Europol – Terrorismusbericht
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Terrorismus in Europa stellt weiterhin eine große Bedrohung für die Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten dar (https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/interview/anti-terror-beamter-warnt-vor-islamischem-staat-2-0/). Mit dem Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität will die Bundesregierung einen ernsthaften Schlag gegen Rechtsextremismus in Deutschland vorantreiben (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/021920_Kabinett_Bekaempfung_Rechtsextremismus_Hasskriminalitaet.html). Dabei sollen allerdings private Provider dazu verpflichtet werden, IP-Adressen der Absender von einschlägig definierten Postings an das Bundeskriminalamt zu übermitteln (ebd.). Durch eine solche Auflage wird, nach Ansicht der Fragesteller, die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung weiter vorangetrieben. Damit bricht aus Sicht der Fragesteller die Bundesregierung erneut das Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 des Grundgesetzes – GG).
Das Vorgehen der Bundesregierung und der Leitmedien gegen Rechtsextremismus verwundert allerdings die Fragesteller, da in diesem Zusammenhang die Feststellungen der europäischen Polizeibehörde Europol eine konträre Ausgangslage darstellen (vgl. https://www.europol.europa.eu/sites/default/files/documents/tesat_2018_1.pdf, S. 4: „Attacks committed by right-wing extremists have rarely been reported by Member States over the years and were therefore never prominently covered in the TE-SAT.“ Aus einer groben Analyse von Europol-Statistiken zu Terrorattacken für die Jahre 2016 bis 2018 geht eindeutig hervor, dass der Rechtsextremismus in Europa mit 1,5 Prozentpunkten das absolute Schlusslicht und somit nach den Terroraktivitäten von Separatisten 67 Prozent, Jihadisten 15 Prozent und Linken 15 Prozent anzusiedeln ist (https://vera-lengsfeld.de/2020/03/08/laut-europol-daten-kaum-rechtsterrorismus-in-europa/)!
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Kennt die Bundesregierung den „EU Terrorism Situation & Trend Report (TE-SAT) 2019“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) von Europol? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem TE-SAT-Bericht 2019 in Bezug auf die Terrorismusaktivitäten von Links- und Rechtsextremisten, Jihadisten und militant politischen Muslimen?
Kann die Bundesregierung die Zahlen und Darstellung in Bezug auf Terrorismusaktivitäten aus den TE-SAT-Berichten 2016 bis 2018 auch für die Bundesrepublik Deutschland bestätigen, und wenn nein, warum nicht (https://www.europol.europa.eu/tesat-report#fndtn-tabs-0-bottom-2)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen möglicherweise nicht veröffentlichten Europol-Bericht 2020 zum Thema Terrorismus in Europa, und wenn ja, sind dort Aussagen enthalten in Bezug auf die Einschätzung der Gefährdung durch islamistische, linksterroristische bzw. Antifa- und rechtsterroristische Gewalt, und wenn dies bejaht werden kann, welcher Art sind diese Einschätzungen?
Wenn der Bundesregierung dazu Informationen bekannt sind, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Einschätzungen für ihr eigenes Handeln?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es über das Internetportal indymedia.org einen Aufruf zum Aufstand, zum Plündern und zu Anschlägen auf die Energieversorgung im Zusammenhang mit der Coronakrise durch linksextreme Gruppen gegeben hat, und wenn ja, hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen diesbezüglich umgesetzt, und welche waren dies (https://www.tagesspiegel.de/politik/das-coronavirus-als-gelegenheit-linksextremisten-rufen-zum-pluendern-auf/25657090.html)?
Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Feststellungen durch die Europol-Berichte zu islamistisch motivierter Gewalt, Linksterrorismus oder linksextremer Gewalt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gestzgeberischen Handlungsbedarf analog dem Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus, und wenn ja, wann kann mit einer diesbezüglichen Umsetzung durch die Bundesregierung gerechnet werden, und welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung diesbezüglich zu setzen?
Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz 2019 geförderten Meta-Analyse „Der Einfluss muslimischer Religiosität auf die gesellschaftliche Integration von Einwanderern in Deutschland“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gewinnen (https://shop.budrich-academic.de/produkt/der-einfluss-muslimischer-religiositaet-auf-die-gesellschaftliche-integration-von-einwanderern-in-deutschland/)?
Wurden durch die Bundesregierung seit 2016 weitere Befragungen von Geflüchteten in Bezug auf die Übereinstimmung mit der deutschen Bevölkerung bei der Zustimmung zu demokratischen Grundwerten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt, und wenn ja, welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Warum ist eine Neuauflage der Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“ im Hinblick auf die geänderte und von der europäischen Polizei Europol dargestellte Gefahr von islamistisch motivierter Gewalt im Verhältnis auf die Lebenswelten bzw. Einstellungen und Verhaltensweisen junger Muslime in Deutschland durch die Bundesregierung nicht in Planung (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/17758)?
Wie kommt die Bundesregierung zu der Aussage (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/17758), dass der Islam traditionell und generell weniger hierarchische Institutionen kennt und daher dezentraler aufgebaut ist als vergleichbare monotheistische Weltreligionen, und aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse basiert diese Aussage?