Verzögerung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bei der Antwort auf die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Joana Cotar durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Dr. Günter Krings, wurde die Frage nach Ansicht der Fragesteller nicht ausreichend und den Tatsachen entsprechend bearbeitet.
Laut Aussage der Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär vom 4. März 2020 (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/digitaler-staat-ozg-bleibt-grossbaustelle) wisse man nicht, ob die vollständige Umsetzung bei allen 575 Leistungsbündeln des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis 2022 zu erreichen sei.
Laut Unterabteilungsleiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI; ebd.), würde mehr Zeit gebraucht, um dem vollen Anspruch des Onlinezugangsgesetzes zu genügen. Man würde auch den Erfolg nicht daran messen, ob tatsächlich alle Leistungen des OZG online gingen. Es würde auch nichts helfen, wenn 575 Software-Ruinen in das Netz gestellt würden, man bräuchte eine akzeptable Nutzungsrate.
Einem weiteren Artikel (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/uebertragbarkeit-als-ungeloeste-ozg-herausforderung) ist zu entnehmen, dass die Erreichung des Umsetzungsziel bis 2022 nicht mehr möglich sei. Laut Expertenmeinung sei bei der Umsetzung des OZG vielmehr die Frage relevant, wie sehr man das gesteckte Umsetzungsziel 2022 verfehle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Können die Aussagen der Digitalstaatsministerin Dorothee Bär und des Unterabteilungsleiters im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/digitaler-staat-ozg-bleibt-grossbaustelle) im Rahmen der Fachkonferenz „Digitaler Staat“ durch die Bundesregierung bestätigt werden?
Wenn ja, warum wurde die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Joana Cotar durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Günter Krings nach Ansicht der Fragesteller nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet?
Welche Schlussfolgerungen für ihr weiteres Handeln in Bezug auf die Umsetzung des OZG zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der Digitalstaatsministerin Dorothee Bär und des Unterabteilungsleiters im BMI im Rahmen der Fachkonferenz „Digitaler Staat“ (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/digitaler-staat-ozg-bleibt-grossbaustelle)?
Aus welchen konkreten Gründen wird sich die Umsetzung der 575 Leistungsbündel des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die bis 2022 die Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder digitalisieren sollen, verzögern, und wann kann realistisch mit einer vollständigen Umsetzung des OZG gerechnet werden?
Aus welchen Gründen verzögert sich das Projekt Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen, und wann kann mit dem Start des Pilotbetriebs gerechnet werden (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/onlinezugangsgesetz-neustart-beim-portalverbund)?
Aus welchen Gründen wurden die Probleme bei der Umsetzung des Portalverbunds erst mit, nach Kenntnis der Fragesteller, erheblicher Verzögerung erkannt, und wer überwacht die Planung bzw. Durchführbarkeit der Projekte?
Wie viele Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern in Bezug auf das OZG wurden (neben dem Widerspruch Minimum Viable Products versus Entwicklungsgemeinschaften) von der Bundesregierung ausgemacht, und welche konkreten Lösungsvorschläge gibt die Bundesregierung diesbezüglich vor (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/onlinezugangsgesetz-neustart-beim-portalverbund)?