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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ächtung autonomer Waffensysteme

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1878124.04.2020

Ächtung autonomer Waffensysteme

der Abgeordneten Andrej Hunko, Matthias Höhn, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Entwicklung von letalen autonomen Waffensystemen (LAWS) schreiten stetig voran. Aus rechtlicher, ethischer und humanitärer Sicht sind die Auswirkungen von LAWS gravierend: Technologische Neuerungen können Waffen dazu befähigen, auch ohne menschliche Kontrolle Ziele zu erkennen und anzugreifen. Ein automatisiertes Töten von Menschen wäre das Resultat. Es steht auch zu befürchten, dass LAWS die Wahrscheinlichkeit von kriegerischen Auseinandersetzungen erhöhen werden. Denn der Einsatz von unbemannten Waffensystemen statt Soldatinnen und Soldaten könnte zu einem Absinken der militärischen und politischen Hemmschwelle zum Gewalteinsatz führen.

Mittlerweile läuft ein globales Wettrüsten bei autonom gesteuerten Waffensystemen – angeführt von den USA, gefolgt von Russland und China. Expertinnen und Experten warnen: Sollten in den kommenden Jahren nicht die notwendigen Maßnahmen zur weltweiten Regulierung getroffen werden, könnte die Automatisierung dramatische Folgen für die internationale Stabilität haben (siehe Öffentliche Anhörung des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung am 6. November 2019, https://www.bundestag.de/ausschuesse/a03/ua_arn). Zivilgesellschaftliche Initiativen wie die internationale Kampagne „Stop Killer Robots“ rufen deswegen die internationale Staatengemeinschaft auf, sich für ein Verbot von LAWS einzusetzen (siehe https://www.killer-roboter-stoppen.de).

Innerhalb der Vereinten Nationen wird die Debatte um die militärische Nutzung autonomer Systeme hauptsächlich im Rahmen der Waffenkonvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) geführt. Seit 2014 fanden dort diverse informelle Expertinnentreffen und Expertentreffen sowie Treffen von Staatenvertreterinnen und Staatenvertretern und Regierungsexpertinnen und Regierungsexperten, Nichtregierungsorganisationen und Sachverständigen statt. Die Fortschritte in diesem Rahmen halten sich bisher in Grenzen: Auch bei der letzten Versammlung der CCW-Vertragsstaaten im November 2019 gelang es nicht, sich auf einen Prozess über die Ächtung autonomer Waffensysteme – die Aufnahme regulärer Verhandlungen über ein Verbot – zu einigen (siehe https://www.tagesspiegel.de/politik/autonome-waffensysteme-die-killerroboter-sind-auf-dem-weg/25234188.html). Immerhin: Die 2019 im Konsens beschlossenen elf Leitprinzipien (engl. „Guiding Principles“; https://undocs.org/en/CCW/GGE.1/2019/3) bieten einen kleinsten gemeinsamen Nenner, der als Ausgangspunkt für weitere internationale Verhandlungen genutzt werden kann.

Im Zusammenhang damit steht auch die Frage, ob das derzeitig bestehende Humanitäre Völkerrecht für die Regulierung von solchen technologisch revolutionären Waffensystemen wie LAWS ausreicht. Die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch und die Harvard Law School argumentieren, dass angesichts der einzigartigen Bedrohung durch LAWS eine Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts erforderlich erscheint (https://www.hrw.org/sites/default/files/report_pdf/arms1216_web.pdf).

Auch auf europäischer Ebene wurde über eine Ächtung von LAWS diskutiert: So hat das Europäische Parlament bereits im September 2018 eine Resolution (Res. 2018/2752) verabschiedet, in der es ein Verbot autonomer Waffensysteme fordert und an den Europäischen Rat appelliert, einen Gemeinsamen Standpunkt der EU-Mitgliedstaaten für den CCW-Prozess zu formulieren. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten bislang nicht geschehen (siehe https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2019S01_dkw_ dnn.pdf, S. 20 f.). Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU – das sich bislang stets gegen eine Regulierung ausgesprochen hat – bietet sich nun möglicherweise die Chance, einen solchen Gemeinsamen Standpunkt zu finden. Nach Ansicht der Fragestellenden könnte die Bundesregierung die anstehende EU-Ratspräsidentschaft dafür nutzen, sich verstärkt für eine Umsetzung der EP-Resolution einzusetzen.

