[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/18765 –
Verzögerung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 der
Abgeordneten Joana Cotar durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Prof. Dr. Günter Krings auf
Bundestagsdrucksache 19/18067)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Antwort auf die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Joana Cotar
durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern,
für Bau und Heimat, Dr. Günter Krings, wurde die Frage nach Ansicht der
Fragesteller nicht ausreichend und den Tatsachen entsprechend bearbeitet.
Laut Aussage der Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär vom
4. März 2020 (
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/digitaler-staa
t-ozg-bleibt-grossbaustelle) wisse man nicht, ob die vollständige Umsetzung
bei allen 575 Leistungsbündeln des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis 2022 zu
erreichen sei. Laut Unterabteilungsleiter des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat (BMI; ebd.), würde mehr Zeit gebraucht, um dem vollen
Anspruch des Onlinezugangsgesetzes zu genügen. Man würde auch den
Erfolg nicht daran messen, ob tatsächlich alle Leistungen des OZG online
gingen. Es würde auch nichts helfen, wenn 575 Software-Ruinen in das Netz
gestellt würden, man bräuchte eine akzeptable Nutzungsrate.
Einem weiteren Artikel (
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/ue
bertragbarkeit-als-ungeloeste-ozg-herausforderung) ist zu entnehmen, dass die
Erreichung des Umsetzungsziels bis 2022 nicht mehr möglich sei. Laut
Expertenmeinung sei bei der Umsetzung des OZG vielmehr die Frage relevant,
wie sehr man das gesteckte Umsetzungsziel 2022 verfehle.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19089
19. Wahlperiode 11.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 11. Mai 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Können die Aussagen der Digitalstaatsministerin Dorothee Bär und des
Unterabteilungsleiters im Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) (
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/digitale
r-staat-ozg-bleibt-grossbaustelle) im Rahmen der Fachkonferenz
„Digitaler Staat“ durch die Bundesregierung bestätigt werden?
Wenn ja, warum wurde die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Joana
Cotar durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Günter Krings nach
Ansicht der Fragesteller nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet?
Die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Joana Cotar auf
Bundestagsdrucksache 19/18067 wurde sachgemäß beantwortet. Wie in der Antwort zur Frage 2
dargestellt, wird die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen 2022 nicht
abgeschlossen sein, insbesondere vor dem Anspruch hoher Qualität und
uneingeschränkter Nutzerorientierung. Dies spiegeln die in der Frage benannten
Aussagen wider und stehen damit nicht im Widerspruch zur Antwort auf die
Schriftliche Frage 19.
2. Welche Schlussfolgerungen für ihr weiteres Handeln in Bezug auf die
Umsetzung des OZG zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der
Digitalstaatsministerin Dorothee Bär und des Unterabteilungsleiters im
BMI im Rahmen der Fachkonferenz „Digitaler Staat“ (
https://background.
tagesspiegel.de/digitalisierung/digitaler-staat-ozg-bleibt-grossbaustelle)?
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der 575
Leistungsbündel aus mehreren tausend Einzelprozessen stellt die gesamte deutsche
Verwaltung vor eine große Herausforderung. Besonders anspruchsvoll ist diese
Aufgabe aufgrund der föderalen Staatsstruktur und dem dezentralen
Verwaltungsvollzug. Dadurch sind maßgeblich die Länder und Kommunen für das Angebot
der Verwaltungsleistungen zuständig und verantwortlich für deren
Digitalisierung.
Die Schlussfolgerung der Bundesregierung daraus ist zum einen die möglichst
weitreichende Nachnutzung von digitalen Angeboten, insbesondere die
Umsetzung von Online-Diensten nach dem Prinzip „Einer für Alle/Viele“. Eine
solche aufgabenteilige Umsetzung des OZG verteilt die Last unter den Ländern
und Kommunen und erhöht somit die Chance, das OZG erfolgreich
umzusetzen. Seitens der Bundesregierung wird das „Einer für Alle/ Viele“-Modell
deshalb befördert, aber die Entscheidung sich daran zu beteiligen liegt vorrangig
bei den Ländern.
Darüber hinaus wurde angesichts der Vielzahl umzusetzender Leistungen eine
klare Priorisierung vorgenommen. Dabei werden besonders wichtige
Leistungen nicht nur zeitlich bevorzugt realisiert, sondern mit besonderem Fokus auf
die Nutzerfreundlichkeit konzipiert und implementiert.
Für diese Leistungen werden in sog. Digitalisierungslaboren unter Einbindung
von Nutzerinnen und Nutzern sowie Fachexpertinnen und Fachexperten der
Verwaltung digitale Lösungen erarbeitet, während der Implementierung
umfangreich getestet und nach der Liveschaltung die Nutzerzufriedenheit
gemessen. In diesem Sinne ist die Äußerung zu verstehen, dass die Umsetzung
nutzerfreundlicher Online-Dienste und die Nutzungsraten wichtiger sind, als
die Vollständigkeit der Umsetzung von Leistungen.
