation bzw. die Fahrt zu Gegendemonstrationen bei linksextremistischen oder islamistischen Aufmärschen bereitgestellt?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Förderung der genannten geförderten Vereine und der durch diese durchgeführten Finanzierung von politischen Gegendemonstrationen und Busfahrten zu Veranstaltungen vor dem Hintergrund ihrer Pflicht zur politischen Neutralität?