Auf nationaler Ebene fand am 31. Januar 2020 in der 144. Sitzung des Deutschen Bundestages eine parlamentarische Debatte über den Einsatz autonomer Waffensysteme statt. Dabei wurde unter anderem der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9342, Moratorium gegen Entwicklung und Anschaffung autonomer Waffensysteme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und AfD abgelehnt (siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw05-de-autonome-waffensysteme-678010#tab-657376).

Die Bundesregierung selbst hat sich sowohl in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 als auch 2018 dazu verpflichtet, sich für eine Ächtung autonomer Waffensysteme einzusetzen. Die Fragestellenden teilen die Ansicht vieler Expertinnen und Experten, die die große Diskrepanz zwischen den öffentlichen Bekundungen der Bundesregierung auf der einen und dem Abstimmungsverhalten im Bundestag sowie dem tatsächlichen Handeln auf internationaler Ebene auf der anderen Seite kritisieren (siehe Öffentliche Anhörung des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung am 6. November 2019). Denn dort hat sich die Bundesregierung bislang noch nicht für ein Verbot von LAWS ausgesprochen – 30 andere Staaten, darunter Österreich, haben dies im Rahmen der internationalen Kampagne „Stop Killer Robots“ bereits getan (siehe https://www.stopkillerrobots.org/wp-content/uploads/2019/10/KRC_CountryViews_25Oct2019rev.pdf).

Während die technologischen Fortschritte bei der Rüstungsproduktion rasant voranschreiten, wurden im Rahmen der diplomatischen Verhandlungen hingegen bislang kaum Fortschritte erzielt (siehe https://www.dw.com/de/kein-verbot-autonomer-waffen-in-sicht/a-50101336). Angesicht der Blockade bei den Beratungen im Rahmen der VN-Waffenkonvention ist es nach Ansicht der Fragestellenden höchste Zeit, über neue Wege zur Ächtung autonomer Waffensysteme nachzudenken. Die diplomatischen Prozesse, die zum Verbot von Streumunition und Landminen geführt haben, könnten hierfür als Vorbild dienen (siehe https://www.dw.com/de/human-rights-watch-berlin-muss-verbot-von-killerrobotern-vorantreiben /a-52208295). Dazu bräuchte es jedoch den beherzten Einsatz von Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland wäre durchaus in der Lage, einen solchen Prozess gemeinsam mit weiteren Partnern anzustoßen. Jedoch kann sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden nur dann glaubwürdig für ein internationales Verbot autonomer Waffen einsetzen, wenn sie auch auf nationaler Ebene – etwa durch das Aussprechen eines nationalen Moratoriums – diese Position deutlich vertritt. Solche nationalen Initiativen können im Sinne einer „Bottom-Up“-Wirkung positive Impulse an die internationale Ebene geben und wesentlich zur globalen Regulierung und Ächtung von LAWS beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Warum hat sich die Bundesregierung innerhalb der Vereinten Nationen und des VN-Waffenübereinkommens (CCW) bislang nicht zur Forderung nach einem multilateralen Verbotsvertrag bekannt?

2

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um einen Verhandlungsprozess über eine Ächtung oder ein Verbot autonomer Waffensysteme außerhalb der VN (vergleichbar mit den internationalen Verhandlungen über Streumunition und Antipersonenminen) anzustoßen?

3

Zielten die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zur Ächtung autonomer Waffensysteme auf ein präventives Nutzungsverbot oder lediglich auf eine Begrenzung des Einsatzes, und welche Strategie wird die Bundesregierung diesbezüglich in Zukunft verfolgen?

4

Inwiefern steht die Bundesregierung mit anderen europäischen Staaten (etwa Österreich und Belgien), die sich für einen Verbotsvertrag einsetzen, im Austausch und stimmt ihr internationales Vorgehen ab?

5

Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für das nächste Treffen der CCW-Vertragsstaaten im Juni 2020 gesetzt, und mit welcher Verhandlungsstrategie wird sie dort vorgehen, und welche Abstimmungen haben dazu bereits mit Frankreich und ggf. weiteren EU-Staaten stattgefunden bzw. sind im Vorfeld geplant?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Prozess und die Ergebnisse der VN-Waffenkonvention aus dem November 2019?

a) Welche Wirkung erhofft sich die Bundesregierung von den dort verabschiedeten – rechtlich unverbindlichen – Leitprinzipien?

b) Inwiefern sieht die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Ächtung autonomer Waffensysteme durch dieses Verhandlungsergebnis erfüllt?

