[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/19531 –
Wald und Holz in der Klimabilanz 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 16. März 2020 stellte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit Svenja Schulze die Klimabilanz 2019 vor (
https://www.ta
gesschau.de/inland/klimabilanz-103.html). Die Reduktion der Emissionen im
Jahr 2019 wird als Erfolg verschiedenster energiepolitischer Ansätze
interpretiert. Zu diesen Ansätzen zählen in erster Linie der Ausbau der
erneuerbaren Energien, die Abschaltung von Kohlekraftwerken oder die Verwendung
von Biokraftstoffen. Dem Beitrag des Waldes mit seiner CO2-
Speicherfunktion (CO2 = Kohlendioxid) wird dabei kaum Beachtung geschenkt, obwohl
der Sektor Forst und Holz durch Waldbewirtschaftung und Holzverarbeitung
tagtäglich dazu beiträgt, die CO2-Emissionen zu mindern. Ohne aktive
Waldwirtschaft hätte Deutschland derzeit schon jährlich rund 127 Millionen
Tonnen mehr an CO2 emittiert, das entspricht 14 Prozent des jährlichen CO2-
Ausstoßes (
https://www.waldeigentuemer.de/wp-content/uploads/2019/08/Klimap
apier_AGDW_FabLF_Final.pdf). Die Funktionen der Wälder und Produkte
aus Holz können einen erheblichen Teil dazu leisten, die
Treibhausgasemissionen langfristig weiter zu reduzieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft
(LULUCF), in dem auch die Emissionen und Einbindungen von Kohlenstoff
für den Wald und den Holzproduktespeicher bilanziert werden, hat auf Grund
der in ihm bilanzierten Senken eine besondere Rolle. Auf EU-Ebene ist die
Einbeziehung des Sektors in Verordnung 2018/841/EU geregelt.
Die Treibhausgasbilanz des Sektors wird sowohl in den Inventarberichten als
auch in den Projektionsberichten der Bundesregierung berücksichtigt. Sowohl
im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG;
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav
?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl119s0010.pd
f%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s2513.pdf%27
%5D__1591360307651) als auch im Klimaschutzprogramm 2030 der
Bundesregierung (
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klima
schutz/klimaschutzprogramm_2030_umsetzung_klimaschutzplan.pdf) ist der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20182
19. Wahlperiode 18.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 17. Juni 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sektor berücksichtigt und es sind Maßnahmen zum Erhalt und nachhaltige
Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung beschlossen worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 des Klimaschutzgesetzes ist eine Berücksichtigung des
Bereichs LULUCF in der Vorjahresabschätzung der deutschen
Treibhausgasbilanz erst ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Dem entsprechend ist der Bereich
LULUCF auch nicht in die als Klimabilanz 2019 bezeichnete
Vorjahresschätzung, auf die sich die Anfrage bezieht, eingegangen.
Die Presseerklärung zur vorläufigen Treibhausgasbilanz 2019, wie sie am
16.3.2020 vom BMU veröffentlicht wurde (
https://www.bmu.de/pressemitteilu
ng/treibhausgasemissionen-gingen-2019-um-63-prozent-zurueck/), enthält
daher ebenfalls keinerlei Angaben oder Hinweise zur Treibhausgasbilanzierung
des Bereiches LULUCF. Die Methodik der Vorjahresschätzung mit einer
Unterteilung der Sektoren, die in die vorläufige Treibhausgasbilanz eingingen, wurde
in einer Dokumentation veröffentlicht (
https://www.umweltbundesamt.de/sites/
default/files/medien/2546/dokumente/kurzdoku_uba_-_vorlaeufige_daten_thg_
2019.pdf). Auf S. 13, Fußnote 1 wird darauf hingewiesen, dass für LULUCF in
dieser Vorjahresschätzung keine Angaben gemacht werden.
Die in der Vorbemerkung angegebenen zusätzlichen CO2-Emissionen von
127 Mio. t CO2äq beziehen sich auf eine Stellungnahme der wissenschaftlichen
Beiräte des BMEL aus dem Jahr 2016. In dieser Summe sind, unabhängig von
der Bewirtschaftung, die gesamte Speicherleistung des Waldes und des
Holzproduktespeichers sowie eine durch die Beiräte vorgenommene rechnerische
Ermittlung vermiedener Emissionen durch die stoffliche und energetische
Verwendung von Holz, eingerechnet.