Mit Blick auf das Umsetzungsziel 2022 ist klar, dass die Digitalisierung der
Verwaltung damit nicht abgeschlossen sein wird. So verändern sich
Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer an digitale Angebote und erfordern eine
Weiterentwicklung des digitalen Serviceangebots der Verwaltung. Darüber
hinaus bieten neue technologische Möglichkeiten Modernisierungspotenziale
für die Verwaltung. Vor diesem Hintergrund ist die Äußerung des
Unterabteilungsleiters zu verstehen, dass die Welt sich auch nach 2022 weiterdreht. Die
Schlussfolgerung der Bundesregierung ist eine enge Verknüpfung der weiteren
Modernisierungsinitiativen insbesondere zum Aufbau des Portalverbunds und
zur Modernisierung der Register mit der OZG-Umsetzung, um Online-Dienste
zukunftssicher und entwicklungsfähig zu realisieren.
3. Aus welchen konkreten Gründen wird sich die Umsetzung der 575
Leistungsbündel des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die bis 2022 die
Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder digitalisieren sollen,
verzögern, und wann kann realistisch mit einer vollständigen Umsetzung des
OZG gerechnet werden?
Das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende
2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet
das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Das ist eine
Mammutaufgabe. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder-
und kommunaler Ebene digitalisiert und zum anderen muss eine IT-
Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die
Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.
Bei der Umsetzung des OZG liegt die Bundesregierung weiterhin im Zeitplan.
Die derzeitige Corona-Krise wirkt sich natürlich auch auf die Umsetzungsarbeit
des Onlinezugangsgesetzes aus. Inwiefern und ob überhaupt sich krisenbedingt
Verzögerungen ergeben, kann derzeit noch nicht final beurteilt werden.
4. Aus welchen Gründen verzögert sich das Projekt Portalverbund von Bund,
Ländern und Kommunen, und wann kann mit dem Start des Pilotbetriebs
gerechnet werden (
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/onlin
ezugangsgesetz-neustart-beim-portalverbund)?
Mit dem Ziel, die Infrastruktur und die Basisdienste für alle digitalen
Verwaltungsleistungen flächendeckend bereitzustellen, stellt der Portalverbund ein
Großprojekt dar. Bei Projekten dieser Größenordnung und Komplexität sind
Verzögerungen nicht auszuschließen.
Der Portalverbund besteht aus mehreren Diensten. Basisdienste sind: ein
interoperables Nutzerkonto für natürliche Personen und Organisationen, eine
marktübliche elektronische Bezahlmöglichkeit, ein Postfach sowie eine
Suchfunktion, die alle Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen im Portal
auffindbar macht. Im Rahmen des Projekts Online-Gateway Portalverbund hat der IT-
Planungsrat im März den Beschluss gefasst, die Projektaktivitäten zu Gunsten
einer nutzerfreundlichen Komponente „Suchen & Finden“ zu fokussieren.
Diese Vereinfachung der IT-Architektur hat auf das Nutzererlebnis der
aktuellen Ausbaustufe des Portalverbunds keine Auswirkung. Die Umsetzung der
vereinfachten Architektur des Online-Gateways ist bis Ende Juni 2020
vorgesehen.
5. Aus welchen Gründen wurden die Probleme bei der Umsetzung des
Portalverbunds erst mit, nach Kenntnis der Fragesteller, erheblicher
Verzögerung erkannt, und wer überwacht die Planung bzw. Durchführbarkeit der
Projekte?
Die Dienste des Portalverbunds werden in mehreren Projekten realisiert, die
jedes für sich eine komplexe Aufgabe im föderalen Kontext sind. Wie in
Projekten üblich, werden Machbarkeit und Umsetzungsgrad grundsätzlich fortlaufend
durch ein Controlling begleitet. Grundsatzentscheidungen werden in den
jeweiligen Steuerungsgruppen und vom IT-Planungsrat herbeigeführt.
6. Wie viele Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern in Bezug auf
das OZG wurden (neben dem Widerspruch Minimum Viable Products
versus Entwicklungsgemeinschaften) von der Bundesregierung ausgemacht,
und welche konkreten Lösungsvorschläge gibt die Bundesregierung
diesbezüglich vor (
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/onlinezu
gangsgesetz-neustart-beim-portalverbund)?
Die Bundesregierung befördert und unterstützt für diese Leistungen das
Nachnutzungsmodell „Einer für alle/Viele“, wonach ein Land einen Online-Dienst
für eine solche Leistung umsetzt und sich alle Vollzugsbehörden über
standardisierte Schnittstellen an diesen Online-Dienst anschließen, sodass die Leistung
flächendeckend Bürger*innen bzw. Unternehmen zur Verfügung steht. Die
Länder und Kommunen entscheiden allerdings eigenverantwortlich, ob sie ein
solches Angebot nutzen. Für das BAföG haben sich alle Länder an einen „Einer
für alle/Viele“-Online-Dienst entschieden. Darüber hinaus gibt es mehr als
10 Verwaltungsleistungen, bei denen mehrere Länder einen „Einer für alle/
Viele“-Online-Dienst nutzen wollen, aber nicht alle. Diese verbleibenden
Länder verfolgen eine eigenständige Umsetzung.
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