7

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die anstehende EU-Ratspräsidentschaft (im zweiten Halbjahr 2020) dafür zu nutzen, die EP-Resolution (2018/2752) umzusetzen, und wie wird sich die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, eine Gemeinsame Position der EU-Mitgliedstaaten für die Verhandlungen im Rahmen der CCW zu erreichen?

8

Welche Rolle kommt dem Global Tech Panel nach Einschätzung der Bundesregierung bei dem Prozess zur Ächtung autonomer Waffensysteme zu, und zu welcher Einschätzung bezüglich der Regulierung von LAWS ist das Global Tech Panel nach Kenntnisstand der Bundesregierung bisher gelangt?

9

Wird sich die Bundesregierung – insbesondere im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft – dafür einsetzen, das Global Tech Panel transparenter zu gestalten und dort mehr zivilgesellschaftliche Akteure zu Wort kommen zu lassen?

a) Falls ja, mit welchen Maßnahmen?

b) Falls nein, warum nicht?

10

Zieht die Bundesregierung den Beschluss eines nationalen Moratoriums in Erwägung?

a) Falls ja, wie sieht hierzu die zeitliche und inhaltliche Planung aus?

b) Falls nein, warum nicht, und was müsste geschehen, damit die Bundesregierung dies in Erwägung zieht?

11

Verfügt das Bundesministerium der Verteidigung über eigene (ggf. interne) Richtlinien zu autonomen Waffensystemen (wie etwa die USA mit ihrer Directive 3000.09, siehe https://www.esd.whs.mil/Portals/54/Documents/ DD/ issuances/dodd/300009p.pdf)?

a) Falls ja, bitte erläutern und auf die Definitionskriterien eingehen?

b) Falls nein, gibt es Planungen zur Entwicklung solcher Richtlinien?

12

Wie, und nach welchen Kriterien definiert die Bundesregierung Waffensysteme mit autonomen Funktionen?

a) Folgt die Bundesregierung bei der Definition von „Autonomie“ dem Konzept der meaningful human control oder dem der critical functions (vgl. SWP (2019): „Präventive Regulierung autonomer Waffensysteme“, https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2019S01_dkw_dnn.pdf, S. 18) (bitte begründen)?

b) Was versteht die Bundesregierung in Bezug auf Waffensysteme mit autonomen Funktionen unter „menschlicher Kontrolle“ (vgl. SWP (2019): „Präventive Regulierung autonomer Waffensysteme“, https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2019S01_dkw_dnn.pdf, S. 6)?

13

Ist aus Sicht der Bundesregierung das derzeitig bestehende Humanitäre Völkerrecht ausreichend, um LAWS angemessen regulieren zu können, oder muss es diesbezüglich erweitert werden, und wenn ja, wie?

14

Welches Ziel hat die Bundesregierung mit der Konferenz „Capturing Technology. Rethinking Arms Control“ des Auswärtigen Amts vom März 2019 verfolgt, und welche Ergebnisse und Erkenntnisse hat sie in Bezug auf autonome Waffensysteme gewonnen?

15

Welches Ziel hat die Bundesregierung mit der Online-Konferenz „Berlin LAWS Forum“ des Auswärtigen Amts vom April 2020 verfolgt, und welche Ergebnisse und Erkenntnisse hat sie in Bezug auf autonome Waffensysteme gewonnen?

16

Inwiefern lassen sich die Rüstungsprojekte „Future Combat Air System“ (FCAS, Zukünftiges Luftkampfsystem) und „Main Ground Combat System“ (MGCS, Hauptbodenkampfsystem), die voraussichtlich autonome Funktionen umfassen werden (siehe https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/universitaet-der-bundeswehr-forscht-zu-fcas-158472), mit dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel der Ächtung autonomer Waffensysteme in Einklang bringen?

17

Wird das Projekt „International Panel on the Regulation of Autonomous Weapons“ (iPRAW) auch im Jahr 2020 fortgesetzt, und falls ja, welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für die nächste Förderperiode bereit?

18

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich einer Veränderung bzw. eines Absinkens der militärischen Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt bei der Verwendung von Waffensystemen mit autonomen Funktionen, und hat die Bundesregierung hierzu bereits Untersuchungen mit Soldatinnen und Soldaten durchgeführt, oder sind solche Studien in absehbarer Zeit geplant?

19

Welche deutschen Rüstungsunternehmen forschen nach Kenntnissen der Bundesregierung zu Autonomie und haben in diesem Bereich Patente angemeldet (siehe dazu https://www.killer-roboter-stoppen.de/hintergrund/)?

Berlin, den 20. April 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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