1. Inwieweit wurde die Speicherung von Kohlendioxid durch die Sektoren
„Forst“ und „Holz“ in der Klimabilanz 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung erfasst und berücksichtigt?
a) Inwieweit wurde die Absorption von Kohlendioxid durch
bewirtschaftete Wälder berücksichtigt, und wie hoch ist der entsprechende Anteil?
b) Inwieweit wurden Holzprodukte als langfristige Speicher für
Kohlendioxid berücksichtigt, und wie hoch ist der entsprechende Anteil?
c) Inwieweit wurde Holz als erneuerbarer Energieträger berücksichtigt,
und wie hoch ist der entsprechende Anteil?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Welche absorbierenden Wirtschaftssektoren sind der Bundesregierung
gegenüber den emittierenden Wirtschaftssektoren im Zuge der Ermittlung
der Klimabilanzen bekannt?
a) Welche absorbierenden Sektoren wurden in der Klimabilanz erfasst
und bilanziert, und wie hoch ist der entsprechende Anteil?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
b) Welche emittierenden Sektoren wurden in der Klimabilanz erfasst und
bilanziert, und wie hoch ist der entsprechende Anteil?
Die emittierenden Sektoren sind gemäß der Abgrenzung des
Klimaschutzgesetzes Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft,
Abfallwirtschaft/Sonstiges (siehe nachfolgende Abbildung 1 der Pressemitteilung vom
16. März 2020 sowie darunter eine tabellarische Darstellung der prozentualen
Anteile).
Abbildung 1: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland mit
vorläufiger Schätzung für 2019
Tabelle 1: Treibhausgasemissionen nach Sektoren des KSG und deren
prozentualer Anteil
Eine detaillierte Beschreibung zur Entwicklung ist auf
https://www.bmu.de/pre
ssemitteilung/treibhausgasemissionen-gingen-2019-um-63-prozent-zurueck/ zu
finden.
3. Welchen Beitrag liefern nach Ansicht der Bundesregierung die bekannten
Ökosystemleistungen des Sektors „Forst“ zur Entwicklung der
Klimabilanzen und zur Reduktion von CO2-Emissionen, und wie hoch waren die
entsprechenden Anteile seit 1990?
Der Sektor LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und
Forstwirtschaft) stellt derzeit mit der Kohlenstoffeinbindung eine bedeutende CO2-
Senke dar, die voraussichtlich bis 2030 abnehmen und vermutlich sogar zu
einer Emissionsquelle wird, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen
werden.
In der folgenden Tabelle sind die Treibhausgasemissionen (d. h. alle
Emissionen und Einbindungen von CO2, Methan und Lachgas zusammen) der
Treibhausgasberichterstattung 2020 sowohl ohne als auch mit dem Sektor LULUCF
in kt CO2-Äquivalente dargestellt. Mit Bildung der Differenz wird die
Reduktionsleistung des Sektors LULUCF sowohl absolut als auch als prozentualer
Anteil veranschaulicht.
Tabelle 2: Emissionstrend der Treibhausgasemissionen mit und ohne LULUCF
Die nachfolgende Tabelle berücksichtigt nur die CO2-Emissionen der
nationalen Gesamtemissionen sowie die CO2-Senke aus dem Wald sowie der
Holzprodukte im nationalen Inventar. Werden nur die Kohlenstoffsenken in Bezug
zu den nationalen CO2-Emissionen gesetzt, so beträgt die CO2-Senke im
Mittelwert über die Jahre genommen 8 Prozent.
Tabelle 3: Emissionstrend der CO2-Emissionen ohne LULUCF unter
Berücksichtigung der CO2-Einbindungen aus dem Waldbereich sowie der
Holzprodukte
Die Emissionen der Waldfläche (berücksichtigt werden Wälder, die mindestens
schon 20 Jahre bestehen) werden auf Grundlage von Bundeswaldinventuren
berechnet. Bei der Einbindung von Kohlenstoffspielt insbesondere der Wald eine
entscheidende Rolle als Netto-Kohlenstoffsenke (im Jahr 2018 waren dies –
67 Mio. t CO2äq, siehe Datenzusammenstellung der Treibhausgasemissionen
nach Unterkategorien sowie Gasen im Detail im Anhang). Ausschlaggebend
für die Einbindungen in der Waldkategorie sind die Pools Biomasse (70
Prozent), mineralische Böden (21 Prozent) und Totholz (5 Prozent).
