Ermittlung von Regelbedarfen nach dem Zweiten und dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 15 Jahren werden nach Ansicht der Fragesteller die Regelbedarfe für Erwachsene kleingerechnet: Diese werden von Ausgaben einkommensarmer und materiell unterversorgter Menschen abgeleitet sowie von verdeckt Armen. Bedarfsbestandteile werden als nicht regelbedarfsrelevant gestrichen, die Berechnungsgrundlage (Referenzgruppe) wird verkleinert. Damit wird das Existenz- und Teilhabeminimum, dessen Bestandteil die Regelbedarfe sind, kleingerechnet (vgl. Fraktion DIE LINKE.: Mehr als 15 Jahre Kampf gegen Hartz IV, https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Reader/reader-hartz-iv.pdf).
Ein Bündnis von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften hat am 10. März 2020 ein Schreiben an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil veröffentlicht: Spaltungen verhindern, Zusammenhalt stärken – kein „Weiter-So“ bei den Regelsätzen! (vgl. http://www.awo.de/sites/default/files/2020-03/20-3-10%20%20Schreiben%20Regelsatz_BMAS.pdf). Darin wird festgehalten: „Ausgangspunkt der [Berechnung der] Regelsätze sollten zunächst die Ausgaben von Haushalten in der Mitte der Gesellschaft sein. Anschließend ist, differenziert nach unterschiedlich relevanten Ausgabenbereichen, politisch zu entscheiden, welche Abstände zu den Ausgaben mittlerer Einkommen in der Grundsicherung vertretbar sind und welche Prozentanteile von den Ausgaben der Mitte für die Festsetzung der Regelsätze maßgebend sein sollen. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass die Ausgaben der festgelegten Referenzgruppe nicht lediglich die bestehende Armut der Gruppe zum Ausdruck bringt. Statt sich an den Ärmsten der Armen zu orientieren, müssen politisch Mindeststandards für eine ausreichende materielle Ausstattung und für soziale Teilhabe festgelegt werden. […] Um angemessene Stromkosten feststellen zu können, reicht nicht die Bezugnahme auf die ärmsten Haushalte. Gerade in prekären Formen der Unterbringung oder bei Untermiete wurde der Stromkostenanteil mit der EVS [Einkommens- und Verbrauchsstichprobe] gar nicht ermittelt, so dass die Sätze unrealistisch niedrig sind. Sinnvoller ist eine Ermittlung von notwendigen Stromkosten entsprechend der typischen Lebenssituation nach Haushaltsgröße, wie sie der Deutsche Verein, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie die Nationale Armutskonferenz vorschlagen. […] Die Dynamisierung der Regelsätze sollte so ausgestaltet sein, dass die Diskrepanz zwischen den materiellen Mitteln der Haushalte im Grundsicherungsbezug und den materiellen Möglichkeiten „der Mitte“ nicht permanent größer wird. Der bisher geltende Mischindex stellt dies nicht sicher. Da in den vergangenen Jahren die Löhne stärker gestiegen sind als die Preise, vergrößerten sich die Abstände zuletzt. Die Regelsätze sollten jährlich entsprechend der Lohnentwicklung fortgeschrieben werden. Liegt die Preisentwicklung über der Lohnentwicklung, erfolgt die Anpassung anhand der Preisentwicklung. Die Höhe der Regelätze ist prägend für die Lebenssituation von Millionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Bei der Neufestsetzung geht es um die Frage, welcher Geldbetrag mindestens notwendig ist, um in der reichen Bundesrepublik Deutschland menschenwürdig leben und teilhaben zu können. Die Relevanz der Entscheidung erfordert eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Debatte. Eine Herleitung der Regelsätze alleine durch das Bundesarbeitsministerium und ein anschließender Bundestagsbeschluss ohne weitere Prüfung sind nicht angemessen. Es sollte eine Sachverständigenkommission eingesetzt werden, bestehend aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen, die konkrete Vorschläge für die Ermittlung des Existenzminimums erarbeitet. Der Deutsche Bundestag sollte nicht nur über ‚Zahlen‘ debattieren, sondern darüber, was eine Grundsicherung qualitativ leisten soll.“
Diese Forderungen, die von einem breiten Bündnis von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften getragen werden, müssen in der anstehenden Neuberechnung der Regelbedarfe berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Plant die Bundesregierung, wie von dem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften vorgeschlagen, eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Debatte bei der Festlegung der Regelbedarfe?
Plant die Bundesregierung, wie von dem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften vorgeschlagen, die Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Regelbedarfsermittlung, bestehend aus Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen, die konkrete Vorschläge für die Ermittlung der Regelbedarfe erarbeitet?
Wann erfolgen die in den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen?
Plant die Bundesregierung, wie von dem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften vorgeschlagen, bei der Ableitung der Regelbedarfe die Ausgaben der Einkommensmitte als Ausgangspunkt zu nehmen?
Plant die Bundesregierung, wie von dem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften vorgeschlagen, politisch Mindeststandards zu setzen, um eine ausreichende materielle Ausstattung und soziale Teilhabe zu garantieren, und wenn ja, welche?
Wird die Bundesregierung, wie von dem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften vorgeschlagen, sicherstellen, dass die Ausgaben der festgelegten Referenzgruppe nicht lediglich die bestehende Armut der Gruppe zum Ausdruck bringen?
Wenn ja, wie will sie dies sicherstellen?
Plant die Bundesregierung bei der Auswahl der Referenzgruppe a) verdeckt Arme (Nichtinanspruchnahme), b) vom Armutsrisiko Betroffene sowie c) materiell Unterversorgte auszuschließen?
Plant die Bundesregierung, wie von dem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften vorgeschlagen, die notwendigen Stromkosten entsprechend der typischen Lebenssituation nach Haushaltsgröße zu ermitteln?
Plant die Bundesregierung, wie von dem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften vorgeschlagen, die Regelbedarfe gemäß der Lohnentwicklung zu dynamisieren?
Wann wird die Bundesregierung erste Ergebnisse der neuen Regelbedarfsermittlung vorlegen?