So ergab die Kohlenstoffinventur 2017 (Zwischeninventur zwischen den
Bundeswaldinventuren), dass für den Zeitraum 2012 bis 2017 allein 12,4 Mio. t
Kohlenstoff pro Jahr in der lebenden Biomasse gespeichert wurden, im Totholz
weitere 0,8 Mio. t C pro Jahr (bzw. 3,1 Mio. t CO2äq), sodass bis zum Jahr
2017 die Kohlenstoffvorräte auf 113,7 Tonnen pro Hektar in den Wäldern
angestiegen sind (Riedel, T., Stümer, W. et al., 2019).
Die Kohlenstoffinventur 2017 ergab weiterhin, dass trotz geringerer
Flächenanteile die Laubbäume mehr Kohlenstoff als die Nadelbäume speichern.
Emissionsquellen entstehen durch Drainage, Mineralisierung und Waldbrände.
Im Dürrejahr 2018 kam es in weiten Teilen Deutschlands zu einer hohen Zahl
an Waldbränden, sodass die Brandfläche auf 2349 ha anstieg. Durch die Brände
wurden 0,17 Mio. t CO2-Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt. Die CO2-
Emissionen aus Waldbrand (0,15 Mio. t CO2äq) machen im Verhältnis zu den
CO2-Emissionen des Gesamtinventars nur einen kleinen Teil (unter 0,02
Prozent) aus.
Inwieweit die Ereignisse der letzten zwei Jahre wie Stürme, Dürre und
Insektenbefall Einfluss auf die Kohlenstoffsenke haben, werden erste Analysen 2021
und im Detail die Bundeswaldinventur 2022 aufzeigen.
Literatur:
Riedel, T., Stümer, W. et al. (2019), Thomas Riedel, Wolfgang Stümer, Petra
Hennig, Karsten Dunger, Andreas Bolte, Wälder in Deutschland sind eine
wichtige Kohlenstoffsenke. AFZ-Der Wald 14/2019, 14-18;
https://www.bunde
swaldinventur.de/kohlenstoffinventur-2017/
4. Welche anderen als die vorgenannten Ökosystemleistungen, die einer
Reduktion von Treibhausgasemissionen dienen können, werden nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Erstellung der Klimabilanz
berücksichtigt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Inwieweit plant die Bundesregierung die CO2-bindenden Sektoren „Forst“
und „Holz“ in den zukünftigen Klimabilanzen explizit zu berücksichtigen?
Die Treibhausgasemissionen (z. B. Humusabbau) und Kohlenstoffspeicherung
(z. B. durch Waldbestand und -aufforstung) werden in dem Bereich
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (kurz LULUCF) jährlich
bilanziert und im Rahmen der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) jährlich
veröffentlicht.
Ab 2021 wird der Sektor LULUCF in der zukünftigen Klimabilanz 2020
berichtet. Eine Unterteilung in die in der Fragestellung genannten Bereiche
„Forst“ und „Holz“ erfolgt hierbei nicht. Siehe hierzu auch in der
Vorbemerkung. Die Emissionen/Einbindungen aus dem Sektor werden aber nicht in die
Bewertung der Zielerreichung beim Klimaschutz einbezogen (siehe KLIMA-
SCHUTZPLAN 2050, S. 67 (2016);
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BM
U/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf), Bundes-
Klimaschutzgesetz (KSG) § 2, Nr. 8 (siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/k
sg/KSG.pdf).
6. Wie werden die Entwaldung und der Rückgang von Waldfläche durch
Sturmereignisse und Schaderreger in Deutschland in der Klimabilanz
2019 nach Kenntnis der Bundesregierung berücksichtigt, wenn seit 2018
zu verfolgen ist, dass ein signifikanter Teil an Waldsubstanz durch
Sturmschäden oder Forstschädlinge zerstört wurde (
https://www.bmel.de/Shared
Docs/Pressemitteilungen/2020/040-waldschaeden-aktuelle-zahlen-202
0.html)?
Durch die Waldschäden geht in der Regel der aufstockende Bestand als lebende
Biomasse verloren. Der darin gebundene Kohlenstoff wird bei Verwertung des
Rohholzes in Produkten gebunden. Andernfalls verbleibt er als Totholz im
Wald und wird sukzessive bei der Zersetzung wieder frei. Die Waldflächen
werden wieder verjüngt. Da junge Bäume einen geringeren Zuwachs haben als
ältere, vermindert sich die laufende Kohlenstoffeinbindung für einige
Jahrzehnte. Eine Quantifizierung dieser Auswirkungen ist erst nach der nächsten
Bundeswaldinventur mit Stichjahr 2022 und der nachgelagerten
Klimaberichterstattung möglich.
Hinsichtlich der Berücksichtigung in der Klimabilanz 2019 wird auf die
Vorbemerkung verwiesen.
7. In welchem Umfang haben die Entwaldung und der Rückgang von
Waldfläche durch Sturmereignisse und Schaderreger in Deutschland Einfluss
auf die Klimabilanz seit 1990 gehabt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Ergänzend dazu sei darauf hingewiesen, dass trotz Sturmereignissen und
Schaderregern in Deutschland keine Entwaldung bezogen auf die Waldfläche
stattfindet und sich dadurch kein Rückgang der Waldfläche ergibt. Nach § 11 (1)
BWaldG soll der Wald „im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß
und nachhaltig bewirtschaftet werden. Durch Landesgesetz ist mindestens die
Verpflichtung für alle Waldbesitzer zu regeln, kahlgeschlagene Waldflächen
oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist wieder aufzuforsten oder
zu ergänzen, soweit die natürliche Wiederbestockung unvollständig bleibt, falls
nicht die Umwandlung in eine andere Nutzungsart genehmigt worden oder
sonst zulässig ist.“ Grundsätzlich ist danach jede Waldfläche wieder
aufzuforsten, sofern sie weiterhin als Wald genutzt werden soll. Dies ist gesetzliche
Vorgabe und gängige Praxis der deutschen Forstwirtschaft. Vorübergehend
unbestockte Flächen fallen damit nach wie vor unter die Berichterstattung der
Waldbewirtschaftung nach Art. 3.4 KP (siehe Nationalen Inventar Report, NIR,
2020, Kap.11.4.2).
Die Waldflächen an sich haben somit keinen Einfluss auf die Klimabilanz,
jedoch auf die Bewertung des Waldspeichers. Hier haben Waldkalamitäten
einen erheblichen Einfluss, da zum einen durch die unplanmäßige
Holzentnahme und bei entsprechenden Absatzmöglichkeiten ein sehr schneller
Übergang vom Waldspeicher in den Holzproduktespeicher erfolgt. Zum anderen
vermindern sich bis zur vollständigen Wiederbewaldung „CO2-
Senkenkapazitäten“. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass auf den aktuell nicht
bewaldeten Flächen zusätzliche Emissionen entstehen (z. B. durch schnellere
Umsetzungsprozesse im Boden).
Des Weiteren hat sich Deutschland gemäß Artikel 3, Absatz 4 des Kyotos
Protokolls verpflichtet, in der zweiten Verpflichtungsperiode die Aktivität Forest
Management (FM) anzurechnen. Deutschland berichtete ebenfalls die
Emissionen aus Holzprodukten. Die Option natürliche Störungen (dazu gehören
Stürme, Trockenheitsschäden oder Insektenbefall) hat Deutschland bisher nicht
gewählt.
Auftretende natürliche Störungen werden in der Klimabilanz nicht gesondert
betrachtet, sondern fließen in die Veränderungsrechnungen der entsprechenden
Pools mit ein und können somit nicht einzeln dargestellt werden.
Literatur:
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
und dem Kyoto-Protokoll 2020 nationaler Inventarbericht zum Deutschen
Treibhausgasinventar 1990–2018; Umweltbundesamt – UNFCCC-Submission/
Redaktion: Michael Strogies [und ein weiterer] (UBA), Umweltbundesamt.
Fachgebiet V 1.6 Emissionssituation. – Stand: 15. April 2019. – Dessau-
Roßlau, [Mai 2020]. – 1 Onlineressource (247 Seiten): Diagramme. – E-Book;
Dateigröße/Dateiumfang: 17850 KB. (Climate Change/Umweltbundesamt/
Herausgeber: Umweltbundesamt),
https://unfccc.int/documents/226313
8. Welche anderen Maßnahmen als die Maßnahmen des Förderbereichs 5 F
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) sind nach Ansicht der Bundesregierung
erforderlich, um die Senkenleistung der Wälder langfristig zu erhalten und
auszubauen und dadurch den Klimaschutz zu verbessern?
Um die Senkenleistungen der Wälder langfristig zu erhalten und auszubauen
und dadurch deren Beitrag zum Klimaschutz zu verbessern, ist die Entwicklung
stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen
und ökonomischen Leistungsfähigkeit notwendig. Ebenso bedeutend sind die
Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung
bzw. die Sicherung der Stabilität und Vitalität der Bestände. Um weitere
Senken von Klimagasen zu schaffen, ist eine Waldmehrung notwendig. Dies kann
beispielsweise durch Aufforstung aus der landwirtschaftlichen Nutzung
ausscheidender oder brachliegender Flächen geschehen.
Für den LULUCF-Sektor wird im Klimaschutzplan der Bundesregierung kein
Treibhausgas-Minderungsziel festgelegt. Derzeit ist der Sektor eine Nettosenke,
die mit weiteren Maßnahmen im Jahr 2030 gesichert werden soll (siehe dazu
Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der
Bundesregierung. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU). Berlin. Online verfügbar unter
https://www.bmu.de/fileadmi
n/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf,
zuletzt geprüft am 01.10.2019.)
9. Inwieweit kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermeidung von
Treibhausgasemissionen durch die thermische Nutzung von Holz
gesteigert werden?
Bei der Bewertung der thermischen Nutzung von Holz werden häufig nur die
Auswirkungen dieser Nutzung auf die Treibhausgasbilanz des Sektors
betrachtet, in dem die Nutzung erfolgt. Für eine gesamtheitliche Bewertung der
Klimaauswirkungen der thermischen Holznutzung sind auch die damit verbundenen
Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz des LULUCF-Sektors zu beachten.
Dies gilt neben den heimischen Rohstoffquellen auch für importiertes Holz, da
aufgrund der Verbuchungsregeln unter dem Kyoto-Protokoll (UNFCCC) wie
auch dem zukünftigen Pariser Abkommen bzw. unter dem EU-Beschluss
Nr. 529/2013/EU und der EU-Verordnung 2018/841 die Bilanzierung von
Treibhausgasemissionen aus der stofflichen wie thermischen Nutzung von
importiertem Holz ausgeschlossen ist. Eine differenzierte Betrachtung der
thermischen Holznutzung ist daher von zunehmender Bedeutung, auch da zur
Erreichung von Treibhausgasneutralität langfristig der Schutz und Ausbau
natürlicher Senken an Bedeutung zunehmen. Vom Weltklimarat (IPCC) werden in
den überarbeiteten Leitlinien für die Treibhausgasberichterstattung (2019
Refinement, IPCC 2020) entsprechende Methoden für die Erfassung auch der
biogenen CO2-Emissionen auch importierter Rohstoffquellen für die thermische
Nutzung bereitgestellt.
Die Verwendung der Holzenergie trägt zur Erreichung des für Deutschland
geltenden EU-Ausbauziels „18 Prozent erneuerbare Energie bis 2020“ bei. Unter
dem Aspekt Klimaschutz sind dabei insbesondere auf die Herkunft aus legaler
und nachhaltiger Forstwirtschaft, die Senkenfunktion der Wälder und der
nachgelagerten Holzverwendung und die Nutzungskaskade – möglichst stofflich vor
energetisch – zu achten. Soweit möglich und sinnvoll sollte sich die
energetische Verwertung von Holz auf Rest- und Altholz konzentrieren.
Auch sind bei der energetischen Holznutzung die Aspekte des Umweltschutzes
vom Erhalt der Waldbiodiversität (Frage des Energieholzpotenzials) bis zur
Luftreinhaltung (Emissionen der Holzverbrennung) zu berücksichtigen.
Eine Steigerung der Treibhausgasvermeidung durch energetische Holznutzung
ist allerdings durch eine Effizienzsteigerung möglich. Dazu wäre
beispielsweise ein Wechsel weg von Einzelraumfeuerungen hin zu effizienteren
Nutzungspfaden nötig.
Literatur:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/biorest-verfuegbarkeit-nutzun
gsoptionen-biogener Mantau (2018): Mantau, U., P. Döring, H. Weimar and
S. Glasenapp (2018). Rohstoffmonitoring Holz – Mengenmäßige Erfassung
und Bilanzierung der Holzverwendung in Deutschland. Schriftenreihe
Nachwachsende Rohstoffe. Gülzow, Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/20182
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]